Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020

Damit komme ich zum Casus knacksus - Frau Kornmesser hat es auch schon angesprochen -: Warum überhaupt ein Sonderprogramm? Sanierung ist doch eine Aufgabe für den allgemeinen Haushaltstitel für Straßenbau. Da müssen wir doch auch noch einmal hingucken. Wir haben heute die Steuerschätzung bekommen - erst einmal für Gesamtdeutschland; später folgt die für Brandenburg.

Eines ist dabei jetzt schon klar: Wir als Landtag, als Haushaltsgesetzgeber, müssen noch genauer hinschauen und Ausgaben gegeneinander abwägen. Wir haben beim letzten Tagesordnungspunkt über die Soforthilfen, sozusagen die erste Phase der wirtschaftlichen Reaktion, gesprochen. Es wird die Phase der Konjunkturprogramme und des Hochfahrens der Wirtschaft kommen. Da ist für uns Grüne auch immer klar: Konjunkturprogramme können nicht nach dem Gießkannenprinzip umgesetzt werden; sie können nicht den alten Zustand wiederherstellen, sondern wir müssen die Mittel dort investieren, wo sie nachhaltig für Jobs und Wertschöpfung sorgen, und ich muss ganz klar sagen: Für uns Grüne ist Straßenbau nicht gerade das Erste, was uns da einfällt. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. - Vielen Dank.

Es folgt eine Kurzintervention des Abgeordneten Zeschmann.

Herr Rostock, danke für Ihren Beitrag. Sie haben unterstellt, dass wir nicht sachlich sind. Wir haben die Kriterien, die wir aufgeführt haben - auch in unserem Antrag -, übrigens 1:1 aus der Antwort

des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung übernommen.

Der strittige Punkt scheint nur zu sein, ob es hier zu politisch motivierten Vergaben gekommen ist oder nicht. Da es in unserem Antrag aber eindeutig heißt - das haben Sie und Ihre Vorredner auch gesagt -, dass der Zustand der Ortsdurchfahrten immer noch nicht gut ist, und da Sie selber gesagt haben, Sie wollten keinen Neubau, sondern die Instandsetzung der vorhandenen Straßen, müssten wir uns eigentlich völlig einig sein. Wir fordern doch nichts anderes, als dass die Sanierung der noch immer 55 % der Ortsdurchfahrten, deren Zustand mit 3,5 oder schlechter bewertet wird, endlich angegangen wird. Das haben die letzten Landesregierungen verschlafen oder schleifen lassen. Lassen Sie uns das also machen.

Der Antrag ist in die Zukunft gerichtet, weswegen wir auch mit einer Überweisung an die Ausschüsse leben können. Allerdings geht es nicht, dass er nur an den Haushaltskontrollausschuss überwiesen wird; denn da geht es um die Aufarbeitung der Vergangenheit. Vielmehr muss der Antrag auch an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen werden - was ich hiermit beantrage -; denn es geht um die zukünftige Gestaltung und um die zukünftige Durchführung von Programmen.

An dieser Stelle noch ein Nebensatz: Der Bericht, den das MIL aufgrund einer Vorlage des Haushaltskontrollausschusses geben wird, beschäftigt sich nach meinem Verständnis - ich war ja dabei - im Wesentlichen damit, wie die Durchführung dieses Programms und zukünftiger Programme im Ministerium besser organisiert werden kann. Es beschäftigt sich aber überhaupt nicht mit der Zukunft, also damit, wie die Sanierung der noch nicht sanierten Ortsdurchfahrten abgearbeitet werden kann, und stellt auch kein Geld dafür zur Verfügung; es beschäftigt sich auch nicht damit, dass politische Einflussnahme ausgeschlossen scheint. Wenn das so ist, freuen wir uns. Aber bisher sehen wir das anders, und wenn schon das Ministerium selbst so antwortet, entstehen da natürlich viele Fragezeichen. - Danke schön.

Herr Rostock hat die Gelegenheit, zu antworten. Bitte schön.

Herr Zeschmann, ich habe schon die Ihnen eigene sympathische Art angesprochen. Ich weiß nicht, an welcher Stelle ich gesagt habe, Sie seien unsachlich. Das finde ich in meinem Redemanuskript nicht. Ich schaue es mir gern hinterher noch einmal an. Außerdem schreibe ich meine Reden selber; ich schreibe sie nirgendwo ab. Ich habe mir Ihre Anfrage dafür auch gar nicht extra angeschaut.

