Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020

Ja, es gibt ein Kostenargument; da haben Sie recht. Eine Beispielrechnung: Für drei Monate kostet die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 80 % die Arbeitslosenversicherung 1 Milliarde Euro.

Hier ist aber Folgendes passiert - darüber wurde nicht diskutiert, sondern das ist sofort erfolgt -: Ab sofort erstattet die Bundesagentur den Unternehmen 100 % aller Sozialabgaben. Allein diese Erstattung für die Unternehmen kostet 3 Milliarden Euro. Sie sind also nicht dazu bereit, 1 Milliarde Euro mehr aufzuwenden, um das Kurzarbeitergeld zu erhöhen, um Sicherheit für viele Tausend Menschen in diesem Land zu schaffen, aber Sie sind bereit, den dreifachen Betrag zu zahlen, um den Arbeitgebern die Sozialabgaben zu erstatten. Das finde ich tatsächlich ungerecht. Das kann man alles machen, auch in der jetzigen Situation. Aber hier sieht man, welche Prioritäten gesetzt werden. An dieser Stelle finde ich schon: Diese 1 Milliarde Euro hätten wir in dieser Situation auch. Damit würden wir vielen Menschen helfen.

Zum Ende will ich kurz auf Folgendes kommen: Kollege Redmann hat in den letzten Tagen immer wieder erklärt, dass wir auf das Kurzarbeitergeld stolz sein können, dass wir da wirklich eine tolle Sache haben. Kollege Redmann, ich habe Ihnen etwas mitgebracht - schauen Sie einmal! -, damit Sie es jetzt auch verstehen, damit Sie es sehen:

Deutschland ist in Westeuropa und Mitteleuropa Schlusslicht beim Kurzarbeitergeld - Schlusslicht! Irland zahlt 100 %, Österreich 80 % bis 90 %, Frankreich 84 %, Spanien 70 %.

Lieber Herr Redmann, ich habe schon festgestellt, dass Sie gern Deutschland und sein Sozialsystem mit Rumänien und Bulgarien vergleichen. Das ist Ihr Problem, hat aber nichts mit der Realität der Brandenburger zu tun. Dass Sie Ihre Standards in der Sozialpolitik Bulgarien und Rumänien angleichen wollen, ist Ihre Sache. Wir wollen, dass die Menschen hier gut leben können, und meinen, dass das Kurzarbeitergeld erhöht werden muss.

Letzter Satz. Wir werden in dieser Debatte merken: Die SPD wird für die Kurzarbeitergelderhöhung sein, die Grünen sind sowieso für die Kurzarbeitergelderhöhung, die CDU ja eigentlich auch. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns heute hier ein klares Signal setzen: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Er tut nicht weh. Er macht nicht einmal viel Arbeit und kostet kein Geld. Frau Lange wird also auch zustimmen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Als Nächster spricht nun für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Rüter.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vorhin musste ich mich ein bisschen kneifen. Eigentlich dachte ich, im September letzten Jahres sei ich in den Brandenburger Landtag gewählt worden und nicht in den Bundestag. Offensichtlich führen wir jetzt mehr und mehr Stellvertreterdebatten. Ich hatte gehofft, dass wir Debatten über Landesthemen führen. Aber egal! Es ist ein wichtiges Thema. Deswegen möchte ich hier gern dazu reden und die Meinung der SPD-Landtagsfraktion kundtun.

In dieser extremen Ausnahmesituation, in der wir uns aktuell befinden, haben wir es nun wirklich mit sehr vielen unterschiedlichen Schicksalen und Nöten zu tun. Das wird hier niemand bestreiten oder negieren. Überall wird versucht, die Schäden für alle Menschen in diesem Land so gering wie möglich zu halten. Dafür wurden schon einige Programme aufgelegt. Wir haben gerade ein anderes beschlossen. Es wird - davon gehe ich aus, ohne prophetische Fähigkeiten zu besitzen - nicht das letzte gewesen sein.

Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit zu unterstützen, hat man sich - das darf bitte auch nicht vergessen werden - auch auf Initiative sozialdemokratischer Wirtschaftsminister Ende April mit der Bundesregierung auf eine gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geeinigt. Also wurde hier agiert, bevor der uns jetzt vorliegende Antrag überhaupt um die Ecke kam.

Das Kurzarbeitergeld steigt in verschiedenen Staffelungen - das brauche ich jetzt nicht zu wiederholen - und erreicht am Ende - nach sieben Monaten - 80 % bis 87 %. So wurde für die Zeit der Krise ein Kompromiss gefunden. Ich will nicht verhehlen, dass ich, dass sich Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten etwas anderes vorgestellt haben. Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits vor einem Monat eine sofortige Erhöhung auf 80 % bzw. 87 % - Letzteres im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Kindern usw. - gefordert.

Das vorliegende Ergebnis ist ein Kompromiss bei einem Instrument, welches verhindert, dass viele Beschäftigte - die Zahlen haben wir alle gehört - arbeitslos werden. Das nämlich wäre keine Alternative. Ohne das Instrument des Kurzarbeitergeldes würden wir heute über eine ganz andere Zahl von Arbeitslosen auch bei uns in der Mark Brandenburg sprechen.

Für diese Initiative und den Einsatz möchte ich unserem Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Jörg Steinbach, sehr danken.

(Zuruf)

- Hat er gehört! - Ich weiß, es war Minister Steinbach ein persönliches Anliegen, in den Verhandlungen mit dem Bund das Beste herauszuholen. Das hat er auch getan. Wir kennen den Kompromiss.

Wir sehen ebenfalls die Notwendigkeit, das Kurzarbeitergeld zu reformieren. Es soll mit den Erfahrungen, die wir mit dieser Krise gemacht haben, überarbeitet, erweitert werden. Wir sehen, dass das Kurzarbeitergeld in seiner jetzigen Form für solche Krisen verbesserungswürdig ist.

Es war ursprünglich dafür gedacht, kurzzeitige Probleme in einer Branche abzufedern und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Dennoch bin ich wirklich sehr dankbar, dass wir es haben, um härtere Schicksale verhindern zu können; ich habe das schon angemerkt. Deshalb brauchen wir eine Reform, aber nicht so, wie der vorliegende Antrag es vorschlägt.

Außerdem würde das Kurzarbeitergeld als Leistung der Arbeitslosenversicherung völlig ausgehebelt werden. Eine Gleichstellung von geringfügig Beschäftigten wie Minijobbern oder studentischen Beschäftigten ist mit dem Instrument des Kurzarbeitergeldes einfach nicht möglich. Ja, auch da brauchen wir eine andere Lösung. Ja, ich gehe davon aus, dass es eine Lösung geben wird.

Wir brauchen ein soziales Sicherungssystem auch für diese Form der Beschäftigung, auch für diese Menschen. Aber das Kurzarbeitergeld, wie im Antrag beschrieben, zu verdrehen, ist sicherlich nicht der richtige Weg. Stattdessen sollten wir uns Nachbesserungen bei der Kurzarbeiterregelung für Azubis überlegen, die gegenwärtig auch erst nach sechs Wochen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger arbeiten mit Hochdruck daran, jedem die größtmögliche Unterstützung zu ermöglichen. Aber wir werden es nicht schaffen, alle Ausfälle durch diesen Wahnsinn, durch diese Krise komplett zu kompensieren. Ich warne davor, dies zu suggerieren. Das schafft Neid. Das schafft Missgunst in einer Zeit, in der Solidarität eigentlich etwas viel Wichtigeres sein sollte.

