Protokoll der Sitzung vom 07.05.2020

Frau Nicklisch, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja, natürlich.

Vielen Dank, Frau Nicklisch, für Ihre Ausführungen. Ich habe eine Frage an Sie: Sie sprachen ja sehr eindringlich von einem menschenwürdigen Leben für die Flüchtlinge hier im Land, insbesondere für Kinder. Finden Sie nicht auch, dass die Kinder, die zu uns kommen, zu Hause, in ihren Ländern - sofern es sich um sichere Herkunftsländer handelt - besser aufgehoben wären? Wenn sie dort aufwüchsen und keine fremde Kultur kennenlernen müssten, wäre das nicht der bessere Weg? Wie stehen Sie dazu?

(Zurufe)

- Lassen Sie ihn reden, ich kann sonst nicht zuhören. Lassen Sie ihn bitte reden.

Wie stehen Sie zu der Frage …

Sie haben mich jetzt also gefragt, wie ich zu der Frage stehe, ob die nach Deutschland Geflüchteten nicht besser in ihren Ländern bleiben sollten.

Vielleicht habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Mir geht es darum, wie Sie zu der Frage stehen, ob die aus sicheren Herkunftsländern zu uns kommenden Kinder nicht dort besser aufgehoben wären, als wenn sie hier eine neue Sprache lernen, in einen anderen Kulturkreis hineinwachsen und hier aufwachsen müssten. Das ist meine Frage.

Ich habe mich wirklich sehr lange mit diesem Thema beschäftigt - eigentlich reichen hier keine fünf Minuten - und muss Ihnen Folgendes sagen: Wenn ich sehe, was in den Ländern geschieht und wie die Kinder dort leben, bin ich der Meinung, man muss den geflüchteten Kindern die Chance geben, hier etwas zu lernen. Und nachdem sie hier etwas gelernt haben, würde ich sie in ihre Heimat zurückschicken, damit sie dort ihre Qualitäten unter Beweis stellen. Das wäre meine Intention, das würde ich als gut empfinden. Denn Sie müssen verstehen: Die Kinder dort - wir brauchen uns doch nichts vorzumachen, da herrscht Krieg, da ist alles kaputt - haben keinen Zugang zur Bildung. Da ist nichts. Wir Deutsche haben so viel Reichtum. Warum sollten wir nicht ein bisschen davon abgeben? Das ist meine Meinung.

Ein Stückchen habe ich noch. - Auch für die geflüchteten Menschen gilt das Menschenrecht auf Schutz der Familie. Sie können sich auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie auf den Schutz der Familie nach Artikel 6 Grundgesetz berufen. Das deutsche Recht regelt den Anspruch auf Familiennachzug nur für die sogenannte Kernfamilie. Die Eltern stehen vor einem unlösbaren Problem - das wollte ich damit eigentlich sagen.

Auch für unsere Gesellschaft hat eine dauerhafte Trennung von der Familie dramatische Folgen. Denn: Wie sollen sich minderjährige unbegleitete Geflüchtete auf die von ihnen geforderte Integration konzentrieren, wenn sie um ihre Familien fürchten müssen? - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Rednerliste mit dem Beitrag der Abgeordneten Petra Budke für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

Liebe Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Es gab ja in den letzten Wochen und Monaten nur ganz wenige Themen, die neben Corona immer mal wieder durchdrangen. Eines davon liegt mir aber ganz besonders auf der Seele, und das ist das Schicksal der Geflüchteten auf den griechischen Inseln, wobei beide Themen ja auch miteinander verbunden sind.

Nicht auszudenken, was passiert, sollte die Pandemie auch die Inseln erfassen! Besonders die Kinder hätten unter der Situation zu leiden, vor allen Dingen, wenn sie ohne Eltern und ohne Familien dort sind.

Frau Budke, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Johlige zu?

Bitte, liebe Andrea.

Frau Budke, stimmen Sie mir zu, dass Deutschland einerseits endlich mehr Kinder aus Griechenland aufnehmen sollte, es andererseits aber eine total gute Idee wäre, das THW dorthin zu schicken, um in den Flüchtlingslagern erst einmal für vernünftige hygienische Verhältnisse und vor allem eine vernünftige Wasserversorgung zu sorgen?

Ich denke, dass wir eine ganze Menge tun müssen, um dort die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Wir alle wissen, wie gefährdet die Menschen aufgrund der Situation in diesen Camps sind. Gerade hinsichtlich der Wasserversorgung, aber auch wegen der räumlichen Enge lassen sich zum Beispiel Hygieneregeln, wie wir sie hier im Moment befolgen, keinesfalls durchsetzen.

Wir sind aber auch froh, dass es nach langem Ringen mit dem Bund gelungen ist, dass die Landesregierung ihre Bereitschaft zur Aufnahme von 50 bis 60 unbegleiteten Kindern und Jugendlichen erklärt hat. So wird unser Landtagsbeschluss vom 14. Januar, die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter zu prüfen, hoffentlich bald umgesetzt. Vielen Dank an alle, die zu diesem Etappensieg beigetragen haben.

