Protokoll der Sitzung vom 20.06.2024

Vielen Dank. - Die BVB / FREIE WÄHLER Gruppe hat keinen Redner benannt. Deswegen spricht zu uns jetzt die Vorsitzende des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Frau Schwella. Bitte schön.

Cesćony kněz prezident! Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden hat sich in der 37. Sitzung am 28. Mai mit Frau Schäfer vom Verein für Niederdeutsch im Land Brandenburg über den Gesetzentwurf ausgetauscht und im Anschluss seine Stellungnahme an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur abgegeben. Ich möchte an dieser Stelle Frau Schäfer zitieren, die gesagt hat - das haben wir auch hier schon teilweise gehört -:

„Es ist der erste Gesetzentwurf für Niederdeutsch in der Bundesrepublik überhaupt.“

Das finde ich sehr lobenswert.

(Vereinzelt Beifall SPD und B90/GRÜNE)

Weiterhin führte sie aus:

„Für alle die, die 20 Jahre nichts für das Niederdeutsche getan haben, ist der Gesetzentwurf ein Feigenblatt, und für die, die etwas machen wollen, ist er ein zahnloser Tiger.“

Wir appellieren daher, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zu vermeiden; denn diese lassen das Gesetz in erheblichem Umfang ins Leere laufen. Deshalb begrüßt der Rat außerordentlich, dass sowohl Vertreter der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch der Fraktion Die Linke in ihren Änderungsanträgen die auch den Rat bewegenden Punkte aufgegriffen und klarer formuliert haben; denn es sollten innerhalb der Regelungen für Niederdeutsch und Niedersorbisch sinnvollerweise keine Unterschiede konstruiert werden.

Dass die Förderhöhe für den Dachverband „in der Regel“ 50 000 Euro jährlich betragen soll, klingt zumindest offener als mit einer gedeckelten Summe, die einem Bemühen um Spracherhalt wenig zweckdienlich ist.

Weiterhin haben wir dem Änderungsantrag eine Verstärkung des Bildungsangebotes für die niederdeutsche Sprache entsprechend der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen entnehmen können. Dass bei genug Nachfrage die niederdeutsche Sprache in die Spielgestaltung bzw. Bildungsarbeit in der Kindertagesbetreuung einbezogen werden könne und in Schulen einbezogen werden solle, sollte Mindestforderungen darstellen. In der Beratung des ABJS wurde auf die Regelung beim Sorbisch/Wendisch-Unterricht mit fünf Teilnehmenden verwiesen; allerdings fehlt in den vorliegenden Beschlussempfehlungen eine entsprechende Formulierung.

Nicht nur die Entwicklung eigener Lehr- und Lernmittel, sondern auch deren Beschaffung begrüßen wir ausdrücklich; denn aus eigenem Erfahren wird hier letztlich eine nicht unerhebliche Aufgabe auf die Akteure vor Ort übertragen, die nicht auf Materialien wie in großen Sprachen zurückgreifen können.

Hinsichtlich des traditionellen niederdeutschen Sprachgebietes im Land Brandenburg sind die entsprechenden Landkreise und die kreisfreien Städte namentlich im Gesetzentwurf fixiert. Eine solche Festlegung hätte ich mir auch für das niedersorbische Sprachgebiet gewünscht; dann gäbe es keine Gerichtsverfahren. Daraus hat man offensichtlich gelernt,

(Beifall des Abgeordneten Domres [Die Linke])

aber für uns ist es zu spät.

„Bei dem niederdeutschen Namen muss es sich um eine historisch nachweisbare Namensform handeln. Der hoch- und der niederdeutsche Name müssen unterscheidbar sein.“

Diese Vorgabe sehe ich sehr kritisch, wenn man sich sichtbar zum Niederdeutschen bekennen will. Das ist eben wie

„Turnow/Turnow“ bei den Sorben/Wenden: Es ist zwar komisch, aber man beginnt dann als Außenstehender darüber nachzudenken und es im besten Fall zu hinterfragen.

Abschließend: Ich begrüße den Gesetzentwurf mit seinem festen rechtlichen Rahmen. Aber von allergrößter Bedeutung ist die Schaffung von niederdeutschen Sprachräumen. - Wutšobny źěk.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU und Die Linke und des Abgeordneten Dr. Zeschmann [AfD])

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht zu uns Frau Ministerin Dr. Schüle. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste! Menschen inspiriert man nicht durch Verbote oder Pflichten. Ich bin davon überzeugt, dass man Menschen durch Vorbilder oder Perspektiven inspiriert. Und genau das ist auch Kern unseres Gesetzes: Wir fördern Vorbilder, und wir eröffnen Perspektiven. Wir unterstützen Menschen dabei, ihre Sprache zu erhalten und natürlich auch zu pflegen. Denn Sprache und Identität sind eben nicht Privatsache, und Niederdeutsch wird nicht nur an der Nordseeküste gesprochen, auch wenn in der Werbung manchmal so getan wird.

