Protokoll der Sitzung vom 01.04.2020

Im Dezember haben wir ein Sondervermögen von 1 Milliarde Euro für Zukunftsinvestitionen in unserem Land über die nächsten zehn Jahre beschlossen - da haben wir schon tief durchgeatmet. Dann wurde im Februar der geplante Nachtragshaushalt 2020 mit 314 Millionen Euro vorgelegt, über den wir heute - das übersieht man in der Hektik schnell - ebenfalls beschließen werden. Dann brach, ungeplant und unaufhaltbar, die Viruskrise mit voller Wucht über uns herein. Schnell wurde deutlich, dass es zur Abwendung von Schäden an unserer Wirtschaft viel Geld brauchen würde. Vor nicht einmal zwei Wochen haben wir deshalb im Finanzausschuss über eine Ad-hoc-Sonderhilfe in Höhe von 500 Millionen Euro diskutiert und sie beschlossen. Eine Woche später wurde klar, dass das nicht reichen würde. Eine Verdopplung auf 1 Milliarde Euro Sonderhilfe wurde beschlossen. Am Montag dieser Woche, also zwei Werktage später, zeigte sich, dass auch das nicht reichen würde, um die Folgeschäden der Corona-Pandemie für unser Land Brandenburg zu begrenzen. Wir haben im Finanzausschuss eine weitere Verdopplung auf jetzt 2 Milliarden Euro beschlossen. Die Bedarfshochrechnung der Finanzministerin lässt die Hoffnung zu, dass wir damit viel abfedern können - vorausgesetzt, der Lockdown der Wirtschaft dauert nicht länger als sechs Wochen, sonst wird es eng.

Diese Entwicklung zeigt auch: Niemand ist heute im Besitz der ultimativen Wahrheit und Weisheit - die Opposition nicht, der das sowieso immer abgesprochen wird, aber auch nicht die Regierung. Deshalb kann es nur so gehen, wie es in diesen Tagen eben abläuft: jeden Tag die Lage neu analysieren und bewerten und daraus dann die hoffentlich richtigen Schlüsse ziehen - und zwar gemeinsam.

Jetzt ist keine Zeit für politische Grabenkämpfe zwischen Regierung und Opposition. Gemeinsam müssen wir für das Wohl von Brandenburg kämpfen und jeden Tag versuchen, bei all den Schwierigkeiten, die die Unsicherheit mit sich bringt, das Beste für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Entgegen aller parlamentarischen Tradition stimmen wir von der AfD-Fraktion - der größten Oppositionsfraktion in diesem Hause - mit der Regierungskoalition für das gesamte Nachtragshaushaltspaket. Das hat es in der Form noch nicht gegeben.

In allem Hoffen auf eine gute Wendung und bei aller Unsicherheit, was noch auf uns zukommt, braucht es - davon sind wir überzeugt - eine breite parlamentarische Basis, um die Herausforderungen zu bewältigen. Dabei, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen wir als Opposition die Zügel hinsichtlich der parlamentarischen Kontrolle des Regierungshandelns nicht locker. Das will ich hier auch ganz deutlich sagen.

Vergessen wir nicht: Bei diesen 2 Milliarden Euro handelt es sich um neue Kredite, die das Land sich und uns aufbürdet - und das, obwohl seit dem 1. Januar eigentlich die Schuldenbremse greifen sollte. Zum Glück haben wir in der Verfassung Ausnahmeregelungen, die dann greifen, wenn das Land in außergewöhnliche Notsituationen gerät. Sie liegen vor, wenn der Staat keine Kontrolle mehr über die finanziellen Auswirkungen des äußeren Geschehens hat. Mit diesem Tagesordnungspunkt werden wir - nach den Reden - genau das beschließen.

