Im Oktober 2020 hat die Beauftragte des Landtags für die Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur eine Sozialstudie vorgelegt. Aus dieser geht hervor, dass sehr viele von denen, die in der DDR verfolgt wurden und Unrecht erlitten haben, bis heute benachteiligt sind und nach wie vor unter den Folgen zu leiden haben.
Einen schlechten Gesundheitszustand geben 57 % der Befragten an, insbesondere körperliche und psychische Auswirkungen. Fast die Hälfte der von Unrecht betroffenen Befragten gibt ein Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1 500 Euro an; in der Vergleichsgruppe der Brandenburger Bevölkerung sind das mit 21 % nicht einmal halb so viele. 27 % der Befragten haben ein Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1 000 Euro - weniger als 1000 Euro! Sie leben damit unter dem Schwellenwert der Armutsgefährdung von derzeit 1 135 Euro.
Anlässlich des 60. Jahrestages des Mauerbaus forderte der Landtag auf Antrag der Koalition die Landesregierung auf, sich für eine angemessene Entschädigung und eine verbesserte Situation der DDR-Opfer einzusetzen. Alle hier im Landtag äußerten ihre Betroffenheit über die schlechte Situation der von DDRVerfolgung Betroffenen.
Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur, Evelyn Zupke, weist seit Jahren darauf hin, wie ernst die Lage vieler Opfer von politischer Gewalt in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR-Diktatur bis heute ist. Sie sieht wegen der teilweise prekären sozialen Lage dieser Menschen dringenden Bedarf für eine Überarbeitung der Unrechtsbereinigungsgesetze.
Das wiederholte Frau Zupke, Herr Rostock, am 13. Juni, vor einer Woche, vor acht Tagen. Ich zitiere aus dem Bericht bei „deutschlandfunk.de“ vom 13. Juni:
„Zupke erklärte bei der Vorstellung ihres Jahresberichts in Berlin, noch immer litten viele Menschen gesundheitlich und finanziell unter den Folgen ihrer Unterdrückung in der DDR. […] Sie kritisierte den im Mai vorgelegten Entwurf von Bundesjustizminister Buschmann für eine Reform der Opferunterstützung als nicht ausreichend. So seien die Opferrenten zu niedrig. Auch müssten Krankheiten einfacher als Konsequenz der damaligen Verfolgung anerkannt werden - ähnlich wie bei Bundeswehrsoldaten nach Kampfeinsätzen.
Zu DDR-Zeiten wurden nach Zupkes Angaben vermutlich Hunderttausende Menschen Opfer politischer Verfolgung. Viele von ihnen sind bereits gestorben. Derzeit beziehen etwa 38 000 Menschen eine SED-Opferrente und weitere 20 000 andere Arten von Unterstützung.“
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich referiere das hier so umfangreich, um Folgendes deutlich zu machen: Es geht bei diesem Antrag nicht um die AfD, es geht um die Leidtragenden von DDRWillkür. Bei diesen Menschen tickt die Uhr; denen läuft die Zeit davon.
Es geht auch darum, dass dieser Landtag, der Landtag Brandenburg, im Wort steht. Wir alle haben uns hier 25. August 2021 dafür ausgesprochen, dass diesen Opfern bessere Hilfe zuteilwird. Ich bitte Sie, diesen Worten Taten folgen zu lassen. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung für den von uns vorgelegten Antrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Frau Nooke! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich will ein bisschen mehr Kontext herstellen, als nur etwas zu referieren, was in der vergangenen Woche im Deutschlandfunk gesagt wurde.
Bereits im deutsch-deutschen Einigungsvertrag wurde festgehalten, dass eine gesetzliche Grundlage für die Rehabilitierung derjenigen geschaffen werden soll, die in der DDR Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaats- oder verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung geworden sind. Daraus folgten die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, die unter anderem Entschädigungsregelungen beinhalten, die ebenfalls schon im Einigungsvertrag angedeutet und verlangt wurden. Dies war, ist und bleibt auch eine Frage der Gerechtigkeit, weil wiederum viele, die dem Unrechtsregime gedient haben, ganz selbstverständlich Pensionszahlungen erhalten.
