Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020

- Die Bürger entscheiden das, und zwar nicht nur Ihre Wähler, sondern auch die Wähler der anderen Parteien, lieber Herr Vida. Das ist genau das, was Sie, glaube ich, immer ein bisschen unterlassen.

Noch dazu, wo es ehrenamtliche Mandatsträger sind. Ich bin der Meinung, im Sinne der Subsidiarität: Die richtigen Entscheidungen werden im Einzelfall vor Ort getroffen.

(Ein Abgeordneter meldet sich.)

- Nein, ich würde gerne zu Ende reden, lieber Kollege.

Die richtigen Entscheidungen werden vor Ort getroffen. Ich denke, da sollten Sie ein bisschen mehr Vertrauen in die Bürgerschaft vor Ort haben. Die Bürger entscheiden durch ihre gewählten Vertreter - und auch das sind Bürger - im Rahmen des KAG und der entsprechenden DIN-Normen und was es da alles gibt, wie viel Prozent umgelegt werden, wie der Straßenausbau erfolgen soll usw. Inhaltlich gibt es da eine Menge Gestaltungsmöglichkeiten; sie sind vor Ort auch bekannt. Am Ende werden sie auch wahrgenommen.

Übrigens: In der Gemeinde Dallgow-Döberitz wurde gerade erst im letzten Jahr eine Senkung von 90 auf 70 % herbeigeführt, auf

Antrag der CDU-Fraktion. Wollen Sie wissen, von welcher Partei der Bürgermeister ist? Partei kann man ja in dem Moment nicht sagen; Freie Wähler haben ja immer keine Partei.

(Zuruf: Er ist nicht bei uns!)

- Nein, er ist nicht bei Ihnen, aber er ist ein Freier Wähler, ein unabhängiger Bürger.

(Zuruf)

Gegen den Widerstand der unabhängigen Bürger ist es trotzdem durchgekommen.

Mein Fazit: Inhaltlich eine gute Idee, aber vielleicht sollte man lieber ein Handbuch schreiben. Sie sind Jurist; vielleicht machen Sie das einfach mal. Oder wir nehmen tatsächlich den Leitfaden, der ja schon erwähnt wurde.

Was den Leitfaden angeht, möchte ich Herrn Kollegen Zeschmann ins Spiel bringen. Herr Kollege Zeschmann, Sie haben netterweise gestern unseren geschätzten Kollegen Vogelsänger hier ganz ehrfürchtig als weißen Ritter bezeichnet. Ich glaube, das war die Formulierung, die Sie für Herrn Vogelsänger gefunden haben. Da will ich mal in Ihrer Sprache weitersprechen und eine Lanze für Herrn Vogelsänger brechen. Raten Sie mal, wer diesen Leitfaden verfasst hat! - Der Herr Minister Vogelsänger. - Danke schön. Glück auf!

Wir fahren in der Rednerliste fort. Zu uns spricht die Abgeordnete Johlige von der Fraktion DIE LINKE.

Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Straßenerschließungsbeiträge haben wir in dieser Wahlperiode schon öfter beredet; das klang eben schon an. Ich habe gestern schon zu einem Antrag der Freien Wähler gesagt, dass sich mir der Zeitpunkt nicht vollständig erschließt, zu dem er eingebracht wird. Das ist bei diesem Antrag auch der Fall.

Der Landtag hat bereits eine Datenerhebung zum Umgang mit der Problematik der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die sogenannten Sandpisten angefordert. Ich frage mich tatsächlich, warum wir sie nicht erst mal abwarten. Möglicherweise kann Herr Genilke etwas dazu sagen, wann wir damit rechnen können.

Meine Damen und Herren, uns eint das Ziel, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger von Kosten zu entlasten. Es bleibt das Problem, dass es kaum erklärbar ist, weshalb für teils jahrzehntelang genutzte Straßen bei einem grundhaften Ausbau auf einmal Beiträge erhoben werden. Gerade angesichts der abgeschafften Straßenbaubeiträge ergeben sich da natürlich immer wieder Fragen. Es ist auch schwer vermittelbar, weshalb die Ausbaustandards von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind und die Eigenanteile in unterschiedlicher Höhe erhoben werden.

