Protokoll der Sitzung vom 20.06.2024

Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt der Abgeordnete Baaske für die SPD-Fraktion, der sich schon eingefunden hat und heute, wenn ich es richtig sehe, seine Abschlussrede halten wird. Herr Baaske, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es meine Abschlussrede. Ich will mich trotzdem kurzfassen. Jetzt ist die 2. Lesung, ich weiß, Sie dort oben auf der Tribüne warten auch schon seit zweit Stunden. Wir hängen auch schon fast zwei Stunden hinterher. Ich weiß, dass die Aufmerksamkeit bei allen im Keller ist - man sieht es Ihnen an, mit Verlaub.

Wir haben das mit den 50 000 Euro für den Dachverband geklärt. Die gibt es jetzt dauerhaft und fest fixiert. Wir haben festgehalten, dass sich der Landtag dazu bekennt, dass man in Brandenburg Niederdeutsch sprechen kann. Wir haben festgehalten, dass man das Niederdeutsche in den Kitas aufgreifen kann und in den Schulen soll, wenn der entsprechende Bedarf da ist, das heißt, wenn Eltern das anmelden.

Wir haben festgehalten, dass das Ministerium - ich finde das sehr mutig; der Minister ist gerade nicht da - ihnen bei der Beschaffung behilflich ist. Beschaffung heißt auch die Erstellung von Lehr- und Lernmitteln. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es nicht ganz einfach ist, für die Sprachkunde Lehrbücher zu haben. Insofern ist das ganz gut.

Ich komme, weil ich weiß, dass Sie da sind, auf die Broschüre zu sprechen. Darin stehen die Orte, wie sie heißen könnten. Mein Nachbardorf heißt eigentlich Fredersdorf; hier steht als Vorschlag „Fräesdörp“. Und es heißt ja schon „Fräesdörp“. Ich will sagen, weil wir immer wieder das Thema Konnexität haben und uns fragen, wie wir den Kommunen helfen können: „Meinen“ anderen Dörfern, die in der Broschüre stehen - das wären

„Dimsdörp“, also Dippmannsdorf, „Swoanebeäke“, also Schwanebeck, und „Rojöäsen“, also Ragösen, würde ich dabei helfen. Das muss man nicht über große Gesetze machen, sondern kriegt man auch so hin. In Fräesdörp hat es sehr geholfen, dass die Leute gesammelt und gesagt haben: Damit bezahlen wir unsere neuen Ortseingangsschilder. - Das ist eine tolle Sache gewesen.

Abschließend will ich noch sagen: In meinem Dorf Lütte - das wird hier nicht erwähnt - heißt es beim Bäcker Lüdde. Vielleicht nehmen wir das noch mit auf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt wende ich mich an Sie. Ich will auch das kurz machen, will das gar nicht so weit ausführen. Roswitha hat das gestern schon gut gemacht. Von meiner ehemaligen Kollegin Barbara Richstein, die mal Justizministerin war, und mir gibt es wunderbare Hochzeitsbilder. Wir wurden nämlich am gleichen Tag im alten Landtag noch verheiratet - eigentlich wurden wir vereidigt. Als wir dann so da standen mit unseren Blumen und in Frack und Livree, sagten einige: Das sieht aus wie frisch verheiratet. - Waren wir aber nicht, sondern wir wurden einfach nur vereidigt.

Es waren fünf spannende Legislaturperioden. Die eine habe ich als Minister mitgemacht, die anderen als Abgeordneter. Ich muss sagen: Ich hatte immer wirklich große Freude. Der Mensch neigt, glaube ich, dazu, dass er die positiven Erinnerungen überhöht, die negativen eher verdrängt, jedenfalls bei den Erinnerungen, die im Herzen bleiben, nicht denen, die auf dem Zettel stehen. Vielleicht hält deswegen auch manche Ehe so lange - weiß ich nicht so genau.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Aber auf jeden Fall neigen wir dazu.

Für mich bleiben ganz viele schöne Erinnerungen. Ich erinnere mich zum Beispiel daran, dass ich viele Telefonate geführt habe, für die ich mich im Nachhinein bei meinen Fahrern entschuldigen müsste, weil ich da manchmal Dinge gesagt habe, von denen ich im Nachhinein gemeint habe, die hätte ich besser nicht mal gedacht. Sie mussten das trotzdem mit anhören.

