Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020

Uns allen sollte in diesem Zusammenhang bewusst sein, dass für die entsprechenden Beratungsformen auch finanzielle Aufwendungen erforderlich sein werden. Ich bin der Überzeugung, dass diese Aufwendungen gut angelegt sind, um die Verbraucherberatung in der Fläche unseres Landes attraktiver und erreichbarer für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gestalten.

Sehr verehrte Damen und Herren, die schulische Verbraucherbildung ist mir ein ebenso wichtiges Anliegen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass unsere junge Generation frühzeitig an Verbraucherthemen herangeführt wird und lernt, mit Handyverträgen ebenso souverän umzugehen wie mit der gesunden Ernährung oder mit anderen essenziellen Verbraucherthemen. Deshalb begrüße ich die Ausführungen zu den curricularen Anforderungen an die Verbraucherbildung im vorliegenden Antrag. Insofern ist der Maßnahmenkatalog für die Verbraucherbildung an Schulen in geeigneter Weise fortzuführen und umzusetzen. Darin bin ich mir mit meiner Kollegin, Frau Bildungsministerin Ernst, völlig einig. Hiermit geben wir den Schulen des Landes Brandenburg eine unverzichtbare Unterstützung.

Als Gesundheitsministerin bin ich täglich auf intensive Weise mit den verschiedensten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie befasst. Ich halte es für ausgesprochen gerechtfertigt, die Probleme und Sorgen der Brandenburger Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Krisensituation fest in den Fokus zu rücken. In Abstimmung mit unserer Verbraucherzentrale, die mit unserer finanziellen Unterstützung eine aktuelle Pressearbeit zu den Verbraucherrechten in Corona-Zeiten macht, setzen wir verstärkt auf erforderliche Schutzmaßnahmen, gemeinsam mit anderen Ministerien der Landesregierung und mit anderen Bundesländern.

Hierzu zählen auch die in letzter Zeit viel diskutierten Erstattungsregelungen bei Ausfall von Veranstaltungen, Konzerten, Flügen und Reisen. Auch Verbraucherinnen und Verbrauchern ist natürlich nicht an einer Masseninsolvenz in diesen Bereichen gelegen, ganz im Gegenteil. Kleine und mittlere Unternehmen sind in diesen Branchen auch für Verbraucherinnen und Verbraucher essenziell. Hier kann ein gut ausgestalteter Fonds sowohl die Verbraucher und Verbraucherinnen als auch die Unternehmen schützen. Nicht zuletzt können die durch die Thomas-CookPleite deutlich gewordenen Nachteile der bisherigen Ausgestaltung der Erstattungsregelungen ausgeglichen werden.

Herr Lüttmann und Herr Raschke haben ausführlich über die Regelungen zu Reisen aufgrund von EU-Recht ausgeführt. Die Erstattungsregelungen im Veranstaltungsrecht hätten aus Verbraucherschutzsicht etwas mutiger ausfallen können. Deshalb hat sich das Land Brandenburg heute Morgen im Bundesrat dazu auch enthalten.

Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich begrüße den vorliegenden Antrag und dessen Schwerpunktsetzung. Ich gehe davon aus, dass ein entsprechender Landtagsbeschluss einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes in Brandenburg leisten wird. - Ich danke Ihnen.

Danke schön. - Herr Abgeordneter Lüttmann hätte Gelegenheit, noch einmal zu sprechen. - Er verzichtet darauf. Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/1235 - 2. Neudruck -, ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Antrag ohne Enthaltungen abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „30 Jahre Verbraucherschutz in Brandenburg - Eine starke Verbraucherpolitik ist wichtiger denn je!“ der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 7/1167 - Neudruck. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Antrag ohne Enthaltungen angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 17 und rufe Tagesordnungspunkt 18 auf.

TOP 18: Krisenhilfe für den sozialen Wohnungsmarkt

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/1168

Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Vandre.

Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Um es vorwegzusagen: In den letzten Debatten klang immer wieder die Frage an: Muss die Linke tatsächlich noch ein Krisenhilfsprogramm einfordern? Ja, meine lieben Damen und Herren Abgeordneten, immer dann, wenn Krisenhilfsprogramme, die die Koalition hier auflegt, aus unserer Sicht nicht wirken, weil sie an der Realität vorbeigehen, oder aber, wenn Sie bestimmte Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht, nicht auf dem Schirm haben, werden wir als Linke ein Hilfsprogramm einfordern. So auch in diesem Fall.

Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir Krisenhilfe für den sozialen Wohnungsmarkt. Wieso? Wir sehen zwei Handlungsbedarfe: jenen, der sich auf die Mieter und Mieterinnen, und jenen, der sich auf die Vermieter und Vermieterinnen bezieht.

Ich komme zunächst zu den Mietern und Mieterinnen. Für diese gilt seit der Einführung des Insolvenzaussetzungsgesetzes des Bundes vor einigen Wochen, dass bis zum 30. Juni keine Kündigungen aufgrund von coronabedingten Mietschulden ausgesprochen werden dürfen. Aber auch in diesem Bereich müssen wir feststellen, dass die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um - in diesem Fall - die Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verschuldung zu schützen. Genau an diesem Punkt setzen wir mit unserem Antrag an.

Der zweite Bereich betrifft die Vermieter und Vermieterinnen. Das ist nichts, was Sie uns als Linke, bezogen auf die Kompetenz, zutrauen; aber, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Unterschied zu Ihnen haben wir erkannt, dass wir auch hier auf ein massives Problem zusteuern.

Aktuell gibt es im Land Brandenburg noch 21 893 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren rapide sinken. Wir wissen, dass wir neuen sozialen Wohnraum schaffen müssen, auch weil wir schon vor der Krise vom MIL erfahren hatten, dass mit der Fassung des Wohnraumförderungsgesetzes und mit der Neufassung der WBSGrenzen 50 % der Mieter und Mieterinnen in Brandenburg perspektivisch das Recht auf einen Wohnberechtigungsschein haben werden. Wir brauchen, um diesen Bedarf zu decken, tatkräftige Wohnungsunternehmen, die sich bei der Schaffung von sozialem Wohnraum einbringen und sich dieser verpflichtet sehen.

Was ist nun unsere Lösung? Analog der Forderung des Deutschen Mieterbundes und aufgrund der Sorgen, die die Wohnungswirtschaft geäußert hat, schlagen wir Ihnen vor, einen Wohnungsfonds einzurichten, der den sozialen Wohnraum rettet. In einem Sektor, in dem mit Grundrechten zunehmend Profit gemacht wird, sagen wir jedoch, dass wir sicherstellen müssen, dass nur jene auf einen solchen Fonds zurückgreifen können, die tatsächlich darauf angewiesen sind. Das wollen wir mit einer Bedürftigkeitsprüfung sowohl auf der Seite der Mieterinnen und Mieter als auch auf der Seite der Vermieterinnen und Vermieter sicherstellen.

Die Beantragung von Sozialleistungen nimmt Zeit in Anspruch. Deswegen ist es wichtig, dass gerade jetzt unbürokratisch und schnell Hilfe geleistet wird. Uns geht es darum, dass auch noch nach der Krise in den sozialen Wohnraum investiert wird, der für die Brandenburgerinnen und Brandenburger so wichtig ist, dass die Vermieterinnen und Vermieter auch dann noch dazu befähigt sind.

Neben dem Wohnungsfonds-Programm fordern wir eine Überarbeitung der Mietwohnungsbauförderrichtlinie dahingehend, dass die Darlehensanteile in Zuschüsse umgewandelt werden, wenn sich jetzt in der Krise herausstellt, dass Projekte nicht abgeschlossen werden können und außerdem der Eigenkapitalanteil gesenkt werden kann.

Und ja, wir wollen auch mit einer Bundesratsinitiative darauf hinwirken, dass das Insolvenzaussetzungsgesetz verlängert wird und die Mittel des sozialen Wohnungsbaus auch von der Bundesseite unterstützt werden. Denn, wie gesagt, wir brauchen diese Mittel dringender denn je, damit der soziale Wohnungsbau und die Förderung des Wohnraums nicht ins Stocken geraten.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.

