Protokoll der Sitzung vom 01.04.2020

Ich komme zur achten Abstimmung, dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Systemrelevante Landwirtschaft in der Corona-Krise stützen“, Drucksache 7/972. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7.

Bevor ich die heutige Sitzung schließe, informiere ich Sie vorab, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach am 15. April eine Sondersitzung des Landtages Brandenburg geben wird. - Ja, das ist noch innerhalb der Osterferien. Aber da wir momentan sowieso nicht reisen können, gehe ich davon aus, dass dann auch viele Kollegen im Lande sind und wir uns bei dieser Sondersitzung sehen werden.

Bevor ich die Sitzung schließe, bedanke ich mich herzlich bei Ihnen, meine Damen und Herren. Das war heute eine schwierige Entscheidung, denke ich. Mit so hohen Summen, wie wir sie heute verabschiedet haben, jonglieren wir nicht häufig. Ich bedanke mich ganz herzlich auch im Namen jener, denen der Rettungsschirm zugutekommt, ob den kleinen oder mittelständischen Unternehmen, den Eltern, deren Kinder jetzt notbetreut werden, oder auch den Krankenhauseinrichtungen. Ein herzliches Dankeschön an Sie! Bleiben Sie gesund!

Auch wenn wir momentan nicht das Gefühl haben, dass Feiertage vor uns liegen, wünsche ich Ihnen ein frohes Osterfest. Hoffentlich sehen wir uns alle gesund und munter frühestens - wahrscheinlich - am 15. April wieder, ansonsten zu einer anderen Sitzung. Herzlichen Dank noch einmal.

Ich möchte es auch nicht versäumen, mich bei denjenigen zu bedanken, die es uns heute ermöglicht haben, diese Sitzung durchzuführen, nämlich bei den Mitarbeiterinnen des Stenografischen Dienstes und des Saaldienstes.

(Allgemeiner Beifall)

Für uns gehört es zum Job, aber auch Sie mussten das Risiko auf sich nehmen. Ich wünsche Ihnen allen viel Gesundheit und freue mich, Sie gesund wiederzusehen. - Vielen Dank.

Ende der Sitzung: 14:35 Uhr

Anlagen

Gefasste Beschlüsse

Beschlussfähigkeit des Landtages in außergewöhnlichen

Notlagen ermöglichen

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 11. Sitzung am 1. April 2020 zum TOP 2 folgenden Beschluss gefasst:

„Die vorläufige Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg vom 25. September 2019 (Drucksache 7/1-B) wird wie folgt geändert:

Nach § 61 wird folgender § 61a eingefügt:

‚§ 61a

Beschlussfähigkeit in außergewöhnlichen Notlagen

(1) Stellt das Präsidium eine außergewöhnliche Notlage fest, so ist der Landtag abweichend von § 61 beschlussfähig, wenn mindestens 23 Mitglieder des Landtages anwesend sind, es sei denn, die Fraktionen und Gruppen sind bei der Abstimmung nicht entsprechend ihrem Stärkeverhältnis repräsentiert und eine benachteiligte Fraktion oder Gruppe rügt dies bis zur Eröffnung der Abstimmung oder ist mit keinem Mitglied vertreten. Eine Fraktion oder Gruppe, die mit keinem Mitglied vertreten ist, kann der Präsidentin oder dem Präsidenten auf geeignete Weise vor Eröffnung der Abstimmung mitteilen, dass die Abwesenheit ihrer Mitglieder der Beschlussfähigkeit nicht entgegensteht. Ist auch das Präsidium nicht beschlussfähig, kann die außergewöhnliche Notlage durch die Präsidentin oder den Präsidenten, im Benehmen mit den Vizepräsidenten, festgestellt werden. Ist die Präsidentin oder der Präsident an der Anwesenheit im Landtag gehindert, übermittelt sie oder er die Entscheidung auf geeignete Weise der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten. Eine außergewöhnliche Notlage liegt vor, wenn eine nicht nur unerhebliche Anzahl der Mitglieder des Landtages aufgrund einer außergewöhnlichen Gefahren- oder Schadenslage, wie Pandemien, Naturkatastrophen, Eintritt des Verteidigungsfalls, daran gehindert ist, an den Sitzungen persönlich teilzunehmen. (2) Die Geschäftsordnung kann durch die gemäß Absatz 1 reduzierte Besetzung des Landtags nicht geändert werden.

