Glauben Sie mir, Herr Vida: Ich bin nicht nur Gemeindevertreter, ich bin auch Eigentümer und auch Vermieter.
Aber ich bin vor allen Dingen sozial und demokratisch. Deswegen kann ich Ihnen nicht zustimmen, wenn man Kosten hier solidarisieren will. Diesen Versuch unternehmen Sie hier seit Jahren. Damit haben Sie sicherlich eine gewisse Klientelfunktion …
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Noack, ich bin gerne Lobbyist der Bürger - das können Sie mir glauben - und wir als BVB / FREIE WÄHLER sind dies auch insgesamt.
Ich beglückwünsche Sie dazu, dass Sie Vermieter sind und daraus sicherlich gute Einnahmen erzielen. Wissen Sie, ich bin genau eins: Ich bin Mieter, und das war’s. Ich stelle Anträge nicht abhängig davon, ob es meiner Klientel, mir oder irgendwem nützt, sondern ob sie dem gesunden Menschenverstand dienen, zu Gerechtigkeit beitragen und eine Finanzierung ermöglichen, die in einem Sachzusammenhang mit dem Material steht, das dort verbaut und das hier abgerechnet wird. Denn es steht in keinem Sachzusammenhang, wenn Sie Straßen nach Grundstücksgröße und nach theoretischer Bebaubarkeit bezahlen oder wenn Sie Abwasser nicht etwa nach Verbrauch, sondern entsprechend der Grundstücksgröße bezahlen. Das ist die Situation, die wir in Brandenburg haben. Das ist einfach nicht gerecht.
Ich freue mich ja, dass Sie unser Programm studiert haben. Leider scheint Ihre Lektüre nicht sehr erfolgreich oder zumindest nicht erschöpfend gewesen zu sein. Sonst hätten Sie nämlich auch gesehen, dass es uns niemals um irgendwelche Baugebiete, Vorhaben- und Erschließungsgebiete, die nach den 90ern auf der grünen Wiese errichtet wurden, gegangen ist, sondern es ging immer darum, Straßen, die bereits als Wohnstraße, Wohnadresse zur Verfügung standen und in Nutzung waren, zu entlasten.
Seinerzeit haben Sie ja sogar die Mitbestimmung abgelehnt. Es hieß, die Bürger sollen nicht über die Straße entscheiden. Warum nicht? Weil sie von jedermann genutzt wird. Das war damals die Begründung der Ablehnung. Da fragen wir: Wenn sie von jedermann genutzt wird, warum soll dann der Anlieger 90 % bezahlen? Diesen Widerspruch werden Sie nicht auflösen können. Das ist doppelzüngig.
Offenbar war auch die Lektüre des Antrages nicht sehr tiefgründig, denn es geht hier gerade nicht darum, die Gemeinden zu bevormunden, sondern darum, ihnen Handlungsempfehlungen zu geben: Bis dahin könnt ihr rechtssicher senken; das ist nach Landeshaushaltsordnung möglich; das ist nach eurem Haushalt möglich. Es gibt diese und jene Arten und Weisen, wie ihr Straßen rechtssicher und kostengünstig ausbauen könnt. Wir bieten euch als Land ein rechtssicheres Repertoire an finanziellen und
technischen Optionen. Bitte macht davon Gebrauch! - Das ist eine Informationserweiterung und keine Bevormundung.
Wenn Herr Vida mir schon zusätzliche Redezeit einräumt, dann nehme ich das doch gerne und dankend in Anspruch.
Herr Vida, noch mal: Wir sprechen hier darüber, ob Kommunen in ihrer kommunalen Daseinsvorsorge und Selbstverwaltung in der Lage sind, zu entscheiden, welche Entscheidung im Beitragsrecht, im Erschließungsrecht, im Satzungsrecht allgemein die für die Gemeinde günstigste ist.
In Brandenburg haben wir 400 Gemeinden, und wir haben ja nicht nur die Straßenausbaubeitragssatzung. Wir haben eine Vielzahl von Satzungen. Sicherlich: Am Ende des Tages muss manchmal im Einzelfall ein Gericht entscheiden, ob eine Satzung rechtssicher ist, ob sie rechtens zustande gekommen ist.
Sie versuchen hier immer, den Eindruck zu erwecken - das passiert häufiger -, dass es der Regelfall wäre, dass die Gemeinden sich nicht an das Kommunalabgabengesetz, nicht an das Satzungsrecht halten. Dies ist aber nicht der Fall. Die meisten Gemeinden haben im Einvernehmen im Innenverhältnis Satzungen beschlossen, die ihren örtlichen Gegebenheiten entsprechen und die rechtssicher sind.
