Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020

Welche konkreten organisatorischen und personellen Konsequenzen hatte die Nichtwahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht - die Herr Weiser auch angesprochen hat - beim LFB und im MLUK?

Auf all diese Fragen gibt es bis heute trotz KIeiner Anfragen und gezielter Nachfragen keine konkreten Antworten. Ist das ausreichend zur nachweislich regelwidrigen Vergabe von mindestens 140 Millionen Euro Steuergeldern? Das frage ich Sie!

Wir fordern weiterhin Aufklärung und insbesondere eine Antwort auf die Frage, welche konkreten organisatorischen und auch personellen Konsequenzen das Ministerium aus der Nichtwahrneh

mung der Dienst- und Fachaufsicht beim Landesforstbetrieb gezogen hat bzw. noch ziehen will. Wie Herr Weiser zu Recht ausgeführt hat, geht es da um die oberen Ebenen, also den Minister und den Staatssekretär, die hier verantwortlich zeichnen. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Herr Noack, bitte.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Ich hatte nicht vermutet, dass ich eine Kurzintervention zu diesem Thema machen muss. Aber, Herr Zeschmann, ich möchte Sie um Folgendes bitten: Wir haben im Haushaltskontrollausschuss eine inhaltlich detaillierte Aufarbeitung des Landesrechnungshofberichts vorgenommen und uns sehr kritisch mit den Dingen auseinandergesetzt. Erwecken Sie in der Öffentlichkeit - mit Aussagen wie „vielleicht unter der Hand vergeben“ oder „Wer hat hier geschlafen oder beide Augen zugedrückt?“ - nicht den Eindruck, dass es im Land Brandenburg drunter und drüber geht.

Wenn Sie als Vorsitzender des Haushaltskontrollausschusses zukünftig einen solchen Sprachgebrauch pflegen, werden Sie sich das Vertrauen der Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses entziehen. Ich fordere Sie auf, dies hier richtigzustellen.

Herr Dr. Zeschmann, möchten Sie auf die Kurzintervention antworten?

Herr Noack, ganz kurz und knapp: Sie haben anscheinend nicht mitbekommen, dass ich am Anfang als Vorsitzender des Ausschusses gesprochen und da auch die Empfehlung ausgesprochen habe, allen Berichten zuzustimmen, obwohl ich einem der Teilberichte - wie Sie wissen - ja nicht zugestimmt habe.

Soeben hatte ich aber die Aufgabe, als Vertreter meiner Fraktion zu sprechen - genauso wie das die anderen Fraktionen getan haben -, weil wir nur ein Mitglied in dem Ausschuss haben. Das ist der Unterschied, und deswegen erzählen Sie hier nicht - Entschuldigung - so einen Mist!

Das Gleiche gilt für meine Formulierung, die ich hier verwendet habe - dabei bleibe ich natürlich -, weil der Minister all die konkreten Fragen im Haushaltskontrollausschuss und auch die Kleine Anfrage usw. nicht beantwortet hat. Es tut mir leid, aber wir sind hier als Vertreter unserer Bürgerinnen und Bürger im Landtag und werden in jedem Fall - das habe ich auch deutlich gemacht und öffentlich kundgetan, als ich als Ausschussvorsitzender angefangen habe -, sehr genau darauf schauen, dass das Steuergeld unserer Bürger und somit unser aller Geld nicht falsch oder regelwidrig ausgegeben wird.

In diesem Zeitraum geht es um 140 Millionen Euro allein im Landesbetrieb Forst. Deswegen werden wir da selbstverständlich dranbleiben und weiter nachbohren.

Ich finde es sehr bedauerlich, dass andere Fraktionen scheinbar nicht dieses Interesse haben; offensichtlich geht man hier sehr im Stile des Laissez-faire mit dem Steuergeld unserer Bürger um - und das kann ich nicht nachvollziehen.

Herr Abgeordneter Zeschmann, Sie haben sich dafür entschuldigt, dass Sie behauptet haben, dass Kollegen „Mist reden“ würden. Es wäre schön, wenn Sie beim nächsten Mal erst gar nicht erst äußerten, dass Kollegen Mist reden, denn ich glaube, das tun wir in diesem Kreis auch nicht.

Wir fahren jetzt mit dem Redebeitrag der Landesregierung fort. - Frau Ministerin Lange, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich bedanke mich zunächst ganz herzlich - und zwar bei dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Haushalts- und Kontrollausschusses und des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Ebenso gilt mein herzlicher Dank dem Landesrechnungshof, und da insbesondere Herrn Weiser und seinem gesamten Team.

