Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020

Keines der beiden Verfassungsgüter überwiegt so stark, dass es das andere per se aufheben kann. Das Tragen eines Kopftuches an sich ist keine Verfassungswidrigkeit, auch nicht bei einer Richterin, einer Staatsanwältin oder einer Referendarin. Ein solches von Ihnen gefordertes Gesetz müsste, um verfassungsgemäß zu sein, sämtliche religiösen Symbole gleichbehandeln. Sie picken sich aber eines heraus.

Unser Grundgesetz verbietet nämlich die Privilegierung und auch die Benachteiligung einzelner Religionen. Der Staat darf sich nicht mit einer bestimmten Religion identifizieren oder sie ablehnen. Und stellen Sie sich mal vor: Stattdessen spricht das Grundgesetz sogar davon, dass der Staat gekennzeichnet ist von Offenheit gegenüber der Vielfalt von Weltanschauungen und Religionen. Unser Staat …

(Unruhe)

- Es wäre schon cool, wenn Sie einfach mal ruhig sein könnten, wenn hier andere Leute zu Ihrem Antrag reden.

(Anhaltende Unruhe)

- Vielleicht will die Frau Vizepräsidentin noch mal etwas dazu sagen? - Unser Staat baut auf einem Menschenbild auf, das geprägt ist von der Würde eines jeden Menschen, auch der Würde einer Muslima mit Kopftuch.

Was Sie dabei vergessen: Die Funktionsfähigkeit der Justiz hängt nicht nur davon ab, dass der Staat religiös neutral ist, sondern auch davon, dass die Justiz unsere gesellschaftliche Vielfalt widerspielgelt und in sich diskriminierungsfrei ist. Eine einseitige Justiz kann nur schwer Neutralität wahren.

Angesichts dessen, dass wir hier über eine einzige Person in der Brandenburger Justiz sprechen, die je in ihrer juristischen Funktion ein Kopftuch getragen hat, wird klar, dass Sie sich an jeden Strohhalm klammern, um überhaupt einen Anlass zu haben, gegen muslimische Mitbürger Stimmung zu machen.

(Zurufe)

- Anscheinend schon. - Sie stellen das Tragen des Kopftuchs als einen Angriff auf die staatliche Neutralität dar. Ihr vergiftetes Gedankengut lässt Sie blind werden für die Grundsätze unseres Rechtsstaates.

Mir ist auch völlig klar, dass es nicht in Ihr Weltbild passt, wenn eine Muslima eine rechtsstaatliche Funktion in Deutschland ausübt; denn das würde ja heißen: Da ist eine Frau, die sich ihren Weg in eine wichtige Funktion unserer Gesellschaft erarbeitet hat und die selbstbestimmt entscheidet, dass sie ein Kopftuch tragen will. Das passt so gar nicht zu dieser immer wieder erzählten Geschichte, Frauen mit Kopftuch seien unterdrückt und ihres eigenen Willens beraubt.

Die Muslima im Gerichtssaal führt Ihnen das Gegenteil vor Augen, und genau deswegen wollen Sie das unterbinden. Sie reduzieren eine hervorragend ausgebildete Juristin darauf, welche Religion sie hat. Das sagt nichts darüber aus, ob sie eine emanzipierte Frau oder eine gute Juristin ist, sondern es offenbart nur, dass Sie offensichtlich gegen Religionsfreiheit sind. Letztlich schränken Sie mit diesem Antrag genau das ein, das Sie vorgeben schützen zu wollen: die Religionsfreiheit, die Neutralität des Staates und den freien Willen der Frau. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab.

Vielen Dank. - Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Frau Abgeordnete Bessin, bitte.

Sehr geehrte Kollegin, Sie haben von der Würde eines jeden Menschen gesprochen. Anscheinend sind für Sie nicht alle Menschen gleich. Wie können Sie das, wovon Sie gerade geredet haben, also die Würde eines jeden Menschen, für Kinder, denen dieses Kopftuch aufgezwungen wird, hier so darstellen, als ob damit die Würde eines jeden Menschen gerechtfertigt werde?! Die Vielehe, die Kinderehe, Beschneidung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern gehören auch dazu, das aber verschweigen Sie!