Die Hilfestellung der Landesregierung, die Hilfestellung der Kommunalaufsicht in rechtlichen Fragen ist jederzeit gegeben. Wir haben zu diesem Thema, wie gesagt, auch schon ein sehr umfangreiches Material.
Das reichte Ihnen aber nicht, denn Sie versuchen ja immer, den Eindruck zu erwecken, dass Erschließungsbeiträge gegen den Bürger gerichtet sind.
Erschließung insgesamt bringt erst mal einen wirtschaftlichen Vorteil für denjenigen, der dieses Grundstück dauerhaft wirtschaftlich verwertet.
Wenn ich noch eins sagen darf: Wir werden uns ja in ein paar Tagen zu 400 Kommunen über Kommunalfinanzen und kommunale Ausgestaltung unterhalten. Wenn Sie mich persönlich fragen: Mir ist es lieber, dass wir Straßenausbaubeiträge von jenen zahlen lassen, die den wirtschaftlichen Nutzen haben, dass wir Erschließungsbeiträge von jenen zahlen lassen, die den wirtschaftlichen Vorteil haben, und dass wir Kitas grundsätzlich beitragsfrei machen. Denn mir ist es lieber, dass Kinder Geld des Staates erhalten, was alle finanzieren, und nicht Einzelne immer den wirtschaftlichen Vorteil haben, den wir hier als Land mitfinanzieren.
Nächster Redner auf der Liste ist der Abgeordnete Freiherr von Lützow für die AfD-Fraktion. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Es ist immer sehr interessant, wenn die SPD vor mir redet, vor allen Dingen Herr Noack. Wenn die SPD-Abgeordneten reden, habe ich immer das Gefühl, dass sie alle aus einer Stadt kommen und den ländlichen Raum gar nicht kennen. Vor allen Dingen haben sie sich mit Kommunen noch nicht wirklich beschäftigt; dann wüssten sie nämlich, wie lange das schon Streitpunkt in den Kommunen ist, weil es tatsächlich nicht so ist, dass die gesetzliche Regelung zur Straßenerschließung eindeutig ist. Aber das hatten wir ja alles schon einmal. Ich komme zu meinem Redebeitrag.
Wir diskutieren heute zum wiederholten Male auch in dieser Legislaturperiode die Problematik der Straßenerschließungsbeiträge. Leider haben die Freien Wähler innerhalb ihrer Antragsbegründung versäumt, den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Straßenerschließungsbeiträge landesrechtlich regeln und abschaffen“, Drucksache 7/149, zu erwähnen. Dort wird nämlich die tatsächliche Lösung des Problems vorgeschlagen. Aber der verweigern Sie sich bisher offenbar immer noch.
Unsere Lösung lautet schlichtweg, die Straßenerschließungsbeiträge abzuschaffen. Dafür muss der Landesgesetzgeber zunächst von seiner Regelungskompetenz Gebrauch machen, die Straßenerschließungsbeiträge landesrechtlich zu regeln. Das wäre, wie wir auch schon einmal erwähnt haben, seit 1994 möglich gewesen. Viele von den Genossen der SPD können sich noch daran erinnern; sie saßen ja schon hier. Es wurde nicht gemacht.
Sowohl die Straßenausbaukosten als auch die Straßenerschließungskosten von sogenannten Sandstraßen sind Teil der Daseinsvorsorge und müssen daher auch vom Staat finanziert werden.
Eine Umlage von Ausbaukosten auf die Eigentümer von angrenzenden Grundstücken, die als Erschließungskosten ausgegeben werden, stellt eine offensichtliche Ungerechtigkeit dar. Es ist nicht vermittelbar und auch nicht mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar, dass für schon seit Jahren teilerschlossene Straßen entsprechende Fertigstellungskosten bzw. getarnte Ausbaukosten auf Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Nein. - Da sind wir auch schon beim Thema des vorliegenden Antrags, dem Bereich der sogenannten Sandstraßen. Die Freien Wähler haben vorliegend den Bereich der unerschlossenen Sandstraßen herausgepickt und wollen die Senkung der Anliegeranteile sowie die Anwendung des sogenannten Bernauer Modells, wobei die Verwendung alternativer Beschichtungsmethoden zu einer beitragsfreien erweiterten Straßenunterhaltung führt.
Natürlich handelt es sich bei dem Antrag der Freien Wähler nur um Stückwerk. Das heißt, das Problem wird nicht im Kern gelöst. Aber wir werden Ihrem Antrag und zuvor auch der Überweisung an den Innenausschuss natürlich zustimmen, weil wir das Thema
weiter behandeln möchten und dort dann endlich die Möglichkeit haben, Experten anzuhören und nicht nur die Genossen der SPD zu hören, die schon seit 30 Jahren Kommunalpolitik machen und meinen, sie hätten die Welt verstanden.
