Protokoll der Sitzung vom 20.06.2024

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Beim nächsten Flughafen ma- chen wir es anders!)

dass man Volksinitiativen nicht einfach annimmt, nur damit keine öffentliche Diskussion mehr stattfindet, sondern den Menschen ehrlich sagt, was man will und was man nicht will. Das war der Fehler. - Herzlichen Dank.

(Beifall B90/Grüne)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Genilke.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Betrieb von Flugzeugen entstehen unvermeidbare Geräusche, übrigens nicht nur beim Flughafen. Das gleiche Problem haben wir natürlich auch bei Straßen, bei Gewerbeflächen, Industrieflächen usw. Das ist, glaube ich, allen Verantwortlichen bewusst. Sowohl die Luftfahrtbranche als auch die Landesregierung hat ein hohes Interesse daran, die Lärmauswirkungen eines Flugbetriebs auf die Umwelt möglichst gering zu halten.

Es wird zur Reduzierung des Fluglärms viel getan. So ist beispielsweise jede neue Generation von Flugzeugen ein Stück leiser als die vorhergehende. Ich war auf der ILA, die erst kürzlich in Schönefeld stattfand. Wer mit den Triebwerksherstellern redet, der weiß, dass dies auch eingehalten wird bzw. der Sinn der Ingenieursleistung auch bei Triebwerken ist. Es wird auch an der Optimierung von Flugverfahren gearbeitet, nicht nur unter Berücksichtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, sondern natürlich auch unter Berücksichtigung der Lärmaspekte.

Die FBB hat am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg als erstem Flughafen einzelereignisbezogene Lärmentgelte eingeführt. Das ist heute überhaupt noch nicht angesprochen worden, war aber auch eine Maßnahme, die immer aus der Region gefordert worden ist. Wir haben sie umgesetzt. Damit entsteht für jeden einzelnen Flug der finanzielle Anreiz, diesen möglichst leise durchzuführen.

Auch der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens setzt sich umfassend mit den Lärmauswirkungen des Flugbetriebs auf das Flughafenumfeld auseinander. Um die Lärmauswirkungen auf die Flughafenanwohner zu begrenzen, enthält der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens

Berlin Brandenburg Auflagen sowohl zum aktiven als auch zum passiven Schallschutz. Zum aktiven Schallschutz zählen die Regelungen zu den Betriebszeiten des Flughafens. Grundsätzlich - das wurde schon angesprochen - dürfen keine Flugzeuge in der Zeit von 23.30 bis 5.30 Uhr starten oder landen. Die Ausnahmen in Notfällen, von Hilfs- und Rettungsflügen wurden ebenfalls schon erwähnt. Diese Regelungen sind das Ergebnis der umfassenden Abwägung der betroffenen Belange während der Planfeststellung.

Selbstverständlich haben die Anwohner ein Interesse an einer ungestörten Nachtruhe; das wird niemand bestreiten. Aber es bestehen auch öffentliche Verkehrsbedürfnisse zur Nutzung des Flughafens in der Nachtzeit, die hierbei im Raum steht. Die verkehrlichen Bedarfe können nur dann erfüllt werden, wenn die Fluggesellschaften eine wirtschaftliche Umlaufplanung ihrer Flotte vornehmen. Das hat Herr Barthel mit anderen Worten auch schon erwähnt.

Die Gesamtabwägung aller betroffenen Belange hat zu den bekannten Betriebsregelungen und den Auflagen des passiven Schallschutzes im Umfeld des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg geführt. Diese Festsetzungen im Planfeststellungsbeschluss wurden höchstrichterlich bestätigt. Die Planfeststellungsbehörde hat einen Bedarf für den im Planergänzungsbeschluss zugelassenen Nachtflugverkehr zu Recht bejaht. Sie hat auch nicht die Bedeutung und das Gewicht dieses Bedarfs verkannt.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Bitte.

Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann, bitte.

