Frau Präsidentin! Werte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburger! Ja, drei Minuten sind nicht viel, und ich möchte es kurz machen; denn drei Minuten sind nun einmal drei Minuten.
Wir stehen vor einer Grundsatzentscheidung. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich schon damals im Finanzausschuss mein Unbehagen ausgedrückt habe, indem ich gesagt habe, dass mir dieses Bundesmodell nicht passt. Wahrscheinlich werde ich bestätigt werden; denn es gibt ja Klagen, die anhängig sind, und da werden wir mal sehen, was die Gerichte endgültig sagen. Es sieht nicht ganz so toll aus.
Mit der Übernahme dieses Bundesmodells kommt ein Bürokratiemonster auf uns zu. Ob die beabsichtigte Gerechtigkeit in der Grundsteuer dadurch wirklich erreicht wird, bleibt abzuwarten.
Die Grundsteuer ist eine Kommunalsteuer, die von den Gemeinden erhoben und anhand eines Hebesatzes auf den Einheitswert von Grundstücken und Immobilien berechnet wird. Der Hebesatz kann von Gemeinde zu Gemeinde natürlich variieren. Wir haben in unser Kommunalwahlprogramm auch geschrieben, dass es keinerlei Mehrbelastungen für Mieter und Wohneigentümer geben sollte. Ich hoffe, die neue Stadtverordnetenversammlung wird sich daran halten.
Das Ganze soll also, so der Wunsch des Gesetzgebers, aufkommensneutral gestaltet werden. Will sagen: Die Gemeinden sollen die Hebesätze so reformieren, dass die Grundsteuer wirklich so angelegt ist, dass es zu keiner Erhöhung der Grundsteuer kommt. Schauen wir mal, ob das in der Praxis wirklich aufgeht.
Die Festlegung soll optional gestaltet werden, das heißt, die Kommunen können es so machen, müssen es aber nicht machen. So ist der Gesetzentwurf von den Linken, den ich gelesen habe, zu verstehen.
Meine Damen und Herren, das alles kommt mir ein bisschen verworren vor, und ich hoffe, dass wir durch die Rechtsprechung dazu noch Klarheit bekommen.
Aus meinen Worten wird klar, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. Wir stimmen auch nicht dagegen, sondern enthalten uns; denn wir haben erhebliche Zweifel, ob mit diesem Gesetz bzw. mit dieser Änderung wirklich etwas erreicht wird. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Ronny Kretschmer, ich habe in den vergangenen fünf Jahren ein pädagogisches Instrument kennengelernt: Bevor ich Kritik übe, soll ich loben - und das möchte ich hiermit auch tun.
Ich will diesen Antrag tatsächlich loben; denn im Gegensatz zu vielen Anträgen, die wir an den letzten drei, vier regulären Sitzungstagen vorgelegt bekommen, ist sein Inhalt völlig neu. Sonst werden viele Dinge nur aufgewärmt; aber mit diesem Antrag liegt etwas völlig Neues auf dem Tisch - und das meine ich ohne Ironie.
Ich gebe zu: Die Linke hat es - bei mir und vielleicht auch bei dem einen oder anderen - geschafft, eine Menge grauer Zellen in Bewegung zu setzen; denn man muss den Antrag schon zwei, drei Mal lesen, bevor man ungefähr versteht, was ihr da meint. Aber ich habe es, glaube ich, halbwegs verstanden. In diesem Sinne wirklich vielen Dank für das Engagement. Ich finde auch den Gedanken ganz spannend.
Allerdings - und jetzt kommt der andere Teil der Rede -: Aufkommensneutralität ist ein völlig anderes Thema als jenes, das ihr hier vorgelegt habt. Es ist sicherlich spannend als Regelungs- bzw. Steuerungsinstrument - darüber, wie man die Grundsteuer vor Ort ein bisschen differenzieren kann, habe ich noch nie nachgedacht; da bin ich ganz ehrlich -; trotzdem finde ich, dass es nicht unter das Thema Aufkommensneutralität fällt. Vielleicht gibt es Schnittmengen - gar keine Frage -, aber wenn ich hier vor allem zum Thema Aufkommensneutralität grundsätzlich Stellung beziehen soll, sage ich: Es ist schlicht und einfach der falsche Zeitpunkt, und zwar nicht wegen des Endes der Legislaturperiode oder aus einem sonstigen Grund, sondern weil der 01.01. ja noch bevorsteht.