Vielen Dank auch an die Landesregierung für den vorliegenden Bericht zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten hier in Brandenburg. Damit sei auch der Dank an all die Menschen in den Behörden, den Einrichtungen, den Schulen und im Ehrenamt verbunden, die sich für geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene engagieren.

Der Bericht zeigt eines deutlich: Im Land Brandenburg und in vielen Kommunen sind die Kompetenzen und das Wissen, wie mit der rechtlich komplizierten und für die Jugendlichen mit vielen Hoffnungen und Ängsten verbundenen Situation umzugehen ist, gut entwickelt. Die Mehrzahl der jungen Leute ist inzwischen über 18. Sie gehen seit Jahren zur Schule oder absolvieren eine Ausbildung.

Sie erhalten aber im Bedarfsfall weiterhin Jugendhilfemaßnahmen, auf die sie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auch nach Erreichen der Volljährigkeit Anspruch haben. Es war immer unser Anliegen, dass diese älteren Jugendlichen nicht im Stich gelassen werden und das sogenannte Care Leaving behutsam und schrittweise vollzogen wird. Die Verschiebung in der Alterszusammensetzung nach oben bei gleichzeitig sinkender Gesamtzahl der Ankommenden zeigt aber auch eines ganz deut

lich: Es müssen reichlich freie Plätze in den Kommunen vorhanden sein - auch wenn ich weiß, dass die Verteilung innerhalb der Kommunen zum Teil sehr ungleich ist.

Die Zahl der betreuten unbegleiteten Jugendlichen unter und über 18 Jahren ist zwischen August 2017 und August 2019 um über 500 auf 921 Jugendliche gesunken. Inzwischen dürften es noch weit weniger sein, denn seit sieben Wochen sind die Grenzen weitgehend dicht. Und diese Entwicklung gilt nicht nur für Brandenburg, sondern für ganz Deutschland und die meisten EU-Länder. Es bleibt daher beschämend, wie die europäischen Länder und - ich muss es leider sagen - auch die Bundesregierung bei der Frage der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen von den griechischen Inseln zaudern und zögern. Das gilt im Übrigen - das sage ich auch deutlich - für alle Menschen, die auf diesen Inseln in unsäglichen Zuständen leben müssen. Was mich auch besorgt, ist der Hinweis im Bericht, dass die Hürden und der Aufwand für Familienzusammenführungen so groß sind, dass die meisten Jugendlichen das 18. Lebensjahr darüber vollenden, und damit erlischt dann auch ihr Anspruch darauf.

Abschließend möchte ich auf den letzten Bericht zum Stand 2017 in der gleichen Thematik verweisen. Er beruhte auf einer aufwendigen Evaluation der Fachhochschule Potsdam zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Darin waren viele Anregungen aus der Praxisebene für die zukünftige Arbeit mit jungen Geflüchteten enthalten. Leider habe ich aus dem aktuellen Bericht nur mittelbar herauslesen können, inwieweit diese Anregungen umgesetzt werden konnten - ich nannte ja das Beispiel Care Leaving. Meine Bitte an den nächsten Bericht wäre, diesen Bezug zur Evaluation aus dem Jahr 2017, wo es sich anbietet, deutlicher herauszustellen. Und mein großer Wunsch ist, dass im nächsten Bericht über die Aufnahme der jungen unbegleiteten Geflüchteten von den griechischen Inseln hier in Brandenburg berichtet wird. - Danke schön.

Vielen Dank. - Auf ihren weiteren Redebeitrag verzichtet die Landesregierung. Ich beende daher die Aussprache. Damit ist der Bericht der Landesregierung „Auswirkungen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen auf die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer im Land Brandenburg gemäß § 24j des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe“ auf Drucksache 7/1030 zur Kenntnis genommen.

Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Kommunales Investitionsprogramm neu auflegen

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/677

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 7/938

Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD spricht der Abgeordnete Noack.

Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Es kommt eher selten vor, dass die Regierung so schnell ist, dass Oppositionsanträge überflüssig werden.

(Zuruf)

- Ja, am 18. Februar haben Sie den Antrag gestellt, und der Nachtragshaushalt und der Zukunftsinvestitionsfonds sind Anfang April vom Landtag beschlossen worden.

Ich möchte dazu aber Folgendes sagen: Ich möchte heute auch die Hand ausstrecken. Wir haben heute viel über Corona gesprochen, und ich habe in der Diskussion festgestellt, dass es hier realitätsfremde und realitätsnahe Opposition gibt. Deswegen reiche ich die Hand in Richtung der Linken, denn wir werden bei der Kommunalfinanzierung in den nächsten Wochen und Monaten vor Herausforderungen stehen, die sich gewaschen haben.