Vielen Dank, Herr Minister Genilke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eben die Selbstverständlichkeit der Nachtruhe für die Bürger um den Flughafen herum wie für uns alle angesprochen. Deshalb frage ich Sie: Warum gilt denn das übliche Gebot, das in allen möglichen Bundes- und Landesgesetzen enthalten ist, dass die Nachtruhe gesetzlich von 22 bis 6 Uhr definiert ist, für die Anwohner um diesen Flughafen herum nicht?

Herr Minister, bitte.

Sie gilt prinzipiell auch dort, aber natürlich ist das höherwertige Recht an der Stelle der Planfeststellungsbeschluss. Die Nachtflugregelung wurde in einem Ergänzungsbeschluss noch einmal geändert und ist damit in Kraft. Und damit ist das auch Gesetz. Es ist völlig klar, dass das keine Willkür, sondern das Ergebnis einer Abwägung ist. Ich glaube, das habe ich deutlich gemacht.

Die Lärmbetroffenheit der Gemeindegebiete und ihrer Wohngrundstücke wurde damals natürlich ermittelt, und daraus wurden auch bestimmte Schutzsituationen dargestellt. Das Gewicht dieser Belange wurde also nicht zu gering eingeschätzt. Mit der höchstrichterlichen Bestätigung entsteht die erhöhte Bestandskraft dieser Regelung.

Die Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses enthalten zwar einen Vorbehalt zur nachträglichen Festsetzung, Änderung oder Ergänzung von Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, dafür müssen allerdings die Voraussetzungen vorliegen. Diese Prüfung obliegt nicht der Landesregierung, sondern der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg als unabhängiger Planfeststellungsbehörde. Es bestehen jedoch keine Erkenntnisse, dass sich die Entscheidungsvoraussetzungen grundlegend geändert hätten. Weiterhin besteht das dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegte öffentliche Verkehrsbedürfnis in Abwägung mit den Lärmschutzinteressen.

Deshalb empfehle ich die Ablehnung des Antrags. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

Es wurde eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Freiherr von Lützow angezeigt.

(Beifall AfD)

Frau Präsidentin! Herr Minister, ich muss sagen, Herr Walter hat auch mal ein Korn gefunden. Er hat gerade ein Zitat von Ihnen vorgelesen, ein Zitat von Ihnen als Abgeordneten. Was hat sich geändert, dass Sie jetzt, da Sie in der Position des Ministers sind, nicht genau das umsetzen, was Sie damals als Oppositionspolitiker gefordert haben? Jetzt haben Sie es doch in der Hand. Jetzt können Sie es doch tun.

Und Sie haben gesagt, man kann einen solchen Planfeststellungsbeschluss mit einem Änderungsantrag auch ändern. Genau das fordern die Freien Wähler, nichts anderes. Genau jetzt könnten Sie es umsetzen. Was also hat sich geändert?

Prinzipiell steht den Bürgern die Nachtruhe zu. Sie haben aber keine Nachtruhe. Ich kann Ihnen sagen: Blankenfelde-Mahlow ist eingeschlossen von einer Autobahn, zwei Schnellstraßen, auf denen Tag und Nacht gefahren wird, wo es Lkw-Verkehr ohne Ende gibt. Der Fluglärm kommt hinzu, die Dresdner Bahn, die Sie jetzt zu schützen versuchen, kommt hinzu.

Aber was hat sich bei Ihnen geändert, sodass Sie das plötzlich nicht mehr umsetzen? Nur, dass Sie in der Regierung sind? - Jetzt könnten Sie es, jetzt hätten Sie die Macht. Das hätte ich gern von Ihnen erklärt. - Danke.

(Beifall AfD)

Herr Minister Genilke möchte anscheinend erwidern. Bitte sehr.

Unbedingt, weil Herr Freiherr von Lützow die Ausführungen von Herrn Walter offensichtlich nicht verstanden hat.

Ich habe zitiert, unter welchen Voraussetzungen - das war damals die Intention - aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2011 eine Änderung des Vorhabens, was den Nachtflug angeht, vorgenommen werden kann. Das heißt, es müssen sich Dinge ändern. Das war der Vorbehalt, den Herr Stefke vorhin noch einmal zitiert hat. Nur, das heißt, ich muss erst einmal eine grundlegende Annahme haben, mit der das berechtigterweise in Angriff genommen werden kann. Es muss sich etwas geändert haben.

