Die bedarfsgerechte Erhaltung und Verbesserung unseres Straßennetzes ist eine kontinuierliche, dauerhafte Landesaufgabe und gehört deshalb in den regulären Landeshaushalt.
Der gerade von uns verabschiedete Nachtragshaushalt 2020 sieht deshalb neben Bundesmitteln in Höhe von 405 Millionen Euro auch 171 Millionen Euro an eigenen Investitionen vor. Das heißt, in diesem Jahr werden im Land Brandenburg 580 Millionen Euro in die Verbesserung und Erhöhung der Verkehrssicherheit von Straßen, Radwegen und Brücken investiert werden. Und die 171 Millionen Euro, Herr Zeschmann, zahlen wir aus unserem Landeshaushalt. Diese Summe orientiert sich auch an dem,
Mit dem Haushaltsansatz von 171 Millionen Euro bewegen wir uns bei den Investitionen in unsere Verkehrsinfrastruktur auf einem ganz anderen, nämlich erheblich höheren Niveau als noch zu Zeiten der ersten rot-roten Koalition in den Jahren 2009 bis 2014. Damals konnte das Land aufgrund der angespannten Haushaltssituation nur 20 Millionen Euro in den Straßenbau investieren. Wir waren von der Finanzkrise gebeutelt; mehr war nicht drin, auch wenn man gern mehr gewollt hätte. Es war damals nicht möglich. Vergleichen wir das mit heute: 20 Millionen Euro zu 171 Millionen Euro - das ist fast das Zehnfache, was wir im Landeshaushalt dafür aufbringen. Das muss man sich einmal vor Augen führen.
Investitionen wurden damals vor allem aus EU-Mitteln finanziert. Diese fielen jedoch ab 2015 leider weg. Das Sonderinvestitionsprogramm P100 war damals die Antwort der Landesregierung auf diese Entwicklung. Mit den darin definierten Maßnahmen sollte der Investitionsstau, der sich über die Jahre in Teilen unseres Straßennetzes gebildet hatte, wirkungsvoll abgebaut werden.
Die hierfür bereitgestellten 100 Millionen Euro wurden seitdem komplett verbaut. Das Ergebnis sieht man im ganzen Land: Viele Ortsdurchfahrten, natürlich noch nicht alle, wurden erneuert. Während es bei manchen Straßen reichte, eine neue Deckschicht aufzubringen, mussten viele Ortsdurchfahrten - Herr Zeschmann, das sagten Sie richtigerweise - aufgrund ihres schlechten Bauzustands grundhaft saniert werden. Dabei wurden Straßenschäden beseitigt, Nebenanlagen wie Geh- und Radwege erneuert oder neu angelegt, Entwässerungsanlagen erneuert, Querungshilfen usw. angelegt. Die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität haben sich damit in vielen Orten bereits verbessert. Natürlich stehen noch Maßnahmen aus.
Die meisten Maßnahmen aus diesem Programm wurden inzwischen fast vollständig abgearbeitet. Die wenigen noch offenen werden weitergeführt. Sie sind, obwohl die 100 Millionen Euro ausgeschöpft sind, ausnahmslos weiter in der Planung und werden vom MIL im Haushalt abgebildet; sie sollen umgesetzt werden. Damit bekennt sich auch die jetzige Koalition ganz klar zu ihrer Verantwortung für die Finanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur.
Frau Kollegin, Sie müssten jetzt einen geeigneten Schlusssatz finden. Sie haben Ihre Redezeit schon überschritten.
Gut. - Ich möchte noch hinzufügen, dass wir aufgrund des Wegfalls der Ausbaubeiträge erhebliche zusätzliche Aufwendungen zu stemmen haben, uns aber auch dazu bekennen, im Straßen
bau tätig zu werden, und dass das derzeitige Niveau mit 580 Millionen Euro sehr hoch ist. Allein in diesem Jahr ist die Bearbeitung von 154 Maßnahmen geplant. Wenn wir dieses Niveau halten, sind wir auf einem guten Weg, die entsprechenden Verbesserungen sukzessive vorzunehmen. Herr Zeschmann, wir werden den Antrag …
… ablehnen. Nichtsdestotrotz kann ich Ihnen zusagen, dass auch wir die Umsetzung der Maßnahmen im Blick haben und kritisch nachfragen werden. - Vielen Dank.
Frau Kornmesser, ich finde Ihre Ehrlichkeit wirklich toll. Sie haben hier klar und deutlich festgehalten, dass Sie in bestimmten Jahren gerade einmal 20 Millionen Euro in die Instandhaltung und Sanierung unserer Landesstraßen, Brücken, Radwege usw. investiert haben.
