Protokoll der Sitzung vom 07.05.2020

(Zurufe)

- Melden Sie sich doch zu einer Kurzintervention, bevor Sie hier sinnlos in Ihrer Bank hyperventilieren!

Die Dame von den Grünen - Thema Bedeutungsverlust -, darauf habe ich mich schon einmal eingelassen: Entschuldigung, Sie als Grüne reden in dieser Zeit von politischem Bedeutungsverlust. Das ist auch genau mein Humor; das finde super. Und dann sagen Sie, und das entlarvt Sie auch: Sie diskutieren gerne mit normalen Menschen. - Aha! Das heißt ja im Umkehrschluss - das haben Sie gerade gesagt, Sie diskutieren gerne mit normalen Menschen -, dass Sie all jene, die nicht Ihre Überzeugung teilen, für unnormal halten. Danke für diesen selbstentlarvenden Beitrag in Sachen totalitaristischer Sprachgebrauch und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Ich werbe trotzdem für die Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, „Sofortige Aufhebung aller Corona bedingten freiheitsbeschränkenden ‚Lockdown‘-Maßnahmen und gezielter Schutz und Versorgung von Risikogruppen“, auf Drucksache 7/1116. Ich darf Sie fragen, wer

diesem Antrag zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4.

Herr Vizepräsident, Sie haben eben die Äußerung des Kollegen Kalbitz nicht gewertet. Er hat meine Fraktion als „Mauermörderfanklub“ bezeichnet. Ich bitte Sie zu prüfen, inwieweit dies einen Ordnungsruf wert ist.

Ja, wir werden das prüfen. Ich erinnere mich aber, dass das in der letzten Sitzung nicht sanktioniert wurde. Dementsprechend habe ich das jetzt auch nicht getan. In der letzten Sitzung ist das schon mal gefallen. Ich weise auch darauf hin, dass ich in diesem Zusammenhang schon wieder das Wort „Nazis“ gehört habe, und auch hier habe ich mal das Ohr zugedrückt.

(Zurufe)

- Das ist ja schön zu hören.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf.

TOP 5: Zwölfter Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes (Dezember 2019)

Bericht der Landesregierung

Drucksache 7/406

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales

Drucksache 7/734

Ich eröffne die Aussprache mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Adler von der SPD-Fraktion. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Werte Ministerinnen und Minister! Liebe Abgeordnete! Ich spreche stellvertretend für meine sehr geschätzte Kollegin Inka Gossmann-Reetz, die leider heute nicht hier sein kann.

Meine Damen und Herren, zur Bekämpfung bestimmter Fälle schwerer Kriminalität und zur Gefahrenabwehr hat das Parlament der brandenburgischen Polizei in engen Grenzen Maßnahmen erlaubt, die in verschiedene Grundrechte eingreifen. Konkret geht es um die Videoüberwachung, die Überwachung von Wohnräumen, die Standortbestimmung von Mobiltelefonen, das Abhören von Telefonaten, die Erfassung von Verbindungsdaten, die Abfrage von Bestandsdaten sowie die Kennzeichenerfassung. Das Parlament kontrolliert den maßvollen Einsatz dieser Maßnahmen, und daher hat der Innenminister im Innenausschuss darüber berichtet.

Punkt 1: Im Jahr 2018 gab es an vier öffentlichen Orten in Brandenburg eine dauerhafte Videoüberwachung: in Potsdam am Hauptbahnhof, in Frankfurt (Oder) am Grenzübergang nach Polen, in Cottbus am Vorplatz der Stadthalle und in Guben im Bereich Straupitzstraße/Gasstraße.

Punkt 2: Die Polizei Brandenburg hat im Jahr 2018 auf Grundlage des Brandenburgischen Polizeigesetzes keine Wohnräume überwacht.

Punkt 3: In weniger als zehn Fällen wurden durch die Polizei Brandenburg Kommunikationsdaten abgefragt, Telefonate abgehört oder Standortdaten ermittelt. Nicht mitgezählt sind hierbei die Fälle von Abfragen von Mobilfunkstandorten durch die Polizei, bei denen es darum ging, vermisste oder gefährdete Minderjährige oder suizidgefährdete Personen zu lokalisieren.

Punkt 4: Eine Bestandsdatenauskunft fand im Jahr 2018 durch die Polizei Brandenburg nicht statt.