Die Obere Luftfahrtbehörde des Landes, die unabhängig unterwegs ist und auch, was die Lärmentwicklung angeht, genau kontrolliert, was dort passiert, hat ganz offensichtlich festgestellt - das werden Sie ja wohl nicht infrage stellen -, dass sich eben keine Voraussetzung dafür ergeben hat, auf diesen Passus zurückzugreifen. Das habe ich in Demut anzunehmen. Wenn jemand damit nicht einverstanden ist, so steht ihm natürlich der Klageweg offen. Aber so sind die Situation und die rechtsstaatlichen Grundlagen genau dieses Verfahrens. - Vielen Dank.

(Beifall CDU - Zuruf des Abgeordneten Freiherr von Lützow [AfD])

Das Wort geht noch einmal an die antragstellende Gruppe. Für sie spricht Herr Abgeordneter Stefke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke für die Debatte derjenigen, die bereit waren, diese zu führen. Auf Herrn Barthel will ich jetzt nicht näher eingehen. Ich hätte auch gern die Position der CDU-Fraktion zu diesem aus unserer Sicht wichtigen Antrag gehört.

(Eichelbaum [CDU]: Kann man nachlesen!)

Leider kann ich sie nicht erkennen, weil Frau Walter-Mundt sie lediglich zu Protokoll gegeben hat.

(Beifall BVB/FW Gruppe - Frau Walter-Mundt [CDU]: Jajaja!)

Zu Herrn Walter möchte ich nur kurz sagen: Danke für die in Aussicht gestellte Unterstützung unseres Antrags und danke, dass er noch einmal in den Archiven gewühlt hat und ein doch sehr maßgebliches Zitat des Herrn Ministers Genilke, seinerzeit noch Oppositionspolitiker, gefunden hat.

Der Herr Minister hat gerade gesagt hat, er stehe dazu, er würde es auch machen, aber er müsse Anhaltspunkte dafür haben, dass sich etwas verändert hat.

(Minister Genilke: Obere Luftfahrtbehörde!)

Gerade dazu dient unser Antrag: dass Sie ein Verfahren einleiten, um ermitteln zu lassen, ob sich etwas geändert hat,

(Beifall BVB/FW Gruppe)

was Gründe dafür liefert, das Planfeststellungsverfahren noch einmal zu ändern und einen Ergänzungsbeschluss auf den Weg zu bringen. Hierbei muss man dann alle einbinden und alle anhören, auch die Flughafengesellschaft. Aber machen Sie sich bitte keinen schlanken Fuß, und sagen Sie nicht, Sie würden gerne, aber sie könnten nicht. Doch, Sie könnten, wenn Sie wollten.

Nun zu Herrn von Gizycki - ich hoffe, ich habe den Namen nun richtig ausgesprochen:

(von Gizycki [B90/GRÜNE]: Nein! - Vereinzelt Heiterkeit)

Was hat die grüne Fraktion alles auf ihrer Homepage zum Thema Flughafen veröffentlicht! Ich habe einmal nachgeschaut. Dafür muss man seitenweise zurückgehen, weil Sie jetzt Ihre aktuelle Regierungspolitik vermarkten müssen. Was Sie damals als Oppositionsfraktion zum Thema Flughafen und Schutz der Fluglärmgeplagten geschrieben haben, ist schon erstaunlich. Davon wollen Sie jetzt in der Regierung nichts mehr wissen.

Nur eines ist mir unklar: Sie boxen hier in der Koalition eine Ernährungsstrategie durch, mit der den Leuten das Essen von Currywurst verleidet werden soll. Aber Sie wollen sich nicht innerhalb der Koalition dafür starkmachen,

(Beifall BVB/FW Gruppe)

dass die Betroffenen einen wirklichen nächtlichen Schallschutz von 22 bis 6 Uhr haben. Das wird draußen kein Mensch mehr verstehen.

(Zuruf des Abgeordneten Rostock [B90/GRÜNE])