Danke schön. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Scheetz. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns ja darin einig, dass die Corona-Situation eine besondere Herausforderung darstellt und sicherlich auch für Mieterinnen und Mieter eine Herausforderung werden kann. Wir sind uns auch in Folgendem einig: Niemand darf seine Wohnung aufgrund der Corona-Situation verlieren. Aber Ihr Antrag ist gespickt mit Behauptungen und zeichnet alles ein bisschen düsterer, als es tatsächlich ist.

Ich bin dankbar dafür, dass eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen wurde, und möchte diese noch einmal im Einzelnen benennen.

Dabei handelt es sich erstens um die Aussetzung der Kündigung bei ausbleibender Mietzahlung zwischen dem 1. April und dem 30. Juni. Man hat bis 2022 Zeit, diese Mietschulden zu begleichen. Erst dann können wieder Kündigungen ausgesprochen werden. Auch besteht die Möglichkeit, dies per Rechtsverordnung - dazu ist der Bundesminister ermächtigt - bis zum 30. September zu verlängern.

Weiterhin ist das Kurzarbeitergeld ausgeweitet worden. Direktzuschüsse, günstige Kredite, Steuererleichterungen sowie ein erleichterter Zugang zur Grundsicherung sind zu nennen. Der Bund und die Länder haben sich auch darauf verständigt, ein vereinfachtes Wohngeldverfahren aufzusetzen. Es wird auf die Plausibilitätsprüfung verzichtet, die Weiterzahlung des Wohngeldes ist als Vorschuss möglich, und Nachweise sind auf das Nötigste begrenzt.

Dass diese Instrumente greifen, zeigt auch ein Artikel in der heutigen „Märkischen Allgemeinen Zeitung“, im Lokalteil „Dahme Kurier“. Corona hat bisher noch zu keinen nennenswerten Mietausfällen geführt. Der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mit 1 416 Wohneinheiten liegt bisher beispielsweise kein einziger Antrag vor, der Wohnungsbaugenossenschaft Wildau mit 393 Einheiten nur ein Antrag. Der Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen sagt, erfreulicherweise halte sich die Zahl der Anträge in Grenzen, sodass für sein Unternehmen noch keine nennenswerten Erlösschmälerungen eingetreten seien.

Es wird also viel getan. Im Übrigen haben wir bei vielen Punkten Ihres Antrags rechtliche Bedenken und Sorge, bezogen auf die Bürokratie.

Ein Weiteres ist mir ganz wichtig: Die Mietwohnungsbauförderung in Brandenburg ist ein Erfolgsmodell. Das zeigen die Zahlen ganz klar. Im Jahre 2019 war ein Bewilligungsvolumen von 100 Millionen Euro gegenüber einem Antragsvolumen von 224 Millionen Euro zu verzeichnen. 708 neue Wohnungen sind errichtet worden. 85 % wurden als Darlehen, 15 % als Zuschuss gewährt. Wir haben im Jahre 2020 schon ein Nachfragevolumen von weiteren 250 Millionen Euro zu verzeichnen. Es wird also gebaut, und es gibt auch keine Hinweise darauf, dass es aufgrund von Corona Schwierigkeiten bei der Realisierung von laufenden oder geplanten Wohnungsbauvorhaben gibt.

Wir können gern über die Zukunft und über die Modernisierung der Wohnungsbaupolitik in Brandenburg diskutieren. Dazu gibt es Vorschläge im Koalitionsvertrag. Aber diesen Antrag lehnen wir in der Form aus den genannten Gründen heute ab.

Danke schön. - Die Abgeordnete Vandre hat eine Kurzintervention angemeldet.

Herr Scheetz, Sie haben gerade gesagt, wir sähen in unserem Antrag die Situation negativer, als sie real sei. Dem muss ich ganz klar widersprechen. Die Forderung nach einem sozialen Wohnungsfonds ist keine, die wir uns alleine ausgedacht haben.

Auch Sie werden am 1. April die gemeinsame Pressemitteilung des BBU und des Deutschen Mieterbunds erhalten haben, in der sich diese besorgt gezeigt haben, dass kein sozialer Wohnungsbau mehr realisiert werden wird. Deswegen hat der Deutsche Mieterbund tatsächlich einen Fonds auf Bundesebene gefordert und hat ein Konzeptpapier dazu aufgelegt.

