Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020

450 000 Euro mehr als vorher, muss sie davon im Zuge der Kreisumlage 200 000 Euro an den Landkreis abgeben. Die Freude über den vermeintlich größeren Gestaltungsspielraum vor Ort in den Kommunen dauert also nur so lange, bis die Lastschrift des Landkreises hereinflattert. Dieses System muss unbedingt neu justiert werden.

Auch bei den Schlüsselzuweisungen muss man im Detail hinschauen. Diese fallen nicht vom Himmel, sondern errechnen sich aus der eigenen Steuerkraft der Gemeinde, dem normierten Finanzbedarf der Einwohnerzahl sowie der sogenannten Einwohnerveredelung bei großen Gemeinden. Wichtig ist hier die Gegenüberstellung von normiertem Finanzbedarf und eigener Steuerkraft. Ein Minus wird zu 75 % durch die Schlüsselzuweisungen ausgeglichen. War eine Gemeinde erfolgreich und hat höhere Steuereinnahmen als in den Vorjahren generiert, bekommt sie nach diesem System dennoch weniger Schlüsselzuweisungen als vorher, weil das Minus kleiner geworden ist, und das, obwohl die Schlüsselmasse gewachsen ist. Das kann man den Menschen vor Ort kaum erklären.

Eine weitere Problematik sehe ich in der sehr hohen Zahl von rund 25 % aller Gemeinden, die aufgrund ihrer schwierigen Haushalts- und Finanzsituation zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet sind - und das nicht erst seit den Einnahmeeinbrüchen wegen der Corona-Krise, sondern schon in den letzten, guten Jahren. Mit so einem Haushaltssicherungskonzept sind wesentliche Einschnitte bei den freiwilligen Selbst

verwaltungsaufgaben der Kommunen und somit bei den Leistungen für die Bürger verbunden. Konkret bedeutet das, dass solchen Gemeinden als sogenannte freie Spitze in aller Regel gerade einmal ein vierstelliger Betrag pro Jahr bleibt. Dass man das gesamte kommunale öffentliche Leben in kultureller oder sportlicher Hinsicht damit nicht mehr selbstbestimmt gestalten kann, kann sich jeder leicht ausmalen.

Was folgt daraus? Was wir mit unserem Antrag fordern, ist ein Maßnahmenpaket, das hilft, die kommunale Familie in Brandenburg nachhaltig auf eine belastbare finanzielle Basis zu stellen. Dabei allein darf es aber nicht bleiben. Das ganze System des brandenburgischen Finanzausgleichs und der kommunalen Finanzierung muss dringend angepasst und nachjustiert werden, sonst therapieren wir auch in Zukunft nur die Symptome, ohne die Fehler wirklich zu beseitigen. Gehen wir es jetzt an! Die Brandenburger Gemeinden können nicht länger warten. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich wollte die Rede nicht unterbrechen, aber jetzt bitte ich Herrn Bretz und Herrn Dr. Zeschmann, Ihren Dialog leise oder außerhalb des Plenarsaals fortzuführen. - Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Koalitionsfraktionen spricht nun der Abgeordnete Vogelsänger.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Alle sind wieder wach - und Sie müssen auch wachsam sein: Es ist schon dreist, was die AfD hier macht. Sie will die kreislichen Rücklagen plündern, und das ist ein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung. Das ist mit uns nicht zu machen. Nach dem Feindbild „Zuwanderer“ hat sie jetzt das Feindbild „Kreise“ entdeckt. Sie wollen spalten. Sie wollen die Kreise gegen die Städte und Gemeinden aufbringen, und das ist mit uns nicht zu machen. Das ist falsche Politik.

Hier im Saal gibt es einige Kreistagsabgeordnete. Sie sind demokratisch gewählt, und die Landkreise sind Teil unseres demokratischen Systems. Ein kreislicher Haushalt wird ausgefochten; auch die Kreisumlage wird ausgefochten. Sie als AfD machen Folgendes: Sie sagen, dass die Kreistagsabgeordneten in Brandenburg inkompetent seien. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.

Landkreise haben wichtige Aufgaben, ich will nur zwei nennen: Sie sind Bildungsträger, insbesondere für weiterführende Schulen. Da wurden in den letzten Jahren einige hundert Millionen Euro investiert. Jetzt den Landkreisen die Rücklagen zu entziehen, ist doch absurd. Da soll weiterinvestiert werden, gerade in Krisenzeiten! Das machen wir nicht mit.