Gemeinsam müssen wir daran arbeiten, Sicherungssysteme noch besser zu machen. Wir müssen Mechanismen für den Fall entwerfen, dass sich eine solche Krise - was ich wirklich nicht hoffe - wiederholen sollte. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Rednerliste mit dem Abgeordnete Münschke für die AfD-Fraktion fort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste an den Bildschirmen! Geringfügig Beschäftigte sind als Leistungsträger in vielen Arbeitsbereichen unverzichtbar. Sie sind oftmals wie das Öl, welches die Maschine

rundlaufen lässt. Krisen treffen sie aufgrund sozialrechtlicher Benachteiligung aber unverhältnismäßig hart. So haben sie zum Beispiel derzeit keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld wie die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Allein schon deswegen - zu den übrigen Aspekten dieses Antrags komme ich später noch - werden wir hier zustimmen.

Als AfD-Fraktion haben wir immer wieder betont, wie wichtig ein handlungsfähiger Sozialstaat ist. Besonders in so einer außerordentlichen Krisensituation wie jetzt zeigen sich die Versäumnisse der Vergangenheit. Gerade Sie, werte Damen und Herren von den Linken, die seit 1990 ohne Unterbrechung in diesem Haus vertreten sind und über zwei Legislaturperioden mitregiert haben, zeigen mit diesem Antrag, wie unglaubwürdig Ihr Handeln in der Vergangenheit tatsächlich war.

Zwar ist Ihr Antrag jetzt, wo es darauf ankommt, zu loben. Aber dass Sie ihn jetzt stellen müssen und nicht in den letzten 30 Jahren längst dafür gesorgt haben, dass es mehr Gerechtigkeit für die Beschäftigten - gerade die geringfügig Beschäftigten - gibt, ist schon beschämend. Dass Sie Ihrem Antrag die Überschrift „Endlich mehr Gerechtigkeit‟ geben müssen, zeigt doch, dass auch Sie in diesem Bereich jahrelang etwas versäumt, gar vernachlässigt haben.

Aber schauen wir nach vorn. Was richtig ist und warum wir zustimmen werden: Das Kurzarbeitergeld muss rückwirkend zum 1. März 2020 auf einheitlich 90 % des Nettoentgeltes erhöht werden. Wer nur den gesetzlichen Mindestlohn erhält, muss Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 % seines Nettolohnes bekommen. Geringfügig Beschäftigte wie Minijobber oder studentische Beschäftigte müssen gleichgestellt werden und gleichberechtigt Anspruch auf Kurzarbeitergeld erhalten.

Ihre Forderung, dass Betriebe, die staatliche Hilfe aufgrund der Corona-Pandemie in Anspruch genommen oder Kurzarbeit durchgeführt haben, ihren Beschäftigten eine Arbeitsplatzgarantie für mindestens ein Jahr gewähren müssen, schießt aber deutlich über das Ziel hinaus. Wie sollen Unternehmer, die selbst zur Beantragung eines Liquiditätskredites aktuell kaum einen plausiblen Wirtschaftsplan erstellen können, denn eine Arbeitsplatzgarantie aussprechen? Das ist schlicht unmöglich.

Auch wir fordern, dass Menschen, die in „Kurzarbeit null“ sind, vor betrieblich begründeten Kündigungen geschützt werden. Die Ausdehnung des Kündigungsschutzes auf mindestens ein Jahr ist jedoch lebensfern. Gerade so eine Verpflichtung könnte Unternehmen in dieser ungewissen Zeit in die Insolvenz treiben.

Was wir in Ihrem Antrag nicht verstehen, ist, wer jetzt tätig werden soll. Sie fordern den Landtag auf, zu beschließen, dass unsere Landesregierung eine Bundesratsinitiative ergreifen soll, um Ihre Forderungen bundesweit Gesetz werden zu lassen. Auf der zweiten Seite im ersten Absatz fordern Sie dann aber:

„Deshalb muss [...] das Land [...] aktiv werden und das Kurzarbeitergeld des Bundes flankieren. Rückwirkend […] auf [...] 90 Prozent des Nettoentgelts [erhöhen].‟

Ja, wer denn nun? Der Bund? Bis das über eine Bundesratsinitiative geschehen ist, ist die Viruskrise hoffentlich lange vorbei. Oder doch das Land aus eigenen Mitteln, jetzt und gleich? Das wäre durchaus sinnvoll. Das müssten Sie bitte, bevor wir nachher hier abstimmen, noch klarstellen.