(Zurufe)

- Herr Stohn, seien Sie doch einfach mal ruhig! Mit Ihnen rede ich doch gar nicht!

Sie reden auch nie über vergewaltigte und misshandelte Frauen in den Flüchtlingsunterkünften. Auch das fällt bei Ihnen regelmäßig unter den Tisch.

Frau Abgeordnete, Sie müssten sich bitte auf die …

(Zurufe - Unruhe)

Frau Abgeordnete, Sie müssten sich bitte auf den Redebeitrag der Abgeordneten Damus beziehen. Sie hat nicht über Vergewaltigungen gesprochen, und sie hat auch nicht von unterdrückten Frauen gesprochen. Ich bitte Sie, sich auf den Redebeitrag zu beziehen.

Sie haben von der Würde des Menschen gesprochen, und auf diese Würde des Menschen gehe ich ein. Frau Präsidentin, ich möchte Sie ersuchen, um Ruhe zu bitten, ansonsten rede ich nicht weiter.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist spät. Sie wollen sicher alle nach Hause. Aber Frau Abgeordnete Bessin hat das Recht auf eine Kurzintervention, solange sie sich auf den Redebeitrag bezieht. Insofern lassen Sie sie bitte ausreden.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich beziehe mich sehr wohl die ganze Zeit auf die Würde des Menschen; denn die Dinge, die ich aufgezählt habe, fallen in unseren Augen gar nicht unter die Würde des Menschen. Das alles ist unmenschlich; es gehört bestraft und vor allem verhindert!

Diejenigen aus der linken Ecke sind doch diejenigen, die früher für Frauenrechte und für die Frauenbewegung gekämpft haben. Für welche Frauen setzen Sie sich denn ein? Für ausgewählte Frauen, nicht wahr?

Frau Abgeordnete Damus, möchten Sie darauf erwidern? - Sie verzichtet. Wir fahren in der Rednerliste fort, und es spricht Frau Abgeordnete Dannenberg für die Fraktion DIE LINKE zu uns.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode mehrfach miteinander debattiert; dabei ging es um Kitas und um Schulen. Ein dritter Antrag bezog sich auf öffentliche Plätze.

Nun wird von der AfD beantragt, per Gesetz ein Kopftuchverbot in der Justiz des Landes Brandenburg durchzusetzen. Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres bemühen Sie jetzt einen - einen! - Fall aus der brandenburgischen Justizausbildung von 2017. Das ist wirklich ein brandaktuelles Thema, mit dem sich der Landtag in Zeiten einer Pandemie unbedingt beschäftigen muss!

Wie so oft versuchen Sie, aus Einzelfällen ein gesellschaftliches Problem zu konstruieren, und hoffen, damit für ein bisschen Empörung bei der Wählerschaft zu sorgen. Nur: Es gibt hier überhaupt kein Problem. Weder strömen Menschen mit Kopftuch in die Juristenausbildung - und dann auch noch nach Brandenburg -, noch gibt es irgendwelche Hinweise auf irgendein Fehlverhalten dieser Referendarin, die hier als Beispiel für einen die brandenburgischen Gerichtssäle stürmenden Islamismus herhalten muss.

Ja, ich kann wie meine Kollegin Sahra Damus verstehen, dass es ausgesprochen schwierig ist und nur wenig in Ihr Weltbild hineinpasst, wenn man in einem Gerichtssaal einer Frau gegenübersitzt, die sehr selbstbewusst ist, die zudem studiert hat und auch noch in einem Beruf arbeitet, der männerdominiert ist. Wenn diese Frau dann noch ein Kopftuch trägt - das muss wirklich ganz schlimm für Sie sein!

Das Kopftuch selbst sagt übrigens gar nichts über die Verfassungstreue oder über eine innere Haltung der Person aus. Anders ist dies aus meiner Sicht hinsichtlich einer Mitgliedschaft in Ihrer Partei, insbesondere als Mitglied des sogenannten Flügels, zu bewerten. Da zeigt sich eine verfassungs- und menschenfeindliche Einstellung, die im öffentlichen Dienst nichts zu suchen hat.