Genau das ist das Problem. Sie haben damit zugegeben, dass die rot-rote Landesregierung der letzten zehn Jahre und meiner Ansicht nach auch die vorherigen Regierungen unsere Straßen und Infrastruktur kaputtgespart und auf Verschleiß gefahren haben. Das ist nachweislich so - das kann man überall in Brandenburg erleben.
Das belegt auch der unglaubliche Zustand - das kenne ich aus eigener Anschauung -, dass das Land versucht hat, Landesstraßen aus dem sogenannten Grünen Netz an die Kreise und Gemeinden zurückzugeben. Wenn ein Kreis eine Kreisstraße an die Gemeinde zurückgibt, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Straße vorher grundhaft saniert und erst dann in die Straßenbaulast der Gemeinden übergeben wird. Was tut das Land? Es drückt sich bei diesen Straßen bis heute systematisch - immer und in jedem Fall - davor, genau das zu tun. Da laufen ewige Streitigkeiten; da sind die Straßen in einem Zustand, den man kaum noch beschreiben kann. Die Anwohner sagen uns seit Jahren, dass das ein unhaltbarer Zustand ist. Das Land drückt sich davor, hier ein Mindestmaß an grundhaftem Ausbau zu gewährleisten, wie es sonst üblich ist.
Also: Sie haben - dafür danke ich Ihnen sehr herzlich - hier zugegeben, dass Sie die Straßen und Brücken und unsere Infrastruktur kaputtgefahren haben, dass Sie über Jahre Minimalstbeträge investiert haben. Jetzt wollen Sie ernsthaft Lob dafür einstecken, dass Sie es erst kaputtgespart haben und jetzt versuchen, die Schäden zu reparieren. Das ist wirklich ziemlich traurig. - Danke schön.
Herr Zeschmann, Sie vergleichen gerade Äpfel mit Birnen, ganz klar. Offenkundig haben Sie mir auch nicht zugehört. Bis 2015 ist ein Großteil der Kosten aus EU-Mitteln finanziert worden. Deswegen hatte das Land weniger Aufwendungen. Die EU-Mittel sind dann weggefallen, das heißt, das Land muss viel mehr Kosten übernehmen. Dieser Verantwortung stellt es sich auch - inzwischen mit 171 Millionen Euro pro Jahr und 154 für dieses Jahr geplanten Maßnahmen. Ich denke, das spricht für sich. - Danke.
Meine Damen und Herren, wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten John für die AfD-Fraktion fort. Bitte sehr.
Sehr geehrter Vizepräsident! Sehr geehrte Kollegen dieses Hohen Hauses! Wir debattieren heute über einen Antrag auf Wiederauflage des 2019 ausgelaufenen Infrastrukturprogramms P100 mit dem Ziel, innerörtliche Verkehrsverhältnisse zu verbessern und dort Sicherheit und Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Praktisch führte das Programm P100 zur Bauausführung von etwa 60 Ortsdurchfahrten überall im Land, von Schweinrich bis Mühlberg, von Brandenburg an der Havel bis Altlewin. Warum die Umsetzung regulärer Landesaufgaben durch Extra-Infrastrukturprogramme ergänzt werden muss, muss einmal mehr kritisch hinterfragt werden, auch nach der schwachen Erklärung von Kollegin Kornmesser.
Doch eins ist klar: Die Versäumnisse im Bereich der Infrastruktur sind offenkundig. Jede dritte Ortsdurchfahrt in Brandenburg ist marode. Wenn immerhin die Ortsdurchgangsbereiche von Landesstraßen erneuert werden, um Aufenthaltsqualität, Verkehrssicherheit und Anbindung zu verbessern, ist das natürlich eine gute Sache. Jedoch ist das keine Entschuldigung für den teils skandalösen Zustand unserer Straßen. Nach Ablauf des P100Programms sind nach Auskunft der Landesregierung 55 % der Ortsdurchfahren im Grundnetz schlechter als 3,5 eingestuft. Der Landesrechnungshof bemängelte, dass auch Baumaßnahmen ausgeführt wurden, die hätten zurückgestellt werden können. Andere Maßnahmen mit Vorrang seien eher zu berücksichtigen gewesen.
Der vorliegende Antrag geht in die richtige Richtung, insofern das geforderte Controllingsystem und die notwendige transparente Erfolgskontrolle bei der Neuauflage des Investitionsprogramms in dieser Legislaturperiode auch zügig umgesetzt werden.
