TOP 4: Bericht der Landesregierung zum Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP) - Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg - gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 18. November 2021 (Drucksache 7/4494-B)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Hier möchte ich zunächst auch eine Begrüßung vornehmen, weil die Landesgleichstellungsbeauftragte Frau Dörnenburg bei uns auf der Tribüne Platz genommen hat. Seien auch Sie herzlich willkommen!
Die Aussprache eröffnet Frau Abgeordnete Damus, und auch für sie ist es die letzte Rede. - Bitte schön.
Es ist noch nicht die letzte Rede, aber die Abschiedsrede. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Es fällt mir schwer, bei diesem Thema unsere Erfolge als Koalition zu feiern; denn bei diesem Thema ist einem nicht nach Jubelmeldungen. Jeder Akt der Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder und jeder Mord an einer Frau ist einer zu viel.
Ich würde viel dafür geben, dass wir nicht mehr so prominent im Landtag darüber sprechen müssten, weil wir es als Gesellschaft geschafft haben, das Problem zu bekämpfen und einzudämmen. Allein, wir haben es noch nicht geschafft. Die Zahl der Übergriffe hat in den letzten Jahren sogar zugenommen. Deswegen ist es leider richtig und notwendig, dem Thema diese Priorität einzuräumen - heute, hier und in der gesamten Wahlperiode, in der Landesregierung und im Landtag.
„Die Koalition wird Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder entschlossen bekämpfen. […] [Die] ‚Istanbul-Konvention‘ ist in Brandenburg umzusetzen. Hierfür ist die Fortschreibung und Umsetzung des ‚Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen und Kindern‘ unverzichtbar.“
Wie ist nun unsere Bilanz? Wir haben für den Schutz von Frauen vor Gewalt mehr erreicht als jede andere brandenburgische Landesregierung und jeder vorherige Landtag.
Es wurden Fortschritte erzielt, für die die Frauen in Brandenburg seit Jahren, teils seit Jahrzehnten gekämpft haben, die noch vor einiger Zeit nicht vorstellbar schienen. Wir haben die Eigenbeträge von Frauen in Frauenhäusern weitgehend abgeschafft. Wir haben mehr Plätze in Frauenhäusern geschaffen, darunter auch Mehrfamilienzimmer und barrierefreie Zimmer. Wir haben das Projekt „Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung nach einer Vergewaltigung“ von vier auf zwölf Kliniken ausgeweitet. Wir haben dafür gesorgt, dass Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern und in den Verbänden endlich tarifgerecht bezahlt werden.
Wir haben eine Koordinierungsstelle im Ministerium eingerichtet, um Maßnahmen aus allen Ressorts ineinandergreifen zu lassen, und eine weitere Koordinierungsstelle, die die zivilgesellschaftlichen Akteure koordiniert: Vereine, Träger, Beraterinnen und Berater und viele mehr.
Wir haben mehr Geld für Beratungsstellen, für Präventions- und Mädchenarbeit, aber auch für Täterarbeit eingestellt. Wir haben die Frauenhäuser finanziell bei der Digitalisierung, bei Energiekostensteigerungen und während der Pandemie unterstützt. Insgesamt haben wir die Haushaltsmittel um etwa eine Million Euro erhöht.
Das ist das Werk von vielen Engagierten, vor allem Frauen, von den Interessensvertretungen, die dies unermüdlich an uns herangetragen haben, und von unserer Frauenministerin Ursula Nonnemacher, die das Thema zu einer ihrer höchsten Prioritäten gemacht hat,
Und trotzdem bleibt viel zu tun. Der Landesaktionsplan enthält eine Vielzahl von Empfehlungen, die Brandenburg noch umsetzen muss, um die Istanbul-Konvention einzuhalten. In diesem Jahr liegt der Fokus auf den Themen Prävention, Fortbildung und Hochrisikomanagement. Auch bei den bereits genannten Erfolgen müssen wir nachlegen. Darum appelliere ich an die drei Kreise, die die Frauenhausbeiträge noch nicht abgeschafft haben: Bitte machen Sie davon Gebrauch und beantragen Sie die zusätzlichen Landesmittel!
Hier geht es um die Frauenhäuser in Brandenburg an der Havel, Schwedt/Oder und Forst (Lausitz). Frauen sollen nicht auch noch dafür bezahlen müssen, wenn sie Opfer von Gewalt werden und schnell ihre Wohnung verlassen müssen. Um die Beratung und Prävention zu verbessern, braucht es mehr als zwei Stellen zur Koordinierung. Wir wollen sie durch vier Interventionsstellen ergänzen, um die Arbeit in alle Landesteile zu tragen. Ich bitte Sie alle, dies mit dem nächsten Haushalt zu ermöglichen.
