(Beifall SPD sowie vereinzelt CDU, B90/GRÜNE und Die Linke - Hohloch [AfD]: „Menschen aus Russland“?)
Zum Antrag: Meine Damen und Herren, ich spreche heute über einen Antrag, der mir als Europäer besonders am Herzen liegt und der allen hier im Saal am Herzen liegen sollte. Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind die Grundpfeiler unserer Gesellschaft.
Sie bilden das Fundament für ein friedliches, gerechtes Zusammenleben bei uns in Europa. Deshalb, meine Damen und Herren, kommt der Antrag auch zur richtigen Zeit. In Brandenburg wie in ganz Europa steht der Schutz der Menschenrechte außer Frage. Daher müssen wir sicherstellen, dass alle Menschen, alle Bürger Zugang zu Freiheit, Gleichheit und Sicherheit haben.
Meine Damen und Herren, Demokratie ist ein lebendiger Prozess, der die Beteiligung und den Einsatz aller Bürger erfordert. In Brandenburg ist die Bürgerbeteiligung wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Kultur. Bürgerdialoge, Bürgerentscheide und die Beteiligung an kommunalen Entscheidungen
stärken hier das Vertrauen in die politischen Institutionen und fördern das Verantwortungsbewusstsein der Bürger - und genau das wollen wir.
Nein, danke. - Die Europäische Menschenrechtskonvention ist das Kernstück des Menschenrechtsschutzes in Europa. Damit einher gehen das Verbot von Folter und Sklaverei sowie das Recht auf Freiheit, auf ein Privat- und ein Familienleben, auf Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit.
Mit unserem Antrag stellen wir die grundsätzliche Bedeutung des Europarats und des Kongresses der Gemeinden und Region für alle Menschen in Europa klar heraus. Die zentralen Zuständigkeiten des Europarates sind der Schutz der Menschenrechte und die Völkerverständigung - und das seit 75 Jahren. Das Land Brandenburg nimmt durch seine Verträge mit seinen Partnerregionen, zum Beispiel Großpolen, eine Vorreiterrolle in Bezug auf Verständigung, Respekt und Freundschaft ein. Nur mit Verständigung, gegenseitigem Respekt und Freundschaft werden Vorurteile abgebaut und wird eine friedliche Zusammenarbeit gefördert und erhalten.
Meine Damen und Herren, Europa ist vielfältig. Jede Region hat ihre Besonderheiten und speziellen Anforderungen; das ist doch ganz klar. Der Europarat und speziell der KGRE sind die entscheidenden Gremien, um diesen Besonderheiten und Anforderungen Gehör und Gewicht zu verschaffen. Deren Mitglieder vertreten die Interessen ihrer Herkunftsländer und -regionen und sorgen so für die kulturelle Vielfalt in einem friedlichen Europa, das bewahrt werden muss.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie wichtig Verständigung, Respekt und Freundschaft sind, ist uns als bekennenden Europäern durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ganz klar vor Augen geführt worden. Städtepartnerschaften, lokale Beziehungen, auch private Freundschaften schaffen Vertrauen zwischen den Menschen in Europa und sind in Zeiten von Populismus, Autokratie und einem politischen Rechtsdruck das beste Mittel, um unseren Wohlstand, unsere Demokratie und unsere Freiheit zu schützen.
Der Europarat steht nicht nur für deren Bewahrung; er steht auch für völkerrechtlich verbindliche zwischenstaatliche Abkommen mit dem Ziel, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern. Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas bildet neben der Parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee die dritte Säule des Europarates und ist dessen beratendes Organ. Die Aufgaben und Funktionen des KGRE umfassen verschiedene Bereiche und zielen auf die Stärkung der lokalen und regionalen Demokratie ab.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem heutigen Antrag wollen wir dazu beitragen, dass die Aktivitäten des Europarates und seiner Gremien weiterhin unterstützt werden, um - erstens - Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit auf dem
gesamten Kontinent zu fördern, aber auch um - zweitens - die Belange der europäischen Regionen besonders hervorzuheben und dafür einzutreten, den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas neben der Parlamentarischen Versammlung zu einer regulären zweiten Kammer des Europarates zu entwickeln.
