Wir haben hier in dieser Wahlperiode bereits Anträge auf eine rechtssichere Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und auf mehr Mitbestimmung der Anlieger gestellt. Dies haben Sie seinerzeit mit der Begründung abgelehnt, dass es die kommunale Selbstverwaltung, also die Optionen der Gemeindevertretungen, beschränken würde.
Nun, genau um die Stärkung dieser Rechte geht es in dem Antrag heute. Ich bin gespannt, mit welcher Argumentation Sie es diesmal ablehnen. Denn es ist genau eine Reaktion auf Ihre Argumente, mit denen Sie unsere letzten Anträge abgelehnt haben.
Des Weiteren haben wir einen Antrag gestellt - ich glaube, in der vorletzten Sitzung -, Musterverfahren zu ermöglichen, um die Lasten der Anlieger zu minimieren. Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass das zwar gut sei, aber das komme später. Nun, heute ist später als damals, und Sie haben die Chance, einen überfälligen und für das Land kostenlosen Schritt zur Entlastung zu tun.
Es gibt viele Gemeinden, die ihre Beiträge für die Anwohner senken wollen - das soll es geben -, und es ist unstreitig ein Gegenstand der kommunalen Selbstverwaltung. Insofern würde ich mich freuen, wenn zumindest dieses Scheinargument nicht ins Feld geführt würde.
Nur zur Erinnerung, was die Definition von kommunaler Selbstverwaltung anbelangt: Kommunale Selbstverwaltung ist nicht der Wille des Bürgermeisters, sondern der aus den verschiedenen Strömungen im Ort gebildete gesamte Wille der Gemeinde.
So gibt es Orte, die sagen: Wir wollen eine Senkung anstreben. Warum wollen sie das? Weil sie erkennen, dass Straßen Allgemeingut sind, und den Bürgern nicht sagen wollen, wenn die Straße gebaut werden soll: „Ihr könnt nicht dagegen protestieren, weil sie ja für jedermann da ist“, und wenn es darum geht, wer dafür bezahlt: „Bitte 90 %, denn sie nützt ja nur euch!“
Und es gibt Orte, die sagen: Ja, wir wollen nach der Abschaffung der Ausbaubeiträge auch eine Anpassung, eine Annäherung bei den Erschließungsbeiträgen vornehmen. Es gibt auch Gemeindevertreter, die sagen: Jawohl, wir finden es gut, wenn die Bürger entlastet werden.
Oft wird diese Option verhindert, indem man sich in den Diskussionen der Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen nebulös auf die Kommunalaufsicht beruft. Wir haben als BVB / FREIE WÄHLER im Frühjahr, bevor die CoronaSituation das unterbrach, in 20 Orten hierzu gut besuchte Infotouren durchgeführt. Zehn Orte stehen noch auf der Liste; das geht auch weiter. In nahezu jedem Ort wurde uns von anwesenden Gemeindevertretern und Stadtverordneten, die nicht nur zu uns gehörten, erklärt, dass genau mit dieser nicht nachprüfbaren Argumentation eine vernünftige Diskussion in der Gemeindevertretung verhindert wird: Ihr könnt nicht senken. Ich habe mit der Kommunalaufsicht gesprochen; die sehen das kritisch.
Es gibt keine belastbaren und prüfbaren Bescheide von der Kommunalaufsicht. Es ist nur ein Stochern im Nebel und Drohen mit nicht nachvollziehbaren Hinweisen. Das ermöglicht keine faire Meinungsbildung für die ehrenamtlichen Gemeindevertreter.
Das beste Beispiel ist Bernau. Wir hatten 90 % und wollten auf 60 % senken. Da hieß es dann: Die Kommunalaufsicht hat Bauchschmerzen damit. - Bauchschmerz ist kein messbarer juristischer Begriff.
In Falkensee, einem der wohlhabendsten Orte Brandenburgs, heißt es, es gibt Bedenken; sie haben ein komisches Gefühl dabei. Wenn dann die Beschlüsse gefasst werden, sieht man: Mehr als Schall und Rauch war nicht gewesen.
Deswegen geht es hier in diesem Antrag auch nicht um eine Senkung der Beiträge, sondern darum, dass die Gemeinden die Möglichkeit bekommen, sich mit vernünftigen Informationen in klarem Rahmen eine Meinung zu bilden und nicht auf einen vermeintlichen kurzen Draht zwischen Bürgermeister und Landrat verwiesen zu sein. Nicht Behauptungen, sondern haushaltsrechtliche Fakten sollen einen Korridor der Senkungsmöglichkeiten vorgeben. Deswegen soll der Antrag einen Beitrag zu einer faktenbasierten, demokratischen Diskussion leisten und somit die kommunale Selbstverwaltung echt stärken.