Im Innenausschuss sollte, wie gesagt, die Expertenanhörung stattfinden, um endlich eine Lösung des Problems zu erreichen. Es müssen Definitionen gefunden werden, wann es sich um eine tatsächliche Erschließung handelt oder aber um sogenannte fiktive Erschließungen. Da sind bereits im kommunalen Eigentum befindliche und dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen vorhanden, deren Anliegergrundstücke vollständig erschlossen und auch verkehrsmäßig von allen Teilnehmern erreichbar sind. Natürlich ist eine solche Straße anders zu behandeln als ein bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche betriebenes Grundstück, welches erst tatsächlich und im Wortsinn zu erschließen ist.
Ich möchte in meiner Rede noch einmal dafür werben: Wir werden im Juni den Gesetzesantrag einbringen, die Gesetzgebungskompetenz auf die Landesebene zu verlagern. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Schaller für die CDU-Fraktion fort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Vida, jetzt beschäftigen wir uns tatsächlich wieder einmal mit dem Thema Rundschreiben. Wir hatten ja neulich schon über den Mehrwert und die Rechtswirkungen von Rundschreiben hier miteinander diskutiert. Ich muss zugeben: Wir sind, was das angeht, einen Schritt weitergekommen, weil wir jetzt keine Regelungen mehr in ein Rundschreiben hineininterpretieren wollen, die diesem Rundschreiben nicht zukommen.
Diesmal geht es Ihnen in erster Linie um die Darstellung von rechtlichen und baulichen Fakten. Sie wollen zum einen die rechtssicheren Möglichkeiten zur Senkung der Anliegerbeiträge für die Erschließungsbeitragssatzungen darstellen und zum anderen die Möglichkeiten von alternativen Straßenbeschichtungsmaßnahmen etc., aber natürlich auch wieder mit dem Hintergrund der Vermeidung von Anliegerbeiträgen.
Konsens haben wir im weitesten Sinne bei der Sachdarstellung. Ich kann Ihnen in großen Teilen Ihrer Sachdarstellung recht geben, sowohl rechtlich als auch baulich. Insbesondere das Thema Sandpisten - das ist jetzt hier von allen schon ein bisschen durchgedrungen - ist natürlich ungelöst. Mit diesem Thema müssen wir uns befassen. Wir hatten auch schon einen Beschluss gefasst und die Landesregierung beauftragt, hierzu entsprechend zu recherchieren und uns Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Erstens zum Thema Rundschreiben: Das kann man machen, muss man aber nicht. Ich sage es noch einmal: Es sind interne
Verwaltungsregeln ohne Außenwirkung. Was Sie hier also produzieren wollen, ist nichts anderes als eine Fata Morgana. Sie wollen für die Bürger eine Suggestion erzeugen, die dann im Einzelfall nicht real wird und zu Politikverdrossenheit führen kann.
Zweitens reden wir mal über Zuständigkeiten und Kompetenzen: Selbst wenn man unterstellt, dass wir das so machen wollen, ist es aus meiner Sicht nicht unsere parlamentarische Baustelle, so etwas hier zu beschließen. Ich vertraue der Landesregierung und auch dem zuständigen Minister, dass er in Eigenverantwortung selbst entscheiden kann, ob und in welcher Form er Rundschreiben in die kommunale Familie hineingibt.
Ich darf hinzufügen, lieber Kollege: Fragen werden auch so immer beantwortet. Wenn ich Fragen hatte und angerufen habe, dann wurden sie mir auch immer ministerial beantwortet. Ich habe da durchweg positive Erfahrungen gemacht.
Bei dem dritten Dissens kommen wir zu dem Kernpunkt, den auch der Kollege Noack hier schon völlig zu Recht aufgegriffen hat. Kollege von Lützow, ich habe auch bei Ihnen gewisse Zweifel, wie Sie kommunale Selbstverwaltung verstehen. Mir ist nicht klar, wie Sie die Argumentation, die Sie in Ihrem Antrag eigentlich völlig richtig führen, am Ende immer wieder auf den falschen Punkt hinausbringen.
Die Entscheidungskompetenz liegt in den Händen der kommunalen Selbstverwaltung. Das ist doch perfekt; das ist doch eigentlich genau in Ihrem Sinne. Die Bürger entscheiden selbst, wie sie das vor Ort ausgestalten. Die Bürger entscheiden es selbst. Nicht die Verwaltung, sondern die Demokratie entscheidet das.
- Die Bürger entscheiden das, und zwar nicht nur Ihre Wähler, sondern auch die Wähler der anderen Parteien, lieber Herr Vida. Das ist genau das, was Sie, glaube ich, immer ein bisschen unterlassen.