Ja, es ist richtig - und wir können auch ein bisschen stolz darauf sein -, dass das erste Niederdeutsch-Gesetz nicht in Bremen, nicht in Niedersachsen, nicht in Schleswig-Holstein und nicht in Nordrhein-Westfalen verabschiedet wird, sondern in Brandenburg. Wir bekennen uns damit zur kulturellen und zur sprachlichen Vielfalt in unserem Land. Wir bekennen uns natürlich auch zu völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben, die wir in praktische Politik umsetzen.

Das Niederdeutsch-Gesetz beschreibt zum ersten Mal systematisch, wo und wie Menschen in Brandenburg Niederdeutsch sprechen, wie sie es lernen und wie sie es anwenden. Es definiert die niederdeutsche Sprachgruppe, ihre politischen Mitwirkungsmöglichkeiten sowie den räumlichen Anwendungsbereich ihrer Sprachenrechte. Das ist wichtig, damit wir eben nicht mit der Gießkanne fördern, sondern gezielt dort, wo Engagierte und Strukturen vorhanden sind; und das ist nun einmal besonders im Norden unseres Bundeslandes der Fall.

Das Gesetz bietet allen engagierten Menschen, Verbänden und Institutionen einen Rahmen, um ihre Arbeit zu verstetigen. Ich denke da natürlich an den Verein für Niederdeutsch im Land Brandenburg e. V.

Das Gesetz verankert Schutz und Förderung des Niederdeutschen insbesondere im Bildungsbereich, also in Kitas, Schulen sowie in der Erwachsenenbildung. Es ermöglicht die öffentliche Zweisprachigkeit, zum Beispiel bei Orts- und Wegbeschilderungen sowie im amtlichen Sprachgebrauch. Es richtet einen Beirat für Niederdeutsch bei der Landesregierung ein. Damit bekennt sich die Landesregierung zweifelsohne dazu, dass es im Landesinteresse liegt, die Sprache als Kommunikationsmittel und als Kulturgut für zukünftige Generationen zu erhalten. Dass das

schwer genug wird, haben uns die Ehrenamtlichen in der Anhörung eindrucksvoll geschildert. Oder wie Herr Boche es ausdrückte: Mir hat noch nie ein Kindergarten verboten, dort Niederdeutsch anzubieten; aber mir fehlen die Sprecher, die das tun können, und es werden einfach immer weniger.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, dieses Gesetz ist ein Ermöglichungsgesetz. Das haben wir von Anfang an betont, und ich werde auch heute nicht müde, es zu betonen. Wir wollen ermöglichen und unterstützen, aber wir verpflichten niemanden gegen seinen Willen, weder Behörden noch Institutionen, weder Kommunen noch Schulen.

(Vereinzelt Beifall SPD und CDU)

Denn keine Sprache der Welt lebt allein durch ein Gesetz. Sprachen leben von Menschen, die sie sprechen. Deshalb einen herzlichen Dank an die vielen Ehrenamtlichen, die sich tagtäglich unter schwierigen Umständen für ihre Sprache engagieren!

Ich habe eingangs gesagt: Menschen inspirieren als Vorbilder. Deshalb möchte ich an dieser Stelle Adelheid Schäfer noch einmal ganz herzlich zur Verleihung des Landesverdienstordens in der letzten Woche gratulieren - Adelheid Schäfer, die Gründerin der „Kinnerschool“, die sich seit Jahrzehnten darum verdient gemacht hat, das Niederdeutsche lebendig zu halten. Ich bin mir sicher, dass ich für den ganzen Landtag spreche, wenn ich sage: Für das Niederdeutsche ist die Berufung von Adelheid Schäfer und vielen, vielen anderen, die jetzt auch auf der Tribüne sitzen, sehr wichtig, und unser Beruf ist es, ihre Arbeit zu unterstützen. Haben Sie vielen Dank für Ihr Engagement!

Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE sowie vereinzelt Die Linke)

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen.

Ad 1: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Drucksache 7/9785, zum Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem Titel „Gesetz zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache im Land Brandenburg, Brandenburgisches Niederdeutsch-Gesetz“. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen; es gab Enthaltungen. Das Gesetz wurde somit nach 2. Lesung verabschiedet.

(Vereinzelt Beifall)

Ad 2: Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 7/9819. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 16 und rufe Tagesordnungspunkt 17 auf.