Die Landkreise sind auch Träger des öffentlichen Personennahverkehrs. Das scheint Sie ja nicht mehr zu interessieren, da fahren Sie wegen der Maskenpflicht nicht mehr mit. Auch da müssen wir weiterhin dafür sorgen, dass investiert werden kann. Wir haben das mit dem Nachtragshaushalt getan, indem wir den Zukunftsinvestitionsfonds aufgelegt und den ÖPNV gestärkt haben. Das ist richtige Politik.

Die Kritik am Zukunftsinvestitionsfonds kann ich nicht nachvollziehen. Es ist doch strategisch richtig, für innovative Industrieansiedlungen - dazu gehört auch Tesla -, für Infrastruktur und ÖPNV sowie für nachhaltige Regionalentwicklung - das ist das

KIP, das weiterentwickelt wird - Gelder zur Verfügung zu stellen. Es gibt einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der auch einstimmig angenommen worden ist. Ich verstehe das - guten Anträgen kann man zustimmen. Das haben Sie getan, und jetzt müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass der Zukunftsinvestitionsfonds etwas Gutes für das Land Brandenburg ist.

Bereits am 29. April haben die Finanzministerin und der Innenminister ein Spitzengespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund, geführt. Das ist gut und richtig. Man braucht auch die Steuerschätzung, um zu wissen, welche Ausfälle es bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer gibt. Fest vereinbart wurde ein Nothilfefonds, der im FAG schon vorgesehen ist. Weitere Investitionen wurden fest vereinbart - da sind wir wieder bei der Fortentwicklung des KIP -, und es wird genau geschaut, wie der kommunale Rettungsschirm ausgestaltet wird; das hängt davon ab, wo welche Steuereinnahmen wie gesunken sind. Das macht die Koalition.

Ich will noch weitere Dinge ansprechen, die wir machen. Eine Alternative für Deutschland ist keine Allianz für Europa; das machen Sie hier immer wieder deutlich. Es geht darum, kleine Kommunen zu fördern. Das tun wir. Wir haben die LEADER-Projekte, die Förderung für den ländlichen Raum. Mit den LEADER-Aktionsgruppen werden in der Förderperiode rund 300 Millionen Euro umgesetzt. Das ist der richtige Weg. Sie fordern ein Programm, das wir schon haben. Ihnen passt das nicht, weil dieses Programm von der Europäischen Union kommt. Genau deshalb ist es aber ein gutes Programm; denn wir sind überzeugte Europäer.

Jetzt komme ich zur Verbundquote. Das ist nun richtiger Populismus. Es gibt diesbezüglich eine Verständigung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung, und es gibt die Überprüfung in Richtung 2022. Das wird auch umgesetzt, in einem ordnungsgemäßen Verfahren.

Wir werden weiterhin dafür sorgen, dass sich die Finanzausstattung der Kommunen im Land Brandenburg im deutschlandweiten Vergleich sehen lassen kann. Das tun wir. Wir werden weiter auch in Krisenzeiten an der Seite der Kommunen stehen. Wir sind an der Seite der Kommunen und verteidigen die kommunale Selbstverwaltung. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Es wurde eine Kurzintervention angemeldet. Bitte sehr, Herr Dr. Zeschmann.

Werter Herr Vogelsänger, ich finde ja interessant, was Sie hier vom Stapel gelassen haben, aber ein paar Dinge muss man korrigieren.

Sie sagten, die Vorschläge bezüglich der Rücklagen der Landkreise würden zu einem Krieg zwischen den Städten und Gemeinden und den Landkreisen führen. Wenn Sie die Thematik auf Kreisebene verfolgten, wüssten Sie, dass auch und gerade Ihre SPD-Bürgermeister in den Landkreisen seit Jahren dafür kämpfen, dass die überzogene Rücklagenbildung der Landkreise zurückgeführt wird. Bei uns in Oder-Spree ist der Bürgermeister Frank Steffen, der sogar Vorsitzender des Städte- und Gemeindebundes im Landkreis sein will, die Speerspitze genau dieser Bewegung. Und er hat Recht. Da geht es nicht darum,

Landkreis und Gemeinden gegeneinander auszuspielen, sondern darum, ein Gleichgewicht, einen fairen Ausgleich der Finanzen zwischen beiden kommunalen Ebenen zu finden. Da ich seit 2008 sowohl Gemeindevertreter als auch Kreistagsabgeordneter bin, kenne ich die Diskussion sehr genau.

