Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020

An dieser Stelle danke ich allen Mitarbeitern für ihre wichtige Arbeit. Seit März sind die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen im Homeoffice. Ein Anstieg, eine Verdoppelung der Anfragen, ist zu verzeichnen. 70 bis 80 % der Anliegen befassen sich mit Auswirkungen der Corona-Pandemie. Es geht zum Beispiel um Theaterkarten, um Reisen, Gutscheine oder Geldrückzahlungen. Es geht um das Angebot, Konzerte zu verlegen. Muss ich einen Gutschein annehmen? Bekomme ich meine Beiträge für den Fitness-Club zurück? Und so weiter und so fort.

Das Team von Herrn Dr. Rumpke in Potsdam ist in alle Richtungen gefordert. Dankbar sind die Anrufer, wenn sich Lösungswege auftun. Klar ist, dass die Verbraucherzentralen nicht nur in der Krise, sondern auch davor ihre Daseinsberechtigung unter Beweis gestellt haben. Die Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie ist uns als CDU daher ein besonderes Anliegen.

Besonders wichtig sind auch die Aufklärung und der Schutz unserer Kinder. - Den Schwenk des Kollegen der AfD verstehe ich überhaupt nicht. - Deshalb ist es uns so wichtig, Schüler über die

Schwerpunkte der Finanzbildung, gerade der Medien- und Konsumbildung, der Gesundheits- und Ernährungsbildung - wir haben viel zu viele dicke Leute - und über Verbraucherrecht und Nachhaltigkeit weiterhin aufzuklären. - Es möge sich bitte niemand persönlich angesprochen fühlen. Ich rede wirklich über Ernährungsberatung, und dies auch schon an den Schulen.

Für all jene, die im Moment ihre Reise nicht antreten können und ihr Geld dringend brauchen, müssen wir eine Lösung finden. Gutscheine vermitteln zwar den Anschein von Bargeld bzw. sind Bargeld wert, aber die Sorge, dass ganze Reiseunternehmen vom Markt verschwinden, ist tatsächlich groß.

Insgesamt komme ich zu dem Schluss, dass es im Zuge der Globalisierung und Weiterentwicklung der Medien zu immer neuen Herausforderungen für die Menschen und damit auch zu Fragen und Anliegen an die Verbraucherzentralen kommen wird und diese für das Land auch in Zukunft enorm wichtig sein werden. - Herzlichen Dank für Ihr Zuhören.

Danke schön. - Für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion hat Frau Abgeordnete Wernicke das Wort. Bitte sehr!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Schutz der Verbraucherrechte ist in diesen schnelllebigen Zeiten besonders wichtig. Die voranschreitende Digitalisierung stellt eine Chance, aber auch ein erhebliches Risiko für die Verbraucher dar. Deshalb ist es richtig, den mobilen und digitalen Verbraucherschutz zu fördern.

Während sich Verbraucher in größeren Städten in Beratungsstellen der Verbraucherzentrale informieren können, haben die Brandenburger und Brandenburgerinnen im ländlichen Raum einen aufwendigeren Zugang zu den Beratungsstellen. Als eine sehr sinnvolle Maßnahme erweist sich diesbezüglich das Pilotprojekt „Digimobil“ der Verbraucherschutzzentrale. Städte mit über 5 000 Einwohnern - jetzt haben wir wieder die Zahl 5 000 - in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Uckermark und Oberhavel konnten sich als Standort bewerben. Momentan fährt das Digimobil 15 der 22 Orte, also knapp 70 % der in diesen Landkreisen infrage kommenden Städte an.

In der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg findet das Digimobil auf 56 Seiten nur einmal Erwähnung: Ziel dieses Projekts sei die Sicherung der Verbraucherberatung unter dem Blickwinkel der demografischen Entwicklung und der Altersstruktur der Menschen vor Ort, und gerade der ländliche Raum solle dabei nicht vergessen werden.

Unter diesem Aspekt ist nicht nachvollziehbar, warum die Antragsteller nur eine mit dem Digimobil vergleichbare Lösung für den Süden des Landes Brandenburg fordern. Einfach mal rechnen! Das Land Brandenburg hat ca. 120 Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 5 000. Wenn sich wie beim Pilotprojekt rund 70 % der Orte bewerben, müssten 87 Standorte betreut werden. Die Maßgabe der Verbraucherzentrale, wonach das Digimobil jeden Standort einmal pro Monat anfahren soll, wäre mit zwei Digimobilen nicht umzusetzen. Vier wären nötig.