Punkt 5: Die Polizei Brandenburg hat anlassbezogen nach Autokennzeichen gefahndet; diese Fahndungsmethode wurde angemessen eingesetzt. Die automatische Kennzeichenerfassung im Aufzeichnungsmodus auf Anordnung von Staatsanwaltschaften wurde zu Recht in der Presse und von der Landesdatenschutzbeauftragten kritisiert. Die Neuorganisation bei der automatischen Kennzeichenerfassung war und ist dringend notwendig. Dies ist bei der Polizei angekommen und wird bereits umgesetzt. Ich bin mir sicher, dass diese wichtige Aufgabe vom Innenminister nach Kräften unterstützt wird.

Lassen Sie mich bitte festhalten: Die Kritik an der Umsetzung der Kennzeichenerfassung bedeutet keine generelle Kritik an der Arbeit unserer Polizei. Wir haben den Bericht im Innenausschuss umfassend diskutiert, und ich hebe hervor, dass die Polizei, wie von uns als Gesetzgeber gefordert, in den allermeisten Fällen Daten sehr sparsam, anlassbezogen erhebt. Das ist eine gute Nachricht.

Der Innenausschuss empfiehlt daher die Kenntnisnahme des Berichts. Ich bzw. wir als SPD-Fraktion schließen uns dem an. - Herzlichen Dank. Bleiben Sie gesund!

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Duggen für die AfD-Fraktion fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Brandenburger zu Hause! Beseitigung einer Suizidgefahr, Suche nach vermissten Kindern, Befreiung aus einer hilflosen Lage - über 95 % der Handyortungen der Polizei geschahen, um Bürgern in Not zu helfen. Den Spruch „Die Polizei - dein Freund und Helfer“ haben die Polizeibeamten mit Leben erfüllt.

In der Plenarsitzung vom 26. Februar 2020 haben wir uns bei den Kameraden der Feuerwehr, den Helfern des Technischen Hilfswerks und weiteren Hilfsorganisationen bedankt. Heute sage ich an dieser Stelle den Polizeibeamten in unserem Land, die mit vollem Einsatz und rund um die Uhr dafür sorgen, dass die Bürger schnell Hilfe bekommen, herzlichen Dank.

Aber: Wir lesen in dem vorliegenden Bericht von Straftaten, die die Bürger zutiefst verunsichern, Straftaten, die zeigen, dass die islamistische und terroristische Gefahr im Land Brandenburg offenbar virulent ist. Da liest man in den Tabellen von Warnungen vor einem Terroranschlag, der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags, der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und vom Verdacht terroristischer Aktivitäten.

Brandenburg leidet auch erheblich unter der grenzüberschreitenden Kriminalität: Raubüberfälle, Schleusungen, Aufsprengen von Geldautomaten und vieles mehr.

Beim Lesen des Berichts bin ich über einen Begriff gestolpert, nämlich den Begriff des „reisenden Täters“. Der „reisende Täter“ - welch Euphemismus für das Problem der importierten Kriminalität und der offenen Grenzen! Bei so manchem sogenannten reisenden Täter finden die Polizeibeamten Maschinenpistolen und Handgranaten. Das sind die Kriminellen, die sich Deutschland zur Beute gemacht haben und derentwegen die Bürger zu Recht besorgt sind. Das sind die Kriminellen, gegen die der Rechtsstaat mit aller Härte vorgehen muss.

Was der Bericht offenbart, ist: Eingriffe in die Telekommunikation, die Kennzeichenfahndung und die Videoüberwachung von kriminalitätsbelasteten Straßen und Plätzen - all diese Maßnahmen sind richtig, wichtig und notwendig.

Wir als AfD-Fraktion appellieren an die Landesregierung, unter anderem die Videoüberwachung auszubauen und ihre technischen Möglichkeiten zu nutzen. Die Zahlen in dem Bericht sprechen eine eindeutige Sprache: Videoüberwachung hilft, Straftaten zu vermeiden oder zumindest aufzuklären. Und Videoüberwachung würde noch mehr helfen, wenn wir sie sinn- und verantwortungsvoll ausweiteten und uns die technischen Möglichkeiten nicht durch linksgrüne Antipolitik kaputtreden ließen, sondern zum Wohle der Bürger ausschöpften. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir setzen die Diskussion mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Lakenmacher für die CDU-Fraktion fort. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Der Zwölfte Bericht über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung aufgrund des Polizeigesetzes behandelt im Wesentlichen polizeiliche Aktivitäten in Bezug auf offene und verdeckte Datenerhebungen. Als Stichpunkte seien hier die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Eingriffe in die Telekommunikation, also Telefonüberwachung und -ortung, genannt.

