Protokoll der Sitzung vom 27.06.2024

Meine sehr verehrten Damen und Herren - so schnell kann man sich wiedersehen -, ich begrüße Sie herzlich zur 109. Sitzung des Landtages Brandenburg. Unter uns hat jemand Geburtstag: Bettina Fortunato, ganz herzlichen Glückwunsch! Alles, alles Gute!

(Der Abgeordneten Fortunato [Die Linke] werden unter all- gemeinem Beifall Blumen überreicht.)

Meine Damen und Herren, die heutige Sondersitzung des Landtages Brandenburg findet gemäß Art. 64 Abs. 1 der Landesverfassung und § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages statt, und zwar auf Verlangen von 35 Mitgliedern der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Beratungsgegenstand „Auswertung des Urteils des Landesverfassungsgerichtes im Verfahren zum BrandenburgPaket (VfGBbg 22/23)“ sowie auf Verlangen von 22 Mitgliedern der AfD-Fraktion zu dem Beratungsgegenstand „Aussprache des Landtages über die Ergebnisse der Beratungen der Regierungschefs der Länder vom 20. Juni 2024 und der Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 19. bis zum 21. Juni 2024“.

Gibt es Ihrerseits Bemerkungen zum Entwurf der Tagesordnung? - Das sehe ich nicht, dann darf ich um Abstimmung bitten. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde die Tagesordnung einstimmig beschlossen.

Für die heutige Sitzung wurde die Abwesenheit von Frau Ministerin Nonnemacher sowie der Damen und Herren Abgeordneten Block, Kalbitz, Schaller, Prof. Dr. Schierack, Senftleben, Stohn und Vandre angezeigt.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf.

TOP 1: Auswertung des Urteils des Landesverfassungsgerichtes im Verfahren zum Brandenburg-Paket (VfGBbg 22/23)

Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/9856

Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke

Drucksache 7/9858

in Verbindung damit:

Konsequenzen aus der verfassungswidrigen Politik von Landesregierung und Koalition ziehen - Finanzministerium neu besetzen

Selbstständiger Entschließungsantrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/9850

Der Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke befindet sich noch im Druck und wird Ihnen gleich vorliegen.

Ich eröffne die Aussprache, und als erste Rednerin erhält Frau Ministerin Lange das Wort. Sie spricht für die Landesregierung. Bitte schön.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Verfassungsgericht hat in der vergangenen Woche über das Brandenburg-Paket geurteilt, und die Folgen dieses Urteils sind weitreichend - sowohl aktuell als auch auf mittlere und weitere Sicht. Als Finanzministerin nehme ich dieses Urteil mit dem gebotenen Respekt vor dem Verfassungsgericht zur Kenntnis, also mit genau jenem Respekt, den die klageführende Fraktion in der Vergangenheit so oft hat vermissen lassen.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE und Die Linke - Zuruf des Abgeordneten Hohloch [AfD])

Dass ich das Urteil rundheraus begrüße, kann ich indes nicht behaupten; ich hätte mir ein anderes Urteil gewünscht, aber das tut jetzt nichts zur Sache - es ist jetzt, wie es ist. Nun geht es darum, mit den Folgen des in der Tat wegweisenden Urteils umzugehen, denn dass das Urteil des Verfassungsgerichtes keine Rückabwicklungspflichten enthält, heißt umgekehrt nicht, dass es nicht weitreichende Auswirkungen haben kann und wird.

Die Konsequenz aus dem Urteil lautet jedenfalls nicht „Weiter so!“, sondern: „Wir haben verstanden“. - Das gebieten nach meinem Dafürhalten die politische Klugheit und auch der Respekt vor dem Gericht. Hier wird also die Tragweite der Angelegenheit keineswegs verharmlost, wie die rechte Opposition unterstellt. „An ihren Taten sollt ihr sie erkennen“, heißt es bekanntlich, und ich kann Ihnen versichern: Es hatte seinen guten Grund, dass ich bereits am vergangenen Montag eine Bewilligungssperre über das Brandenburg-Paket verhängt habe. Danach sind ab sofort und bis auf Weiteres keine Bewilligungen mehr gegenüber Dritten vorzunehmen; Gleiches gilt für den Abschluss von Verträgen und sonstigen rechtsverbindlichen Zusagen gegenüber Dritten. Diese Maßnahme soll mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres verhindern, dass weitere Bewilligungen aus dem Brandenburg-Paket erfolgen.

Meine Damen und Herren, diese Bewilligungssperre war nach meiner Einschätzung zwingend erforderlich, denn wir haben am

vergangenen Freitag natürlich mit intensiven Prüfungen des Urteils begonnen. Es hat sich dabei schon am Wochenende die Überzeugung herausgebildet, dass das Urteil auch Konsequenzen für das laufende Haushaltsjahr und den Nachtragshaushalt 2024 haben würde. Diese Konsequenzen ergeben sich zwar eher indirekt, werden aber mit hoher Wahrscheinlichkeit unabweisbar sein. Deswegen besteht jetzt dringender Handlungsbedarf für die Landesregierung und für den Landtag.