Dieser Dank würdigt auch, dass es trotz der Corona-Krise gemeinsam gelungen ist, parlamentarische Aufgaben im gewohnten Zeitrahmen zu erledigen. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich intensiv mit den einzelnen im Jahresbericht 2019 genannten Kritikpunkten auseinandergesetzt und dabei nahtlos an die hohen Maßstäbe für seine Arbeit, die in den vergangenen Jahren gesetzt wurden, angeknüpft.

Bei den Beratungen im Ausschuss herrschte - zumindest überwiegend - eine äußerst sach- und lösungsorientierte Diskussion. Solche intensiven Argumentationen ergaben sich unter anderem hinsichtlich der Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe im Einzelplan des MWFK und der - dies entsprach der Ansicht des Landesrechnungshofes - hierfür herangezogenen Selbstbewirtschaftungsmittel. Umso erfreulicher ist es, dass in diesem Zusammenhang nunmehr ein für alle Beteiligten zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde.

Ich möchte positiv hervorheben, dass bei dem teilweise schwierigen Diskussionsprozess der letzten Jahre im Zusammenhang mit den Derivaten vom Ausschuss nun die seitens des Ministeriums der Finanzen und für Europa vorgenommenen Umstrukturierungen begrüßt werden. Es wurde und wird weiterhin stetig daran gearbeitet, das Volumen der Derivatverträge zu reduzieren und auf vermeidbare Risiken zu verzichten.

Der Ausschuss hat in seinem Bericht positiv vermerkt, dass das Haushaltsjahr 2018 mit einem sogenannten Rekordhaushaltsüberschuss von 600 Millionen Euro abschloss und drei Viertel des Überschusses der allgemeinen Rücklage zugeführt wurden, die damit erstmals einen Bestand von über 2 Milliarden Euro erreichte.

Ebenfalls erhöhte sich die Steuerdeckungsquote aufgrund deutlich angewachsener Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben auf über 70 %. Die Verschuldung am Kreditmarkt reduzierte sich im Jahr 2017 um weitere 962 Millionen Euro und das Derivatevolumen schrumpfte um 366 Millionen Euro.

Trotz solcher Ergebnisse bleiben klare Herausforderungen - seit Corona erst recht; denn heute haben sich die finanzpolitischen Rahmenbedingungen bekanntlich gründlich eingetrübt. Die vorläufige Steuerschätzung sagt, dass wir im Land Brandenburg dieses Jahr 1,1 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen und bis 2024 jährlich im mittleren dreistelligen Millionenbereich Einnahmeminderungen haben werden. Das Thema wird uns noch intensiv beschäftigen. Dazu wird es noch viel Diskussionsbedarf geben.

Ich bin sicher, dass zwischen dem Ausschuss und dem Ministerium der Finanzen und für Europa Einvernehmen besteht, dass unser Land solide und verlässliche finanzielle Ausstattung benötigt, um seine Aufgaben weiterhin wahrnehmen zu können. Und es wird zukünftig noch stärker darauf ankommen, Einnahmen und Ausgaben des Landes dauerhaft und strukturell in Übereinstimmung zu bringen.

Selbstverständlich enthält auch der Jahresbericht 2019 wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Arbeit der Landesverwaltung, die im Detail umzusetzen sind. Wie in den vergangenen Jahren wurden die Verbesserungsvorschläge und Anregungen des Landesrechnungshofes aufgenommen und, soweit möglich, bereits im laufenden Haushaltsvollzug umgesetzt. So erwartet der Ausschuss, dass die Haushaltsrechnung künftig mit noch größerer Sorgfalt zu erstellen ist. Das Ministerium der Finanzen und für Europa hat den Ressorts bereits ergänzende Vorgaben zur Erarbeitung der Übersichten zur Haushaltsrechnung übermittelt. Vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl von Fachreferaten der Ressorts an der Erarbeitung der Haushaltsrechnung mitwirkt, wird an der Verbesserung der IT-gesteuerten Prozesse gearbeitet, um mögliche Fehler zu reduzieren. Die Empfehlungen des Ausschusses sowie des Landesrechnungshofes fallen somit bei uns auf fruchtbaren Boden - und so soll es auch sein. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse als Erstes über die Beschlussempfehlung und den Bericht - Drucksache 7/1193 - über die Rechnung der Landtagspräsidentin für das Rechnungsjahr 2017 - abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig und ohne Enthaltungen angenommen und die Landtagspräsidentin für das Rechnungsjahr 2017 entlastet.