Wir müssen feststellen, dass sich unser Land in einer außergewöhnlichen Notsituation befindet. Daher werden wir schweren Herzens zustimmen, weil wir uns der Realität nicht verweigern können. Damit ist dann die Kreditaufnahme erlaubt und die Regierung darf sich zunächst 1 Milliarde Euro sofort beschaffen, um Soforthilfe leisten zu können. Die zweite Milliarde Euro ist zunächst gesperrt und kann vom Finanzausschuss erst freigegeben werden, nachdem eine Einschätzung der Lage und der Entwicklung vorgenommen wurde, um überall dort zu helfen, wo die Wirtschaft es selbst nicht mehr kann.

Unser aller Ziel ist und muss es sein, dass, wenn die Krise über uns hinweggerollt ist, so viele Wirtschaftsteilnehmer wie nur möglich noch da und weiterhin leistungsfähig sind. Das müssen wir erreichen.

Vertrauen in das Regierungshandeln ist gut, parlamentarische Kontrolle aber besser. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung vollkommene Transparenz über alle Maßnahmen, die sie mit dieser Sonderhilfe durchführt. Wir werden sicher mehr als sonst im Finanzausschuss zusammensitzen, um uns über den Einsatz der Mittel berichten zu lassen und dem unsere Einschätzung der Lage und der Bedürftigkeit gegenüberzustellen. Dazu haben wir unsere Analysen durchgeführt und einen eigenen Entschließungsantrag über umfassende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgelegt, über den wir nachher unter Tagesordnungspunkt 7 beraten werden.

Damit - lassen Sie mich das als Finanzer betonen - öffnen wir nicht die Wünsch-dir-was-Büchse. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Fokus des Helfens in dieser Krise weiter gefasst sein muss, als es die Regierung in der Hektik des operativen Handelns nach unserem Eindruck im Moment tut. Das haben wir in knapp 20 Punkten aufgeschrieben und hoffen, dass die Mittel dann bei den Betroffenen und Bedürftigen auch entsprechend ankommen.

Zum Schluss will ich einen Punkt erwähnen, bei dem wir uns als Opposition - bei allem Verständnis für die Notwendigkeit schnellen Handelns - doch etwas über den Tisch gezogen fühlten: Ich erwähnte vorhin den ursprünglichen ordentlichen Nachtragshaushalt von immerhin 314 Millionen Euro. Wir verstehen nicht, warum er unbedingt mit den 2 Milliarden Euro Soforthilfe zusammengepackt und in einem um sechs Wochen verkürzten Verfahren beschlossen werden muss. Klar, bei der Soforthilfe zählt heute jeder Tag. Schnelligkeit ist das Maß. Aber bei dem ordentlichen Nachtragshaushalt bleibt der Nachgeschmack, dass uns hier etwas „übergeholfen“ wurde, bei dem wir nicht ansatzweise eine Chance zu genauem und kritischem Hinterfragen hatten. Das wäre nicht nötig gewesen; das wäre auch im ursprünglichen Prozessablauf - im Maiplenum - machbar gewesen. In letzter Konsequenz muss ich sagen: Vertrauensstärkend war das nicht.

Dennoch: Schauen wir nach vorne! Wir beschließen mit der Regierungskoalition den gesamten Nachtragshaushalt 2020 mit den Soforthilfen und sehen zu, dass diese schnellstens bei allen ankommen, die sie brauchen. So nehmen wir den Kampf gegen die Krise auf und sind zuversichtlich, dass wir sie gemeinsam bewältigen werden. - Vielen Dank.

Danke schön. - Als Nächster spricht der Abgeordnete Bretz für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne einmal ganz anders: Als wir in der letzten, der 6. Wahlperiode gemeinsam in diesem Raum darüber diskutierten, ob und inwieweit wir die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern, hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vertreten durch Axel Vogel, und haben wir von der CDU-Fraktion immer für eine solche Regelung geworben.

Es ist in der letzten Wahlperiode etwas geglückt, was sich im Nachgang auch als richtig erwiesen hat: Wir haben mit Artikel 103 eine entsprechende Regel in der Landesverfassung verankert. Und wir haben etwas Zweites getan, nämlich die Landeshaushaltsordnung um § 18a - auf den ich noch zu sprechen komme - und um § 18b erweitert, um der Landesregierung das entsprechende Instrumentarium an die Hand zu geben.

