Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020

Herr Abgeordneter Klemp, möchten Sie darauf reagieren?

Lieber Herr Vida, ich werde mich hier nicht daran beteiligen, irgendwelche Verfassungsrichter, die gutachterliche Stellungnahmen machen, zu bewerten. Das ist nicht mein Punkt.

Ich habe auch nur die Stellungnahme zitiert und habe daraus geschlussfolgert, dass, wenn dieses von Ihnen beabsichtigte Rundschreiben erstellt werden würde, möglicherweise nicht darinstehen würde, was Sie sich erhoffen. Ich glaube, es gibt gute Gründe dafür, dass das so sein könnte. Insofern sollten Sie noch einmal überlegen, ob Sie dieses Rundschreiben tatsächlich haben wollen.

Als dritten Punkt stelle ich fest, dass Sie in weiten Teilen Ihrer Kurzintervention überhaupt nicht auf meine Rede reagiert haben, denn ich habe nie gesagt, hier würde die gesamte Bürgerschaft belastet und was weiß ich was. Das sind nicht die Argumente aus meiner Rede. Insofern haben Sie die Kurzintervention in dieser Hinsicht missbraucht. - Danke.

Ob es einen Missbrauch des Instruments der Kurzintervention gegeben hat, entscheidet immer noch das Präsidium.

Als Nächstes ist der Redebeitrag der Landesregierung an der Reihe. Zu uns spricht Herr Staatssekretär Genilke. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Problematik der Erschließungsbeiträge hat uns in dieser Legislaturperiode ja bereits wiederholt beschäftigt. Hierbei sind insbesondere die sogenannten Sandpisten in den Fokus gerückt - ich komme darauf noch zurück - und alles, was damit im Zusammenhang steht.

Im Rahmen der verschiedenen Debatten dürfte deutlich geworden sein, dass sich die Landesregierung auch hier ihrer diesbezüglichen Verantwortung durchaus bewusst ist. Vor dem Hintergrund der Ankündigung, bei den Möglichkeiten für eine Entlastung der betroffenen Bürger, um die es ja auch heute ging, die Sandpisten in besonderer Weise in den Prüffokus zu nehmen, erfolgt derzeit eine Datenerhebung zum Umfang der Problematik; Frau Johlige hat es angesprochen. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden und sollen Grundlage für eine weitere Befassung und tragfähige Entscheidung für den künftigen Umgang mit den Erschließungsbeiträgen sein.

So sehr dies vor dem Hintergrund des vorliegenden Antrags verfolgte Anliegen auch Zustimmung finden mag, so wenig, so glaube ich, überzeugt der aufgezeigte Weg. Denn ein gefordertes Rundschreiben mit dem skizzierten Inhalt erscheint weder zielführend noch sinnvoll und rechtssicher umsetzbar zu sein.

Der vielzitierte Gemeindestraßen-Leitfaden - Herr Vogelsänger wurde ja schon erwähnt -, gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenwesen erstellt - ich lasse ihn Ihnen mal liegen, Herr Vida -, ist 80 Seiten lang, aber eben auch acht Jahre alt. Er hat offensichtlich nicht dazu geführt, dass wir irgendetwas anders geregelt hätten, was Sie heute nicht am Ende dazu verführt hätte, genau das noch einmal zu fordern.

Ich möchte das an zwei Dingen festmachen. Denn entweder haben Sie nicht richtig recherchiert, dass es diesen Leitfaden gibt - das glaube ich nicht -, oder Sie unterschätzen, dass Sie auch mit einem Leitfaden zwei Dinge nicht betrachtet haben oder nicht genügend betrachtet haben, nämlich erstens, dass Sie trotz alledem Fachplaner für den Bau einer Straße brauchen. Das kann kein Leitfaden dieser Welt Ihnen abnehmen. Zweitens kann auch kein Leitfaden dieser Welt Ihnen abnehmen, die Bürgerbeteiligung durchzuführen. Ich sage Ihnen, warum nicht: Denn die haben die besondere Verantwortung für mehrere Dinge, ihre kommunale Straße betreffend, nämlich die Verkehrsstärke, eventuell den Lkw-Betrieb oder zumindest den Lkw-Anteil auf einer Straße, das Straßenbegleitgrün. Wollen Sie das haben, ja, nein, in welcher Form? Wie wollen Sie die Straße entwässern?