TOP 17: Zweiter Bericht der Landesregierung zur Lage des sorbischen/wendischen Volkes im Land Brandenburg

Bericht der Landesregierung

Drucksache 7/9726

Ich eröffne die Aussprache. Zunächst spricht Ministerin Dr. Schüle. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dass das Sorbische bzw. Wendische heute zu den vom Aussterben bedrohten Sprachen gehört, ist kein Naturgesetz. Es ist Folge einer Ausgrenzungspolitik, die über viele Jahrzehnte und Jahrhunderte in aller Härte betrieben wurde und in der nationalsozialistischen Zwangsgermanisierung gipfelte. Die Abbaggerung sorbischer und wendischer Dörfer im Zuge des Braunkohleabbaus hat ihr Übriges getan. Kurzum: Es waren lange Zeit der deutsche Staat und die deutsche Mehrheitsgesellschaft, die das Sorbische bzw. das Wendische immer weiter an den Rand gedrängt haben und die Sorben und Wenden so überhaupt erst zur Minderheit gemacht haben. Genau deshalb haben der deutsche Staat und die deutsche Mehrheitsgesellschaft nicht nur eine aus der brandenburgischen Landesverfassung und dem Völkerrecht abgeleitete rechtliche Verpflichtung, sondern vor allen Dingen eine moralische Verpflichtung, die sorbische/wendische Sprache und vor allen Dingen natürlich die Kultur zu schützen.

Ich freue mich sehr, dass der brandenburgische Landtag dies mit überwältigender Mehrheit genauso sieht. Das ist nicht selbstverständlich - nicht selbstverständlich in einer Zeit, in der wieder völkische Homogenitätsfantasien grassieren. Vielen Dank dafür den Abgeordneten des Brandenburger Landtags.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Gemäß dem Sorben/Wenden-Gesetz berichtet die Landesregierung dem Landtag in jeder Wahlperiode über die Lage der Sorben und Wenden in Brandenburg. Diesen Bericht lege ich hiermit vor - nicht zur Mitte der Legislaturperiode, wie es üblich ist, sondern leider erst zum Ende. Wer sich ein bisschen auskennt, weiß, woran es liegt: Die Landesregierung war in den vergangenen Monaten damit beschäftigt, die verwaltungsgerichtlichen Verfahren zum angestammten Siedlungsgebiet zu begleiten. Wir alle hätten uns das sicherlich anders gewünscht, und ich kann nur um Ihr Verständnis dafür bitten, dass ich den Bericht erst zum Ende der Legislaturperiode vorlege.

Zu den guten Nachrichten in diesem Bericht gehört, dass wir in Brandenburg erstens eine sehr ausgebaute Infrastruktur an Einrichtungen haben, die sich der Pflege der niedersorbischen Sprache und Kultur widmen. Zweitens haben wir mit der Stiftung für das sorbische Volk ein neues Finanzierungsabkommen für 2021 bis 2025 geschlossen, und dieses sieht eine deutlich erhöhte Zuwendung vor, nämlich um 5,3 Millionen Euro auf insgesamt 23,9 Millionen Euro erhöht. Die Stiftung fördert die einzelnen Einrichtungen und ermöglicht somit deren Arbeit. Das Land finanziert diese Stiftung gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen und dem Bund.

Drittens: Die digitalen Angebote zum Spracherwerb und zur Sprachpflege wurden deutlich ausgebaut. Und ich glaube, Sie

wissen: Das kommt insbesondere bei der jüngeren, der digitalaffinen Generation sehr gut an. Erfreulich ist auch, dass Kinder und Jugendliche in Brandenburg großes Interesse daran zeigen, die niedersorbische Sprache in der Schule zu erlernen.

Genau hier liegt jedoch die größte Herausforderung: der Lehrermangel. Unsere Brandenburger Lehrkräfte für Sorbisch/Wendisch bilden wir bis dato ausschließlich am Institut für Sorabistik der Universität Leipzig aus. Es ist derzeit das einzige Institut in Deutschland, an dem man Sorabistik studieren kann - also Sprache, Kultur, Literatur und Geschichte der Sorben/Wenden. Aktuell prüfen wir aber, ob wir eine Lehrkräfteausbildung und die Qualifizierung interessierter Seiteneinsteiger in Brandenburg ermöglichen können. Zudem hat die BTU neben dem Studiengang Lehramt Primarstufe im Sommersemester 2024 erstmals einen Lehrauftrag für Sorbisch und Wendisch vergeben.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Sie erwägt auch eine Integration in das ästhetische Band - sie prüft also, ob Sprache und Kultur der Sorben neben musischen, künstlerischen und sportlichen Angeboten fachübergreifend angeboten werden können. Diese Erprobung wollen wir zunächst abwarten.