Was fehlt in Ihrem Antrag - gerade, weil Sie mehr Gerechtigkeit für Beschäftigte in der Krise wollen? Kurzarbeit darf - nicht nur in dieser Krise - nicht zu geringeren Beiträgen in die Rentenversicherung und damit zu weniger Rente im Alter führen. Wir sagen, dass während des Kurzarbeitergeldbezuges ungekürzte Rentenversicherungsbeiträge auf Basis des ursprünglichen Verdienstes gezahlt werden müssen, um spätere Nachteile in der Rente zu vermeiden.

Auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz müsste angesichts dieser Krise endlich die notwendige Anpassung erfahren. Für die Millionen Leiharbeitskräfte dürfen Arbeitsunterbrechung oder Kurzarbeit keine Nachteile haben. Lohngerechtigkeit für Leih- arbeitskräfte ist längst überfällig. Das wird jetzt schmerzvoll überdeutlich.

Aber auch Arbeits- und Gesundheitsschutz gehören zur Gerechtigkeit für Beschäftigte in der Krise. Maßnahmen, die sich während der Corona-Krise bewährt, als sinnvoll herausgestellt haben, sollten dauerhaft und bundeseinheitlich festgeschrieben werden. Und damit meinen wir nicht den Maulkorb - ähm, Mundschutz - für alle, sondern beispielsweise den Schutz im Gesundheitssektor.

Dieser Antrag geht in die richtige Richtung und zielt auf dringend nötige Verbesserungen ab. Insgesamt ist die Chance dennoch vertan. Er springt zu kurz. Doch hier und heute liegt kein anderer Antrag zur Abstimmung vor, und deshalb stimmen wir zu. - Vielen herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Als Nächster spricht zu uns der Abgeordnete Bommert für die CDU-Fraktion.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Heute habe ich korrekt begrüßt. - Herr Walter schmunzelt schon. Herr Walter, ich lese immer gerne die Überschriften der Anträge. Das war gestern so, und das ist heute so. „Endlich mehr Gerechtigkeit“ - ich hatte schon immer ein Problem mit „mehr Gerechtigkeit“. Mir fällt dazu Justitia ein. Ich weiß nicht, ob es mehrere Gerechtigkeiten gibt, aber ich habe ein bisschen das Gefühl, dass Sie an der Waage immer ein Stück ziehen wollen, sodass sich die Gerechtigkeit mehr in eine Richtung neigt. Deshalb: Gerechtigkeit ist Gerechtigkeit. - Sonst kommt nächste Woche oder im nächsten Plenum die AfD und sagt, sie will noch mehr Gerechtigkeit als Sie jetzt. Das kam eben schon ein bisschen durch.

Was ist das grundlegende Ziel des Kurzarbeitergeldes? Es wurde schon viel gesagt. Es ist ein Instrument, um den kurzzeitigen, vorübergehenden Arbeitsausfall zu überbrücken und die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter zu ermöglichen. Entlassungen sollen vermieden werden. Das ist der Sinn des Kurzarbeitergeldes.

Es ist auch für die Betriebe nicht immer einfach, das zu machen. Man könnte auch sagen, man entlässt die Leute. Wir hatten das schon einmal. Es ist so: Der Arbeitgeber muss in den meisten Fällen das Kurzarbeitergeld erst einmal vorstrecken; denn es dauert von der Abrechnung her eine ganze Weile, bevor der Arbeitnehmer es bekommt. Deshalb muss man an der Stelle die Arbeitgeber, die das machen, auch einmal ein bisschen würdigen. Das ist keine einfache Kiste. Was die Erhöhung betrifft: Das ist nun beschlossen. Sie erfolgt nicht im ersten Monat. Darüber

kann man sich streiten, wenn man will, aber, wie gesagt, Kurzarbeitergeld dient der Überbrückung.