Sie haben natürlich auch die Vorgaben zu beachten: Ist diese Straße genügend frostfrei errichtet? Denn da geht es am Ende um Folgeschäden. Sie müssen betrachten: Wie ist die Bebauungsdichte in der Straße? Sie müssen beachten: Gibt es Brücken? Gibt es Querungen? Was sagt die Verkehrssicherheit? Ist das eine Einbahnstraße, ja oder nein? Welche Breite soll sie haben? Mit welchem Baustoff soll sie am Ende ausgerüstet sein? - Und das entscheiden nicht wir in diesem Land. Warum sollten wir das auch tun?

Sie sagen immer, wir müssten alles vorschreiben. Wir sind keine Räterepublik. Wir sind eine Demokratie, und wir haben kommunale Selbstverwaltung. Ich bin der Meinung: Am besten können es die entscheiden, die vor Ort auch die Verantwortung tragen; das sind unsere Bürgermeister, das sind unsere Gemeinderäte. Die wissen sehr genau, was den Menschen auf der Seele brennt, wie sie das gestalten wollen, und am Ende werden sie es auch genau so entscheiden.

Insofern darf ich ankündigen, dass wir natürlich - das hat der Minister bereits zugesagt, auch im Ausschuss - diese Informationen im Ministerium erarbeiten; das hängt etwas, weil der Rücklauf aus den Kommunen über den Städte- und Gemeindebund sehr spärlich war. Ich nehme an, dass das in besonderer Weise auch etwas Corona-Bedingtes war. Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir das recht zeitnah noch einmal mit den Städten und Gemeinden besprechen werden.

Im Übrigen haben wir ja bereits von Herrn Noack gehört - ich denke, das ist sehr eindrucksvoll geschildert worden -: Sie können Erschließungsbeiträge nicht immer als ein rundes Thema ansehen. Sie haben es selbst auch gesagt: Sie wollen ja die Sandstraßen extra betrachtet haben. Erschließungsbeiträge regeln nämlich auch in der Zukunft neu zu errichtende, zum Beispiel durch einen Projektentwickler zu bauende Wohngebiete. Warum ich aus dem Topf der Steuerzahler, also der Allgemeinheit, jenen, die da wohnen, das einfach so bezahlen soll, erschließt sich mir nicht. Wenn das Gemeinden machen, ist das meines Erachtens in Ordnung. Wenn sie es nicht machen, kann ich es auch verstehen.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Sekunde! - Im Übrigen darf ich auch erwähnen, dass Sie den von Ihnen gerade viel zitierten Antrag aus meiner Heimatstadt in diesem Plenum vor einem Jahr abgelehnt haben. Auch das müssen Sie zumindest mal zur Kenntnis nehmen. Sie haben sich, glaube ich, mutig enthalten. Da war offensichtlich die Bereitschaft, dem zuzustimmen, nicht allzu groß.

(Zuruf)

Frau Johlige.

Das Wort erteile immer noch ich.

Ja, nichts anderes.

Frau Johlige, bitte.

Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe nicht so ganz verstanden, wann wir jetzt damit rechnen können, Ihre Erhebung vorgelegt zu bekommen. Sie sagten jetzt etwas von „zeitnah“. Können Sie uns ungefähr einen Zeitraum nennen, in dem wir damit rechnen können, dass wir das vorgelegt bekommen, damit wir ungefähr wissen, in welcher Zeitspanne wir dann tatsächlich das Problem bearbeiten können?