Auch zu Ihren übrigen Ausführungen muss ich noch etwas sagen. Sie haben versucht, es so darzustellen, als gehe alles, worüber wir hier diskutieren - so auch schon Mitte April anlässlich unseres Antrags, einen kommunalen Rettungsschirm aufzuspannen -, am Thema vorbei, als sei das nicht möglich. Sie sagten, es würden vielfältige Investitionen gestützt. Es geht aber um laufende Hilfen zum Haushalt. Wir haben diesen Antrag, einen kommunalen Rettungsschirm aufzuspannen, gestellt und bekanntlich zehn Vorschläge vorgelegt, die hätten geprüft werden sollen. Hätte die tolle Arbeitsgruppe, die man vonseiten der Landesregierung einen Monat zu spät eingerichtet hat, wenigstens diese Maßnahmen schon auf ihre juristische Zulässigkeit sowie hinsichtlich der Kosten geprüft, wären wir schon fünf Schritte weiter. Daher verstehe ich nicht, warum Sie das noch immer nicht tun wollen. - Danke.

Herr Abgeordneter Vogelsänger, möchten Sie erwidern? - Bitte.

Herr Dr. Zeschmann, Sie bekommen ja nicht genug Redezeit, also haben Sie auch noch eine Kurzintervention gemacht.

Ich muss Ihnen sagen: Die Landesregierung macht das genau richtig. Sie macht das gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag - das muss der Weg sein, den wir gehen.

Selbstverständlich brauchen wir die Steuerschätzung, anders geht es doch gar nicht. Wir werden die Kommunen nicht im Stich lassen. Die von uns beschlossenen 2 Milliarden Euro an CoronaHilfe sind eine Kreditermächtigung, die auch den Kommunen zugutekommen wird, aber wir müssen natürlich prüfen, wo wir was einsetzen; das werden wir selbstverständlich tun.

Nun noch einmal zur kommunalen Ebene: Sie müssen den Antrag - insbesondere Punkt 3 - auch einmal lesen. Den Landkreisen die Rücklage zu nehmen ist das Ende der kommunalen Selbstverwaltung, das können und dürfen wir nicht mitmachen. Landkreise sind Bestandteil der kommunalen Ebene und für uns unverzichtbar, Herr Dr. Zeschmann. Dass es Auseinandersetzungen zwischen Bürgermeistern und Landräten gibt, ist doch nicht schlimm. Das ist gelebte Demokratie. Die Kreistagsabgeordneten haben dann im Kreistag eine Abwägung zu treffen, dafür sind sie auch gewählt. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Nur zur Erläuterung, Freiherr von Lützow: Zu einer Kurzintervention kann laut Geschäftsordnung keine Zwischenfrage gestellt werden.

Wir fahren in der Rednerliste fort. Zu uns spricht Frau Abgeordnete Johlige für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich versuche, zum Antrag zurückzukommen. Mit der letzten Änderung des FAG im Jahr 2018 hat die damalige rot-rote Koalition die Verbundquote zugunsten der Kommunen erhöht und ist damit in einem wesentlichen Punkt den Empfehlungen des Gutachtens des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln gefolgt. Dies war damals mit dem turnusmäßigen Symmetriegutachten vom Ministerium der Finanzen in Auftrag gegeben worden; bekanntlich bestehen nach dem FAG in mindestens dreijährigem Turnus Überprüfungspflichten. Herr Galau, ich betone, dass die damalige Erhöhung der Verbundquote selbstverständlich nach einer Expertenanhörung im Ausschuss - im Übrigen auch im Einvernehmen mit den Experten - stattgefunden hat.

Nun will die AfD aber nicht so lange warten, bis das nächste Symmetriegutachten vorliegt, sondern fordert die Landesregierung mit ihrem Antrag auf, bis zum Ende des 3. Quartals einen Gesetzentwurf vorzulegen, unter anderem mit dem Ziel, dass die Verbundquote ab dem Jahr 2021 23,5 % betragen soll. Wie man allerdings auf die 23,5 % gekommen ist, wird nicht begründet.

Es wird aber eine zweite Forderung aufgemacht: Die Schlüsselzuweisungen des Landes sollen entsprechend der gutachterlichen Empfehlungen angehoben werden.

Ja, was nun? Ab 2021 eine Verbundquote von 23,5 % oder die gutachterlichen Empfehlungen aus dem FiFo-Gutachten hinsichtlich der Anhebung der Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen berücksichtigen? Ich gehe einmal davon aus, dass das Gutachten von 2018 gemeint ist. Oder meinen Sie das jetzt folgende Gutachten, das wir noch gar nicht kennen? Möglicherweise wissen Sie es selbst nicht.