Die wesentlichen Berichtsinhalte haben wir bereits breit im Innenausschuss diskutiert, und im Ergebnis hat der Ausschuss einstimmig, also mit den Stimmen aller anwesenden Ausschussmitglieder, beschlossen, dem Landtag die Kenntnisnahme des Berichts zu empfehlen. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales liegen uns vor.

Meine Damen und Herren, ich möchte es dennoch nicht versäumen, auf einen überaus wichtigen Aspekt polizeilicher Arbeit und den Inhalt des vorliegenden Berichtes zu sprechen zu kommen: die Videoüberwachung an bestimmten Orten in Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Guben. Dem Bericht ist zu entnehmen,

dass im Jahr 2018 öffentliche Plätze und Straßen in diesen Orten mittels Videotechnik überwacht wurden. Wenn ich an die grundsätzliche Diskussion hierzu im Februar im Innenausschuss denke, fühle ich mich immer in die Vergangenheit zurückversetzt. Warum sage ich das? Im Zuge der Beratungen über die Berichte vergangener Jahre im Innenausschuss haben insbesondere Vertreter der Linksfraktion die Wirksamkeit der Videoüberwachung am Beispiel des Potsdamer Hauptbahnhofs angezweifelt. Das ist bei der Fraktion DIE LINKE mittlerweile Tradition und nichts Neues. Frau Johlige versucht hier, in die Fußstapfen von Herrn Scharfenberg zu treten und diese Tradition fortzuführen. Begründet wurde dies seitens der Linken damals wie heute mit folgender Annahme: Wenn die Anzahl erfasster Straftaten in videoüberwachten Bereichen nicht deutlich geringer als in nicht videoüberwachten Bereichen ist, ist die Videoüberwachung per se nutzlos und könnte abgestellt werden. - So einfach ist das für Sie.

Das ist eine ganz schlichte Betrachtungsweise, die Sie da an den Tag legen. Ich sage Ihnen, so einfach ist es nicht. Wir haben heute schon viel über das Präventionsparadoxon gesprochen - ich habe es vorhin erwähnt -, und das gilt auch hier, Frau Johlige: Die aufgrund der Videoüberwachung nicht begangenen Straftaten werden nicht registriert, nicht erfasst, und man sieht sie nicht. - Und für die CDU gilt, auf den Punkt gebracht: Für uns ist und bleibt die Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten ein wesentlicher Bestandteil polizeilicher Arbeit. Es ist ein probates Mittel, nicht das Allheilmittel, aber ein wichtiger Baustein der Kriminalitätsbekämpfung. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Nach Reinigung des Pultes geht das Wort an die Abgeordnete Johlige von der Fraktion DIE LINKE.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lakenmacher, eigentlich wollte ich nur etwas zur Kennzeichenfahndung sagen, aber jetzt muss ich natürlich etwas zur Videoüberwachung sagen. Ich frage mich gerade ernsthaft, ob ich einen anderen Bericht als Sie gelesen habe. Wenn man den Bericht tatsächlich gelesen hat, sieht man, dass in Potsdam ein Anstieg der Straftatenzahlen im videoüberwachten Bereich von 227 auf 367 zu verzeichnen ist, während die Zahlen in den angrenzenden Bereichen sinken und in der gesamten Stadt nur leicht steigen. Wenn wir uns Frankfurt (Oder) anschauen, sehen wir im videoüberwachten Bereich einen Anstieg der Zahlen von 20 auf 40 bei ansonsten sinkender Kriminalität. In Guben bleibt die Zahl der Straftaten im videoüberwachten Bereich gleich, während die Zahlen in der gesamten Stadt sinken. Da finde ich es ziemlich tapfer, zu sagen, dass die Videoüberwachung Kriminalität verhindert. Wenn man diese Zahlen betrachtet, müsste man eigentlich zu dem Schluss kommen, dass die Kriminalität sinkt, wenn man die Kameras abbaut. Wir alle wissen, dass es nicht so einfach ist, weil Videoüberwachung die Kriminalität in der Regel vor allem verdrängt und nicht verhindert, aber in dem Zusammenhang von einem Präventionsparadoxon zu sprechen halte ich tatsächlich für falsch.

Der zweite Punkt, zu dem ich etwas sagen möchte, ist der Bereich der Kennzeichenerfassung. Im Bericht geht es vor allem um den Fahndungsmodus. Das wird von uns nicht kritisiert, das haben wir im Ausschuss auch gesagt. Ich möchte aber etwas zu dem sagen, was nicht im Bericht steht. Wir wissen ja seit dem vergangenen Jahr, dass es einen zweiten Modus gibt - den Aufzeichnungsmodus. Ich sage ganz ehrlich: Ich finde es immer noch unglaublich, dass dem Landtag jahrelang von der Polizei und der Hausspitze des MIK - also dem damaligen Innenminister

und seiner Staatssekretärin - verschwiegen wurde, dass es diese zweite Form gibt, und - schlimmer noch - jahrelang Hunderttausende Datensätze ohne ausreichende Rechtsgrundlage angehäuft wurden, ohne dass der Landtag etwas davon wusste. Das ist ein Vorgang, über den wir weiterhin reden müssen.