Der Antrag ist dahin gehend unzureichend und wird der überwiegend ländlichen Prägung des Landes Brandenburg nicht gerecht. Die dem Grunde nach sehr effektiven Maßnahmen müssen deutlich ausgebaut werden.

Der Verbraucherschutz ist vor dem Hintergrund des intensiven Waren- und Dienstleistungsverkehrs der brandenburgischen Bevölkerung mit Polen aus Sicht von BVB / FREIE WÄHLER unbedingt zu stärken und personell auszubauen. Besonders der Onlinehandel hat auch hier stark zugenommen, und viele Verbraucher benötigen eine Beratung im europäischen Mahnverfahren.

Die Corona-Pandemie hat ebenfalls zu einem erhöhten Beratungsaufkommen geführt, da viele Lieferungen und Werkverträge aufgrund der Einreisebeschränkungen und Quarantäne- regelungen nicht fristgemäß ausgeführt werden konnten.

Eine weitere Maßnahme für effektiven Verbraucherschutz ist die frühzeitige Sensibilisierung. Gerade Schüler müssen verstärkt darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Einkauf von regionalen Produkten bei einem transparenten Erzeuger vor Ort den effektivsten Schutz ihrer Rechte gewährleistet. Insofern ist es zu begrüßen, dass die Schulen nach dem neuen Rahmenlehrplan für die Klassen 1 bis 10 das Thema Verbraucherbildung fächerübergreifend unterrichten.

Der aus der aktuellen Situation entwickelte weitere Antragspunkt beinhaltet ein politisches Kernproblem, das nicht nur in der Corona-Pandemie gilt: die gerechte Abwägung. Es kann nicht sein, dass Verbraucher aufgrund des Gesetzentwurfs des Bundestags zur Gutscheinlösung zwangsweise zum Darlehensgeber für große Unternehmen werden. Zwar ist es durchaus richtig, Unternehmen, in diesem Fall speziell denen der Veranstaltungs- und Reisebranche, finanziell durch die Krise zu helfen. Diese Gutscheinlösung ist jedoch aus zahlreichen Gründen nachteilig für den Verbraucher. Die durchaus nachvollziehbaren Existenzängste der Unternehmen dürfen nicht auf die Verbraucher abgewälzt und zu deren Lasten geregelt werden. Gerade in Krisensituationen müssen sich Verbraucher darauf verlassen können, dass ihre Rechte Bestand haben.

Der Schutz der Verbraucher muss gestärkt werden. Im Flächenland Brandenburg müssen dafür digitale und mobile Lösungen geschaffen werden. Daher stimmt BVB / FREIE WÄHLER diesem Antrag zu. - Vielen Dank.

Danke schön. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Raschke das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen verraten: Die Verbraucherpolitik ist mein Steckenpferd. „Positionen und Machtverhältnisse in der deutschen Verbraucherpolitik“ war im Jahre 2006 das Thema meiner Abschlussarbeit an der schönen Universität von Konstanz, und eine meiner ersten hauptberuflichen Tätigkeiten habe ich beim Bundesverband Verbraucherzentrale wahrgenommen. Deswegen ist es mir auch eine besondere Freude, dass ich heute für meine Fraktion hier reden darf, dass wir diesen Antrag beraten und ihn - danach sieht es ja aus - gemeinsam beschließen.

Lassen Sie mich mit der Bilanz beginnen. Sie lautet zusammengefasst: Die Verbraucherpolitik in Brandenburg hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt. Und dies wird sie mit diesem Antrag weiterhin tun.

Ich will zwei, drei Meilensteine nennen. Einiges wurde bereits angedeutet.

Der erste Meilenstein war im Jahre 1990 die Eröffnung des „Verbraucher-Beratungszentrums Potsdam e. V.“. Dieses ist längst den Kinderschuhen entwachsen. Heute ist die Verbraucherzentrale Brandenburg - wir haben es schon gehört - mit einer riesigen Palette vom Energiesparen bis zum Digimobil in ländlichen Räumen im ganzen Land unterwegs und bietet auch Verbraucherberatung speziell für Migranten und Migrantinnen. Zudem macht die Verbraucherzentrale inzwischen auch verdammt gute Lobbyarbeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Ich weiß noch aus meiner Zeit beim Verbraucherzentrale Bundesverband, dass die Brandenburger, sagen wir einmal, etwas unauffällig waren. Das hat sich inzwischen sehr geändert. Die Verbraucherzentrale ist richtig auf Zack. Ich kann mich dem Dank der Vorrednerinnen und Vorredner an die Verbraucherzentrale nur anschließen.

