Post-Marketing-Surveillance-Studien werden häufig von Pharmaunternehmen nach der Marktzulassung von Arzneimitteln und Produkten durchgeführt. Sie sollen wissenschaftliche Erkenntnisse über die langfristige Sicherheit von Medikamenten in der täglichen Praxis liefern.
Wir haben im Ausschuss über den Flyer zu Impfungen - gerade für Kinder und Jugendliche - vom Juli 2021 diskutiert, in dem die Impfung als - angeblich - sicher beschrieben wurde. Am 17.09.2021, nach der Publikation dieses Impf-Flyers, kam heraus - ich zitiere aus dem „Ärzteblatt“, welches, glaube ich, unverdächtig ist -:
„Aktuelle Erhebungen zeigen, dass in Deutschland deutlich weniger vermutete Nebenwirkungen von COVID-19-Impfungen gemeldet werden als in Österreich und Großbritannien.“
„Der rechtliche Rahmen in den Vergleichsländern ist ähnlich wie in Deutschland - und in allen Fällen sehr niederschwellig.“
Im November 2020 kam das Infektionsschutzgesetz, bei dem das PEI auf einen Datenabgleich zwischen den Krankenkassen und dem PEI gedrungen hat, um überhaupt nachzuvollziehen, wie Impfnebenwirkungen aussehen. Nun raten Sie mal, wann dieser Datenabgleich erfolgte! Wir haben im Untersuchungsausschuss öfter danach gefragt und dies diskutiert. Diesen Datenabgleich gibt es bis heute nicht; er ist bis heute nicht erfolgt!
Meine Damen und Herren, es ist gut, dass wir hier nur einen Zwischenbericht haben. Der eine oder andere Zeuge kann von Glück reden, dass die Entschwärzung der RKI-Protokolle erst nach der letzten Zeugenvernehmung …
Frau Kollegin Dr. Ludwig, während Sie hier wieder Vermutungen über Impfungen und mögliche Nebenwirkungen äußerten, halte ich mich an die Fakten, die auch im Untersuchungsausschuss dargestellt wurden. Und da ja Wiederholung in der Erinnerung durchaus festigend wirkt, wiederhole ich die Angaben: Innerhalb von anderthalb Jahren wurden in Brandenburg 3,4 Millionen Impfungen mit Coronaimpfstoffen verabreicht. Im Jahr 2021 gab es 93 Impfkomplikationen, die als solche erfasst und bestätigt wurden, im Jahr 2022 70 weitere. Hinzu kamen 88 Verdachtsmeldungen - Verdachtsmeldungen! - zu einem direkten Zusammenhang zwischen Impfung und Tod. Ich bleibe dabei: Bei 3,4 Millionen verabreichten Impfungen ist das eine der sichersten Impfungen, die in den vergangenen Jahrzenten in Deutschland verabreicht wurden.
Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Damus das Wort. Sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich hatte große Ehrfurcht, erstmals Teil eines Untersuchungsausschusses zu sein. Dieser kann Zeuginnen und Zeugen vernehmen und Sachverständige in einem klar normierten Verfahren nach dem Untersuchungsausschussgesetz laden. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Fachreferentinnen und Fachreferenten - vielen Dank - unterstützen dabei. Ich hatte mich also auf die Arbeit dieses sehr speziellen Gremiums vorbereitet.
Und dann kam ich in den ersten von der AfD beantragten Corona-Untersuchungsausschuss, dann auch in den zweiten - und musste ernüchtert feststellen, dass dieses scharfe Schwert der Opposition flapsig als Bühne für den Wahlkampf und für Desinformation ausgenutzt wurde. Sie konnten gerade live erleben, was wir während des gesamten Ausschusses erlebt haben.
Das ist für dieses Parlament und für all die Menschen, die unter der Pandemie gelitten haben, mit Spätfolgen leben müssen oder gar Angehörige oder Freunde verloren haben, beschämend. Sie haben das Recht auf eine ernsthafte, respektvolle, wissenschaftsbasierte Aufarbeitung.
Was bekamen sie stattdessen? Ich habe die Protokolle noch einmal durchsucht: In elf Sitzungen finden sich an 138 Fundstellen unzulässige Fragen.