Wenn ich das Gutachten damals richtig verstanden habe, empfahl es, die Verbundquote zugunsten der kommunalen Ebene zu erhöhen. Dies ist im Jahr 2019 - auf 21 % - sowie im Jahr 2020 - auf 22 % - erfolgt und wird auch im Jahr 2021 - auf 22,43 % - erfolgen. Bei der Begutachtung der Teilschlüsselmassen und der Hauptansatzstaffel sind die Gutachter damals zu der Feststellung gekommen, dass ein Anpassungsbedarf bzw. dringender Handlungsbedarf nicht besteht.

Meine Damen und Herren, das Land steht in der Verantwortung für alle Landesregionen. Dabei ist die Gleichwertigkeit aller Lebensverhältnisse ein wichtiger Maßstab. Eine wesentliche Rolle kommt dabei aus unserer Sicht dem kommunalen Finanzausgleich zu. Ein höherer Anteil an den Landeseinnahmen könnte die finanzielle Situation der kommunalen Familie strukturell verbessern, zumindest wenn die Landeseinnahmen einigermaßen stabil bleiben. Seit heute wissen wir: Das werden sie nicht. Deswegen müssen wir uns sehr genau anschauen, welche finanziellen Folgen für das Land und die Kommunen durch die CoronaPandemie entstehen. Maßgeblich ist für uns, dass die Gelder so unter den Kommunen verteilt werden, dass alle ein gut funktionierendes Gemeinwesen und entsprechende Angebote der Daseinsvorsorge vorhalten können. Mit der Finanzausgleichsumlage sind wir einen ersten Schritt gegangen. Um den interkommunalen Ausgleich bei weiter auseinanderdriftenden Steuereinnahmen auch künftig sicherzustellen, muss man sich mit dieser Frage auch im nächsten Symmetriegutachten beschäftigen.

Insofern ist es nicht so einfach, wie Sie mit Ihrem Antrag suggerieren. Ich erinnere an die umfangreichen Vorschläge, die wir gemeinsam mit den Freien Wählern auf den Tisch gelegt haben. Diese sind viel geeigneter, die Kommunen zu entlasten und

ihnen in dieser schwierigen Situation unter die Arme zu greifen. Zwar wurde der Antrag damals abgelehnt, jedoch greift die Koalition einige unserer Vorschläge inzwischen bereits auf. Ich gehe davon aus, dass einige weitere folgen.

Wir begrüßen die Aufnahme der Gespräche durch die Landesregierung mit den Kommunen für einen kommunalen Rettungsschirm. Bei der Bewältigung der Corona-Krise haben die Kommunen einerseits erhebliche finanzielle Einbußen zu erwarten, zum Beispiel durch wegfallende Gewerbesteuern oder sinkende Einkommensteueranteile, andererseits haben sie erhebliche Mehrausgaben durch die Krise. Deshalb muss das Land unterstützende Maßnahmen ergreifen, die einerseits die Liquidität der Städte und Gemeinden sichern und andererseits die drohenden Verluste kompensieren. Die bisherige Ankündigung der Finanzministerin, dass die Verbundquote im Jahr 2021 auf 22,43 % steigt, ist - das möchte ich an dieser Stelle doch sagen - kein Verdienst der Kenia-Koalition und reicht bei Weitem nicht aus. Schon jetzt müssen erste Kommunen Haushaltssperren erlassen, um gegen die Krise anzusparen. Es kommt darauf an, jetzt echte Hilfe zu leisten, statt alten Wein in neuen Schläuchen verkaufen zu wollen.

Meine Damen und Herren, unsere Vorschläge liegen nach wie vor auf dem Tisch. Wir werden den weiteren Gesprächsprozess kritisch begleiten - mit dem Ziel, dass am Ende ein echter Rettungsschirm für die Kommunen gespannt wird. - Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.

Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER spricht der Abgeordnete Dr. Zeschmann.

(Zurufe)

- Tut mir echt leid für Sie, dass ich heute so häufig drankomme. Sechs, sieben Reden für einen Tag vorzubereiten birgt auch so seine Herausforderungen. Dafür haben Sie gestern weniger von mir gehört und werden es morgen vielleicht auch.

Kommen wir jetzt sachlich zum Antrag. Die Analyse, dass die schlechte Finanzlage der Kommunen durch Auflage des Kommunalen Investitionsprogramms - das ist das Einzige, was die Landesregierung bisher auf den Weg gebracht hat - lediglich abgemildert wird, und das auch nur zeitlich befristet, ist zutreffend. So ist es auch weiterhin halbherzig, dass das KIP in den Landeshaushalt, das Sondervermögen Zukunftsinvestitionsprogramm, verschoben wird. Das verschlechtert die Lage der Kommunen weiter.

