Statistisch gesehen - ich habe im Laufe meiner Abgeordnetenzeit schon mehrere Berichte zur Gleichstellung gelesen - gibt es eine positive Entwicklung.
Die Grundlage - das haben wir heute gehört - des vorliegenden Berichts sind statistische Daten für Berlin und Brandenburg sowie Onlinebefragungen der Landesbehörden und ihrer Gleichstellungsbeauftragten. Neben einer Bestandsaufnahme enthält der Bericht zwölf Handlungsempfehlungen.
Mit 54 % - die Ministerin hat es schon gesagt - ist mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in den Landesbehörden weiblich. Zudem gibt es in fast jeder Dienststelle behördliche Gleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungspläne.
„Oha“, könnte Mensch denken, „das könnte sogar eine Vorbildwirkung außerhalb der Behörden haben!“ Aber - jetzt kommt das Aber! - in den Plänen fehlen laut Befragung konkrete Zielvorgaben.
Auf Führungsebene sind Frauen weiterhin in der Minderheit. Dann kann es eben passieren - so die Befragung -, dass vor allem männliche Führungskräfte die Gleichstellungsanliegen ausblenden, sie nicht verstehen bzw. vielleicht nicht verstehen wollen, sie umgehen oder ins Leere laufen lassen.
Der genauere Blick auf die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen in den Dienststellen zeigt, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern vielerorts noch nicht realisiert ist. Es
gilt also, die im Bericht enthaltenen Handlungsempfehlungen umzusetzen, zum Beispiel die Unterstützung, Begleitung und Evaluation sowie die Aktualisierung von Gleichstellungsplänen in allen Dienststellen und die flächendeckende Definition von quantitativen und qualitativen Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in den Gleichstellungsplänen.
Durch spezielle Mentoringprogramme soll der Frauenanteil in Führungspositionen erhöht werden - so die Befragung. Die Nachbesetzung von aus Altersgründen ausscheidenden männlichen Führungskräften sollte verstärkt mit Frauen erfolgen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll stärker in den Fokus genommen werden - und das nicht immer nur durch die Verkürzung der Arbeitszeit, wie es derzeit bei fünf von sechs Frauen der Fall ist. Das ist nur zu erreichen, wenn die Maßnahmen mit einer Stärkung der Rolle der Gleichstellungsbeauftragten und einer Freistellungsregelung für sie einhergehen. - Es ist also noch viel zu tun.
Gleichstellung ist keine Modeerscheinung und keine - jetzt hat Frau Bessin den Saal verlassen - ideologische Frage. Gleichstellung steht in der Verfassung, sie ist rechtlich verbrieft und sollte ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein.
Das soll das Letzte gewesen sein, was Sie hier von mir hören. Ich werde in ein völlig fremdes Arbeitsfeld wechseln: in den Ruhestand.
Es war mir immer eine Freude, und es war mir heute eine besondere Freude, meine letzte Rede zu meinem Leib- und Magenthema zu halten, der Gleichstellung. Das hat mich immer umgetrieben. Vielleicht liegt die Ursache in meinen Wurzeln, denn in einer Bauernfamilie gab es keinen Widerspruch.
2009 eher unerwartet Landtagsabgeordnete geworden, musste ich in diesem Hohen Hause lernen, dass oft eine Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit klafft und dass es sich immer lohnt, mit demokratischen Abgeordneten Kompromisse zu diskutieren und zu finden - nicht mit allen, versteht sich. Ich habe gelernt, dass ein Plenarsaal, in dem 88 Menschen diskutieren, nicht immer der Nabel der Welt ist - auch wenn hier oft Nabelschau betrieben wird.
Meine Politiklehrer waren immer die Menschen, die mich umgeben, mit denen ich rede, die mir auf die Schulter tippen und mich daran erinnern, warum ich in diesem Parlament bin - und für wen. Wenn viele davon reden, die Abgeordneten seien ihrem Gewissen verpflichtet, sage ich: Ich war immer den Menschen verpflichtet. Und genau diesen möchte ich für ihr Vertrauen danken.
Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen, den Referentinnen und Referenten der Fraktion, den demokratischen Abgeordneten dieses Landtages, den Mitarbeitern der Verwaltung und den Aus
schussreferenten, besonders des Ausschusses für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik, dem ich vorsitzen durfte. Ich danke allen für die respektvolle Zusammenarbeit.
Und ich danke besonders meiner Familie, die in dieser Zeit zu kurz kam. Jetzt wird es anders; das ist versprochen.
Ich werde mit meinem Mann an den portugiesischen Heimatort unserer Familie wechseln, aber das Land Brandenburg und sein Parlament im Auge behalten. Darauf können Sie sich verlassen. - Bleiben Sie gesund, und vor allem: Machen Sie’s gut! Es war mir eine Ehre.
Wir kämen jetzt zum Beitrag der CDU-Fraktion, aber Frau Abgeordnete Augustin hat ihre Rede zu Protokoll gegeben. Wir fahren deswegen mit der Rede der Abgeordneten Wernicke für die Gruppe BVB / FREIE WÄHLER fort. - Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Achten Landesgleichstellungsbericht kommt die Landesregierung ihrer Pflicht nach, einmal pro Wahlperiode über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes zu berichten. Nach dem Bericht sind prozentuale Erfolge in der Gesamtzahl der beschäftigten Frauen in der Landesverwaltung, der Gremienbesetzung und auch an den Hochschulen zu verzeichnen.
In den höchsten Einkommensstufen der Gruppe A für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Tarifbeschäftigten ist der Frauenanteil seit der Einführung des Landesgleichstellungsgesetzes im Jahr 1994 kontinuierlich gestiegen. Stellten sie im Erhebungsjahr 1994 nur knapp ein Drittel, machten sie im Jahr 2022 genau die Hälfte der Beschäftigten aus. Aber auch hier zeigt ein differenzierter Blick: Der Frauenanteil sinkt, je höher die betrachteten Entgelt- und Besoldungsgruppen sind. Interessant wären in diesem Bericht weniger die Prozentzahlen, sondern tatsächliche Zahlen. Das möchte ich anmerken, denn daran ließe sich noch viel mehr messen.
Bei zwei Dritteln der 100 an der Onlinebefragung teilnehmenden unmittelbaren Dienststellen der Landesverwaltung liegen aktuelle Gleichstellungspläne vor. Allerdings besteht laut diesem Bereich in den 25 teilnehmenden Dienststellen der mittelbaren Landesverwaltung noch Nachhol- und Aktualisierungsbedarf.
Erfreulicherweise findet sich in 96 von 100 unmittelbaren Dienststellen jeweils eine Gleichstellungsbeauftragte; bei den mittelbaren Dienststellen sind es lediglich 13. Dabei ist die Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten an personellen Maßnahmen wie auch an Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege eine wichtige Unterstützung bei der Umsetzung und Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes. Schließlich bleibt die Teilzeitarbeit weiterhin eine Frauendomäne, wobei für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie neuerdings auch das Homeoffice genutzt wird.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas aus einer meiner vergangenen Reden wiederholen: Jetzt ein Wort an die Frauen im Plenum und in den Dienststellen: Lasst uns gemeinsam darauf achten, dass Frauen unterstützt und gefördert werden! - Ein Wort an die Männer im Plenum und in den Dienststellen: Unterstützen Sie, was Ihre Mütter und Großmütter erkämpft haben - für Ihre Frauen, Ihre Schwestern und Ihre Töchter! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Jetzt spricht die Abgeordnete Damus für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu uns. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Eine positive Nachricht aus dem Landesgleichstellungsbericht - wir haben es gehört -: Erstmals ist die Hälfte der Beschäftigten in den höchsten Entgeltgruppen weiblich. Insgesamt sind es in der Landesverwaltung sogar 54 %. Man könnte also meinen: Super, dann ist die Gleichstellung ja erreicht! - Frau Bessin hat hier Ähnliches vertreten.