Diese Unrechtsbereinigungsgesetze wurden seitdem vielfach novelliert, weil immer wieder, insbesondere durch die Betroffenen selbst, auf weiterhin bestehende Gerechtigkeitslücken hingewiesen wurde. Die letzte Novellierung - im Jahr 2019 - brachte unter anderem die Entfristung der Gesetze, die Erhöhung der Opferrente und die Verkürzung der Zugangsberechtigung für diese Leistung auf 90 Hafttage.
Jetzt sollen die Unrechtsbereinigungsgesetze erneut novelliert werden. Damit haben Sie recht, Herr Berndt.
Dass weiterhin Novellierungsbedarf besteht, wissen wir in Brandenburg aus Gesprächen mit Betroffenen selbst, aber auch aus Gesprächen mit der Landesbeauftragten Nooke, bei der vieles aus Beratungsgesprächen anlandet. Sie hat im Jahr 2021 auch die Sozialstudie vorgelegt und damit eine gute Faktengrundlage geschaffen. Die Debatte aus dem Jahr 2021 haben Sie auch zitiert, Herr Berndt. In der Begründung Ihres Antrags steht allerdings „2023“; da sollten Sie nachbessern.
Die Ampelregierung hat diesen Novellierungsbedarf auch gesehen und in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten - ich zitiere -:
„Im Einvernehmen mit den Ländern erleichtern wir die Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen für Opfer der SED-Diktatur, insbesondere für gesundheitliche Folgeschäden, passen die Definition der Opfergruppen an die Forschung an und dynamisieren die SED-Opferrente. Wir richten ergänzend einen bundesweiten Härtefallfonds für die Opfer ein und entwickeln hierfür die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge weiter.“
Diesem Auftrag folgend liegt jetzt der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zum Sechsten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vor. Die Novellierung könnte auf dieser Grundlage noch in der aktuellen Legislaturperiode des Bundestages umgesetzt werden, was im Interesse der Betroffenen wäre.
Und darin sind einige Vorschläge der Landesbeauftragten und der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur aufgegriffen worden und auch einige Verbesserungen enthalten, für die lange gekämpft wurde. Ich will ein paar aufzählen.
Die Dynamisierung der SED-Opferrente ist enthalten. Sie soll in dem Maße erhöht werden, wie der Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt. Das ist gut.
Das Gleiche gilt für die Ausgleichszahlungen für beruflich Verfolgte. Auch für sie ist eine Dynamisierung vorgesehen.
Adressiert werden auch die Zwangsausgesiedelten. Opferverbände schätzen die Anzahl der heute noch lebenden Betroffenen auf etwa 400 bis 800 Personen. Dabei geht es um Menschen, die in der DDR als „politisch unzuverlässig“ galten und deshalb aus dem Grenzgebiet zwangsausgesiedelt wurden. In Brandenburg traf das zum Beispiel auf Menschen aus der Prignitz an der Elbe zu. Um zu verstehen, wie mit diesen Menschen umgegangen wurde, hilft ein Blick auf die regimeinterne Sprache, die dabei benutzt wurde. So wurden diese Maßnahmen als „Aktion Ungeziefer“ betitelt oder die Betroffenen als „Schädlinge“ bezeichnet. Nun wird diese Personengruppe im Referentenentwurf adressiert. Die Betroffenen sollen eine Einmalzahlung erhalten; 1 500 Euro sind vorgesehen.
Außerdem ist auch die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für Betroffene von SED-Unrecht unter Aufsicht der SEDOpferbeauftragten vorgesehen, wie es im Koalitionsvertrag stand. Damit können Betroffene aller Bundesländer nach den gleichen Kriterien Hilfen aus dem Fonds erhalten. Bisher gab es entsprechende Hilfen nur in den ostdeutschen Bundesländern und in Berlin. Zahlreiche in den westdeutschen Bundesländern wohnende Betroffene waren bisher von den Hilfen ausgeschlossen.
Im Referentenentwurf sind also zahlreiche Verbesserungen enthalten. Aber nicht nur aus Sicht der Koalitionsfraktionen hier im
Landtag, für die ich spreche, sondern ganz besonders aus Sicht der Betroffenen gibt es noch einige Punkte zu diskutieren, die unter anderem auch von Frau Zupke angemahnt wurden.