Ich will mich aber gern mit den vorgebrachten Vorschlägen auseinandersetzen. Die Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen spätestens mit der nächsten Änderung des FAG dauerhaft anzuheben ist jedoch bereits Bestandteil des Gesetzes und wird jedes Jahr an die Finanzkraft der Kommunen angepasst.

Der zweite Punkt, die Leistungen des kommunalen Infrastrukturprogramms auf jährlich 75 Millionen Euro zu erhöhen, stellt nur eine andere Variante unseres Antrags - gemeinsam mit den Linken - zur Wiedereinführung des KIP dar. Das ist also auch keine große Neuerung.

Der dritte Punkt, die Rücklagen der Landkreise bis zum Ende der Legislaturperiode an die kreisangehörigen Städte zurückzuführen, hört sich für diejenigen unter uns, die als Kreistagsabgeordnete seit vielen Jahren dafür kämpfen, dass keine unnötig hohen Rücklagen auf Kosten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gebildet werden, erst einmal richtig gut an, schießt aber leider über das Realistische und rechtlich Machbare hinaus.

Werter Kollege Galau, in dem Punkt muss ich dann doch sagen: Entweder haben Sie keine Erfahrung in der Kreispolitik oder Sie haben sich mit dem Thema nicht richtig auseinandergesetzt. Wünschenswert wäre sicherlich eine Rückführung bis auf einen angemessenen Puffer für Notlagen und unerwartete Kostensteigerungen, insbesondere bei den Investitionsvorhaben. Rechtlich möglich aber ist laut einem Schiedsgutachten von Prof. Dr. Dombert, das 2015/2016 erstellt wurde, nur ein indirektes Abschmelzen und die aktuelle Reduzierung der Kreisumlage bei gleichzeitiger Einbringung nicht ausgeglichener Haushalte. Das wurde in meinem Landkreis fünf Jahre lang praktiziert. Leider hat der Haushalt immer positiv abgeschlossen und die Rücklagen sind immer weiter angewachsen. Deshalb hat das auch nicht funktioniert.

Dass solche Eingriffe auch Eingriffe in die kommunale Finanzverwaltung und Finanzhoheit sind, wäre richtig, wenn wir das hier alles beschließen würden, Herr Vogelsänger. Genau deswegen haben wir in unserem Antrag vor einem Monat gefordert, dass wir die Maßnahmen lediglich erst einmal hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeit und finanziellen Umsetzbarkeit prüfen wollen. Selbstverständlich wollen wir den Kommunen nichts vorschreiben.

Der vierte Punkt, eine Kleingemeindeförderung für Gemeinden bis zu 7 500 Einwohnern aufzulegen, erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, insbesondere hilfreich für die Entwicklung der Dörfer im ländlichen Raum. Allerdings erzeugt die Formulierung „im Rahmen des Landesentwicklungsplans“ in diesem Zusammenhang mindestens drei Fragezeichen. Wahrscheinlich wäre es sinnvoller, die Einwohnergewichtung kleiner Gemeinden nach FAG zu erhöhen und ihnen damit dauerhaft höhere Schlüsselzuweisungen zuzuführen oder alternativ - das ist aktuell ein Thema - die zusätzlichen finanziellen Handlungsspielräume für die grundfunktionalen Zentren, die nach LEP-HR jetzt auszuweisen sind bzw. von den regionalen Planungsgemeinschaften festgelegt werden sollen, entsprechend zu fixieren. So würde man das im ländlichen Raum noch bündeln.

Der fünfte Punkt, die Verbundquote ab 2021 auf 23,5 % festzulegen, erscheint jedoch vor dem Hintergrund der noch unbekannten Folgen der Corona-Krise auch für die Kommunen als unbegründeter Schnellschuss. Das wäre ja auch erst nächstes Jahr, wir brauchen aber jetzt Hilfen, wie eben richtig ausgeführt wurde.

Der eine oder andere dieser Vorschläge könnte also unseren Antrag zur Schaffung eines Rettungsschirms für unsere Kommunen aus der Landtagssitzung vom 15.04.2020 um weitere ebenfalls zu prüfende Maßnahmen ergänzen, um endlich - da bin ich mit Frau Johlige völlig einig - einen möglichst guten, passgenauen kommunalen Rettungsschirm, gute und passgenaue Hilfestellungen für die Kommunen auf den Weg zu bringen. Leider enthält der Antrag auch einige vollkommen überflüssige und unrealistische Vorschläge, wie ich eben ausgeführt habe, weshalb wir uns nur enthalten können. - Danke schön.

Wir setzen mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Frau Ministerin Lange, bitte.