Unzulässig waren Fragen beispielsweise, weil sie keinen Landesbezug hatten, weil Fragen außerhalb des Untersuchungsauftrags oder des Beweisantrags lagen, weil Wiederholungsfragen, bereits beantwortete Fragen, reine Rechtsfragen gestellt und ohnehin öffentlich zugängliche Informationen oder unzulässige Wertungen abgefragt wurden.
Statt solcher Gefechte um Formalia frage ich mich: Wie kann eine Aufarbeitung zielgerichtet und konstruktiv stattfinden? Wie kann sie verschiedene gesellschaftliche Stimmen einbinden? Auf Bundesebene wird genau dies gerade diskutiert. In der näheren Auswahl - wir haben es gehört - sind eine Enquetekommission oder ein Bürgerrat. In jedem Fall ist die Bundesebene der richtige Ort; denn die Pandemie fand ja nicht nur in Brandenburg statt. Es geht um Vergleichbarkeit, um einheitliche Standards. Zudem sind die Kompetenzen für den Infektionsschutz genauso wie die entsprechenden Institute beim Bund angesiedelt.
Ein weiterer zentraler Nachteil eines Untersuchungsausschusses: Er kann immer nur retrospektiv untersuchen, also bis zum Ende des Untersuchungszeitraums - in unserem Fall: bis November 2022. Alles Wissen, alle Studien und Erkenntnisse, die danach zutage getreten sind, konnte der Ausschuss nicht berücksichtigen, geschweige denn, dass er Vorschläge zum Umgang mit möglichen Pandemien in der Zukunft diskutieren könnte. Er bleibt in einem Klein-Klein von Verfahrensfragen mit dem begrenzten Wissensstand von vor ein paar Jahren stecken. Wir mussten uns immer in den Wissensstand zum damaligen Zeitpunkt zurückversetzen; denn genau mit diesem Wissensstand mussten die Entscheidungen damals getroffen werden.
Für eine nach vorn gerichtete Aufarbeitung ist das aber nicht zielführend. In einer Enquetekommission oder einem Bürgerrat hingegen kann breit mit der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft oder unter Einbezug eines Querschnitts der Bevölkerung diskutiert werden.
Zum Schluss trete ich zwei wiederkehrenden Behauptungen der AfD entgegen, nämlich erstens, dass die Bevölkerung die Coronamaßnahmen nicht mitgetragen habe. Ja, 8 % bis maximal 31 % lehnten zwischen 2020 und 2023 die Coronamaßnahmen als zu weitgehend ab.
Nein. - Im Durchschnitt also um die 20 %, wie der „DeutschlandTrend“ belegt. Das bedeutet aber auch, dass der Rest, also der weit überwiegende Teil der Bevölkerung, die Maßnahmen als angemessen oder sogar als nicht weitgehend genug einschätzte. Es gilt, die Kritik dieser 20 % ernst zu nehmen; es gilt aber auch, nicht zu verzerren und nicht zu übertreiben.
Zweitens: Sie behaupten gebetsmühlenartig, Kritik an den Maßnahmen sei nicht möglich. Man muss doch nur aufmerksam die Medien verfolgen: Kritik fand und findet statt - auch Selbstkritik. Der Bundesgesundheitsminister und Landespolitikerinnen und -politiker haben gerade in der Retrospektive einzelne Maßnahmen kritisch bewertet, vor allem die Kita- und Schulschließungen. Vieles hat sich aber auch bewährt, letztlich hat sich auch unser Rechtsstaat bewährt.
So manches wurde beklagt, in einigen Fällen gaben Gerichte den Klägerinnen und Klägern recht und korrigierten Entscheidungen; der weit überwiegende Teil wurde jedoch bestätigt. Lassen Sie uns daher eine konstruktive Debatte führen
und für zukünftige Krisen lernen. Aber lassen Sie uns bitte nicht skandalisieren und spalten! Eins steht jedenfalls fest: Für eine ernsthafte und angemessene Aufarbeitung der Coronapandemie ist ein Untersuchungsausschuss absolut ungeeignet.
Danke schön. - Als nächste Rednerin spricht Frau Abgeordnete Wernicke für die Gruppe BVB / FREIE WÄHLER.