Zweiter Meilenstein: 2012. Damals hatte das Kabinett das erste Mal eine verbraucherpolitische Strategie verabschiedet. Das war ein bisschen gemogelt, weil diese weder Ziele noch Maßnahmen enthielt, also eigentlich gar keine Strategie war. Deswegen hatten wir als Bündnisgrüne in der Opposition sehr darauf gedrungen, sie zu überarbeiten; denn sie war zugleich eine wichtige Grundlage. Tatsächlich hatte die Landesregierung - da kann ich Kollegen Kretschmer nur zustimmen - damals den Mut, sie durch unabhängige Externe evaluieren zu lassen.

Damit bin ich auch schon beim Meilenstein Nummer drei und beim Jahr 2018. Zwischen 2012 und 2018 liegt eine gewisse Zeit. Es hat etwas gedauert, aber im Jahre 2018 kam dann die überarbeitete Verbraucherpolitische Strategie, und diese ist bis heute konzeptionell stark. Sie enthält Zielsetzungen, Maßnahmen und zeitliche Vorgaben. Damals konnten sogar wir als Opposition nicht meckern. Mein ehemaliger Landtagskollege Michael Jungclaus - herzliche Grüße, falls er es sieht - erteilte in der Landtagsdebatte damals das wohl höchste Lob der Opposition - ich zitiere -: „Insgesamt sind wir nicht unzufrieden.“

Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, obwohl gerade der Bereich des Verbraucherschutzes bei nahezu jeder Regierungsbildung umziehen musste und nie zur Ruhe kam. Deshalb bitte ich um einen großen Applaus und um Anerkennung für die Kolleginnen und Kollegen in der Abteilung dort. Herzlichen Dank!

(Beifall)

Das war der Rückblick. Nun folgt der Ausblick. Wie geht es nach 30 Jahren weiter? Das Digimobil wurde schon erwähnt. Deswegen stelle ich dieses zurück und erwähne drei andere Punkte.

Erstens. Verbraucherpolitik und Corona. Wir haben es schon gehört: Der Hauptstreitpunkt ist momentan das Recht auf die Erstattung für ausgefallene Reisen. Rechtlich ist dies klar. Die EU hat ganz eindeutig geregelt: Die Kosten für abgesagte Reisen müssen erstattet werden. Leider ist faktisch genauso klar: Wenn das alle Reiseveranstalter machen, gehen so viele pleite, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher im Regen stehen.

Deswegen beauftragen wir mit unserem Antrag die Landesregierung, im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher beides im Blick zu haben und sowohl Härtefallregelungen als auch eine Insolvenzabsicherung der Unternehmen zu schaffen.

Zweitens. Nachhaltigkeit. Wir sind in Brandenburg nur deswegen so gut aufgestellt, weil die Verbraucherpolitische Strategie immer weiterentwickelt wurde. Deswegen ist es richtig, dass wir mit dem Antrag den Auftrag geben, dies weiterhin zu tun. Wir Bündnisgrünen werden uns besonders dafür einsetzen, die Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt zu rücken. Das geschieht in allererster Linie über Bildung. Warum Bildung so unglaublich wichtig ist, hat der Kollege von der AfD hier eindeutig aufgezeigt.

Drittens und letztens der Blick über den Tellerrand. Die deutschpolnische Zusammenarbeit - sie wurde schon gelobt; ich kann dies nur unterstreichen - ist hervorragend. Wir müssen sie aber weiter ausbauen. Wenn das gut läuft, können wir uns langfristig vorstellen, die Zusammenarbeit auf andere Anrainerländer wie Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen, auf andere Bundesländer mit deutsch- und polnischsprachiger Bevölkerung, auszudehnen.

Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können mit diesem Antrag nur Gutes tun. Insgesamt - so habe ich zumindest die demokratische Opposition, DIE LINKE, verstanden - kann man doch „nicht unzufrieden sein“. - Vielen Dank.

Danke schön. - Es folgt eine Kurzintervention. Herr Abgeordneter Nothing, ich darf Sie ans Rednerpult bitten.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Raschke, da Sie mich angesprochen haben: Der Antrag der Koalitionsfraktionen fordert unter Ziffer 3 die Umsetzung der Verbraucherpolitischen Strategie, die Sie gerade angesprochen haben. Einschließlich Deckblatt ist das ein Werk von 60 Seiten. Da muss man schon ein bisschen lesen. Es ist wahrscheinlich auch Sinn und Zweck, dass man, wenn man es nur überfliegt, manche Dinge übersieht.

