Wir haben auf der Ministerpräsidentenkonferenz allerdings auch deutlich gemacht, dass die Neuausrichtung der Bundeswehr die territoriale Organisation unserer Landeskommandos nicht beeinträchtigen darf. Wir brauchen dieses Netzwerk für die Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen, aber eben auch beim Zivilschutz, zum Beispiel bei Waldbränden und Hochwasserereignissen. Das Landeskommando Brandenburg war und ist uns immer ein wichtiger Partner, gerade beim Katastrophenschutz in allen Regionen unseres Landes. Deswegen haben wir den Beschluss initiiert - es gab dazu einen einstimmigen Beschluss aller 16 Bundesländer -, dass die Landeskommandos in der jetzigen Form erhalten bleiben sollen.
Ein weiteres wichtiges Thema für die Länder und den Bund ist die Begrenzung der irregulären Migration. Die bereits eingeleiteten Maßnahmen - auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober letzten Jahres in Hessen sowie auf den gemeinsamen Konferenzen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung am 6. November 2023 und am 6. März 2024 - werden weiterhin umgesetzt. Was das Gute ist: Sie werden nicht nur umgesetzt, sondern zeigen auch Wirkung.
Die Zugangszahlen im Zeitraum Januar bis Mai 2024 haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. ein Drittel reduziert. Durch die mobilen Grenzkontrollen sind der Polizei auch viele Schleuser ins Netz gegangen. Dennoch sind die Belastungen der Kommunen durch die Unterbringung und die Integration von Geflüchteten weiterhin sehr hoch. Deshalb müssen wir die Maßnahmen intensiv fortsetzen und verstärken.
Damit kommt eine große Herausforderung vor allen Dingen auf die Bundesebene zu. Das GEAS-Abkommen - GEAS steht für „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“ - muss umgesetzt werden, damit der Schutz der europäischen Außengrenzen besser funktioniert. Die Länder haben die Bundesregierung gebeten, konkrete Modelle für die Durchführung von Asylverfahren in Dritt- und Transitstaaten zu entwickeln.
Der Bund muss weiterhin an Migrations- und Rückführungsabkommen mit anderen Ländern arbeiten; einige Abkommen sind momentan in der intensiven Bearbeitung. Menschen, die in unserem Land schwere Straftaten begehen, müssen abgeschoben werden. Niemand kann in einem Land Schutz beanspruchen, wenn er für die Menschen in diesem Land eine Gefahr darstellt.
Die Länder werden ihren Beitrag zur Begrenzung der illegalen Migration leisten. Dazu gehört die - möglichst bundeseinheitliche - Einführung der Bezahlkarte. Die Bundesländer haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz darauf verständigt, nach Einführung der Bezahlkarte die Barauszahlung auf den einheitlichen Betrag von 50 Euro für Erwachsene zu begrenzen. Für Brandenburg, meine sehr verehrten Damen und Herren, stand dieser Betrag schon länger fest. Wie Sie wissen, habe ich bereits im Mai mit unseren Kommunen eine Vereinbarung unterschrieben, in der genau dieser Betrag - 50 Euro - vereinbart worden ist.
(Frau Johlige [Die Linke]: 20 Euro für Kinder und 50 Euro für Erwachsene - das ist menschenunwürdige Scheiße!)
- Frau Johlige, Sie dürfen es nicht so verkürzt darstellen, wie Sie es immer wieder tun. Das ärgert mich auch. Dieses Geld ist der Teil, der bar abgehoben werden kann. Es geht darum, den Missbrauch bzw. den Abfluss aus unserem Land zu begrenzen. Deshalb ist das Ganze gerechtfertigt.
Herr Ministerpräsident, mich würde erstens interessieren, wie hoch denn die Geldzahlungen sind, die Migrantinnen und Migranten angeblich in ihre Heimatländer senden. Meines Wissens liegen weder der Bundesregierung noch der Landesregierung Zahlen vor, wie viel Geld von den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in ihre Heimatländer geschickt wird.
Das Zweite ist: Ich möchte wirklich einmal wissen, wie man mit 50 Euro Bargeld - 20 Euro für Kinder - bei einer Tafel oder auf einem Flohmarkt einkaufen soll bzw. wie man damit Bestellungen auf Kleinanzeigen bezahlen soll. Überall dort kann man nämlich nicht mit der Karte bezahlen.
Das Problem ist auch, wie von dem Regelsatz Kinderkleidung oder Ähnliches bezahlt werden soll. Ich weiß noch, was Kinderkleidung kostet, und weiß damit auch, dass man sich von diesem Regelsatz keine Kinderkleidung leisten kann. Sie verhindern aber gerade, dass diese Menschen das Zeug gebraucht kaufen können. Mich würde schon einmal interessieren, wie das funktionieren soll. Am Ende wird es die Sozialverbände weiter belasten, weil sie das wegtragen müssen, was Ihre Landesregierung da anrichtet.