Aber wie so oft zeigt sich das Entscheidende erst, wenn man genauer hinschaut. Nehmen wir die Hochschulen als Beispiel: Ein Frauenanteil von 100 % bei den Sekretärinnen ist dort nicht ungewöhnlich.
Ist das ein Grund zum Jubeln? Bei den Professuren beträgt der Frauenanteil nur 20 % bis 30 %. Bildet man den Durchschnitt in Bezug auf die gesamte Hochschule, landet man vielleicht bei insgesamt 50 %. Dennoch würden Sie mir wohl alle zustimmen, dass keine Gleichstellung erreicht ist. Die Leaky Pipeline betrifft nur Frauen. Das heißt: Je höher Einkommen und Verantwortung, desto geringer der Frauenanteil.
Sie können nun natürlich einwenden - Frau Bessin hat es ja getan -, dass Männer in Sekretariaten unterrepräsentiert seien. Ja, das sind sie; das finde ich auch schade. Ich freue mich immer darüber, wenn Menschen jene Tätigkeiten ergreifen, die ihnen Spaß machen, ohne sich von Geschlechterstereotypen abschrecken zu lassen. Also, herzlich willkommen an jeden „Sekretär“ - „Sekretär“ sagen wir ja nicht mehr - oder jeden Erzieher, jeden Krankenpfleger, also an jeden Mann in einem weiblich konnotierten Beruf!
Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine strukturelle Unterrepräsentanz, denn in den Führungspositionen nimmt der Männeranteil zu.
Weiblich dominierte Berufe gehen häufig mit geringen Aufstiegschancen oder geringem Einkommen einher. Auch in der Landesverwaltung ist der Frauenanteil bei den Führungspositionen ge
ring - in Bezug auf alle Dienststellen werden nur in drei von dreizehn Führungsebenen 50 % erreicht. Eine große Diskrepanz gibt es auch bei den Teilzeitbeschäftigten: Fünf von sechs sind Frauen. Teilzeit ist noch immer ein Grund für Altersarmut und ein Hemmschuh für den Aufstieg. Und obwohl das LGG Gleichstellungspläne vorschreibt, haben nur vier von fünf Dienststellen einen erarbeitet, und wiederum nur sechs von zehn Plänen formulieren Zielzahlen. Hier gibt es also ein Umsetzungsproblem.
In dieser Wahlperiode gab es keine umfangreiche Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes, aber die Änderung der Kommunalverfassung enthielt ein Artikelgesetz zum LGG, das einen entscheidenden Fortschritt bedeutet: Wir haben endlich einheitliche Rechte für die Gleichstellungsbeauftragten geschaffen.
Da ich diesem Haus in der nächsten Wahlperiode nicht mehr angehören werde, möchte ich Ihnen kurz meine Ideen dafür mit auf den Weg geben: Wir müssen die Erkenntnisse aus der Coronapandemie aufgreifen, die teils einen Rückfall in traditionelle Rollenmuster beförderte. Wir sollten auf eine geschlechtergerechte Verteilung von Homeoffice und Teilzeit hinarbeiten, insbesondere auch bei Führungspositionen. Die Gleichstellungsbeauftragten müssen verbindlicher und früher beteiligt werden - das gilt übrigens auch für die Justiz. Die Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt muss einen höheren Stellenwert erhalten. Zu guter Letzt müssen wir das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2017 umsetzen und konsequent alle Geschlechter einbeziehen und vor Diskriminierung schützen.
Der Bericht liefert viele Anregungen für eine hoffentlich baldige Novelle in der nächsten Wahlperiode. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Aussprache - oder möchten Sie noch einmal sprechen, Frau Ministerin?