Meine Damen und Herren, ich will trotzdem noch einmal betonen - das ist auch ein Unterschied zu mindestens einer Fraktion hier -: Ich teile die Auffassung, dass Straßenerschließungsbei

träge ganz abgeschafft werden sollten, nicht, weil bei einer Neuerschließung die Grundstückseigentümer sehr wohl große Vorteile haben und deshalb an den Kosten angemessen beteiligt werden sollten.

(Zuruf: Das haben wir nicht gefordert!)

- Nein, ich habe Sie auch nicht gemeint. Ich meinte gerade die AfD. Beim nächsten Mal sage ich es dazu, damit wir uns einig sind, über wen wir reden.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch erwähnen: Angesichts der Krise, in der wir uns gerade befinden, rückt eine vollständige Abschaffung natürlich in viel, viel weitere Ferne. Denn man muss dann schon erklären, warum man die Grundstückseigentümer in dieser Form entlasten will, sodass das Geld an anderer Stelle fehlt.

Dennoch: Ich bin der festen Überzeugung, dass das Problem der Sandpisten grundsätzlich gelöst werden muss. Es ist einfach auch der Job der Politik, Probleme irgendwann einmal vom Tisch zu räumen. Allerdings glaube ich, dass der Antrag der Freien Wähler dazu keinen Beitrag leistet.

Ich begrüße es sehr, wenn Städte und Gemeinden Wege gehen, die die Belastungen der Anwohnerinnen und Anwohner senken, diese an der Festlegung der Ausbaustandards beteiligen und über alternative Beschichtungen oder Ausbaustandards, die kostendämpfend wirken, Entlastungen herbeiführen. Aber ein Rundschreiben ist wenig hilfreich, weil es keine grundsätzliche Lösung bietet und weil es vor Ort in der Regel sehr konkrete Bedingungen gibt, von der Haushaltssituation über örtliche Gegebenheiten, die bisherige Erschließungssituation bis hin zu politischen Konstellationen in den Vertretungen, die bei diesen Fragen entscheidend sind. Es ist kaum denkbar, wie ein Rundschreiben auf alle Fälle anwendbar und vor allem auf alle Gegebenheiten zugeschnitten verfasst werden soll. Ich würde da tatsächlich eher die Gefahr weiterer Rechtsunsicherheiten sehen.

Meine Damen und Herren, mal ernsthaft: Es mangelt doch nicht an Informationen. Wo es den politischen Willen gab, andere Lösungen zu finden, wie in Bernau mit unserem Linken-Bürgermeister André Stahl, wurden diese auch gefunden. Ich denke, dass es eher am politischen Willen mangelt, und diesen ändert man mit sehr viel, aber nicht mit einem Rundschreiben. Informationen zu alternativen Wegen liegen bereits vor. Der Gemeindestraßen-Leitfaden wurde bereits erwähnt.

Meine Damen und Herren, deshalb abschließend: Wir werden uns zu dem Antrag enthalten. Wir setzen auf die Erhebung, die uns vom Ministerium vorgelegt werden wird. Wir setzen uns dann auch für grundsätzliche Lösungen ein. Über diese müssen wir reden. Denn Politik ist dafür da, Probleme zu lösen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Als Nächster spricht zu uns der Abgeordnete Klemp von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken werden zu Erschließungsbeiträgen herangezogen, wenn ihre Straßen erstmalig hergestellt werden. Das ist allgemein bekannt.

Ebenso allgemein bekannt ist, dass die Definition, wann eine Straße erstmalig hergestellt ist, mit dem, ich sage mal, laienhaften Verständnis nicht immer übereinstimmt. Die legendären märkischen Sandstraßen, an denen die Menschen seit Jahrzehnten leben und die seit vielen Jahren benutzt werden, gelten schließlich als nicht ausgebaut. Mithin werden die Nutzungsberechtigten zu Erschließungsbeiträgen herangezogen, wenn nun die Straße - in Anführungszeichen - erstmalig ausgebaut wird.