Zweitens geht es um die Etablierung des „Bernauer Modells“, der erweiterten Straßenunterhaltung. Wenn die Leute schon zahlen
müssen, wenn sie schon - nach Ihrer Meinung - nicht mitbestimmen dürfen, wenn sie schon - nach Ihrer Meinung - nicht gemeinsam klagen sollen, wenn sie schon nicht niedrigere Anteile in die Satzung schreiben dürfen sollen, so sollen doch wenigstens günstigere Ausbauparameter gewählt werden dürfen.
Es muss etwas gegen den unlauteren Druck, es müsse immer grundhaft und panzerfest ausgebaut werden, gemacht werden, meine Damen und Herren.
Die Vorteile liegen ja auch auf der Hand: Die Kosten für Anlieger und Gemeinde sind geringer. Dennoch halten solche Maßnahmen, die wir in Bernau seit fünf, sechs Jahren praktizieren, lange. Im Übrigen ist es auch nicht nur eine Bernauer Erfindung. Mittlerweile haben sich 20, 30 Bauämter im ganzen Land dort informiert und übernehmen diese Methode.
Es geht darum, hierzu einheitliche Hinweise zu geben. Bau- dezernenten kommen in die Stadt, informieren sich und übernehmen es, nachdem es zunächst Unkenrufe gab, es würde nicht gehen; die Maßnahmen halten 30, 40, 50 Jahre. Sie haben eine hohe Akzeptanz. Es gibt keine Widersprüche, keine Klagen, mit der Folge, dass auch Verwaltungskosten gespart werden.
Es trägt übrigens auch zur Ortsbildwahrung bei, weil nicht überall Rennpisten errichtet werden müssen und der Siedlungscharakter einer Straße erhalten bleibt. Es wird ressourcenschonender, somit umweltfreundlicher und mit einem geringeren Versiegelungsgrad gearbeitet. Hierüber die Gemeinden zu informieren, Erfahrungswerte zu nutzen, stellt eine gute interkommunale Zusammenarbeit mit Unterstützung des Landes dar.
Es ist eine Entwicklung, die nicht aufzuhalten ist; das hat auch schon der Staatssekretär im zuständigen Infrastrukturministerium erkannt, der noch in seiner früheren Tätigkeit als Stadtverordneter in Finsterwalde dazu beigetragen hat, dass Finsterwalde zu den Orten gehört, die als Erste den Landtag aufgefordert haben - ich glaube, im August war das -, die Erschließungsbeiträge abzuschaffen. Das war seinerzeit ein einstimmiger Beschluss auf Initiative der CDU-Fraktion, deren Vorsitzender Sie, glaube ich, gewesen sind. Insofern warte ich schon auf die argumentativen Erläuterungen, warum das jetzt nicht geht, zumal dieser Antrag ja weit, weit hinter dem zurückbleibt, auch wenn das natürlich unser Hauptziel ist.
Daher können Sie sich heute völlig gesichtswahrend einen Ruck geben, indem Sie diesem Antrag beitreten. Denn nach einer überparteilichen Abschaffung der Ausbaubeiträge kann nun bei den Erschließungsbeiträgen Schritt für Schritt nicht weggeschaut werden. Ich werbe für Zustimmung.
Vielen Dank. - Als nächster Redner steht der Abgeordnete Noack von der SPD-Fraktion auf der Liste. Bitte sehr.
Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Vida, ich habe immer gedacht, die Lobbyisten sitzen draußen, und die Interessenvertreter der Kommunen sitzen hier drin. In Ihrer Fraktion ist es bei Erschließungsbeiträgen offensichtlich genau umgekehrt.
Sie werden wahrscheinlich eher Ehrenmitglied im Verband der Grundstückseigentümer, als dass die Sozialverbände und der Bund der Steuerzahler Sie aufnehmen würden, wenn es um Erschließungs…
Herr Vida, heute musste ich mir ein paar Notizen machen, damit ich Ihr Wahlprogramm zumindest nicht falsch zitiere. Wir kommen nachher zu Ihrem Antrag.
Zu Haushalt und Finanzen haben Sie eine Aussage gemacht; die ist sehr wichtig, und die trage ich sogar mit:
„Die Steuerzahler haben das Recht, dass ihre Gelder sinnvoll, sorgsam und effektiv verwendet werden.“
Schaut man allerdings nach, welche Aussagen Sie zur kommunalen Selbstverwaltung von über 400 Gemeinden bei uns im Land Brandenburg machen, dann findet man außer Kritik an der Tätigkeit der Kommunalaufsicht zur kommunalen Selbstverwaltung und zu deren Stärken keinerlei Aussagen.
