Bei jeder Beschlussfassung im Finanzausschuss haben wir kritisiert, dass Sie die Notlage abfedern wollen mit Investitionen, die erst mittel- oder langfristig wirken. Das haben Sie abprallen lassen, und jetzt haben Sie das Urteil dazu bekommen.
(Keller [SPD]: Herr Berndt zieht zurück - seine Rede ist schon gehalten! - Vereinzelt Heiterkeit! - Dr. Berndt [AfD]: Gute Sachen kann man mehrmals sagen!)
Das klingt veraltet, aber die letzten Tage haben gezeigt, dass dieses Sprichwort nach wie vor seine Gültigkeit hat. Und natürlich gilt das nicht nur für die Regierung, sondern auch für die Abgeordneten - warum sind hier eigentlich nur 35 Antragsteller, wenn die Koalition doch über 50 Abgeordnete hat? - der Fraktionen, die sich demokratisch nennen, aber alles dafür tun, um die Demokratie einzuschränken, und die als besserwissende Weltverbesserer hier seit Jahren und Jahrzehnten regieren.
Sie haben, sehr geehrte Damen und Herren, mutwillig und hochmütig alle Warnungen und alle Einwände gegen das Brandenburg-Paket in den Wind geschlagen. Herr Zeschmann hat es schon gesagt, und ich will Sie daran erinnern: Wir als AfD haben bereits Ende 2022 genau auf diesen Punkt des fehlenden Veranlassungszusammenhangs hingewiesen.
Dass Sie uns nicht ernst nehmen, weiß ich. Aber auch der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat darauf hingewiesen. Ich hatte die Ehre, einmal als Vertretung in diesem Ausschuss anwesend zu sein. Ich habe den fehlenden Veranlassungszusammenhang benannt; Herr Zeschmann hat ihn auch ausgiebig benannt - damals noch für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.
Sie haben sich über alles hinweggesetzt. Herr Woidke und Frau Lange, wenn man in einer außergewöhnlichen Lage Geld aufnehmen kann, um von der Schuldenbremse abzuweichen, gibt die Gesetzesnorm vor, dass man entsprechend Maßnahmen ergreift, die die Notlage beheben. Es muss einen klaren Zusammenhang geben; das Geld darf nicht für irgendetwas ausgegeben werden.
Schließlich hat der Landesrechnungshof bereits im Oktober 2022 auf den fehlenden Veranlassungszusammenhang hingewiesen.
Herr Redmann, Sie sind einer von denen, die - wie es auch Frau Lange versucht hat - erzählen, durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2023 sei eine neue Situation entstanden. Das stimmt nicht. Der Veranlassungszusammenhang war eine Forderung für notlagenbedingte Kredite, die längst existiert hat. Das hat der Landesrechnungshof ganz klar gesagt.
Ihren Hochmut auf den Gipfel getrieben haben Sie dann ein Jahr später mit der erneuten Erklärung einer außergewöhnlichen Notlage - und zwar im Vergleich zu der Situation Ende 2022. Was war? Die Inflation war um die Hälfte zurückgegangen. Die Migration aus der Ukraine war praktisch zum Erliegen gekommen: Wir hatten 2023 26 000 Migranten; 2022 waren es noch 43 000 Migranten. Sie selbst haben sich zeitgleich mit der Ausrufung der außergewöhnlichen Notlage für ein Wirtschaftswachstum von 6 % gefeiert. Dazu gab es die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht, bevor Sie die zweite Notlage beschlossen haben, und es gab auch die Eilentscheidung des Landesverfassungsgerichts. Wir haben diese Eilentscheidung damals verloren, aber das Landesverfassungsgericht hat ganz deutlich gemacht, dass es erhebliche Bedenken in Bezug auf die Verfassungskonformität Ihres Brandenburg-Pakets unter diesen Voraussetzungen gab.
All das waren klare Hinweise darauf, dass eine Notlagenerklärung Ende 2023 verfassungswidrig ist. Sie haben uns ausgelacht - Sie können die Protokolle nachlesen -; Sie waren klüger; Sie wussten es besser, und nun sind Sie Gott sei Dank gegen die Wand gerannt, gegen die Sie gelaufen sind.
Immerhin erkenne ich an, Frau Lange, dass Sie jetzt Konsequenzen gezogen haben. Sie stellen einen Entschließungsantrag vor, mit dem Sie den Nachtragshaushalt so ändern wollen, dass Sie auf notlagenbedingte Kredite verzichten.
Herr Hohloch hat vollkommen recht, wenn er feststellt, dass wir uns hier komplett durchgesetzt haben. Ich sage das nicht, weil ich besonders stolz darauf bin. Man musste kein Genie sein, um zu sehen, dass das, was Sie machen, verfassungswidrig ist. Das lag auf der Hand.
Man musste auch kein Genie sein, Herr Woidke, um zu sehen, dass Sie mit den Coronamaßnahmen falschlagen. Man muss kein Genie sein, um zu sehen, dass Sie mit Ihrer Migrationspolitik falschliegen und dass Ihre Energiewende nichts bringt. Man darf bloß nicht so verblendet sein und sich so über die Interessen der Bürger, für die man gewählt ist, hinwegsetzen, wie Sie es tun.
Damit sind wir beim Hochmut nach dem Fall - bei den Ausreden, Beschwichtigungen, bei der Vermeidung von Verantwortung. Frau Lange, Sie behaupten, dass Sie ein gutes Gewissen haben. Ich kann es mir nicht vorstellen. Nach dieser Geschichte des Brandenburg-Pakets müssen Sie ein schlechtes Gewissen haben, und ich traue Ihnen das schlechte Gewissen auch zu. Ich habe keine so schlechte Meinung von Ihnen, dass ich glauben würde, Sie hätten es ernst gemeint, als Sie sagten: Ich habe ein gutes Gewissen.
Dann sind wir bei demjenigen, der die Verantwortung als Richtliniengeber trägt: dem Ministerpräsidenten, der hier jetzt seine Finanzministerin vorlässt. Herr Woidke, ich an Ihrer Stelle wäre an das Pult getreten und hätte diese verfehlte Politik vertreten - jetzt schicken Sie Frau Lange vor.
Auch Sie versuchen jetzt unverfroren, Ihren Verfassungsbruch zur Heldentat umzudichten. Sie sagen dem Tagesspiegel: Brandenburg war in einer Krisensituation, deshalb mussten wir schnell handeln;
ich würde wieder so handeln - natürlich unter Berücksichtigung der Hinweise des Verfassungsgerichtes, für die ich dankbar bin. - Natürlich sind Sie dankbar dafür.
Bleiben wir, Herr Woidke, ausnahmsweise einmal bei den Fakten. Ich weiß, das fällt Ihnen schwer, aber wir rufen sie wieder auf.
Seit spätestens Sommer 2022 wurde über die Notlagenerklärung, über Kredite geredet - von Ihnen allen; die Linken fingen an. Es blieb ein halbes Jahr, und Sie hatten jede Zeit der Welt,
einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen. Sie haben es nicht gemacht. Sie hatten alle Möglichkeiten, die Warnungen, die ich vorhin aufgezählt habe, zu berücksichtigen. Sie haben es nicht gemacht, weil Sie einfach zu arrogant sind.
Sie haben sich im Übrigen mit dem Brandenburg-Paket eine Schatulle geschaffen, in die Sie im Wahljahr greifen können, um Leute zufriedenzustellen. Auch das wollen wir einmal nicht vergessen, Herr Woidke.
Sie wollten im Wahljahr den Weihnachtsmann spielen. Also, lassen Sie das Robin-Hood-Kostüm, es passt Ihnen nicht.