Ganz ehrlich: Wir reden seit vielen Jahren darüber, aber rein theoretisch. Ich kann für „meinen“ Finanzausschuss - in Anführungszeichen - in Woltersdorf sagen: Wir haben dieses Thema erst noch vor der Brust, und das - erstens -, weil die Haushaltssatzung nun einmal erst am Ende des Jahres beschlossen wird, und - zweitens -, weil wir alle noch gar keine Erfahrungen damit haben.
Vielen Dank, lieber Herr Kollege Schaller. Wann ist der richtige Zeitpunkt? Möglicherweise sind wir einen Monat zu spät. Aber wir haben uns durchaus von Fraktionen in anderen Landtagen inspirieren lassen, unter anderem von der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NordrheinWestfalen, die am 14.05. einen Gesetzentwurf zur Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer in NRW eingebracht haben.
Ihre Kollegen in NRW - darauf wollte ich hinweisen - haben genau das festgestellt, was ich in meiner Rede deutlich zu machen versucht habe: dass es tatsächlich zu einer Mehrbelastung von Mieterinnen und Mietern und zu einer Entlastung bei Gewerbegrundstücken führt, wenn es ohne Differenzierung passiert. Das ist nicht im Sinne der CDU-Fraktion im Landtag NRW; auch dort hat man das Problem, den Kommunen zum 01.01. etwas Rechtssicheres an die Hand geben zu müssen - genau wie wir.
- Nicht wahr? - Ich sage Ihnen noch einmal: Ich finde den Gedanken wirklich spannend. Ich finde allerdings, dass Sie dieses spannende Thema mit einem anderen sehr spanenden Thema überlagern. Aus meiner Sicht ist es nicht der richtige Zeitpunkt - nicht, weil Sie zu spät wären, sondern weil Sie einen Tick zu früh sind.
Noch ein Halbsatz als Antwort auf Ihre Frage: Ich würde gerne den ersten Schritt machen - ich weiß nicht, wie es in Ihren Kommunen ist -, dass wir uns Ende des Jahres erst einmal mit den Haushaltssatzungen für 2025 beschäftigen; dann wissen wir, wie aufkommensneutral wir sind.
Dann folgt die zweite Frage - und ich finde, das ist eigentlich das Thema, das ihr hier eingebracht habt -: Wie gewichten sich neue Grundsteuertatbestände für die einzelnen Grundstücke? Die Aufkommensneutralität bezieht sich zunächst einmal nur auf eine Summe im Haushalt. Das spannende Thema ist sozusagen, wie welche Grundstücke in Zukunft belastet werden. - Damit betrachte ich die Frage von meiner Seite als beantwortet.
Ich würde aber noch zwei andere Punkte hinzufügen, die in die gleiche Richtung zielen: Das Finanzministerium wird uns in diesem Jahr noch eine Arbeitshilfe an die Hand geben - so habe ich es jedenfalls in Erinnerung; vielleicht werden wir dazu gleich noch etwas von der Ministerin hören. Ich denke, dass das eine wichtige Handlungsempfehlung sein wird.
Das andere Thema ist auch schon angeklungen: Es liegen doch schon wieder neue Klagen gegen das Bundesmodell vor. Wir wissen also noch gar nicht, welches Modell am Ende bleiben wird. In diesem Sinne denke ich, dass es ohnehin ein Bärendienst war, dass alle höheren Instanzen immer gesagt haben, es müsse alles aufkommensneutral sein. Das, worüber wir reden, betrifft eigentlich die kommunale Selbstverwaltung. Was die Kommunen vor Ort machen, ist ihre Sache. Dass wir das alle im Sinn haben, spreche ich niemandem ab; aber eigentlich handelt es sich um eine Einmischung in die kommunale Frage. Wir müssen uns erst in den Kommunen überlegen, wie wir mit diesem Thema umgehen.