Der Leiter des brandenburgischen Verfassungsschutzes hält eine Beobachtung des AfD-Landesverbandes für möglich, wenn die Verflügelung sich fortsetzt. Aber was machen Sie? Statt mal in den eigenen Reihen die Frage nach der weltanschaulichen Neutralität und dem Verhältnis zum Staat und zum Grundgesetz zu stellen, zeigen Sie mit dem Finger auf eine Frau mit Kopftuch, die 2017 eine notwendige Ausbildungsstation in einem Gericht absolviert hat, ohne auch nur ansatzweise Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen zu lassen.

Um Ihr schwarzes oder besser Ihr weißes Weltbild etwas in Farbe zu tauchen: Es gibt sogar Feministinnen, die sagen: Das Kopftuch gehört zu mir. Mein Körper gehört mir. Ich bestimme, wann und wo ich ein Kopftuch trage. - Ich möchte hier noch einmal betonen, Frau Bessin: Der Zwang, ein Kopftuch zu tragen, ist ebenso abzulehnen wie der Zwang, es abzusetzen. In jedem Fall sind Abwägung, Verhältnismäßigkeit und Verfassungsrechtlichkeit gefordert.

Damit komme ich zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2020, das Sie hier für die Notwendigkeit des Erlasses eines Gesetzes heranziehen. Wieder erweist es sich als wirksam, wenn man ein solches Urteil wirklich aufmerksam liest und nicht nur die Überschriften aus der Presse entnimmt. Anders als Sie es auslegen, versteht sich dieses Urteil nämlich so, dass es keine Aufforderung an die Länder sein soll, irgendwelche Kopftuchverbote zu erlassen.

Vielmehr hat das Gericht sogar festgestellt, dass die Regelung nur dann mit den Normen des Grundgesetzes in Einklang steht, sofern sie verfassungskonform angewendet wird. Dabei ist die Frage zu prüfen, ob im Einzelfall ein neutrales Verhalten vorliegt. Das kann man aber auch ohne das von Ihnen gewünschte Ge

setz. Das Urteil führt zudem noch aus, dass das Verwenden eines religiösen Symbols im richterlichen Dienst für sich genommen nicht geeignet ist, Zweifel an der Objektivität der betreffenden Richter zu begründen.

Wenn Ihnen das immer noch nicht reicht: Zu dem Urteil gab es auch eine mitveröffentlichte abweichende Meinung des Richters Maidowski. Dieser hat gesagt: Man muss auch zwischen Referendarinnen und Richterinnen bzw. Staatsanwältinnen unterscheiden. Letztere entscheiden sich bewusst für diesen Beruf und dessen Anforderungen. Referendarinnen hingegen müssen im Rahmen ihrer Ausbildung unter anderem auch in Gerichten tätig werden, da gebe es für sie keine Alternative. Außerdem stehen sie in der Ausbildung ständig unter Aufsicht der Ausbilder und Ausbilderinnen; deshalb gibt es bei Referendarinnen sowieso keine Grundlage für ein Verbot. - Dieser Auffassung schließen wir uns an. Ihren Antrag lehnen wir ab.

Wir kommen nun zum Redebeitrag von Frau Wernicke. Sie spricht für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir als BVB / FREIE WÄHLER respektieren das in Artikel 4 Abs. 1 des Grundgesetzes verankerte Recht auf Religionsfreiheit. Dies beinhaltet die sogenannte positive Religionsfreiheit, also die Freiheit eines Menschen, eine Religionsgemeinschaft zu gründen oder sich ihr anzuschließen und an kultischen Handlungen und Feierlichkeiten oder sonstigen religiösen Praktiken teilzunehmen. Das Recht auf Religionsfreiheit umfasst aber auch das Recht, nicht zu glauben. Es wird als sogenannte negative Religionsfreiheit vom Schutzbereich des Artikels 4 des Grundgesetzes ebenfalls umfasst.

Von herausragender Bedeutung ist für uns in diesem Zusammenhang die Beachtung des Toleranzgebotes. Grundsätzlich fällt es in die persönliche Freiheit jedes und jeder Einzelnen, zu entscheiden, welche Art des Glaubens für seine oder ihre Lebensgestaltung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit die richtige ist, und zwar ohne Kontrolle des Staates.