Ich nutze die Gelegenheit, mich namentlich und ausdrücklich bei Axel Vogel, Helmut Barthel und Uwe Schmidt - mit lieben Grüßen an den Kollegen Schmidt -, bei Thomas von Gizycki, Carsten Preuß, Ralf Christoffers und beim damaligen Finanzminister Christian Görke dafür zu bedanken, dass wir gemeinsam eine solche Regelung hinbekommen haben, denn niemand konnte damals wissen, dass wir heute davon Gebrauch machen müssen. Dass wir es heute können, ist auch dank der gemeinsamen Arbeit in der letzten Legislaturperiode möglich. Deshalb noch einmal mein ausdrücklicher Dank an die Kolleginnen und Kollegen dafür!

(Vereinzelt Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE sowie DIE LINKE)

Mit der Möglichkeit, der Landesregierung in außergewöhnlichen Notsituationen einen finanziellen Spielraum zu geben, beabsichtigen wir in der jetzigen Situation, der Landesregierung

gemäß § 18b Landeshaushaltsordnung im Zuge des Nachtragshaushaltes Mittel in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.

Lassen Sie mich Folgendes dazu sagen: Diese Entscheidung - das hat auch Jan Redmann für die CDU-Fraktion gesagt - haben wir uns in der Tat nicht leicht gemacht. Wir haben sie uns in der Fraktion nicht leicht gemacht, wir haben sie uns in der Koalition nicht leicht gemacht, und wir haben sie uns auch im parlamentarischen Verfahren nicht leicht gemacht, weil wir wissen, dass wir stets abwägen zwischen dem, was möglicherweise ein Nichtstun kostet, und dem, was es bringt, wenn wir jetzt entsprechende Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen ergreifen, um die Krise zu überbrücken. Das tun wir auf Grundlage von § 18b Landeshaushaltsordnung, und wir denken, dass das der richtige Schritt ist.

Ich will an der Stelle auch erwähnen, dass wir der Landesregierung mit der Erstellung des Haushaltes für das Jahr 2021 einen weiteren Instrumentenkasten an die Hand geben, nämlich mit § 18a Landeshaushaltsordnung. Damit beantworte ich teilweise auch Herrn Walters Frage, wie wir mit Steuerausfällen oder rückläufigen Steuereinnahmen umgehen: Wir haben damals in § 18a Landeshaushaltsordnung, mit den Absätzen 1 bis 7, einen entsprechenden Baukasten vereinbart, der der Landesregierung mittels Ex-ante- und Ex-post-Betrachtung der Einnahmeentwicklungen auf Basis des Produktionslückenverfahrens und der Herunterrechnung auf das Land Brandenburg ermöglicht, Lösungen zu finden, wie man mit konjunkturell bedingten Steuermindereinnahmen umgeht. Auf dieses Verfahren werden wir im Zuge der Haushaltserstellung für das Jahr 2021 noch hinwirken. Dass wir diese Möglichkeiten haben, ist auch richtig und gut.

Der Nachtragshaushalt ist bei der Einbringung inhaltlich umfassend diskutiert worden, und wir sind jetzt in der Situation, dass wir mit dem Rettungsschirm die finanziellen Mittel in Höhe von 2 Milliarden Euro zusätzlich bereitstellen werden und auch müssen. Uns ist wichtig, dass wir diese 2 Milliarden Euro gemeinsam als Parlament ab der ersten Milliarde Euro unter einen sogenannten qualifizierten Haushaltsvermerk stellen - sprich: Der Landtag, auch der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, hat zu jedem Zeitpunkt den Blick darauf, wie wir mit diesem Geld umgehen, hat ein Mitspracherecht, hat auch ein Mitwirkungsrecht, und es ist auch geregelt, dass in dem qualifizierten Haushaltsvermerk auch die Möglichkeit der schrittweisen Freigabe der entsprechenden Mittel besteht.