Die Opferrente zum Beispiel soll zwar dynamisiert werden, allerdings bleibt die Frage, ob es nicht eine vorangestellte Erhöhung benötigt, um die hohen Preissteigerungen der letzten Jahre abzubilden. Das Gleiche gilt für die Ausgleichszahlungen, die ja auch dynamisiert werden sollen, aber eine vorangestellte Erhöhung ebenfalls gut gebrauchen könnten.
Bei den Zwangsausgesiedelten wiederum ist die Festlegung der Höhe auf einen Betrag von 1 500 Euro - nun ja, sagen wir einmal - nicht intuitiv nachvollziehbar, insbesondere im Gefüge der bisherigen Einmalzahlungen für andere unterschiedliche Opfergruppen. So erhielten beispielsweise anerkannte Dopingopfer vor wenigen Jahren mit 10 500 Euro einen deutlich höheren Betrag.
Von einer Einmalzahlung ausgeschlossen sollen auch Personen sein, denen auf Grundlage des geltenden Rechts in der DDR eine Entschädigung für die Zwangsaussiedlung gezahlt wurde. Das ist auch noch einmal zu diskutieren, um nicht den Verfahren, die in der DDR stattgefunden haben und die die Betroffenen oft als demütigend empfunden haben, im Nachhinein noch den Anschein von Rechtmäßigkeit zu verschaffen.
Auch bei der Einrichtung des genannten Härtefallfonds gilt es, die vorgesehene Höhe noch einmal kritisch zu hinterfragen, gerade im Zusammenspiel der Zahl der Anträge, der Zahl der positiven Bewilligungen und der Höhe der Bewilligungen.
Schließlich sollte es auch Ziel der Novelle sein, dass gesundheitliche Folgen aus Repressionen besser anerkannt werden. Dafür werden verschiedene Varianten diskutiert, wobei sich die AfD in ihrem Antrag schon festlegt. Der Referentenentwurf behauptet, dass mit dem vollständigen Inkrafttreten der Regelungen des SBG XIV zu Jahresbeginn die bestehenden Hürden bereits angemessen abgesenkt wurden. Es gibt aber auch Überlegungen für eine Regelung, bei der in Fällen, in denen gewisse Repressionsmaßnahmen, zum Beispiel politische Haft, erlebt wurden und bestimmte Gesundheitsschäden, zum Beispiel Angststörungen oder posttraumatische Belastungsstörungen, vorliegen, ein kausaler Zusammenhang vorausgesetzt wird. Ähnliches gilt für Soldaten. Es stehen aber auch noch andere Vorschläge im Raum, die sich zum Beispiel am Umgang mit NS-Opfern orientieren.
Zusammengefasst gibt es also einen Referentenentwurf, der große Fortschritte verspricht, bei dem aber auch noch Diskussionsbedarf besteht.
Nun liegt ein Antrag der AfD vor. Zu fragen ist, ob es diesen für die Diskussion braucht, ob, wenn wir diesen Antrag annähmen, irgendetwas geschähe, was sonst nicht geschähe. Meine klare Antwort ist: Nein. Der Antrag referiert, wie Herr Berndt selbst gesagt hat, ein paar Dinge, die in den letzten Wochen gesagt wurden. Inzwischen ist die Diskussion aber schon weiter. Die Debatten, die Sie anmahnen, finden längst statt - ich glaube, meine Ausführungen haben das ein wenig deutlich gemacht -, und auch Brandenburg bringt sich hierbei positiv ein. Das heißt, dem Beschluss des Landtags aus dem Jahr 2021 sind Taten gefolgt. Es gibt sehr viele Gespräche dazu. Das will ich nicht nur allgemein sagen, sondern will dies auch an ein paar Stellen konkret untermauern.
Vom 24. bis 26. Mai fand in Erkner der Bundeskongress der Konferenz der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur mit der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie den SEDOpferbeauftragten im Deutschen Bundestag und den Verfolgten- und Aufarbeitungsinitiativen und -verbänden statt. Herr Woidke war übrigens da, die Landtagsvizepräsidentin, Frau Richstein, war da, Frau Damus war da, ich war da, das Büro Michael Kellner war da. Wer nicht da war, waren Sie; die AfD wurde nicht gesehen. Dass sie sich in die Traditionslinie der DDR-Opposition und -Opfer stellt, ist also ziemlich unglaubwürdig.