Wir als jene, die übrigens das soziale Wohnraumförderprogramm mit aufgelegt hatten und es nach wie vor als notwendig erachten, sagen an dieser Stelle: Wir wollen, dass es weiter wirksam ist. Damit es wirksam sein kann, müssen wir auch die Warnungen aus dem Bereich der Vermieter und Vermieterinnen ernst nehmen und sagen: Wenn diese in Zahlungsprobleme kommen, sodass sie künftig dem Wohnungsbau nicht mehr so nachkommen können, wie wir es eigentlich durch unser Programm fördern wollen, dann müssen sie präventiv die Möglichkeit erhalten, unterstützt zu werden. Das fordern wir in unserem Antrag.

Wenn die Mittel nicht beansprucht werden, umso besser. Dann sind wir die Letzten, die sich nicht darüber freuen, dass Vermieterinnen und Vermieter auch künftig so zahlungskräftig sind, dass sie keine Probleme haben. Das wäre super. Aber ich bitte Sie: Lassen Sie uns nicht darauf warten, dass die Zahlen und Bilanzen im Jahre 2020 negativer ausfallen, als wir es eigentlich wollen. Wir müssen investieren. Wir sind noch lange nicht am Ende. Deswegen muss dieses 100-Millionen-Euro-Programm auch ausgeschöpft werden - deswegen unser Antrag.

Herr Abgeordneter Scheetz, möchten Sie darauf antworten? - Bitte sehr.

Danke schön. - Nur ganz kurz: Sie beziehen sich auf eine Pressemitteilung aus dem April. Heute ist der 15. Mai. - Einige warten auf die neue Weltordnung. Sie ist bis jetzt noch nicht eingetreten. - Das ist insofern interessant, als die Zeit natürlich vorangeschritten ist und wir sehen, dass die Realität anders aussieht. Ich gehe fest davon aus, dass, wenn es notwendig wird, Anpassungen vorgenommen werden. Ich finde es richtig, dass das beobachtet wird. Es wird auf der Bundesebene beobachtet, aber auch unser Infrastrukturministerium tut das.

Aktuell ist die Situation besser als erwartet, weil die Instrumente, die genutzt wurden, greifen. Ich bin fest davon überzeugt, dass, wenn Anpassungen nötig sind, wenn es beispielsweise darum geht, die Rechtsverordnung in Kraft zu setzen, um das Aussetzen der Mietschulden bis zum 30. September zu verlängern, davon auch Gebrauch gemacht werden wird. In der von Ihnen geforderten Form brauchen wir sie jetzt nicht zu beschließen.

Wir setzen die Aussprache fort. Für die AfD-Fraktion erhält der Abgeordnete Günther das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Sehr geehrte Zuschauer daheim! Liebe Linke, beim Antrag Ihrer Fraktion als ehemaligem 10-jährigem Koalitionspartner der abgenutzten 30 Jahre lang regierenden SPD handelt es sich um einen Schaufensterantrag in Reinkultur. Dieser

Antrag ist, wie vorgelegt, einfach nicht ernst zu nehmen. Er ist schlichtweg scheinheilig. Hat sich Ihr zu Recht abgewählter ehemaliger Finanzminister, Herr Görke, über die Höhe der zur Verfügung zu stellenden Summe X Gedanken gemacht? In welcher Weise und wie lange sollen denn Ausfälle von Mietzahlungen in welcher Höhe übernommen werden? Das ist die Frage.

Warum hat sich die Linke nicht frühzeitig gegen den Shutdown und den Lockdown gewendet, als absehbar war,

(Zurufe)

dass es sich bei diesem Coronavirus nur um eine Miniepidemie und nicht um die schlimmste anzunehmende Gesundheitskatastrophe

(Zurufe)

in Brandenburg seit den letzten großen Pestepidemien handelt?

(Zurufe)

Die Einkommen der Menschen im Land hätten sich schon seit Ostern wieder normalisieren können. Aber Sie und die Regierungsparteien halten dieses Land weiter in Haft - und das über den Mai hinaus und noch länger. Sie trugen dazu bei, dass die Immobilienwirtschaft in massive Schwierigkeiten geriet, und das wollen Sie mit massiven sozialen Wohltaten heilen.