Wir geben ferner zu bedenken, dass die Fokussierung auf berlinnahe Projekte in der Vergangenheit nicht immer zielführend war. Es ist daher künftig zu prüfen, inwieweit auch schwächer frequentierte Ortsdurchfahren durch ihren schlechten Zustand die Gemeinden belasten. Gerade durch das Augenmerk auf bauliche Verhältnisse abgelegener Verkehrsinfrastrukturen fühlt sich der ländliche Raum beachtet. Auch die Bevölkerung nimmt dann genauer wahr, dass in ihren Räumen endlich etwas passiert. Uns scheint eine Neuauflage des Programms P100 mit einem Budget von 100 Millionen Euro geeignet, dem nachzukommen.
Vor dem Hintergrund des Milliardenrückstaus an Investitionen im Land Brandenburg und der sich daraus entwickelnden Kriterien und Maßnahmen stimmen wir dem Antrag der Fraktion
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Kollegin Walter-Mundt für die CDU-Fraktion fort. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER ist im Kern ein Antrag zum Nachtragshaushalt. Den Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 haben wir bereits im März dieses Jahres beschlossen.
Das Infrastrukturprogramm P100 haben Sie dort allerdings leider nicht angeführt, Herr Dr. Zeschmann. Im Grunde genommen geht es Ihnen heute auch gar nicht darum, einen technisch sauberen und richtig getimten Antrag einzubringen. Nein, Sie wollen nur einmal mehr über den Straßenausbau reden. Das tun wir als CDU jederzeit sehr gerne. Das ist nämlich ein Kernanliegen von uns, und auch die Koalition hat sich bei diesem Thema ambitionierte Ziele gesetzt.
Aber lassen Sie uns bitte an der richtigen Stelle darüber reden. Die Sanierung von Ortsdurchfahrten ist ein wichtiger Punkt. Hinter die Frage, ob das Infrastrukturprogramm P100 weiterhin dafür geeignet ist, möchte ich an dieser Stelle ein großes Fragezeichen setzen. Dazu hat schließlich auch der Landesrechnungshof eine Vielzahl kritischer Anmerkungen gemacht.
Wichtig ist doch vielmehr, dass für den Ausbau und die Sanierung des Straßennetzes die notwendigen finanziellen Mittel kontinuierlich bereitstehen, und das tun sie. Hier haben unser Minister Guido Beermann und unser Staatssekretär Rainer Genilke ihre Hausaufgaben zum Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 gemacht. In diesem Sinne werden wir den Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Zeschmann, ich muss jetzt doch ein bisschen anders anfangen: mit der rot-roten Haushaltspolitik der letzten Wahlperiode. Es ist völlig richtig, Straßenbau war nicht unsere oberste Priorität. Unsere Prioritäten lagen bei Bildung und Kita, sozialem Zusammenhalt und vor allem auch der Ausstattung der Kommunen.
Den Handlungsbedarf bei den Straßen haben wir aber sehr wohl erkannt, weshalb die letzte Koalition unter anderem dafür gesorgt hat, dass beim Landesbetrieb für Straßenwesen zusätzliche Fachkräfte eingestellt werden. Ein Ausfluss dieser Verantwortungsübernahme ist dieses Programm.
Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus einig, dass es beim Straßenausbau weiteren Handlungsbedarf gibt. Ich habe mich gestern schon als fleißige Leserin Ihres Koalitionsvertrags geoutet -
auch wenn Herr Klemp uns mitgeteilt hat, dass das nur ein irgendwann beschlossenes Papier ist. Ich nehme den Vertrag aber ernst und lese dort, dass Sie 120 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in das Straßen- und Radwegenetz investieren wollen. Wir werden in den nächsten Haushaltsverhandlungen sehen, ob das tatsächlich immer so umgesetzt wird, aber ich nehme das jetzt erst einmal zur Kenntnis.
Herr Zeschmann, ich glaube, es ist einfach der falsche Zeitpunkt für diesen Antrag - das klang eben bei Frau Walter-Mundt schon an. Der Nachtragshaushalt wurde gerade beschlossen. Daher frage ich mich, warum Sie nicht einen Änderungsantrag zum Haushalt gestellt haben. Ich gehe davon aus, Sie unterstellen, dass noch in diesem Jahr ein weiterer Nachtragshaushalt notwendig ist. Aber mir erschließt sich der Zeitpunkt für diesen Antrag nicht völlig.