Ich danke dem amtierenden Ausschussvorsitzenden Jörg Vogelsänger ausdrücklich dafür, dass er mit dem Tagungsturnus des Ausschusses für Haushalt und Finanzen sicherstellt, diese Transparenz im Ausschuss zu gewährleisten. Uns ist wichtig, dass sich alle Menschen im Land auf die Handlungsfähigkeit der Landesregierung, die weitgehende Zusage des Landtages verlassen können, dass wir niemanden in dieser Situation zurücklassen und helfen, wo immer wir helfen können. Dort werden wir auch die Unterstützung leisten, nicht ohne den Hinweis zu geben, dass wir natürlich nicht jedes Problem - auch das gehört zur Wahrheit - vollumfänglich lösen können. Es wird dazu kommen, dass wir aufgrund dieser Krise mit Nachteilen zu leben haben. Wir wollen aber in jedem Fall sicherstellen, dass die exzellenten Bedingungen der Menschen in Brandenburg …

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? - Bitte schön.

Danke, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Bretz, Sie sprachen von der Handlungsfähigkeit der Landesregierung. Ich frage nach der Handlungsfähigkeit der CDU-Fraktion: Wie ist der Stand der Verfassungsklage?

Lieber Kollege Domres, ich würde gern im späteren Teil meiner Rede darauf eingehen. Gestatten Sie mir, dass ich erst einmal zu dem wichtigen Punkt des Rettungsschirms weiter ausführe und Ihnen dann auf diese Frage antworte.

Zum Rettungsschirm ergänze ich, dass sich die Brandenburger in dieser Zeit auf die Landesregierung und dieses Parlament verlassen können.

Lassen Sie mich noch etwas sagen: Wir haben Ihnen - das wurde von Vorrednern erwähnt - hier im Parlament die Zusage gegeben, dass wir mit der Errichtung des Zukunftsinvestitionsfonds zum Nachtragshaushalt 2020 auch darüber Auskunft geben, wie wir mit ihm umgehen werden. Ich kann Ihnen sagen, dass wir mit dem Ihnen heute vorliegenden Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, den wir auch schon im Ausschuss diskutiert haben, darüber Auskunft geben, wie wir mit dem Zukunftsinvestitionsfonds umgehen.

Warum ist das eigentlich wichtig? Es wurde heute in der Aussprache zur Regierungserklärung schon angesprochen: Es wird auch eine Zeit nach der Corona-Krise geben, und da müssen wir daran denken: Was tun wir in dieser Phase, in der wir bestrebt sein müssen, das wirtschaftliche Leben, das öffentliche Leben in Brandenburg wiederherzustellen? Zwar bietet der Zukunftsinvestitionsfonds nicht den alleinigen, aber, wie ich glaube, einen Baustein, um in dieser Frage Antworten zu liefern. Deshalb haben wir bei der Erstellung des Entschließungsantrags die Einteilung beachtet und die Vorschläge, die uns in diesem Raum erreicht haben, auch aufgegriffen. Deshalb haben wir gesagt, dass der Zukunftsinvestitionsfonds natürlich als Orientierung, als Eckwert und zu einem Großteil auch dazu dient, wirtschaftliche Ansiedlungen in Brandenburg weiterhin zu ermöglichen. Dieser Tatbestand wird in der Zukunft von entscheidender Bedeutung sein, damit wir auch bei den Zukunftsinvestitionen in Brandenburg vorankommen.

Wir als Koalition haben Ihnen - erstens - vorgeschlagen, für diesen Bereich, der auch den Bereich Wissenschaft umfasst, Zukunftsinvestitionen in der Größenordnung von 35 % vorzusehen.

Wir haben zweitens, um bei der Infrastruktur, im Gesundheitssystem, bei der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz voranzukommen, vorgesehen, weitere 35 % der Mittel in diesen Bereichen einzusetzen.