Ich komme zweitens zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht - Drucksache 7/1194 - über die Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes für das Rechnungsjahr 2017. Wer dieser Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig und ohne Enthaltungen angenommen und der Präsident des Verfassungsgerichtes für das Rechnungsjahr 2017 entlastet.

Ich komme drittens zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht - Drucksache 7/1195 - zur Rechnung des Landesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 2017. Wer dieser Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist diese

Beschlussempfehlung einstimmig und ohne Enthaltungen angenommen und der Landesrechnungshof für das Rechnungsjahr 2017 entlastet.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushaltskontrollausschusses zu der Haushaltsrechnung und dem Vermögensnachweis 2017, zu den Berichten der Ministerin der Finanzen und für Europa sowie zum Jahresbericht 2019 des Landesrechnungshofes - Drucksache 7/1196. Hier wurde die Teilung des Abstimmungsgegenstandes beantragt.

Zur Erläuterung: Nummer 1 der Beschlussempfehlung dient der Bestätigung der vom Ausschuss für Haushaltskontrolle festgestellten Sachverhalte und einzuleitenden Maßnahmen, inklusive Terminsetzung.

Nummer 2 hat die Entlastung der Landesregierung zum Gegenstand. Ich frage Sie, meine Damen und Herren, ob es Ihrerseits Bedenken gibt, dass ich zunächst über Nr. 1 und anschließend über Nr. 2 der Beschlussempfehlung abstimmen lasse. - Ich sehe: Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Ich lasse also über Nr. 1 der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle - Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2017, Bericht der Ministerin der Finanzen und für Europa - Drucksache 7/1196 -, sowie über den Jahresbericht 2019 des Landesrechnungshofes - Drucksache 7/249 - abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist Nr. 1 der Beschlussempfehlung einstimmig und ohne Enthaltungen angenommen.

Ich komme zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle - Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2017, Bericht der Ministerin der Finanzen und für Europa -, Drucksache 7/1196, sowie Jahresbericht 2019 des Landesrechnungshofes auf Drucksache 7/249. Wer der Nr. 2 zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen und einer Gegenstimme ist Nr. 2 der Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und die Landesregierung für das Rechnungsjahr 2017 entlastet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf.

TOP 9: Beitragsbemessungsverordnung rechtzeitig evaluieren - Vorteils- und verursachergerechte Beitragsdifferenzierung bei Gewässerunterhaltung sicherstellen

Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/1134

Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Senftleben.

Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wir haben uns am 29. April im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur neuen Beitragsbemessungsverordnung - so heißt das gute Stück - ins Benehmen

gesetzt, die ab 1. Januar 2021 gelten wird. Daraufhin gab es öffentliche Reaktionen, insbesondere aus dem Bereich der Landwirtschaft, die nicht ganz so erfreulich waren und auch nicht ganz so, wie wir sie uns vorgestellt bzw. beabsichtigt hatten.

Hintergrund ist, dass mit dem neuen Wassergesetz, das übrigens mit einer Novelle im Jahr 2017 in Kraft gesetzt wurde, das Versprechen einherging, man wolle zukünftig bei der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung die Beiträge verursachergerecht von den entsprechenden Verbänden erheben lassen können. Damit ging einher, dass zum ersten Mal in der Geschichte Brandenburgs hinsichtlich dieser Beiträge eine Staffelung erfolgt und diese Staffelung ab dem 1. Januar 2021 mithilfe der entsprechenden Verordnungen und der Gebührenbescheide von den Verbänden vor Ort zum ersten Mal umgesetzt werden kann.

In Brandenburg gilt also zukünftig: Nicht mehr allein der Flächenmaßstab wird herangezogen, wenn man Beiträge zu zahlen hat, sondern es gilt auch die Frage, ob man für eine Fläche zahlen soll, die als Siedlungsgebiet, Verkehrsfläche, als landwirtschaftliches Gebiet klassifiziert ist oder als Waldfläche. Da ist jedem klar: Der Aufwand für die Gewässerunterhaltung ist unterschiedlich hoch. Die Höhe des Beitrags richtet sich danach, ob jemand einen Wald oder eine versiegelte Fläche besitzt. Wir haben eine spürbare Entlastung aller Waldbesitzer und damit auch diejenigen erreicht, die Wald in Brandenburg haben. - So weit, so gut.