Bereits vor gut einem Monat hat Woidke stellvertretend für die Koalition klargemacht, dass die Landesregierung Nachbesserungen anmahnen wird.
Darauf folgte die Ministerpräsidentenkonferenz Ost, auch mit entsprechenden Beschlüssen. Ihr folgte ein Beschluss der Konferenz der Landesbeauftragten, ebenfalls mit Anmahnungen.
Was Sie in dem Antrag fordern, ist also entweder zeitlich überholt, legt sich an der falschen Stelle schon fest oder fordert Dinge, die bereits in der Mache sind. Statt hier einen veralteten Antrag zu beschließen, sollten wir im Sinne der Betroffenen die von mir genannten Verhandlungsstränge weiter unterstützen.
Danke schön. - Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Block. Auch dies ist eine letzte Rede in dieser Wahlperiode. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal! Werte Frau Dr. Nooke! Vielen Dank, Herr Kollege Rostock, für Ihre Rede. Inhaltlich kann ich mich in weiten Teilen anschließen. Ich werde trotzdem Ihre kostbare Lebenszeit noch ein bisschen in Anspruch nehmen müssen; ich will ein paar weitere Punkte nennen.
In den vergangenen Jahren wurde einiges auf den Weg gebracht. Unter anderem wurde - wir haben es gehört - im Jahr 2021 ein gemeinsamer Antrag der demokratischen Fraktionen zum 60. Jahrestag des Mauerbaus verabschiedet. Sie von der AfD haben mit Ihren Redebeiträgen und Ihrem Abstimmungsverhalten nichts dazu beigetragen. Sie haben die Reden seinerzeit vorwiegend genutzt, um über Impfen, Flüchtlinge, Energiewende und Gender-Sprech zu reden und sich selbst als Opfer der heutigen „DDR 2.0“ darzustellen. Ein inhaltliches Interesse an den Belangen der Betroffenen oder an der Aufarbeitung des DDRUnrechts konnte man nicht erkennen.
Bei der Abstimmung haben Sie sich seinerzeit enthalten. Es ist deshalb mehr als scheinheilig, sich jetzt vor den Landtagswahlen auf das Thema draufzusetzen.
Es ist bereits alles getan. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Frau Dr. Nooke und ihrem Team für den Einsatz für die Belange der Opfer der SED-Diktatur und dafür, dass sie das Thema ins Parlament, in die MPK und ins Bundesministerium getragen haben. Nun liegt der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften vor. Der Entwurf greift auch die Vorschläge der Konferenz der Landesbeauftragten auf. Diese Konferenz hat gestern eine Presseerklärung abgegeben, der zufolge der Gesetzentwurf grundsätzlich Zustimmung erfährt. Im weiteren Gesetzesverfahren kann man ja in den Punkten, die Herr Rostock gerade noch einmal aufgezählt hat, nachbessern.
Ich möchte einen Punkt nennen, in dem es etwas zu verbessern gäbe, der noch nicht Teil der Forderungen ist und vielleicht oft übersehen wird. Paragraf 17a Abs. 7 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes muss aus unserer Sicht überarbeitet werden. Hierbei geht es darum, dass jemandem, gegen den eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verhängt worden ist, die Opferrente nicht gewährt oder gestrichen wird. Anlass für diese Regelung war wie so oft ein besonders schwerwiegender, medienträchtiger Einzelfall; betroffen sind davon aber viele.
Die Zusammenhänge zwischen früh erlittener Haft und einer späteren Straffälligkeit sind aus der kriminologischen Forschung hinlänglich bekannt und gerade aufgrund des Wissens um die nachteiligen Folgen einer erlittenen politischen Inhaftierung in der DDR sind solche Leistungen nach dem Strafrechtsrehabilitationsgesetz überhaupt eingeführt worden.
Meine Damen und Herren, kein Unrecht, das einem Menschen zugefügt wird, wird weniger Unrecht, wenn er später straffällig wird. Das erkennen wir bei Opfern von Sexualstraftaten an, bei Opfern der SED-Diktatur aber nicht. Ich finde, es ist eines Rechtsstaats unwürdig, diese Menschen generell nicht mehr für das erlittene Unrecht zu rehabilitieren.