Der Antrag der Freien Wähler wünscht sich hierzu eine ministerielle Klarstellung der geltenden Rechtslage in zwei Punkten. Der erste bezieht sich auf die im Baugesetzbuch festgeschriebene Möglichkeit der Kommunen, bei einer Straßenerschließung auch weniger als 90 % der Kosten von den Anwohnerinnen und Anwohnern tragen zu lassen und selbst einen entsprechend größeren Anteil durch Steuergelder zu übernehmen.

Der vorliegende Antrag führt uns dann eine Reihe von Kommunen vor Augen, die von ebendieser Möglichkeit, geringere Beitragssätze festzulegen, Gebrauch gemacht haben. Wie nun? Dann scheint es ja doch zu gehen.

Sorry, dem Argument, eine Kommunalaufsicht würde das verbieten, kann ich nicht folgen. Ich bin lange genug Kommunalvertreter. Damit würde ich mich nie zufriedengeben in einer Zeit, in der man jede Satzung jeder anderen Brandenburger Kommune in Sekunden im Internet findet.

Hat jemals ein Bürgermeister oder eine Kommunalaufsicht eine Erschließungsbeitragssatzung beanstandet, weil sie geringere Sätze aufwies? Sie haben gesagt, dem war nicht so. Möglicherweise könnte das passieren, wenn die Gemeinde sich in der Haushaltssicherung befindet oder einen anderweitig genehmigungspflichtigen Haushalt hat. Schließlich ist eine Gemeinde nach § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung grundsätzlich zunächst verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.

Mein Fazit zu Punkt 1: Ich hätte kein Problem damit, wenn das Ministerium den gewünschten Brief schreibt, finde es aber auch nicht zwingend.

Punkt 2 ist demgegenüber viel spannender. Hier werden Hinweise gewünscht, wie durch „Anwendung alternativer Straßenbeschichtungsmaßnahmen“ Anliegerbeiträge vermieden werden können. Die Antragsteller führen unter anderem aus, ein einfaches Aufbringen von Spritzasphalt oder einer Makadamdecke sei kostengünstiger, sowohl für die Gemeinde als auch für die Anwohner. Das mag man bezweifeln. Wenn es tatsächlich für alle die billigste Lösung wäre, fragt man sich, warum dann überhaupt noch Straßen in Brandenburg grundhaft ausgebaut werden.

Das „Bernauer Modell“ des provisorischen Ausbaus wurde ja nicht in Bernau erfunden, sondern schon 2012 in Biesenthal angewandt. Statt von der von BVB / FREIE WÄHLER genannten Haltbarkeit von 20 bis 30 Jahren ging der Bernauer Bürgermeister André Stahl dabei laut Presseberichten 2017 aber nur von zehn Jahren Haltbarkeit aus. Aufgrund der mangelnden Haltbarkeit und der fehlenden Wirtschaftlichkeit sind die Biesenthaler Kommunalpolitiker jedenfalls nach fünf Jahren der Provisorien

längst wieder zu dem klassischen grundhaften Ausbau zurückgekehrt.

Einem muss ich natürlich ganz deutlich widersprechen: Ein provisorischer Ausbau ist sicher nicht ökologischer als ein grundhafter. Es kann doch nicht umweltverträglicher sein, eine Straße mit einer Haltbarkeit von zehn Jahren herzurichten, dann immer wieder auszubessern, schließlich das provisorische Material zu entfernen, zu entsorgen und die Straße wieder neu provisorisch herzustellen. Das finde ich wirklich nicht sehr überzeugend.

Eine sehr stichhaltige Argumentation in der Sache ergibt sich aus einer gutachterlichen Stellungnahme, die der Brandenburger Verfassungsrichter und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Ulrich Becker

(Lachen)

im Jahr 2018 für die Stadt Oranienburg angefertigt hat. Hier ging es um die Zulässigkeit provisorischen Straßenbaus aus beitrags- und haushaltsrechtlicher Sicht, also genau unser Thema.

In der Stellungnahme führte der Gutachter unter anderem aus, dass bei allen Entscheidungen der Gemeinde das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aus § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung zu beachten sei. Daher sei - Zitat - eine Grundsatzentscheidung, Anliegerstraßen ausschließlich in einer Qualität auszubauen, die knapp unterhalb einer endgültigen Herstellung liegt, voraussichtlich nicht durch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gedeckt und daher rechtswidrig.