Ich erinnere mich noch an viele Sachen, die ich jetzt aber gar nicht mehr ausführen will, denn wie gesagt: Wir hängen in der Zeit schon mächtig hinterher.

Ich bedanke mich bei euch, bei Ihnen, bei den vielen Kollegen in den unterschiedlichsten Ministerien, mit denen ich zusammenarbeiten durfte, bei den Kolleginnen und Kollegen, die hier im Haus arbeiten, egal auf welcher Ebene. Ich bedanke mich aber insbesondere bei meinen Wählerinnen und Wählern, die mich immer wieder in großer Anzahl gewählt haben, aber auch bei denen, die mich nicht gewählt haben.

Meine Damen und Herren, es war mir eine Ehre, Ihnen dienen zu dürfen. - Danke.

(Anhaltender Beifall SPD, AfD, CDU, B90/GRÜNE, Die Linke und BVB/FW Gruppe - Die Abgeordneten der Frakti- onen von SPD, CDU, B90/GRÜNE, Die Linke und BVB/FW Gruppe erheben sich dabei von ihren Plätzen.)

Meine Damen und Herren, wir fahren in der Rednerliste fort. Zu uns spricht als Nächste Frau Abgeordnete Spring-Räumschüssel für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Baaske, es ist natürlich nicht leicht, nach solch großen Emotionen eine nüchterne Rede zu halten. Ich versuche es trotzdem. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihren Ruhestand. Ich werde morgen noch etwas von meiner Seite dazu sagen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburger! Der Landtag befasst sich heute in zweiter Lesung mit dem Gesetz zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache im Land Brandenburg. In der Beratung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur fand am 17. April 2024 eine Anhörung zum Gesetzentwurf statt. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände kritisierten in dieser Anhörung, dass das Land Brandenburg ihnen neue Aufgaben überträgt und damit in die kommunale Selbstverwaltung eingreift. Da das Land zudem kein Geld hat, gewährt es den Gemeinden für diese Aufgabenzuweisung keine Kostenerstattung. Es verletzt also wieder einmal das Konnexitätsprinzip. Ich habe schon oft gesagt: Wer bestellt, muss auch bezahlen. Das ist wie im richtigen Leben.

Um dies nicht allzu auffällig zu machen, erfolgt die Aufgabenzuweisung als Sollvorschrift, die Ausnahmen zulässt. Rechtsstreitigkeiten wird das wahrscheinlich nicht verhindern. Wie Hohn muss es den Kommunen erscheinen, dass sie mit diesem neuen Gesetz eigene Kosten quasi als Pflichtaufgabe auferlegt bekommen, die sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung - siehe § 5 Abs. 1 - erfüllen sollen. Wie dies mit Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz - Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden - zu vereinbaren ist, werden vermutlich Gerichte zu klären haben.

Wir von der Fraktion AfD stehen hinter der löblichen Idee, die niederdeutsche Sprache zu schützen und zu fördern. Der Gesetzentwurf gibt hierzu einige Anstöße, die immerhin besser sind als nichts. Insgesamt muss ich aber sagen: Die Koalition ist einfach zu kurz gesprungen. Ihr Entwurf ist ein Schnellschuss kurz vor den Wahlen. Der Wettstreit der drei Regierungsparteien mit der Fraktion Die Linke nimmt teilweise schon groteske Züge an. Man versucht, sich in der Förderung und dem Schutz der niederdeutschen Sprache gegenseitig zu übertrumpfen. Auf der anderen Seite traktieren Sie die deutsche Hochsprache immer wieder mit Ihrem Genderwahn, der von einer sehr großen Mehrheit nicht erwünscht ist. Ich habe noch einmal nachgelesen: 80 % lehnen das Gendern ab. - Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten.