Herr Ministerpräsident, Sie haben gerade erklärt, dass Ihnen sehr wohl bewusst sei, dass Missbrauch des Bargelds von den sogenannten Asylbewerbern betrieben wird. Wir haben mittlerweile das Jahr 2024; seit fast zehn Jahren verzeichnen wir eine Massenmigration. Warum fällt Ihnen das erst jetzt auf, und warum haben Sie die ganzen letzten Jahre die Augen davor verschlossen?
(Bretz [CDU]: Wir sind hier nicht in der Fragestunde! - Hoh- loch [AfD]: Das war eine sehr einfache Frage!)
Ganz kurz und knapp: Frau Johlige, es geht darum, Missbrauch zu verhindern. Das Geld soll den Menschen, den Familien, den Kindern zur Verfügung stehen. Es gilt, von vornherein zu verhindern, dass dieses Geld in Kanäle abfließt, wo es nicht hingehört.
Ich komme auf meine Ausführungen zu dem vorherigen Punkt zurück. Wir haben es, was die Schleuserkriminalität betrifft, mit international organisierter Kriminalität zu tun. Das sind Menschen, die andere Menschen um die halbe Welt transportieren, aber nicht für einen Gotteslohn oder ein Dankeschön, sondern sie wollen dafür hinterher Geld bekommen. Diese Tatsache stellt sich für mich nicht als Frage dar, und Missbrauch muss von vornherein verhindert werden. Ich glaube, die gefundene Regelung ist im Sinne der Menschen. Die Menschen haben das Geld zur Verfügung, das ihnen zusteht.
Da wir alle ohnehin den größten Teil unserer täglichen Zahlungen, die wir früher bar abgewickelt haben, heute mit der Karte begleichen, stellt die Bezahlkarte für mich überhaupt keine Diskriminierung dar. Wir reden schon lange über Migration. Und dass wir die entsprechenden Maßnahmen dann treffen, wenn sie getroffen werden müssen, ist auch seit Langem so. Ich glaube, die Bezahlkarte stellt wirklich einen großen Fortschritt dar.
Der dritte Schwerpunkt der Beschlüsse bezieht sich auf den Bürokratieabbau. Die MPK hat einen Beschluss zur Deregulierung
auf EU-Ebene gefasst. Bund und Länder haben ein umfassendes Paket zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung auf den Weg gebracht. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen und nicht auf eingefahrenen Positionen beharren. Ich habe dazu mit dem Landesbauernverband und den Wirtschaftsverbänden unseres Landes klare Verabredungen getroffen. Zudem schlage ich vor, nach der Wahl in unserem Brandenburger Landtag erneut einen Sonderausschuss zum Abbau von Normen und Standards einzurichten.
Einen Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards gab es in diesem Landtag bereits in der Legislaturperiode von 2004 bis 2009. Dessen Arbeit hat sich ausgezahlt, übrigens auch für die Landesverwaltung, weil jede Regulierung zusätzliches Geld kostet.
Ich habe heute dem Bundeslandwirtschaftsminister vorgeschlagen, einen ähnlichen Ausschuss auf der Bundesebene ins Auge zu fassen; denn ich glaube, auch dort gibt es viel zu tun und viele Diskussionen. Diese sollten transparent, zielführend und konstruktiv geführt werden. - Herzlichen Dank; ich habe schon zu lange geredet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der vergangenen Woche tagte die Ständige Konferenz der Innenminister und Innensenatoren hier in Potsdam. Die Tagesordnung war die umfangreichste seit Bestehen dieses Gremiums, also seit immerhin 70 Jahren. Es standen 104 Themen zur Diskussion. Im Folgenden will ich auf die wichtigsten Tagesordnungspunkte genauer eingehen.
Erstens. Das Thema Asyl- und Migrationspolitik hat die Tagesordnung der IMK dominiert. Meine Kollegen und ich sind uns einig: Die Länder müssen bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems - GEAS - frühzeitig einbezogen werden. Dazu gehört auch, dass wir umfassend in die voraussichtlichen Rechtssetzungsbedarfe des Bundes und der Länder eingebunden werden.
Einig sind wir uns auch darüber, dass die Fluchtmigration nach Deutschland nachhaltig eingedämmt werden muss.
Fest steht, dass Straftäter und islamistische Gefährder konsequent auch nach Afghanistan und Syrien abgeschoben werden
müssen. Ich begrüße es deshalb, dass die Bundesinnenministerin damit begonnen hat, Rückführungen nach Afghanistan vorzubereiten.
Es wird dringend Zeit, dass an die Entwicklungshilfe, die die Taliban nur zu gern von der Bundesregierung in Empfang nimmt, auch Bedingungen geknüpft werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Bund seinem Prüfauftrag nachkommt und eine aktuelle Lagebewertung zu der Situation in Syrien vornimmt. Die letzte Lagebewertung der Bundesaußenministerin