Geplant war in der Tat, dass wir bis Ende Mai schon diese Daten haben. Der Städte- und Gemeindebund hat um etwas Aufschub gebeten, muss ich sagen. Wir sind natürlich auf die Hinweise der Städte und Gemeinden angewiesen. Wir sind aber der Meinung, dass vier Wochen ein angemessener Zeitraum ist, um das nachzuholen. Ich gehe also davon aus, dass wir wahrscheinlich Ende Juni schon mit ersten verwendbaren Ergebnissen aufwarten können, auch im Ausschuss.

Insofern vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.

Zum Schluss der Debatte hat noch einmal die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER mit dem Abgeordneten Vida das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Genilke, ich verstehe natürlich, dass Sie jetzt in einer Bredouille sind. Denn noch im August 2019 haben Sie als Fraktionsvorsitzender der CDU in der Stadtverordnetenversammlung Finsterwalde eine Resolution beantragt, den Landtag aufzufordern, die Erschließungsbeiträge gänzlich abzuschaffen. So viel zu dem Thema „Vorschriften von oben“. Ich verstehe natürlich, dass Sie im Rahmen Ihrer neuen Tätigkeit da etwas Schwierigkeiten haben. Aber bleiben Sie bitte bei der Wahrheit!

Drucksache 6/11536, Entschließungsantrag des Abgeordneten Péter Vida, seinerzeit fraktionslos, vom 10. Juni 2019:

„Der Landtag möge beschließen: […] 3. Die Landesregierung wird daher beauftragt, über die Abschaffung der Straßenbaubeiträge hinaus einen Straßenbaubeitrag-HärtefallFonds aufzulegen.“

Und in einem weiteren Änderungsantrag wurde gefordert, auch die Erschließungsbeiträge in den Blick zu nehmen. Also unterstellen Sie bitte so etwas nicht aus der letzten Wahlperiode. Das ist faktenfrei.

Richtig ist, dass die CDU-Fraktion seinerzeit auch die gänzliche Abschaffung der Beiträge für Sandstraßen gefordert hat. Das haben wir unterstützt. Das steht in unserem Wahlprogramm. Es steht immer drin - auch auf jeder Infotour weise ich darauf hin -: Diese Forderung erstreckt sich nicht auf Vorhaben- und Erschließungsgebiete, Projektierer auf der grünen Wiese. Das haben wir nie gefordert - das wäre auch nicht einzusehen - und fordern wir auch heute nicht.

Meine Damen und Herren, ich verstehe ja, dass Sie die Datenerhebung abwarten wollen. Aber die hier beschriebenen Belastungen bestehen jetzt. Sie sprechen immer von Allgemeinheit, doch meinen mitunter nur einzelne Bürgermeister, einzelne Mehrheitsfraktionen und mitunter auch das eine oder andere Bauunternehmen, meine Damen und Herren, denn die große Mehrheit ist für die Mitbestimmung und Beitragsentlastung.

Genau die gleichen Argumente, die Allgemeinheit und die Bürgerschaft, habe ich auch in Bernau gehört, im Jahr 2013. Da war André Stahl noch in Biesenthal - nur fürs Protokoll. Damals gab es in Bernau einen Bürgerentscheid zur Mitbestimmung beim Ausbau von Anliegerstraßen. Da hieß es von allen Parteien genauso: Die Gesamtheit, die Allgemeinheit muss entscheiden. - Und was hat die Allgemeinheit gesagt? 94 % der Abstimmenden haben für die Mitbestimmung gestimmt. In jedem Ortsteil Bernaus, auch da, wo nur Mieter wohnen, haben mindestens 90 % für die Mitbestimmung votiert.

Der Trennungsgraben verläuft also nicht zwischen Eigentümern und Mietern; er verläuft häufig zwischen Bürgern insgesamt und der Mehrheitsmeinung in der Gemeindevertretung - nur fürs Protokoll.