In diesem Sinne würde ich gerne zum Ende kommen. Ich denke, dass dieser spannende Antrag die Themen nur noch mehr verkompliziert - auf eine positive Art. Ich habe wie gesagt überhaupt kein Problem damit, dass man sich in Zukunft vor Ort damit auseinandersetzt, und ich kann mir auch wirklich vorstellen, dass die Gemeindevertreterinnen und -vertreter dank so einer Idee in den nächsten fünf Jahren ein spannendes Instrument in die Hand bekommen. Aber es jetzt im Sinne der Aufkommensneutralität gleich mit zu verhandeln, finde ich wirklich viel zu komplex. Wir sind im Moment mit diesem Thema doch ohnehin schon alle überfordert.
In diesem Sinne bitte ich um Verständnis: Wir werden es ablehnen. Die Idee bleibt aber spannend. - Danke schön.
Ich begrüße Gäste auf der Tribüne, nämlich Schülerinnen und Schüler der Mosaik-Oberschule Oberhavel, die auf Einladung der Abgeordneten Walter-Mundt bei uns sind. Allerdings wurden mir zwei Klassen angekündigt; dafür sieht die Gruppe sehr klein aus. - Es sind zwei Klassen; es wird genickt. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachvollziehbare Intention, aber falscher Zeitpunkt - so kann man den vorliegenden Antrag auf den Punkt bringen.
Lassen Sie mich erklären, warum: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer in seinem Urteil vom 10. April 2018 für mit dem Grundgesetz unvereinbar. Die bisherige Einheitsbewertung basiert auf jahrzehntealten Grundstückswerten: In den westdeutschen Bundesländern wurden für die Feststellung die Werte der Grundstücke aus dem Jahr 1964 zugrunde gelegt, in den ostdeutschen jene aus dem Jahr 1935. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Entwicklung der Werte über die Jahrzehnte kam es auf der Basis der Einheitswerte zu erheblichen steuerlichen Ungleichbehandlungen, welche nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zu rechtfertigen waren.
Daraufhin hat der Bundesgesetzgeber das sogenannte Bundesmodell eingeführt; das Land Brandenburg hat von der Länderöffnungsklausel keinen Gebrauch gemacht. Ziel des Bundesgesetzgebers ist die „verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer und der damit verbundenen Bewertung der Grundsteuerobjekte, um die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten“ - ebenso wie die Aufkommensneutralität bei der Umstellung zum 01.01.2025. Jedoch war jedem klar, dass es bei der Anwendung einer einheitlichen Berechnungsgrundlage bei einzelnen Bürgern zu Verwerfungen kommen kann.
Mit dem Antrag wird nun vorgesehen, dem entgegenzuwirken, indem differenzierende Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens einführt werden. Das heißt, Kommunen soll es ermöglicht werden, zusätzlich zur bisher zulässigen Unterscheidung zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B mit einer Grundsteuer C auch die Belastung von Wohn- und Nichtwohngrundstücken regionalverantwortlich zu steuern. - Ich habe übrigens einmal vorgeschlagen, eine Grundsteuer C für alle Grundstücke einzuführen, auf denen erneuerbare Energien produziert werden.
Schon das hätte zum Beispiel die Uckermark als Wirtschaftsstandort viel attraktiver gemacht. - Nach Bundesrecht muss der Hebesatz für die zum Grundvermögen gehörenden Grundstücke grundsätzlich aber einheitlich sein.
Aus unserer Sicht sind die Förderung des Wohnens als hohes soziales Gut und die Steigerung der Attraktivität von Kommunen als Wirtschaftsstandorte wichtig.
Wir glauben, dass die Kommunen in der aktuellen Situation der Grundsteuerumstellung schon sehr mit der Gewährleistung der Aufkommensneutralität beschäftigt sind. Eine weitere Verkomplizierung des Prozesses zum aktuellen Zeitpunkt lehnen wir daher ab, auch wenn die Idee des Antrages noch so charmant ist. Ebenso würde die Einführung einer solchen Option zu einer weiteren Verzerrung der Lebensverhältnisse und zu Ungleichbehandlungen führen.
Im Kern würde der Antrag das kommunale Selbstverwaltungsrecht im Grundsatz stärken. Damit geht aber auch das Risiko einher, differenzierte Hebesätze verfassungsfest begründen zu müssen. Deshalb ist es aktuell noch schwer abschätzbar, inwieweit von der Möglichkeit zur Differenzierung in der Praxis tatsächlich Gebrauch gemacht würde.