Für diese Abwägung müsse die Gemeinde die Kosten für das Aufbringen des beitragsfreien Provisoriums mit dem kommunalen Eigenanteil am beitragsfähigen Aufwand eines grundhaften Ausbaus vergleichen. Entscheide sich die Gemeinde gegen eine Beitragserhebung und für eine Mehrbelastung des kommunalen Haushalts, so müsse es dafür gewichtige Gründe geben - Zitat: Allein das Motiv, eine Beitragspflicht der Grundstückseigentümer zu vermeiden, stellt keinen hinreichend gewichtigen Aspekt dar.

Meine Damen und Herren, ich denke, die Ausführungen haben gezeigt, dass die Frage 2 im Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER damit eigentlich als beantwortet gelten muss. Die Vermeidung von Anliegerbeiträgen mag zwar ein legitimes politisches Ziel sein, taugt aber nicht als rechtlich zulässige Begründung, eine Mehrbelastung eines kommunalen Haushalts in Kauf zu nehmen. Dementsprechend werden wir diesen Antrag ablehnen. - Vielen Dank.

Es wurde eine Kurzintervention des Abgeordneten Vida angezeigt. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Klemp, da Sie just Herrn Becker von der Kanzlei LOH hier anführen: Dieser Rechtsanwalt ist der Konterpapst der Bürgerentlastung bei Kommunalabgaben. Er ist verantwortlich für die Altanschließermisere, für eine der größten Unrechtsbeitragsregelungen, die wir in Brandenburg, in Ostdeutschland jemals gesehen haben. Dass er keine Entlastung vorschlägt, ist natürlich nicht überraschend. Er ist der Inbegriff des Lobbyismus der Abwasserzweckverbände

und steht für das Gegenteil von Bürgerentlastung und gerechten Beitragsstrukturen.

Sie haben auch infrage gestellt, dass ein Rundschreiben etwas bringt. Ich kann mich erinnern: Als es darum ging, die Altanschließerbeiträge einzutreiben, da glühte der Stift. Die Tasten im Ministerium wurden abgewetzt, als es darum ging, die Rundschreiben hinauszujagen, damit ja keine Erstattung erfolgt, damit ja keine Umstellung auf das Gebührenmodell erfolgt. Erzählen Sie doch nicht, dass Rundschreiben nichts bringen würden. Sie mussten ja neue Tastaturen bestellen, so abgenutzt waren die alten schon.

Sie haben dann gesagt: Es geht ja um die gesamte Bürgerschaft. - Wie sehr es Ihnen um die gesamte Bürgerschaft geht, sieht man doch daran, dass Sie jeden Bürgerentscheid auf Umstellung auf ein Gebührenmodell, auf Beitragssenkung, auf Mitbestimmung in den Kommunen ablehnen. Hier im Landtag haben Sie den Antrag, dass eine Weisung an die Kommunalaufsichten erteilt werden soll, Bürgerbegehren für zulässig zu befinden, abgelehnt. Also erzählen Sie doch nichts davon, dass hier die gesamte Bürgerschaft entscheiden will und wir als Freie Wähler doch nicht nur unsere Klientel im Blick haben sollen! Jeder Bürgerentscheid der letzten Jahre wurde verhindert, und einen Generalbeschluss, Bürgerentscheide in diesem Bereich zuzulassen, haben Sie doch erst im Januar oder Februar hier im Landtag abgelehnt. Also erzählen Sie hier doch nicht so etwas!

Natürlich berührt dieser Antrag nur einen kleinen Teil, weil wir sukzessive, Schritt für Schritt mit differenzierten Anträgen vorgehen wollen. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, uns in einem Punkt vielleicht entgegenzukommen oder in einem anderen kleinen Punkt entgegenzukommen. Wenn Sie aber pauschal etwas ablehnen, ist doch ganz klar, dass das alles in eine Generalforderung zur grundsätzlichen Abschaffung der Beiträge münden wird.

Herr Abgeordneter Klemp, möchten Sie darauf reagieren?