Die Grundfragen sind doch: Woher das Geld nehmen? Warum ein Sonderprogramm? - Wir haben Haushaltsmittel für den Straßenbau eingeplant, und die müssen wir für die Sanierung nutzen. Das genau ist der Punkt. Es ist nämlich eine laufende Aufgabe. Wie ich schon gesagt habe: Für uns gilt das Prinzip „Erhalt vor Neubau“. Das heißt aber, die eigenen Mittel, die schon da sind, dafür zu nutzen und nicht extra ein Sonderprogramm aufzulegen. - Danke.

Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächster spricht für die Landesregierung der Staatsekretär Genilke zu uns. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Ich bin dankbar, dass ich hier vielleicht einiges ins richtige Licht rücken kann; denn ich glaube, Herr Zeschmann, mit diesem Antrag und auch mit der Rede bleibt einiges - ich sage mal - im wahrsten Sinne des Wortes auf der Strecke.

Erstens. Sie wissen, warum das Straßenbauprogramm P100 für 100 Millionen Euro - in fünf Jahren, wohlgemerkt - aufgelegt wurde. Seinerzeit standen seitens der EU nicht mehr 50 Millionen Euro pro Jahr für Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung. Das waren also, auf jährliche Scheiben heruntergebrochen und die 20 Millionen Euro dagegensetzt, die wir pro Jahr investiert haben, 30 Millionen Euro weniger, als wir vorher hatten. Herr Zeschmann, ich darf bei der Gelegenheit anmerken: Hätten wir all diese Dinge in der letzten Legislaturperiode umgesetzt, die Sie im Plenum vorgetragen haben, hätten wir übrigens noch weniger Landesstraßen gebaut. Das kann ich Ihnen versichern.

Zweitens. Warum ich meine, etwas richtigstellen zu müssen: Sie sprachen gerade mehrere Dinge an, die so nicht richtig sind. Es gibt den Landesrechnungshofbericht, in dem so geurteilt wurde. Wir als Landesregierung nehmen diesen Bericht sehr ernst. Deshalb gibt es das Programm in Zukunft auch nicht mehr, und ich werde Ihnen gleich begründen, warum.

Drittens haben Sie - wiederum - etwas falsch gelesen, was der Landesrechnungshof aber so erklärt hat. Wenn Sie sagen, es gebe eine Pflicht, abzustufende Landesstraßen zu sanieren, halte ich fest: Das steht nicht im Bericht des Landesrechnungshofs. Übrigens besteht laut dem Brandenburgischen Straßengesetz eine Einstandspflicht, keine Pflicht, die komplette Straße zu sanieren.

Sie sagten, die Umsetzung sei katastrophal gewesen. Da muss ich Ihnen sagen, Herr Zeschmann: Nennen Sie mir aus dem P100-Programm eine einzige Maßnahme, die Sie als katastrophal ansehen. Nennen Sie mir eine einzige Straße, die wir nicht hätten sanieren sollen. Dann müssen Sie das vor Ort erklären. Sie reiten immer - wie mit einer Monstranz - mit dem Spruch „Die haben politisch entschieden“ vorneweg. Ich weiß nicht, was Sie in diesem Haus machen, aber wir machen da drüben Verkehrspolitik, und deshalb treffen wir jeden Tag politische Entscheidungen.

Warum manche Maßnahmen nicht nur danach bewertet worden sind, welche Zustandsklasse die Straße am Ende hat, ist relativ einfach zu erklären, zum Beispiel mit der Tatsache, dass Kommunen die Abwasserkanäle erneuert haben. Dann haben wir politisch entschieden, dass diese Straße anschließend grundhaft saniert wird. Das hat etwas mit Effizienz und auch mit Synergien zu tun, die wir dort schaffen.

Es gab auch Rutschungen. Wir haben in unserem Haus beschlossen, dass die Straße nach den Rutschungen saniert wird. Das war eine politische Entscheidung. Die Straße wäre vielleicht noch nicht dran gewesen. Aber mit dem Ziel, dass diese Mittel vernünftig und mit gesundem Menschenverstand verwaltet werden, wurden diese Maßnahmen so durchgeführt, dass sie vor der Sanierung, die wir an der Stelle eigentlich vorhatten, eingeschoben wurden.

Ich darf noch andere Aspekte nennen, zum Beispiel die Verkehrssicherheit. Wenn sich ein Unfallschwerpunkt entwickelt hat,

dann musste - ja! - politisch entschieden werden, dass diese Straße zuerst saniert wird. Letztlich geht es um Menschenleben.