Meine Damen und Herren, über das Brandenburg-Paket sollten in den Jahren 2023 und 2024 Unterstützungsleistungen im Umfang von insgesamt bis zu 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden; das ist der letzte Stand auf der Grundlage des Nachtragshaushalts 2024. Im Jahr 2023 wurden im Rahmen des Brandenburg-Pakets rund 550 Millionen Euro ausgezahlt. Die Finanzierung erfolgte durch eine notlagenbedingte Nettokreditaufnahme. Das Haushaltsjahr 2023 ist unterdessen abgeschlossen, die Bücher sind geschlossen, und das Verfassungsgericht hat auch klargestellt, dass keine Rückabwicklungspflichten für unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt bestehen. Für das Jahr 2023 ergeben sich damit aus dem Urteil keine weiteren Auswirkungen. Die im Jahr 2023 notlagenbedingt aufgenommenen Kredite sowie die für die Bewältigung der festgestellten Notlage geleisteten Ausgaben müssen nicht zurückgefordert oder anderweitig rückabgewickelt werden.

Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, dass ich diesen Sachverhalt für das laufende Haushaltsjahr anders einschätze. Im Jahr 2024 war bislang eine Unterstützung aus dem Brandenburg-Paket im Volumen von bis zu 1,06 Milliarden Euro geplant - ebenfalls finanziert aus notlagenbedingter Kreditaufnahme. Bis zum 21. Juni hat das Finanzministerium im Zusammenwirken mit dem Haushaltsausschuss des Landtages in Ausgaben von insgesamt 848 Millionen Euro eingewilligt; das ist also der aktuelle Stand. Davon sind bis zum 31. Mai 2024 rund 225 Millionen Euro tatsächlich abgeflossen. Darin enthalten sind auch die Mittel, die im Rahmen der Richtlinie „BrandenburgPaket Kommunal“ am 6. Mai an die Kommunen ausgezahlt wurden.

Meine Damen und Herren, aus dem Urteil ergeben sich nun einige offene Fragen, die durch das Urteil selbst nicht direkt beantwortet werden können. Das betrifft insbesondere den Umstand, dass wir uns im zeitlichen Geltungsbereich des Nachtragshaushalts 2024 befinden, und das Gericht selbst weist darauf hin, dass das Nachtragshaushaltsgesetz 2024 nicht Gegenstand des vorliegenden Normenkontrollverfahrens gewesen sei. Es sind nun meines Erachtens zwei Punkte zu bedenken:

Zum einen erkennt auch das Verfassungsgericht an, dass der Nachtragshaushalt gegenüber dem Ursprungshaushalt zu erheblichen Änderungen der Rechtslage geführt hat, die in ihren Wirkungen einer gesetzlichen Neuregelung gleichstehen. Das war auch der Sinn dieses Nachtrags, denn seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes musste man auch auf Landesebene damit rechnen, dass „Anti-Krisen-Pakete“ des Staates von den Verfassungsgerichten kritisch betrachtet werden könnten. Regierung und Koalition sind damals nicht untätig geblieben, sondern haben sich um Abhilfe bemüht. Ich wies im Landtag auf diesen Zusammenhang hin und verband damit die Hoffnung, dass wir damit zusätzliche Sicherheit für unser Brandenburg-Paket schaffen, soweit es eben möglich ist. Was das betrifft, sehen wir nun klarer.

Und das führt mich zum zweiten Punkt, der jetzt sehr ernsthaft zu bedenken ist: Obwohl das Verfassungsgericht nicht über den Nachtragshaushalt 2024 geurteilt hat, unterliegt es nach meinem

Dafürhalten keinem Zweifel, dass dessen Bestimmungen ebenfalls anhand der Maßstäbe und Erwägungen zu messen sind, die mit dem Urteil des Gerichts vom 21. Juni aufgestellt wurden. Meine Einschätzung ist nun, dass auch der Nachtragshaushalt diesen Maßstäben des Gerichtes vermutlich kaum standhalten wird; das Risiko ist jedenfalls hoch - meines Erachtens zu hoch. Das hängt wiederum mit zwei Aspekten zusammen:

Der erste Aspekt betrifft die Notlagenerklärung selbst. Das Gericht hat die damalige Notlagenerklärung des Parlaments ausdrücklich anerkannt. Die Tatbestandsvoraussetzungen, die die Landesverfassung dazu normiere, seien erfüllt, heißt es in dem Urteil. Die AfD sah das bekanntlich völlig anders - erst „Sondervermögen Winternothilfe“, dann „Keine Krise, nirgendwo“ - und hat deswegen auch keineswegs auf voller Linie gewonnen, wie sich Herr Hohloch das jetzt zusammenreimt. Diese Einschätzung gilt übrigens auch noch für andere Punkte.

Der Nachtragshaushalt hat als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch das Problem der erforderlichen Jährlichkeit der Notlagenerklärung beseitigt.