Er erschließt sich mir aber vor allem aus einem zweiten Grund nicht, und der ärgert mich, ehrlich gesagt, auch ein bisschen: Wir hatten im Haushaltskontrollausschuss eine sehr lange Diskussion über den Landesrechnungshofbericht; unter anderem ging es um dieses Programm. Da hat der Landesrechnungshof tatsächlich deutliche Verbesserungen, vor allem hinsichtlich der Transparenz der Kriterien und der Nachvollziehbarkeit der Planungen, eingefordert. Es stand der Vorwurf im Raum - den haben Sie eben wieder erhoben -, Projekte seien aus politischen Erwägungen und nicht aufgrund der angelegten Kriterien, die Sie in Ihrem Antrag 1:1 zitieren, realisiert worden.
Nun kann man versuchen, etwas zu skandalisieren, was kein Skandal ist. Ich glaube wirklich, Sie riechen hier einen Skandal, den es nicht gibt. Deswegen habe ich im Haushaltskontrollausschuss versucht, die „Konsens-Tante“ zu spielen. Eigentlich ist es mir auch gelungen - das kommt selten genug vor -, und wir haben die Verabredung getroffen, dass das Ministerium im Zusammenhang mit dem Bericht, den das Infrastrukturministerium dem Haushaltskontrollausschuss am 31.05.2020 vorlegen soll, noch einmal intensiv auf diesen Vorwurf eingeht.
Nun haben wir den 31.05.2020 noch nicht, und ich hätte mir gewünscht, dass diese Verabredung tatsächlich Bestand hat; denn wir haben sehr lange darum gestritten. Ich glaube, das war ein sehr wichtiger Punkt; denn natürlich muss ein solcher Vorwurf ausgeräumt werden. Ich glaube nach wie vor, dass wir über eine - sagen wir einmal - unglücklich beantwortete Kleine Anfrage und nicht über einen großen Skandal reden. Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass wir erst diesen Bericht abwarten und es im Haushaltskontrollausschuss noch einmal bereden. Auch deshalb finde ich, es ist der falsche Zeitpunkt für diesen Antrag.
Deshalb beantragen wir - vielleicht darf ich noch einmal die „Konsens-Tante“ spielen - die Überweisung des Antrags an den Haushaltskontrollausschuss; denn dort können wir ihn gemeinsam mit dem Bericht des Ministeriums behandeln. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Kollegen Rostock von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fordert ein Sonderprogramm zur Straßensanierung. Wie die
Ausführungen schon gezeigt haben, ist es interessant, welches Programm Sie sich als Vorbild genommen haben. Wir werden gleich, unter dem nächsten Tagesordnungspunkt, über den Bericht des Landesrechnungshofs sprechen: Das Programm P100 kam darin nicht so gut weg. Es wird eine nichttransparente Projektauswahl kritisiert, und auch die Wirtschaftlichkeit des Vorgehens ist fraglich. Rückblickend muss man doch den Eindruck gewinnen, dass dieses Programm dazu da war, die allgemeinen Mittel für den Straßenbau aufzustocken, und dass es vielleicht kein richtiges Sonderprogramm war.
Warum Sie sich ausgerechnet dieses Programm zum Vorbild nehmen, erschließt sich mir erst einmal nicht. In der Begründung Ihres Antrags benennen Sie die Fehler des Programms auch. Sie sagen, Sie wollen es diesmal besser machen, und nennen Kriterien: dass die Projektauswahl transparent wird und die Effizienz des Programms gesichert werden soll. Auch wenn eine Gewichtung fehlt - das wäre auch noch ganz nett gewesen -, stimme ich insoweit zu, als es - rückblickend - gut gewesen wäre, wenn man das alte Programm so aufgelegt hätte. Aber insgesamt wirkt der Antrag eher wie eine rückblickende Antwort auf den Bericht des Landesrechnungshofs als ein vorwärts gerichteter Antrag.
Es ist auch gut - Sie sprechen hier wirklich ein Problem an -, dass Sie den Zustand der Ortsdurchfahrten ansprechen. Das haben Sie in Ihrer eigenen unnachahmlichen, sympathischen Art dargestellt. Auch wir Grüne plädieren immer für das Prinzip „Erhalt vor Neubau“, weil es nicht sein kann, dass wir ständig neue Straßen bauen und dann das Geld für den Erhalt fehlt. Nur, das heißt für uns nicht, dass wir ein Sonderprogramm für eine Sanierung auflegen, sondern wir wollen die Anwendung des Prinzips natürlich auf alle Mittel des Straßenbaus ausweiten.
Damit komme ich zum Casus knacksus - Frau Kornmesser hat es auch schon angesprochen -: Warum überhaupt ein Sonderprogramm? Sanierung ist doch eine Aufgabe für den allgemeinen Haushaltstitel für Straßenbau. Da müssen wir doch auch noch einmal hingucken. Wir haben heute die Steuerschätzung bekommen - erst einmal für Gesamtdeutschland; später folgt die für Brandenburg.