Außerdem gab es auch Havariefälle. Havariefälle haben die Eigenart, dass man vorher nichts von ihnen weiß. Die bekommen Sie in kein Programm; denn die treten halt auf, wenn sie auftreten. Wenn wir danach die richtigen Maßnahmen durchführen und diese Straße sanieren, ist das eine politische Entscheidung, und dann ist das eine Entscheidung, bei der abgewogen werden muss, aber es ist nicht der Skandal, als den Sie es hier darstellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann Ihnen nur raten, diesen Antrag abzulehnen. Ich werde Ihnen auch sagen, warum. Uns stehen - Sie haben die Pressemitteilung gelesen - in diesem Jahr 171 Millionen Euro für den Straßenbau zur Verfügung. Wir werden in den nächsten fünf Jahren 80 Projekte durchführen, die Ortsdurchfahrten und Landesstraßen betreffen. Das ist eine gewaltige Leistung, die wir hier erbringen.

Würden wir das machen, was Sie sagen, nämlich wieder ein 100Millionen-Euro-Sanierungsprogramm für Ortsdurchfahrten auflegen, müssten wir Folgendes tun: das Programm, das wir drüben politisch und mit Ihnen zusammen im Haushalt beschlossen haben, um 100 Millionen Euro zurückfahren; denn wir werden 200 Millionen Euro dafür einsetzen. Deshalb halte ich diesen Antrag für falsch. - Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Das Wort erhält noch einmal der Abgeordnete Zeschmann von der BVB /FREIE WÄHLER Fraktion.

Herr Genilke, herzlichen Dank für diese interessanten Ausführungen aus der Praxis des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung. Ich freue mich, dass Sie noch einmal zugegeben haben, dass, wie Sie gesagt haben, die Landesregierung in vielen Jahren und nicht bloß in einem Jahr nur 20 Millionen Euro für den Erhalt der Straßen und Brücken in ganz Brandenburg - die Betonung liegt darauf - zur Verfügung gestellt hat und dass dann die zusätzlichen EU-Mittel weggebrochen sind, was der Anlass war, das damalige Projekt P100 aufs Gleis zu setzen - so drücke ich es mal aus.

Sie sagten etwas zur Einstandspflicht. Ich finde es schön, dass Sie das gesagt haben. Ich habe mich nicht darauf bezogen, wo das steht oder ob das der Landesrechnungshof erklärt hat, aber Sie haben nun deutlich gesagt, dass es diese Einstandspflicht nach dem Brandenburgischen Straßengesetz gibt. Mein Erleben in der Kommunalpolitik ist leider, dass die Kreise, wenn sie Kreisstraßen an die Städte und Gemeinden abgeben, dies zwar 1:1 umsetzen, das Land sich aber an einigen Stellen - mindestens an einigen Stellen, wenn nicht an vielen - weigert, dieser Pflicht nachzukommen. Das finde ich einfach traurig und bescheiden. Tut mir leid, es ist doch egal, ob es sich um Kommunen oder das Land handelt: Es geht doch um die Qualität unserer Straßen, unserer Ortsdurchfahrten, unserer Brücken und letztlich um das Qualitätsempfinden unserer Bürger vor Ort. Es geht auch darum, wie die Menschen und die Wirtschaft diese Straßen nutzen können. Das ist auch wichtig bei uns. Infrastruktur ist ein wichtiger Aspekt für die Wirtschaft, und das wird einfach ignoriert.

Die Umsetzung sei katastrophal gewesen, hätte ich gesagt. Ja, richtig, und zwar deswegen, weil wir nach wie vor nicht erkennen können, dass hier keine politisch motivierten Entscheidungen kommen. Vielmehr haben Sie dargestellt, was Sie unter politisch motivierten Entscheidungen verstehen. Das sind aus meiner Sicht Sachentscheidungen. Sie haben von Rutschungen und Havarien - von allen möglichen Sachen - gesprochen. Das sind alles rein sachliche Erwägungen; das ist alles in Ordnung.

Leider haben Sie das in der Antwort auf die Kleine Anfrage nicht geschrieben, weswegen bei uns mehrere Leute - ich war nicht der Erste - gesagt haben: Das ist aber seltsam. Wenn die schreiben, politische Entscheidungen seien da auch relevant gewesen, was heißt denn das? Steckt dahinter, dass in Wahlkampfzeiten, im letzten oder vorletzten Jahr, in der Gemeinde X oder Y, in der ein Abgeordneter oder ein Minister der Landesregierung wohnt, die Straße gemacht worden ist, oder ist das nicht so? - Genau den Eindruck haben Sie erweckt. Deswegen sind wir hier dran, deswegen wollen wir das aufklären, deswegen haben wir diese eine Kleine Anfrage gestellt und wollen da nachbohren.