- Ja, das ist richtig. Herr Vida, Sie können ja nachschauen. Meine Augen haben gestern geglüht, aber ich habe da leider nichts gefunden.
Jetzt kommen wir zu den Erschließungsbeiträgen. Wir haben uns ja verständigt, dass wir uns im Ausschuss über alle vor dem 3. Oktober errichteten Straßen, die nur teilweise erschlossen sind, unterhalten wollen. Dafür stehen wir nach wie vor zur Verfügung. Dies gilt nicht für die nach dem 3. Oktober errichteten Straßen. Das will ich Ihnen auch begründen.
Sie schreiben in Ihrem Antrag in der Begründung unter 1. - Sie sind ja Jurist - immer von Anwohnern. Das Erschließungsbeitragsrecht kennt Anwohner nicht - vielleicht Anlieger, aber vor allen Dingen kennt es Eigentümer. Eigentümer haben letztendlich bei Erschließungen den wirtschaftlichen Vorteil.
Herr Vida, Sie haben ja in Ihrer Fraktion Kreistags- und Gemeindevertreter. Man muss respektieren - darauf lege ich allergrößten Wert -, dass in der Abwägung, wie in einer Gemeinde erschlossen wird, in welchen Standards ausgebaut wird, es eine kommunale Selbstentscheidung und -findung durch den Sachverstand der dort vertretenen Gemeindevertreter ist.
Nicht der Landtag und auch nicht die Landesregierung ist der schlaue Onkel, der Vorgaben macht, um diese kommunale Selbstverwaltung außer Kraft zu setzen. Sicherlich soll er dabei unterstützen; da sind wir einer Meinung.
Ihr Antrag geht aber in die Richtung: Wir sind hier schlauer als in den Gemeinden. - Das sind wir nicht. Die Vielfältigkeit von Brandenburg zeichnet sich auch dadurch aus, dass Gemeinden in der kommunalen Selbstverwaltung Entscheidungen treffen können,
in welcher Art und Weise sie Straßen ausbauen, in welchem zeitlichen Rahmen und mit welchen Ausbaustandards sie Straßen ausbauen. Das entscheidet nicht der Bürgermeister alleine, sondern das entscheiden die Gemeindevertreter, die aus meiner Sicht sehr sorgsam damit umgehen.
Immer wieder behaupten Sie, dass Erschließungsbeiträge so mir nichts, dir nichts ins Landesrecht überführt werden könnten und wir dann die Entscheidung treffen könnten, die Erschließungsbeiträge per Gesetz abzusenken. Ich verweise darauf, dass es in Baden-Württemberg und Bayern landesrechtliche Regelungen gibt.
Sie haben sicherlich die Ausführungen des Parlamentarischen Beratungsdienstes - er hat am 06.12. dazu umfangreiches Material veröffentlicht - auch gelesen. Er sagt: Zulässig ist nur eine Ersetzung, nicht jedoch eine Änderung oder Ergänzung des Bundesrechts durch Landesrecht. Das ist eindeutig. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Nichtsdestotrotz haben die Gemeinden - Sie führen sie ja an: Fürstenwalde, Falkensee - Erschließungsbeiträge abgesenkt. Es mag sicherlich vor Ort Gründe dafür gegeben haben, warum dies passiert ist. Die können wir zwar hinterfragen, aber wir sollten uns davor hüten, sie in der kommunalen Selbstverwaltung zu bewerten.
- Dies werde ich, Herr Vida, unterlassen. Sie verweisen ja darauf, dass wir uns die Mühe geben sollten, die Gemeinden dabei zu unterstützen, wie sie den Straßenausbau und die Erschließung von Straßen gestalten. Dazu gibt es ein umfangreiches Material seit 2012. Entweder kennen Sie es nicht, oder Sie haben es nicht gelesen.
Sicherlich, Herr Vida, sollten wir uns mal im Infrastrukturausschuss darüber unterhalten, ob wir dies an der einen oder anderen Stelle überarbeiten sollten. Wir sollten es noch mal kritisch betrachten. Vielleicht ist auch eine Fortschreibung notwendig. Aber wir sollten an dem Grundsatz festhalten, den Brandenburgern nicht den märkischen Sand in die Augen zu streuen.
Denn Erschließung bedeutet - das ist auch eindeutig im Baugesetzbuch geregelt -, dass der wirtschaftlich Berechtigte - das ist der Eigentümer - den wirtschaftlichen Vorteil hat.
Glauben Sie mir, Herr Vida: Ich bin nicht nur Gemeindevertreter, ich bin auch Eigentümer und auch Vermieter.