Den Entschließungsantrag der Linken werden wir ablehnen. Der Grund ist ganz einfach: Der Landtag der 7. Wahlperiode kann den Abgeordneten, die künftig, also in der 8. Wahlperiode, hier im Plenum sitzen werden, nicht irgendwelche Erwartungen aufoktroyieren,

(Domres [Die Linke]: Warum denn nicht?)

denn die Abgeordneten sind frei, auch die zukünftigen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD - Zuruf von der AfD: Sehr gute Argumentation!)

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag des Kollegen Brüning für die CDU-Fraktion fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Nach der Rede von Günter Baaske gibt es eigentlich nicht viel mehr inhaltlich Gutes zu sagen. Ich möchte für meine Fraktion meinen herzlichen Dank an Günter Baaske für die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit, vor allem im Ausschuss, aber auch in allen anderen Funktionen aussprechen - meinen Dank also für viele, viele Jahre der Zusammenarbeit an Günter Baaske. Herzlichen Dank!

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Mein Dank gilt auch dem MWFK, denn im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens gab es einen breiten Austausch mit Interessengruppen im Kulturausschuss, in dem wir immer intensiv diskutiert haben. Auch wenn der Austausch nicht immer leicht war, möchte ich mich bei allen Beteiligten, vor allem auch beim Verein für Niederdeutsch, bedanken, dass dieser Prozess so in Gang gekommen ist. Herzlichen Dank!

Meine Damen und Herren, wir haben jetzt ein Gesetz zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache im Land Brandenburg. Der Schutz von Kulturgut benötigt aber eine omnipräsente Pflege. So wollen wir als CDU in der nächsten Legislaturperiode die Erarbeitung eines digitalen Lexikons, die Förderung moderner Sprachvermittlungsmethoden und die Einführung von Pilotprojekten zur Sprachvermittlung an Schulen. Sie sehen, es gibt durchaus viel zu tun. Dieses Gesetz ist dazu der erste Schritt, und ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der Abgeordneten Dannenberg für die Fraktion Die Linke fort. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Liebe Niederdeutschsprecherinnen und -sprecher! Die Linksfraktion freut sich mit der niederdeutschen Sprachgruppe in Deutschland über das bundesweit erste Niederdeutsch-Gesetz. Brandenburg ist damit Vorbild für die übrigen sieben Länder und stärkt die Rechte der mehr als 2 Millionen Niederdeutschsprecherinnen und -sprecher.

Das Gesetz könnte viel Potenzial für eine Verankerung der Sprache in der Bildung, eine Förderung ihrer Anwendung im öffentlichen Leben und eine Stärkung ihrer Sichtbarkeit entfalten. Ich sage: „könnte“, denn es bleibt leider bei einem Ermöglichungsgesetz. Ohne eine ausreichende Finanzierung, ohne konkrete Verpflichtungen vonseiten des Landes werden wir dem Verfassungsauftrag nicht gerecht. Was es braucht, sind verbindliche

Regelungen zum Schutz und zur Förderung des Niederdeutschen. Ich finde es schade, dass Sie als Koalition nicht auf unsere Änderungsvorschläge zum Gesetz eingegangen sind, um insbesondere der Sprachgruppe zumindest entgegenzukommen. Da nützen auch die Nachbesserungen nichts.

(Beifall Die Linke)

Die großen Baustellen haben Sie nicht ausgeräumt, trotz des Gutachtens, welches die Linksfraktion in Auftrag gegeben hat. Professor Oeter als Verfassungs- und Völkerrechtler kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf erhebliche Schwächen aufweist - Schwächen, die zur systematischen Nichterfüllung der Maßnahmen für Niederdeutsch in Brandenburg führen werden. Er unterstützt im Übrigen alle von uns vorgeschlagenen Änderungen.