(3) § 61a tritt mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.“

Beschlussfähigkeit des Landtages in außergewöhnlichen

Notlagen ermöglichen

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 11. Sitzung am 1. April 2020 zum TOP 2 folgenden Beschluss gefasst:

„Parlamentarische Rechte sicherstellen -auch in Krisen

zeiten

Der Landtag stellt fest, dass für den Fall einer Abwesenheit vieler Mitglieder des Landtages von einer Plenarsitzung aufgrund einer außergewöhnlichen Notlage bisher keine ausreichende Vorsorge getroffen ist, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und die Rechte der Abgeordneten sicherzustellen.

Mit der Annahme der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Hauptausschusses (Drucksache 7/924) hat sich der Antrag mit der Drucksachennummer 7/911 erledigt.

Mit dem Antrag „Beschlussfähigkeit des Landtages in Notlagen ermöglichen“ (Drucksache 7/911)* wurde ein erster Schritt gegangen, um die Beschlussfähigkeit des Landtages auch in einer solchen Situation zu ermöglichen.

Der Landtag Brandenburg bekräftigt seine Überzeugung, dass gerade in Krisenzeiten die Debatte und demokratische Entscheidungsfindung im Parlament unerlässlich sind. Daher soll intensiv nach Möglichkeiten gesucht werden, Abgeordneten die Teilnahme an Debatten und die Abstimmung zu ermöglichen, ohne physisch im Plenarsaal anwesend sein zu müssen. Im Gegensatz zu einer Herabsetzung der Grenze zur Beschlussfähigkeit wäre so die Teilnahme aller gewählter Abgeordneter auch in Situationen einer Pandemie erleichtert. Gegebenenfalls sind darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Landtages notwendig.

Der Landtag Brandenburg spricht sich daher dafür aus, bis zum 30. Juni 2020 intensiv die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen zu prüfen und gegebenenfalls die Voraussetzungen zu schaffen, um folgende Regelungen in die Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg aufzunehmen:

1. Abgabe von Stimmen bei Abstimmungen des Landtages

in fernmündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form durch die Abgeordneten in Verbindung mit öffentlicher Dokumentation des Stimmverhaltens,

2. Durchführung von öffentlichen Sitzungen der Aus

schüsse des Landtages auf digitalem Weg,

3. die Möglichkeit, stellvertretende Mitglieder im Präsidium

und gegebenenfalls weiteren Gremien vorzusehen, um deren Arbeitsfähigkeit und die Beteiligung aller Fraktionen im Falle von Ausfällen zu sichern.

Der Landtag Brandenburg strebt nach Beendigung der akuten Krisensituation eine umfangreiche Evaluierung an, um in zukünftigen Krisensituationen die Fortführung der parlamentarischen Arbeit sicherzustellen. Dabei ist zu prüfen, welche dauerhaften Änderungen der Geschäftsordnung des Landtages sowie gegebenenfalls der Verfassung des Landes Brandenburg geboten sind. Dies soll auf Grundlage intensiver Beratungen mit gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Beteiligung erarbeitet und von einer breiten politischen Mehrheit getragen sein.“

Beschluss über das Vorliegen einer außergewöhnlichen

Notsituation gemäß Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 Landes

verfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsord

nung

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 11. Sitzung am 1. April 2020 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Landtag stellt gemäß Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 18b der Landeshaushaltsordnung fest, dass aufgrund der weiteren Ausbreitung des Coronavirus in Brandenburg eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt, die die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt.“

Bestätigung der brandenburgischen Vertreterinnen und

Vertreter für die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfa

len, Brandenburg und Baden-Württemberg

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 11. Sitzung am 1. April 2020 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Landtag bestätigt folgende brandenburgischen Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Mitglieder der Landtage von NordrheinWestfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg:

Fraktionsgruppe SPD

Ordentliches Mitglied Frau Abg. Inka Gossmann-Reetz Herr Abg. Helmut Barthel Herr Abg. Andreas Noack

Stellvertretendes Mitglied Herr Abg. Mike Bischoff Herr Abg. Erik Stohn Herr Abg. Wolfgang Roick