Ich kann ankündigen, dass wir dem weiter nachgehen werden. Wir werden auch genau hinschauen, weshalb der damalige Abteilungsleiter IV, nachdem er zu der Auffassung kam, dass der Einsatz rechtswidrig sei, strafversetzt wurde. Wir werden weiterhin der Frage nachgehen, weshalb die alte Hausleitung nichts unternommen hat, um diese rechtswidrige Praxis zu beenden. Erst jetzt, in der neuen Wahlperiode - da danke ich tatsächlich dem Innenminister - wurde diese Praxis zumindest zum Teil beendet und wurden wenigstens Löschungen auf den Weg gebracht. Insofern kann ich versprechen, dass uns das Thema Kennzeichenerfassung noch eine Weile beschäftigen wird - nicht nur mit den regelmäßigen Berichten wie dem, den wir hier behandeln, sondern auch darüber hinaus. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Als Nächste spricht die Abgeordnete Schäffer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein wichtiges Grundprinzip einer freien Gesellschaft ist, dass ich als Bürgerin abschätzen kann, wer was wann über mich weiß. Das gilt gegenüber Firmen, die aus wirtschaftlichen Interessen intimste Daten sammeln, aber das gilt umso mehr gegenüber staatlichen Stellen, da dort der Einzelne im Gegensatz zur freien Wirtschaft nicht entscheiden kann, ob er Daten abgeben möchte oder nicht. Die im Bericht beschriebenen Maßnahmen greifen in die Rechte von Menschen ein. Überwachung des öffentlichen Raumes übt einen unmittelbaren Einfluss auf unser Verhalten aus und ist unter Umständen geeignet, Menschen an der freien Entfaltung zu hindern. Gerade deswegen ist es so wichtig, dass hier einmal im Jahr detailliert berichtet wird, welche Daten gesammelt werden.

Ich denke, insgesamt kann dem Bericht entnommen werden, dass die hier behandelten Befugnisse zur Datenerhebung nach dem Brandenburgischen Polizeigesetz maßvoll zugunsten der Gesellschaft eingesetzt werden. Das gilt auch für den präventiven Einsatz des Kennzeichenerfassungssystems KESY. Wir haben hier im Plenum schon einige Male über KESY gesprochen und werden das sicherlich noch häufiger tun. Im Gegensatz zur Nutzung im Aufzeichnungsmodus nach StPO, die ich weiterhin sehr kritisch sehe, werden bei der hier betrachteten präventiven Nutzung nur die konkreten gesuchten Kennzeichen gespeichert, und das auch nur in ganz bestimmten Fällen - bei vermissten Personen, Suizidgefahr, in seltenen Fällen zur Verhinderung von unmittelbar bevorstehenden Straftaten. Ich denke, die Zahlen und Anlässe der hier aufgeführten Fälle deuten auf einen maß- und sinnvollen Einsatz des Systems hin.

Bei der Videoüberwachung kommt es zu einem interessanten Phänomen. Wiederholt wurden sinkende Fallzahlen in videoüberwachten Bereichen eher pauschal als Beleg für die Notwendigkeit und Richtigkeit der Maßnahme bewertet, oft unbeschadet insgesamt sinkender Fallzahlen in Brandenburg und ohne dass man sich groß mit den statistikverzerrenden Effekten wie einem

geänderten Meldeverhalten in Bezug auf Straftaten, einer veränderten Bereitschaft, von Strafverfolgern gemeldete Straftaten zu erfassen, oder Änderungen im Strafrecht beschäftigt hätte.

Nun steigt leider die Zahl der Straftaten im videoüberwachten Bereich des Hauptbahnhofs Potsdam, während sie im restlichen Stadtgebiet sinkt. Einige haben in der Presse auch feixend festgestellt: Videoüberwachung erzeuge Kriminalität. - Diese Kausalität ist natürlich Unsinn. Ich würde trotzdem nüchtern festhalten, dass sich ein nennenswerter Effekt der Videoüberwachung auf die Sicherheit nicht aus den vorliegenden Zahlen ableiten und beweisen lässt. Dieser Beweis steht also noch aus.