Was wir aber nicht erreicht haben, ist, dass wir zumindest für landwirtschaftliche Flächen durch die neue Beitragsverordnung keine Verschlechterung erzielen. Und, meine Damen und Herren, in allen 25 Wasser- und Bodenverbänden - das kann man wunderbar in der Anlage zur Verordnung und auch in der Darstellung des Ministeriums nachlesen - werden zukünftig die Eigentümer und damit vielleicht auch die Pächter - manchmal sind ja auch die Landwirte Eigentümer -, also alle mehr zahlen müssen als heute. Genau das wollten wir als Fachpolitiker eigentlich vermeiden. Ich habe mich im Ausschuss auch ein bisschen schwergetan, das dann zu verteidigen und gut zu finden; wir alle haben das etwas schwierig gefunden. Auch der Minister hat das nicht nur als vorteilhaft empfunden. Deswegen will ich auch zur Entlastung der Fachpolitiker hier in diesem Raum daran erinnern, dass im Protokoll der ersten Erörterung zu dieser neuen Beitragsbemessungsverordnung am 18. März steht, dass im Rahmen der Befassung innerhalb des Kabinetts der Landesregierung einzelne Häuser, die vielleicht eher Siedlungs-, Verkehrs- und Wirtschaftsflächen vertreten, eine andere Staffelung nicht unbedingt mitgetragen hätten. Das ist meine Aussage, aber das Protokoll liest sich ja letztendlich hinsichtlich des Inhalts für jeden gleich.

Und ich will darauf hinweisen, dass das Wort Landwirtschaft sowohl Land als auch Wirtschaft enthält. Die Landwirtschaft stellt im ländlichen Raum einen ganz wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Deswegen hätte ich mich, hätten wir alle uns gefreut, wenn bei der Betrachtung die Landwirtschaft genauso wie andere Wirtschaftsbereiche gesehen worden wäre und man eben nicht zu einer Mehrbelastung gegenüber der vorherigen Regelung käme, sondern zukünftig zu einer zumindest neutralen Beitragserhebung. Das Ziel war, wie gesagt, eine andere Regelung.

(Vereinzelt Beifall)

Vielen Dank an die Fachpolitiker im Raum, die gerade applaudiert haben.

Wichtig ist aber auch, meine Damen und Herren: Die Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft, und deswegen braucht man Planungssicherheit. Die haben wir durch die Benehmensherstellung im Ausschuss geschaffen. Jetzt können die Verbände auch die Systeme entsprechend umstellen; sie müssen all das neu berechnen, was natürlich seine Zeit dauert. Dann werden wir sehen, welche Beiträge am 1. Januar 2021 zu zahlen sind.

Die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen, aber auch die Kollegen von der Linksfraktion und der Fraktion der Freien Wähler haben sich im Grunde genommen darauf verständigt, zu sagen: Lasst uns die Auswirkungen relativ zeitnah überprüfen, evaluieren - habe ich das jetzt richtig gesagt? - Fast richtig habe ich das gesagt. - Lasst uns die Auswirkungen frühzeitig evaluieren und die Erfahrungen zeitnah aufgreifen. Deswegen werden wir den ersten möglichen Zeitraum, nämlich die Zeit nach Ablauf des ersten Beitragsjahrs - das wird Ende 2022 der Fall sein -, zum Anlass nehmen, das zu evaluieren. Dann werden wir einmal schauen, ob das Ziel, die Beiträge wirklich verursachergerecht aufzulisten, erreicht wurde, um dann auch entsprechend zu differenzieren. Wenn nicht, werden und müssen wir die Fähigkeit, die Kraft und auch den Willen haben, falsche Entwicklungen zu korrigieren - das zumindest ist das gemeinsame Ziel der Fachpolitiker in diesem Parlament. Deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie dem von uns eingebrachten Antrag zustimmten.

Noch einmal: Wir hätten uns ein Stück weit eine andere Beitragsbemessungsverordnung vorgestellt, müssen aber auch erkennen, dass natürlich auch andere ihre Argumente zu Recht vorgebracht haben. Deswegen ist das heute auch ein Versuch, auf die Dinge anständig zu reagieren, wenn sie dann - auch in der Praxis - eine Rolle spielen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Wir fahren mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Hünich fort. Er spricht für die AfD-Fraktion.