Diese Freiheit bezieht sich ebenfalls auf die Symbole, in denen sich ein Glaube oder eine Religion darstellt, egal ob durch das Tragen eines muslimischen Kopftuchs, eines christlichen Kreuzes oder einer jüdischen Kippa. In dem sogenannten Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 wurde nochmals unterstrichen, dass aus der Glaubensfreiheit des Artikels 4 Abs. 1 des Grundgesetzes der Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen folgt.

Der Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugung zusammenleben, kann die friedliche Koexistenz nur gewährleisten, wenn er selber in Glaubensfragen Neutralität bewahrt. Daran halten wir uns als BVB / FREIE WÄHLER und stehen mit voller Überzeugung zur Neutralitätspflicht des Staates.

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit fast identischem Inhalt bereits im Mai 2019 eingebracht und diesen nun um den Passus des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2020 ergänzt. Sie begründet den Antrag mit dem Gebot der

Neutralität des Staates. Sie beschränkt ihre Forderung zur Herstellung der religiösen Neutralität aber erneut auf das Verbot des Tragens eines muslimischen Kopftuchs in der Ausübung einer Tätigkeit als Richterin, Staatsanwältin oder Rechtsreferendarin.

Mit seinem Beschluss vom Januar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht nochmals die Neutralität des Staates im Bereich der Justiz betont und dabei vor allem die negative Religionsfreiheit der Verfahrensbeteiligten aufgeführt. Anders als im Bereich der bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule, in der sich gerade die religiös-pluralistische Gesellschaft widerspiegeln solle, trete der Staat dem Bürger in der Justiz klassisch hoheitlich und daher mit größerer Beeinträchtigungswirkung gegenüber. Das Bundesverfassungsgericht stellt aber auch klar, dass Sachverhalte mit unterschiedlichem religiösen Hintergrund dort gleichzubehandeln sind, wo dies wie im Bereich der Justiz verfassungsrechtlich notwendig sei.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts richtet sich inhaltlich nicht nur an Referendarinnen muslimischen Glaubens, sondern er stellt fest, dass ein Verbot von Symbolen anderer Religionen für die Wahrung des Neutralitätsgebotes des Staates für zulässig erachtet wird. Der vorliegende Antrag jedoch bezieht sich nur auf eine religiöse Gruppe, nämlich die der Kopftuch tragenden muslimischen Richterinnen, Staatsanwältinnen,

Schöffinnen und Rechtsreferendarinnen. Dies wird aber dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht; denn dieser besagt, dass gerade die Neutralitätspflicht des Staates verfassungskonform auszulegen ist, und schließt die Bevorzugung anderer religiöser Symbole aus.

Der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER erschließt sich auch nicht ganz die Relevanz der Forderung der AfD-Fraktion für unser Bundesland. Sie führt dort als Beispiel eine Referendarin auf, die in der Zeit vom 1. Februar 2017 bis zum 28. Februar 2019 ihren juristischen Vorbereitungsdienst bei der brandenburgischen Justiz absolviert hat. Es handelt sich hier offensichtlich - wie bereits in der Plenarsitzung im Juni 2019 festgestellt - um einen Einzelfall, der keiner weiteren Erläuterung oder Befassung bedarf.

Ich gehe davon aus, dass Richterinnen, Staatsanwältinnen, Schöffinnen und Rechtsreferendarinnen mit oder ohne Kopftuch, Schleier, Kreuz oder Haube keine Klarstellung oder Erläuterung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mittels einer Dienstanweisung benötigen.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Hoffmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist schon viel Richtiges zum Antrag der AfD gesagt worden. Ich hatte nicht gedacht, dass es zum späten Abend hin hier noch einmal so stimmungsvoll wird bei der Diskussion um das Kopftuchverbot. Ich möchte mich jetzt auf eine kurze juristische Bewertung beschränken, die die Sicht meines Hauses, des Justizministeriums, zu diesem Antrag und auch zum Bundesverfassungsgerichtsurteil darstellt.

Mit dem Antrag fordert die AfD die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es Richtern, Staatsanwälten und Referendaren verbietet, in der Hauptverhandlung oder bei Wahr