Beim Ausbau der Frauenhausplätze muss es schneller gehen. Wir haben uns zwar von 286 Plätzen 2019 auf 329 Plätze im Jahr 2024 gesteigert. 574 Plätze müssten es laut dem vom Ministerium in Auftrag gegebenen Gutachten aber werden, um den Schlüssel von einem Platz pro 100 000 Einwohner zu erfüllen. Durch das von der ehemaligen Bundesfrauenministerin Giffey initiierte Bauprogramm für Frauenhäuser konnten in Rathenow, Fürstenwalde, Cottbus und Lauchhammer Vorhaben gefördert werden. Manches an dem Förderprogramm war letztlich aber enttäuschend: Zugesagte Mittel konnten in mehreren Fällen nicht ausgegeben werden. Der Umzug in Neuruppin wird leider vorerst nicht klappen, ebenso wenig der geplante Neubau in PotsdamMittelmark als letztem fehlenden Landkreis. Ich hoffe, dass diese und weitere Projekte in absehbarer Zeit trotzdem umgesetzt werden können, zum Beispiel aus Mitteln der Städtebauförderung.
Zu guter Letzt: Bisher gibt es keinen Rechtsanspruch auf Gewaltschutz. Die Ampelkoalition hat einen solchen aber im Koalitionsvertrag verankert. Die Eckpunkte für das Gewalthilfegesetz hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus Ende 2023 vorgestellt. Es soll einen einheitlichen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle Betroffenen und ihre Kinder sichern. Damit verbunden, soll es erstmals eine Beteiligung des Bundes an der Re
gelfinanzierung geben. Wie bei vielen Gesetzen auf Bundesebene ist die Untersetzung im Bundeshaushalt zentral. Daher bitte ich den Bundesfinanzminister, das Thema ernst zu nehmen und ausreichend Mittel einzuplanen.
Wenn das gelingt, bleibt es dennoch Aufgabe im Land, den Flickenteppich an verschiedenen Finanzierungen möglichst einheitlich und verlässlich zu gestalten. Ein Frauenhausfinanzierungsgesetz wäre dafür eine Möglichkeit. Dies muss dann in einem neuen Landtag diskutiert werden.
Ein neuer Landtag - das ist ein gutes Stichwort für mich, um an dieser Stelle Danke zu sagen an alle, mit denen ich in den letzten fünf Jahren gut zusammenarbeiten konnte. Ganz persönlich möchte ich mich als frauenpolitische Sprecherin bei meinen Kolleginnen bedanken: Liebe Elske, liebe Kristy, liebe Bettina, liebe Christine - vor allem die Tatsache, dass Frauen nicht mehr für ihren Schutz im Frauenhaus bezahlen müssen, haben wir Frauen im Parlament durchgekämpft!
Aber auch dafür, dass wir nun stärkere Gleichstellungsbeauftragte in den Städten und Gemeinden haben und dass wir eine auch sprachlich angepasste Landesverfassung haben, die nicht mehr Jedermannsrechte definiert, sondern Rechte aller Menschen, habt ihr mitgekämpft. Ich danke euch dafür und wünsche euch und uns weitere solcher Erfolge, so ihr denn wieder Teil des Landtags sein werdet. Vielleicht wird der Frauentag in Brandenburg ja doch noch ein Feiertag.
Und ich bedanke mich bei allen solidarischen - um nicht zu sagen: feministischen - Männern in diesem Hohen Haus. Dazu gehören nicht nur die Männer in meiner Fraktion, sondern auch unser toller Fachreferent Thomas Birk, mit dem ich besonders eng zusammengearbeitet habe und dem ich an dieser Stelle danken möchte.
Liebe Männer, ihr habt es verstanden: Beim Feminismus geht es nicht darum, dass es den Frauen besser geht, sondern darum, dass unsere Gesellschaft für alle gerechter wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Damus. - Als nächste Rednerin steht schon Frau Abgeordnete Bessin für die Fraktion der AfD bereit. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Sie haben es gerade gehört: Es geht mal wieder um Frauenschutz. Es geht vor allem auch um die Istanbul-Konvention. Wer die Thematiken und die Reden der Alternative für Deutschland verfolgt hat, weiß, dass gerade die Istanbul-Konvention für uns ein sehr ambivalentes Thema ist.
Frau Damus, auch wenn es Ihre letzte Rede gewesen ist, möchte und muss ich einmal kurz darauf eingehen. Sie haben sich gerade für den vermeintlich großen Erfolg dieser Koalition beim Frauenschutz gefeiert. Ich kann Ihnen verraten: Der einzige nennenswerte Erfolg beim Thema Frauenschutz wäre, wenn wir gar keine Plätze in den Frauenhäusern ausbauen müssten,
wenn es viel weniger Angriffe auf Frauen und viel weniger Vergewaltigungen gäbe, Frau Damus. Das wäre der einzige nennenswerte Erfolg, für den Sie sich hier im Plenum hätten loben können.
Natürlich liegt auch uns der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt sehr am Herzen. Ich habe manchmal so das Gefühl, dass das bei Ihnen eher ein bisschen halbherzig der Fall ist.