Ich habe eines gelernt: Geld kann man zwar beschließen, aber wenn man es beschlossen hat, hat man es noch nicht in der Hand. Um es ausgeben zu können, sollte man es vorher verdient haben oder zukünftig verdienen. Und ich habe nicht verstanden, warum die Linke dem Nachtragshaushalt nicht zugestimmt hat, sondern den Investitionen, die schon mit dem Nachtragshaushalt … Insgesamt sind es 37 Millionen Euro für kommunale Investitionen und in den nächsten Jahren - das ist auch die Haushaltsplanung, die Ihr Ex-Finanzminister zu verantworten hat - weit über 100 Millionen. Da frage ich mich: Wieso macht man das, wenn man will, dass man die Kommunen unterstützt?

Wir brauchen in den nächsten Jahren ganz sicher Unterstützungsprogramme für die Kommunen. Als wir den Zukunftsinvestitionsfonds aufgelegt haben, war uns das noch nicht bewusst, aber heute sollte uns das bewusst sein. Und da sage ich in Richtung der Linken, das verbindet uns, denn ich nehme bei den Linken zumindest wahr, dass sie ernsthaftes Interesse haben, die Situation der Kommunen auch durch Fördermittel zu verbessern. Manche sind ja der Meinung, Fördermittel seien geschenktes Geld. Für mich sind Fördermittel ein Mittel dazu, Investitionen durchzuführen, insbesondere in den Bereichen Kinder, Jugend, Bildung, aber auch Verkehrsinfrastruktur, die wichtig und notwendig sind.

Deswegen muss ich Sie heute bitten, auch wenn es mir schwerfällt, der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zuzustimmen, und Ihren Antrag ablehnen, weil er sozusagen überholt ist. Aber seien Sie sich sicher, dass wir noch eine intensive Diskussion zur Finanzierung von Kommunen insbesondere über Fördermittel führen werden. Über 100 Millionen Euro sind schon im Zukunftsinvestitionsfonds und 37 Millionen im Nachtragshaushalt eingestellt. Erinnern Sie sich zurück: Als Sie das Programm 2014 mit auf den Weg gebracht haben, war von 60 Millionen Euro für eine ganze Wahlperiode die Rede; 165 Millionen wurden ausgegeben. - Wir werden sehen, ob wir in der Zukunft die Mittel haben, um auf gleichem Niveau bis zum Ende der Wahlperiode fortzusetzen, was in der letzten Wahlperiode begonnen wurde. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Abgeordneten Freiherrn von Lützow von der AfD-Fraktion fort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Im vorliegenden Antrag der Linken heißt es, das Land Brandenburg habe ab dem Jahr 2016 ein bis zum Jahr 2019 befristetes zusätzliches Investitionsförderprogramm zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur aus Landesmitteln mit einem Umfang von 161 Millionen Euro finanziert. An der Stelle ist zu fragen, warum die Infrastruktur trotzdem verfällt und überall zu wenig Geld vorhanden war.

DIE LINKE hat auch keinen Grund, sich mit dem KIP zu schmücken. Sie waren zehn Jahre in der Regierung, haben den Finanzminister gestellt, und uns erschließt sich nicht, warum Sie die Verlängerung des Haushaltes in Ihrer Mitregierungszeit nicht bereits beschlossen haben.

(Zurufe)

- Haben Sie wohl nicht. - Dies ist nun von der neuen Landesregierung sachwidrig in den sogenannten Zukunftsinvestitionsfonds entsorgt worden bzw. die notwendigen Mindestmittel werden aus diesem neu aufgemachten Topf genommen. Mit anderen Worten: Statt den Kommunen in Eigenverantwortung dauerhaft mehr ihnen eigentlich zustehende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, wurden die entsprechenden Mittel in das auch nicht auskömmlich ausgestattete sogenannte kommunale Investitionsprogramm verpackt.

Herr von Lützow, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein. - Jetzt werden ca. 300 Millionen Euro aus dem sogenannten Zukunftsinvestitionsfonds zweckentfremdet. Interessanterweise fordern die Linken nunmehr auch 300 Millionen Euro, obwohl von den damaligen Mitverantwortlichen in der Regierung nur 161 Millionen Euro zugestanden wurden. Immerhin konnten mit dem KIP einige dringend notwendige Projekte abgearbeitet werden - das muss man auch sagen -, wenn auch mit bürokratischen Mühen und sehr kompliziert für die Kommunen. Warum die Linken in der damaligen Mitverantwortung den Doppelhaushalt 2019/20 nicht … Aber das ist egal.

(Zurufe)

- Warten Sie, was denn? Wenn Sie dran sind, können Sie gern erwidern, und dann ist gut.

Sämtliche notwendigen Maßnahmen der Kommunen sollten gefördert werden, aber nachhaltig und nicht stückweise. Die Kommunen müssen sich die Förderung nämlich auch erst einmal leisten können. Wie gesagt, der Antragsweg ist ein sehr weiter. Wir haben das gesehen, als kurz vor den Wahlen in einigen Kommunen Förderungen gestrichen wurden - warum auch immer -, und andere Kommunen haben sie bekommen.

Davon kann sich jeder selbst ein Bild machen.