Herr Walter, ich wurde bei Ihrer Rechnung ein bisschen stutzig, als Sie von 200 Euro im Monat fürs Tanken sprachen. Wer nicht zur Arbeit fährt, wer zu Hause sein muss, weil wir Ausgangssperren haben, wird sicherlich nicht 200 Euro im Monat fürs Tanken ausgeben. Der fährt höchstens einmal zu irgendeinem Laden, um einzukaufen. Da lagen Sie mit Ihrer Zahl nicht ganz richtig.

(Zuruf)

- Nein, Sie hatten „Tanken“ gesagt. Sie können es nachlesen.

(Zuruf)

- Das steht vielleicht im Antrag. Gesagt haben Sie aber „Tanken 200 Euro“.

Das Ziel bleibt also die Verhinderung der Arbeitslosigkeit, und wir sehen, dass es funktioniert. Die meisten Unternehmen handeln wirklich verantwortungsbewusst und beantragen Kurzarbeitergeld. Dazu muss man sagen - im Gegensatz zu dem, was Sie sagen -: Es sind nicht alle in 100 % Kurzarbeit. In vielen Firmen ist es so, dass sie vielleicht 10 oder 20 % Kurzarbeit haben, weil es zu bestimmten Ausfällen kommt. Es sind ein paar Tage, die sie überbrücken, aber nicht die ganze Zeit.

Dabei wird ausgeblendet, dass der Bund mit seinen Anpassungen bereits dafür gesorgt hat, dass das Kurzarbeitergeld erhöht wird und dass die Menschen, wie gesagt, staatlich unterstützt werden. Und es gibt an ein paar Stellen auch die Möglichkeit des Hinzuverdienens. Es wird nicht überall funktionieren, aber ich selber kenne Menschen, die das in dieser Zeit machen.

Jetzt komme ich zu dem, was ich nicht ganz verstehe - der Kollege Münschke hat es schon aufgegriffen -: Gestern waren Sie noch die Kämpfer für die Kleinstunternehmen, die Solo-Selbstständigen und, und, und. Aber in dem Antrag zu fordern, dass der, der Kurzarbeitergeld beantragt oder die Soforthilfe in Anspruch genommen hat, sicherstellen soll, dass seine Mitarbeiter ein Jahr in Beschäftigung bleiben können, ist völlig weltfremd.

Eigentlich müsste jeder Unternehmer, der jetzt da draußen zuhört, erkennen, dass Sie nicht im Geringsten daran interessiert sind, Unternehmer zu stützen; denn mit dieser Forderung bringen Sie die Menschen in große Schwierigkeiten: wenn die Unternehmer ihre Mieten und alles andere nicht zahlen können, wenn Aufträge ausbleiben - was passieren kann; wir wissen nicht, was am Ende dieses Jahres sein wird -, wenn die Unternehmer also einfach dastehen und nach der Kurzarbeit sagen müssen: Liebe Leute, wir müssen euch entlassen, wir haben keine Einnahmen, wir haben keine Aufträge.

Schauen Sie sich einmal den Messebau an. Ich kenne dort Unternehmer, die ihre Leute zwar noch in Kurzarbeitergeld haben, aber eigentlich jetzt schon ahnen, dass es keine Messen geben wird und sie das nicht machen werden. Die kämpfen echt ums Überleben. Am Jahresende wird sich zeigen, was da ist. Wer da keine Einkünfte mehr hat, kann die Menschen nicht für ein Jahr beschäftigen. Der ist dann nämlich platt. Auch die Arbeitgeber zahlen anteilig SV-Beiträge. Das gilt es zu berücksichtigen. Es kommt immer so rüber, als ob nur die Arbeitnehmer die zahlten, so ist das aber nicht.