Und wir haben - drittens - auch eine Forderung zur Weiterentwicklung des kommunalen Investitionsprogramms, die wir hier immer wieder diskutiert haben, aufgegriffen und gesagt: Wir wollen bei der Regionalentwicklung ebenfalls Zeichen setzen, damit unsere Kommunen in wichtigen Bereichen, etwa im Bereich Bildung, im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes oder im Sport- und Kulturbereich, die Möglichkeit haben, vom Zukunftsinvestitionsfonds zu profitieren.

Um den Kreis zu schließen, ist der Satz „Wenn es den Zukunftsinvestitionsfonds nicht gäbe, müsste man ihn direkt erfinden“ richtig. Wenn wir uns dann die Frage stellen, welche Erfahrungen wir eigentlich aus der jetzigen Situation gewinnen und wie wir sie mit Zukunftsinvestitionen für das Land Brandenburg verbinden, glaube ich, dass das eine Scharnierfunktion ist, für die wir in Summe sehr dankbar sein können. Da haben wir Ihre Punkte - wie ich schon ausführte - auch aufgegriffen.

Nun beantworte ich natürlich, weil ich ein sehr höflicher Mensch bin, gerne - mit Blick auf meine Redezeit, die jetzt abgelaufen ist - die Nachfrage des Kollegen Domres.

(Heiterkeit)

Sehr geehrter Kollege Domres, wir als CDU-Fraktion hatten bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Doppelhaushaltes 2019 und 2020 umfassende Diskussionen. Sie wissen, dass wir uns dazu auch inhaltlich verständigt haben bei der Erstellung des …

(Zuruf)

- Wenn Sie all das schon wissen, warum fragen Sie dann? - Bei der Erstellung des Koalitionsvertrags hatten wir uns darauf verständigt, dass wir im Rahmen der Erstellung des Nachtragshaushaltes unsere verfassungsrechtlichen Bedenken als ausgeräumt betrachten. Wir sind der Meinung, dass - Sie haben ja heute auch die Möglichkeit, durch Zustimmung dazu einen Beitrag zu leisten - unsere Bedenken mit der Beschlussfassung zu diesem Nachtragshaushalt ausgeräumt sind. Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben.

In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, empfehlen wir Ihnen sehr, diesem Nachtragshaushalt, der den Rettungsschirm beinhaltet, zuzustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Kretschmer.

(Das Rednerpult wird desinfiziert.)

Diese Pausen haben den Vorteil, dass man alles auf sich wirken lassen kann. - Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In ihrer Rede zur Einbringung am 26. Februar sprach Finanzministerin Lange noch davon, dass der Nachtragshaushalt für dieses Jahr der eigentliche finanzpolitische Auftakt der Kenia-Koalition sei und für den Beginn eines Jahrzehnts der Investitionen stehe. Einen Monat später ist diese Aussage nicht mehr haltbar. Die zur Eindämmung der Pandemie erforderlichen Einschränkungen unseres Zusammenlebens, unseres Wirtschaftens, unserer Grundrechte und nicht zuletzt der parlamentarischen Kontrollrechte sind bemerkenswert umfassend und in ihrer Tragweite nicht absehbar.

Absehbar ist hingegen, dass sich die wirtschaftlichen Folgen der erforderlichen Schutzmaßnahmen schon in diesem Jahr in

einem Einbruch der Steuereinnahmen und in wachsenden Bedarfen nicht nur für die Stabilisierung des Gesundheitssystems, sondern gerade auch auf die Stabilisierung des gesellschaftlichen Lebens bzw. das Miteinander niederschlagen werden. Neben unserem Gesundheitswesen, für das die Situation eine enorme Belastungsprobe darstellt, stehen auch die öffentlichen Haushalte - angefangen beim Land bis hinunter zu den Städten und Gemeinden - bei der Aufgabe, diese Krise zu meistern, vor enormen Herausforderungen. Ich gehe davon aus, dass spätestens mit der Mai-Steuerschätzung die Haushaltssperre kommen wird. Und wenn ich die dpa-Meldung heute Morgen richtig verstanden habe, ist ein weiterer Kredit nicht ausgeschlossen - so jedenfalls lässt sich unser Ministerpräsident zitieren.