Vor diesem Hintergrund haben wir unsere inhaltliche Kritik am Gesetzentwurf jetzt in einem Entschließungsantrag zusammengefasst. Hier haben wir vorrangige Aufgaben für den nächsten Landtag und die nächste Landesregierung formuliert, und zwar als Signal für den neuen Landtag. Dazu gehört der Auf- und Ausbau von Angeboten zum Erlernen der Sprache als eine ganz zentrale Aufgabe. Ein Angebot in der Schule muss dann umgesetzt werden, wenn sich mindestens fünf Schülerinnen und Schüler für eine Lerngruppe melden, wie beim Sorbisch/Wendisch-Unterricht. Das Land muss Schritte einleiten, um künftig ausreichend Erzieherinnen und Lehrkräfte für die Vermittlung der Sprache vorzuweisen. In einer unserer Hochschulen müssen Kapazitäten geschaffen werden, um den Sprachschatz Brandenburgs wissenschaftlich aufzuarbeiten. Das Land muss Kommunen bei der Pflege der Regionalsprache unterstützen. Die kommunalen Spitzenverbände pochen zu Recht auf Landesmittel für diese vom Land übertragene Aufgabe. Das Land muss zudem eine angemessene Grundfinanzierung des Vereins für Niederdeutsch zusichern.

Die Linke wird dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen, trotz erheblicher Defizite. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass in der kommenden Wahlperiode die notwendigen Schritte eingeleitet werden, um aus diesem Leitbild in Gesetzesform wirksame Maßnahmen zum Erhalt und zur Revitalisierung der niederdeutschen Sprache erwachsen zu lassen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Damus. Bitte schön.

(Beifall B90/GRÜNE)

Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Herzlich willkommen, insbesondere liebe Vertreterinnen und Vertreter der Sprachgruppen! Wir haben es gerade gehört: Als erstes Bundesland verabschieden wir heute ein Niederdeutsch-Gesetz. Wir kommen damit dem Auftrag in unserer Landesverfassung nach, das Niederdeutsche besonders zu fördern. Zugleich setzen wir die Verpflichtung aus der von Deutschland ratifizierten europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen um.

Bereits seit 2018 gibt es die Vereinbarung des Landes mit der Sprachgemeinschaft, sie mit 50 000 Euro jährlich zu unterstützen. Diese Zusage sichern wir nun gesetzlich ab. Wir greifen den

Hinweis aus der Anhörung auf, dass „bis zu 50 000 Euro“ tatsächlich keine glückliche Formulierung war; denn „bis zu“ könnte schlimmstenfalls ja auch „null“ heißen. Nun ist klar, dass es „in der Regel 50 000 Euro“ sein sollen. Damit ist auch Spielraum vorhanden, gegebenenfalls etwas mehr bereitzustellen, wenn der Haushalt es zulässt.

Ausgiebig diskutiert wurde in der Anhörung auch über die Frage, unter welchen Voraussetzungen es Niederdeutsch-Angebote in Kitas und Schulen geben soll. Denn einerseits wissen wir natürlich, dass das Niederdeutsche regional begrenzt gesprochen wird; andererseits haben wir auch eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Regionalsprache. Wir gehen nun den Weg, uns stärker an der Sprachenkarte zu orientieren, und verschärfen die bisherige Kannregelung im Schulbereich zu einer Sollregelung, wenn der entsprechende Bedarf besteht. Und: Wir fördern nun auch die Materialbeschaffung und nicht nur die Erstellung; denn tatsächlich muss das Rad ja nicht neu erfunden werden, wenn andere Länder bereits vorgelegt haben.

(Beifall B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Bretz [CDU])

In der Anhörung gab es das ganze Spektrum an Rückmeldungen. Während das Gesetz den Vertreterinnen und Vertretern der Sprachgemeinschaft verständlicherweise nicht weit genug ging und sie sich mehr Verbindlichkeit wünschten, wollten die Kommunen und Landkreise - mit Verweis auf die kommunale Selbstverwaltung - weniger Verbindlichkeit. Ich finde, da ist dieser Gesetzentwurf genau der Mittelweg und damit ein guter Kompromiss. Er ist sicherlich nicht perfekt; aber darum geht es im ersten Schritt auch nicht.

Wir haben nun den Einstieg in eine systematische Förderung des Niederdeutschen gemacht, und diese Basis kann und wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten sicher weiterentwickelt werden. Ich freue mich sehr über dieses Gesetz und bitte um Zustimmung.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und CDU)

Vielen Dank. - Die BVB / FREIE WÄHLER Gruppe hat keinen Redner benannt. Deswegen spricht zu uns jetzt die Vorsitzende des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Frau Schwella. Bitte schön.