Nun hat unser Verfassungsgericht darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an die Darlegungslasten des Gesetzgebers wachsen, je länger die Krise andauert. Ob die jüngste Notlagenerklärung - von Dezember 2023 - diesen gestiegenen Anforderungen gerecht wird, können wir heute nicht wissen. Aber im Lichte des Urteils sind zumindest Zweifel daran erlaubt. Das Gericht hat die erste Notlagenerklärung vom Dezember 2022 ohne Beanstandung akzeptiert. Ob das auch bei der zweiten Erklärung der Fall sein würde, erscheint mir fraglich.

(Dr. Berndt [AfD]: So ist es!)

Niemand kann es sicher sagen, aber ich rate dazu, das Risiko gar nicht erst einzugehen.

Meine Damen und Herren, dieser Punkt könnte vielleicht sogar hintangestellt werden - wenn da nicht der zweite Punkt wäre, von welchem ich vermute, dass er in der Konsequenz die Verfassungswidrigkeit auch des Nachtragshaushalts bedeuten könnte. Das betrifft den entscheidenden Hinweis auf den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den geplanten Krisenbewältigungsmaßnahmen. Die Darlegungen dazu waren dem Gericht, kurz gesagt, nicht ausreichend. Das Gericht stellt dazu eine ganze Reihe von Anforderungen auf, die ich jetzt im Einzelnen nicht würdigen möchte, und kommt auch auf die notwendige Abgrenzung der als krisenbedingt angesehenen Maßnahmen von allgemeinpolitisch motivierten Maßnahmen zu sprechen. Dieser Veranlassungszusammenhang ist also der springende Punkt, das A und O in dieser Sache. Der Haushaltsgesetzgeber sei, so sagt es das Gericht, seiner Darlegungslast nicht in dem verfassungsrechtlich gebotenen Umfang gerecht geworden.

Damit, meine Damen und Herren, liegt das Problem nun förmlich auf der Hand; denn an der Darlegung des Veranlassungszusammenhangs der einzelnen Maßnahmen des Brandenburg-Pakts hat auch der Nachtragshaushalt 2024 nichts Wesentliches geändert. In Auswertung des Urteils des Verfassungsgerichts besteht damit meines Erachtens das erhebliche Risiko einer erfolgreichen Klage auch gegen den Nachtragshaushalt; die AfD hat eine solche Klage ja bereits angekündigt.

Auch in diesem Punkt rate ich dazu, dieses Risiko nicht einzugehen. Es ist erstens der Respekt vor dem Verfassungsgericht, der

unverzügliches Handeln erfordert. Zweitens ist es die zu Ende gehende Wahlperiode. Ich sehe es so: Wir haben nach Auffassung des Gerichts diesen Fehler gemacht, und wir sollten ihn dann auch ausbügeln. Drittens wäre es gut, wenn die AfD hier keine zweite Chance bekäme.

(Hohloch [AfD]: O Gott, wer hat denn die Rede geschrieben - der Praktikant? - Zuruf des Abgeordneten Galau [AfD])

In schwieriger Lage könnte das zu erheblicher Verunsicherung im Land führen, bei den Menschen im Mittelstand und bei unseren Gemeinden. Denn auch das will ich hier noch einmal sehr deutlich sagen: Das Brandenburg-Paket ist nicht deswegen erfolgreich beklagt worden, weil seine Maßnahmen schlecht, unsinnig oder wirkungslos gewesen wären. Keineswegs! Denn das sind sie nicht!

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Frau Präsidentin, ich lasse heute keine Zwischenfragen zu.

(Hohloch [AfD]: Heute mal nicht!)

Im Gegenteil, ich möchte sagen: Ohne das Brandenburg-Paket stünden Land und Leute heute schlechter da. Auch das steht für mich fest.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE - Hohloch [AfD]: Dann ist Rechtsbruch ja in Ordnung!)

Wegen des Brandenburg-Pakets braucht hier niemand in Sack und Asche zu gehen. Mit dessen Hilfe konnten nämlich zahlreiche sinnvolle Maßnahmen für unser Land umgesetzt werden. Es hat aber die erforderliche tragfähige Begründung vermissen lassen - wie wir jetzt wissen.

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen daher eine Möglichkeit vorschlagen, die entstandene Lage zu bereinigen. Aus meiner Sicht ist es zugleich die einzige Möglichkeit, die sowohl zügig als auch durchgreifend und rechtssicher zu einer Bereinigung führen kann. Sie besteht darin, eine haushaltsrechtliche Situation zu schaffen, in der es auf die Darlegung des Veranlassungszusammenhangs nicht mehr ankommt. Das ist dann der Fall, wenn für die Finanzierung der Maßnahmen des Brandenburg-Pakets im Jahr 2024 grundsätzlich nicht mehr von der notlagenbedingten Kreditermächtigung Gebrauch gemacht wird.

(Zuruf von der AfD: Ach!)

Das bezieht sich auf das gesamte Haushaltsjahr und auf alle Maßnahmen des Pakets, ohne Unterschied. Damit entfällt die Notwendigkeit der Notlagenerklärung vom Dezember 2023, und deren verfassungsrechtliche Haltbarkeit mag dann dahingestellt sein.