Trotzdem hat es die Kenia-Koalition nicht versäumt, sich mit entsprechenden Änderungsanträgen noch eine politische Pfründe vom vermeintlich großen Kuchen des Zukunftsinvestitionsfonds zu sichern. Da wird locker mal eine Million für die Umrüstung zweier Dieselbusse auf Wasserstoffantrieb beschlossen - mit dem Ziel einer klimaneutralen NationalparkBuslinie. In der Begründung heißt es dann tatsächlich, dass eine äußerst günstige Relation zwischen verfolgtem Zweck und Mitteleinsatz bestehe. „Chapeau!“ möchte man ausrufen, wenn man sich in der Krise noch solch ein Projekt leisten kann! Dabei habe ich ausdrücklich nichts gegen Busse mit Wasserstoffantrieb; ich frage mich nur, warum man diese nicht für das gleiche oder unwesentlich mehr Geld neu anschaffen kann.

Schlimmer noch: Auch in dieser Krisenzeit wird an zusätzlichen Ausgaben für die Regionalkoordinatoren festgehalten, und die Staatskanzlei kann für diese immer noch kein Aufgabenprofil vorweisen. Ein Armutszeugnis!

Ob das geplante rauschende Fest zum Tag der Deutschen Einheit stattfinden kann, weiß zurzeit auch kein Mensch; zusätzliches Geld in Höhe von 2,3 Millionen Euro wird dafür aber erst einmal eingeplant.

Und wenn die Kenia-Koalition nicht auf den Zukunftsinvestitionsfonds zurückgreifen kann, bedient sie sich eben weiter der allgemeinen Rücklage. Für Vorschläge meiner Fraktion wie der Angleichung der brandenburgischen Busfahrerentgelte an die Berliner Tarifhöhe oder die Bezahlung der Beschäftigten der Fridericus Servicegesellschaft nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ist scheinbar kein Geld da. Selbst unser Änderungsantrag zur Förderung des Lokaljournalismus - im Übrigen ein fraktionsübergreifender Beschluss aus der vergangenen Legislaturperiode - kann unter Verweis auf fadenscheinige Argumente nicht umgesetzt werden.

Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie waren es damals, die diesen Beschluss in der Opposition mit herbeigeführt haben. Ihr damaliger Fraktionsvorsitzender, Herr Senftleben, war ein Vertreter des politischen Wettbewerbs um die besten Ideen. Traurig, was daraus bei einer CDU in Regierungsverantwortung geworden ist! Dieser Wettbewerb ist nicht mehr gewünscht. Schlimmer noch: Selbst eine inhaltliche Verständigung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen wird von Herrn Bretz abgewürgt. Auf meine Nachfragen zu den vom Land geplanten Liquiditätshilfen für den Flughafen Berlin Brandenburg in Höhe von 111 Millionen Euro bekommt man von ihm zu hören, dass jetzt nicht der richtige Zeitpunkt sei, sich detailliert darüber zu verständigen. Herr Bretz, bei allem Verständnis für die Situation, in der wir uns alle befinden: Eine Sternstunde parlamentarischer Demokratie waren diese Haushaltsberatungen wahrlich nicht.

Ich hatte eher den Eindruck, es wird durchregiert. Deshalb warne ich an dieser Stelle: Es ist eine Sache, wenn drei ungleiche Koalitionspartner ihre Konflikte lieber im Vorhinein hinter verschlossenen Türen und ohne Protokoll austragen. Etwas ganz anderes ist es aber, wenn Regierung und Koalition sich der Diskussion guter Ideen für gemeinsame Ziele verweigern und Ausschussberatungen zu lästigen Pflichten verkommen, die man möglichst zeit- und nervenschonend hinter sich bringen will.