Meine Damen und Herren, die Prüfungen mögen jetzt laufen; das erkenne ich an. Die wollen wir uns ansehen. Aber die Hinweise, die in diesen Antrag mündeten, sind aktuell und sind akut. Neben Finsterwalde und Bernau sind auch andere Orte dabei, Resolutionen zur Abschaffung der Beiträge zu beschließen. Ja, das werden wir auch befeuern. Das werden wir unterstützen, ganz klar.

Insgesamt muss die unfaire Finanzierungsmethodik überwunden werden. Dieser Antrag ist ein Zwischenschritt hierzu. Insofern werbe ich noch einmal um Zustimmung.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Rednerliste und kommen zu den Abstimmungen. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrages an den Innenausschuss. Ich darf Sie fragen, wer den Antrag „Fortschritt bei Kommunalabgaben ermöglichen: Bürger und Gemeinden bei Straßenerschließungsmaßnahmen entlasten“, Drucksache 7/1141, an den Ausschuss überweisen möchte. Ich bitte um Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dem Überweisungsantrag mehrheitlich nicht zugestimmt.

Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag „Fortschritt bei Kommunalabgaben ermöglichen: Bürger und Gemeinden bei Straßenerschließungsmaßnahmen entlasten“, Drucksache 7/1141, folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei mehreren Enthaltungen ist dieser Antrag ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Damit beende ich Tagesordnungspunkt 13. Bevor wir in Tagesordnungspunkt 14 eintreten, müssen wir noch eine wirklich lebenswichtige Frage klären. Nachdem wir den vorletzten Tagesordnungspunkt heute ohne Debatte behandeln werden, kam aus mehreren Fraktionen die Frage oder die Bitte, ob wir die Mittagspause streichen können, um die Tagesordnung entsprechend zu straffen. Ich darf Sie daher fragen: Wer ist damit einverstanden, dass wir die Mittagspause heute ausfallen lassen? – Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen ist es damit so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf.

TOP 14: Anerkennungsprämie für Beschäftigte in der Altenpflege sowie in Gesundheitsberufen

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/1170

Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/1255 (Neudruck)

Die entsprechenden Unterlagen liegen auf den Tischen am Saalende aus. Sie können also dort jetzt zugreifen.

Die Aussprache eröffnet der Kollege Kretschmer von der Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 7. April haben sich Beschäftigtenvertreter aus 20 brandenburgischen Krankenhäusern mit einem offenen Brief an die Landesregierung gewandt, um auf die aktuelle Situation in den Kliniken aufmerksam zu machen, ihre berechtigten Forderungen vorzustellen und um ein Gespräch mit dem Ministerpräsidenten und der Gesundheitsministerin zu ersuchen.

„Schon“ nach knapp sechs Wochen, am kommenden Montag, findet nun endlich eine Videokonferenz der Beschäftigten und der Gesundheitsministerin statt. Dazu beigetragen hat sicherlich auch die Tatsache, dass unterdessen mehr als 3 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der brandenburgischen Krankenhäuser diesen Brief unterzeichnet haben.

Nach Jahren des Personalabbaus, besonders im Bereich der Pflege, nach Jahrzehnten der Ausgliederung in den Kliniken und des immer weiter steigenden Kostendrucks in den Krankenhäusern und der zunehmenden Profitlogik und Privatisierung im Gesundheitswesen haben die Beschäftigten in der Corona-Krise erfahren dürfen, dass sie auf einmal systemrelevant sind. Sie durften erleben, dass ihnen wiederholt gedankt wird und dazu aufgerufen wurde, von den Balkonen zu applaudieren. Doch, meine Damen und Herren, damit ist es nicht getan. Applaus und warme Worte allein genügen nicht.

Zu Recht wird eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens gefordert. Dazu gehören die Abschaffung der Fallpauschalen und eine auskömmliche Finanzierung der Investitionsbedarfe in den Krankenhäusern, verbindliche Personalvorgaben, die Wiedereingliederung beispielsweise der Reinigung in die Kliniken und nicht zuletzt eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten und die Rückkehr in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Letztendlich geht es um den Grundsatz „Gesundheit ist keine Ware“, um nicht mehr und nicht weniger.