Dank des Einsatzes der Landesregierung für die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Beteiligung an den Angelegenheiten der lokalen Verwaltung geben wir unseren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, an den Entscheidungsprozessen teilzunehmen, die ihren unmittelbaren täglichen Lebensraum betreffen.
All das ist notwendig. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren: Lassen Sie uns mit der Zustimmung zu unserem Antrag „75 Jahre Europarat und 30 Jahre KGRE“ dazu beitragen, Europa gerechter, menschlicher und friedlicher zu machen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Es wurde eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Dr. Zeschmann angemeldet. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Kollege Wernitz, Sie haben ja darüber gesprochen, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die Grundlagen sind; da sind wir uns völlig einig. Nur fände ich es schön, wenn Sie das auch leben würden. Das ist leider nicht der Fall.
Leider werden in Deutschland und damit auch in Brandenburg vom Rechtsstaat nicht mehr alle gleichbehandelt. Es gibt Vorfälle, dass bei bestimmten Menschen ohne Durchsuchungsbeschluss einfach die Türen eingetreten werden - das geht gar nicht! Der Schutz der Wohnung ist ein Grundrecht; das darf so nicht beeinträchtigt werden.
Weiterhin steht im Grundgesetz unter Artikel 3 Abs. 3, dass alle Menschen geachtet werden müssen und nicht wegen ihrer Hautfarbe oder auch ihrer Ansichten benachteiligt werden dürfen. Leider leben Sie in Brandenburg das Gegenteil: dass Menschen, die bestimmte politische Ansichten vertreten, ausgegrenzt und benachteiligt werden usw.
Das ist ein schwerer Verstoß gegen das Grundgesetz und die Achtung der Menschenrechte und der Grundrechte in unserem Land. Wir vertreten die Position, dass diese einzuhalten sind; Sie treten sie seit Jahren mit Füßen.
Sie haben auch gesagt, demokratische Mitbestimmung und Bürgerbeteiligung seien Ihnen wichtig und würden in Deutschland und in Brandenburg besonders gelebt. Dazu muss ich sagen: Alle Anträge, die irgendwelche Oppositionsparteien in diesem Landtag in den letzten fünf Jahren zur Ausweitung von Bürgerbeteiligung und für mehr Demokratie gestellt haben - auch zuletzt ich und die AfD-Fraktion -, haben Sie grundsätzlich abgelehnt.
Sie haben unter anderem die erfolgreiche Volksinitiative zur Einführung eines Nachtflugverbots von 22 Uhr bis 6 Uhr am BER - was übrigens in allen anderen Gesetzen selbstverständlich als Zeitraum der Nachtruhe gilt - vom Landtag annehmen lassen.
(Eichelbaum [CDU]: Zum Thema! - Scheetz [SPD]: Zum Thema, bitte! - Hohloch [AfD]: Das ist zum Thema!)
Sie und die Landesregierungen unter SPD-Führung weigern sich aber seit über zehn Jahren, das endlich umzusetzen. Das heißt, die Nachtruhe gilt nur für die Menschen, die sonst irgendwie unter das Gesetz fallen, aber nicht für jene um den Flughafen herum. So viel …
- Herr Keller, Iassen Sie sich doch mal etwas Neues einfallen! Das erzählen Sie jetzt schon zum 25. Mal.
So viel zu dem Thema „Achtung der Nachtruhe in Brandenburg“ und zu dem Thema „Demokratische Bürgerbeteiligung und Mitwirkung“.
Herr Dr. Zeschmann, ich glaube, Sie bringen hier viele Themen durcheinander. Sie machen auf mich einen völlig verwirrten Eindruck.
Vielen Dank. - Ich begrüße wieder Gäste auf der Besuchertribüne: Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindeverwaltung Schöneiche bei Berlin. Seien Sie uns herzlich willkommen!