Ich habe es gelesen und möchte aus dieser so hochgelobten Verbraucherpolitischen Strategie zitieren. Darin steht zum Beispiel:

„Im Ergebnis werden auch Konsumprodukte, die nicht per se geschlechtsspezifisch sind (zum Beispiel Navigations- geräte, Rasierer, Shampoo), als weiblich oder männlich klassifiziert. Besonders deutlich wird Gender Marketing in der Spielzeugindustrie: Produkte für Mädchen sind meist rosa, weich und klein; Produkte für Jungen hingegen blau, hart und groß.“

Sehr geehrte Abgeordnete, ich habe so langsam das Gefühl bzw. eher den Verdacht, dass, als dieses Werk zu Papier gebracht wurde, einige Flaschen Rotwein im Spiel waren, aufgrund dessen der Spielzeugkatalog wahrscheinlich vom Tisch gefallen ist und plötzlich ein ganz anderer „Spielzeugkatalog“ auf dem Tisch landete.

„Produkte für Mädchen sind meist rosa, weich und klein; Produkte für Jungen hingegen blau, hart und groß.“

Dann kommt noch der Satz:

„Damit trägt die Industrie zur Verfestigung von Rollenklischees und Rollenmustern bei und kann Ungleichbehandlungen zwischen den Geschlechtern begünstigen.“

Erklären Sie mir bitte einmal, was das mit Verbraucherschutz zu tun hat.

Herr Abgeordneter Raschke, ich denke, Sie wollen erwidern. Bitte schön.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Das möchte ich kurz tun. Stichwort: Verstehendes Lesen. Sie haben hineingeschaut, das freut mich sehr.

Ich möchte wirklich darum bitten, dass die AfD-Fraktion auch einmal in die Geschäftsordnung des Landtags schaut und diese gründlich liest. Denn es ist nach meiner Beobachtung das zweite oder dritte Mal, dass eine Kurzintervention genutzt wird, um vorbereitete Reden vorzutragen, die nichts oder nur ansatzweise etwas mit dem zu tun haben, was zuvor passiert ist. Das ist aus meiner Sicht ein Missbrauch. Vielleicht kann das Präsidium dies überprüfen.

Dann erhält die Landesregierung das Wort. Bitte, Frau Ministerin Nonnemacher.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße den vorliegenden Antrag zum Verbraucherschutz ausdrücklich. Er veranschaulicht die Bedeutung Brandenburger Verbraucherpolitik und insbesondere die Notwendigkeit der Wirkungsweise der Verbraucherzentrale Brandenburg, die im März dieses Jahres den 30. Jahrestag ihres Bestehens feiern konnte. Leider konnte pandemiebedingt keine große Veranstaltung durchgeführt werden. Vielleicht sollten wir das im Laufe des Jahres nachholen. Das ist ein wirklich wichtiges Datum.

Die weitere Förderung und Unterstützung der Verbraucherzentrale Brandenburg ist eines der erklärten Ziele unserer verbraucherpolitischen Schwerpunktsetzungen. Mein Haus möchte hierbei jedoch nicht bei den festgelegten Schwerpunkten der Verbraucherpolitischen Strategie der letzten Legislaturperiode verharren, sondern vielmehr aktuelle Herausforderungen aufgreifen, um die Strategie anzupassen und weiterzuentwickeln.

Mein erklärtes Ziel ist, im Flächenland Brandenburg verstärkt auf Formen der digitalen Verbraucherberatung zurückzugreifen. Insofern wird die im Antrag geforderte digitale Lösung für die Beratung durch die Verbraucherzentrale im Süden unseres Landes analog zu dem Einsatz des Digimobils in den nördlichen Landkreisen von mir ausdrücklich begrüßt.

Mein Haus wird nicht allein die digitale Form der Verbraucherberatung zum Ende des Jahres 2023 evaluieren, sondern eine Gesamtevaluation der Wirkung aller Formen der Verbraucherberatung, analog und digital, per E-Mail genauso wie in einem regulären Beratungsgespräch, vornehmen.

Uns allen sollte in diesem Zusammenhang bewusst sein, dass für die entsprechenden Beratungsformen auch finanzielle Aufwendungen erforderlich sein werden. Ich bin der Überzeugung, dass diese Aufwendungen gut angelegt sind, um die Verbraucherberatung in der Fläche unseres Landes attraktiver und erreichbarer für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gestalten.