Aber noch einmal: In diesem Antrag geht es nicht um die Aufklärung der Vergangenheit - das machen wir auf eine andere Weise, über die Kleinen Anfragen -, sondern hier geht es darum, in der Zukunft die immer noch 55 % der Ortsdurchfahrten in Brandenburg, die mit 3,5 oder schlechter bewertet sind - darauf sind Sie nicht eingegangen -, endlich voranzubringen. Ich verstehe auch gar nicht, warum wir groß darüber streiten müssen. Es sollte doch selbstverständlich sein, dass wir alle den Auftrag haben, die Infrastruktur im Land Brandenburg ordentlich zu entwickeln. Wenn im Jahr 2020 immer noch 55 % der Ortsdurchfahrten in einem katastrophalen Zustand sind, ist das wirklich ein Armutszeugnis für die Verkehrspolitik sämtlicher Landesregierungen der Jahre zuvor.

Deswegen ist es auch nicht richtig, dass wir die Mittel irgendwie um 100 Millionen Euro kürzen wollen. Nein, wir müssen sie natürlich drauflegen, damit wir hier endlich vorankommen. Bitte erwecken Sie nicht immer den Eindruck, dass wir das nicht verstanden hätten. Wir haben das sehr gut verstanden. Wir sind nur die Menschen in diesem Landtag, die sich für unsere Bürger, die Lebensqualität vor Ort und für unsere Wirtschaft einsetzen. Das tun Sie leider nicht, und das finde ich unverständlich und, ehrlich gesagt, sehr bedauerlich.

Das hier ist ein zukunftsorientierter Antrag. Es geht hier nicht um die Aufklärung der Vergangenheit und auch nicht um den Bericht, den wir vom MIL im Haushaltskontrollausschuss bezüglich der zukünftigen Umsetzung der Restarbeiten aus diesem Programm und der Frage, wie man andere Programme im Hause MIL organisatorisch besser umsetzt, zu erwarten haben, sondern es geht darum, die Straßen endlich in den Griff zu bekommen, damit im Jahr 2030 nicht immer noch 50 % der Ortsdurchfahrten in einem unhaltbaren Zustand sind. Das sagen Ihnen die Menschen vor Ort. Wer von Ihnen noch in der Kommunalpolitik tätig ist, weiß das. Offensichtlich sind Sie aber leider schon ziemlich abgehoben.

(Zuruf)

- Vollkommen abgehoben. Die SPD lebt in Potsdam unter einer Glocke. Unterhalten Sie sich doch bitte mit den Menschen vor Ort.

(Zurufe)

- Das habe ich doch nicht erfunden. Das ist das, was ich seit Jahren landauf, landab zu hören bekomme.

Wir stimmen dem Überweisungsantrag der Kollegen von der Linken zu; denn wir wollen hier sachlich und inhaltlich vorankommen und unsere Landesstraßen, insbesondere Ortsdurchfahrten, endlich voranbringen, was Sie bedauerlicher- und unverständlicherweise leider nicht wollen und verhindern. Das finden wir sehr schlimm. Deswegen stellen wir den Antrag auf Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, damit wir genau das, was Herr Genilke die Finanzierung betreffend angesprochen hat, gemeinsam erörtern können. Ich hoffe, dass vielleicht auch die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen doch ein Interesse daran entwickeln, die Ortsdurchfahrten endlich voranzubringen, und nicht hinnehmen, dass 55 % immer noch in einem so katastrophalen Zustand sind. - Danke schön.

Herr Kollege Zeschmann, bevor Sie mir wegrennen, ganz kurz: Sie haben die Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und den Ausschuss für Haushaltskontrolle - mitberatend - beantragt, oder nicht? - Gut, dann ist das geklärt.

Damit ist die Rednerliste erschöpft, und wir kommen zu den Abstimmungen. Die Fraktion DIE LINKE beantragt, den Antrag „Neuauflage des Infrastrukturprogrammes P100 zur Fertigstellung begonnener und geplanter sowie Aufnahme weiterer Maßnahmen“ der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/1160 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle zu überweisen. Ich frage Sie, wer dieser Überweisung zustimmt. - Gegenstimmen? - Das ist die Mehrheit. - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER beantragt, ihren Antrag „Neuauflage des Infrastrukturprogrammes P100 zur Fertigstellung begonnener und geplanter sowie Aufnahme weiterer Maßnahmen“, Drucksache 7/1160, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie den Ausschuss für Haushaltskontrolle - zur Mitberatung - zu überweisen. Ich darf Sie fragen, wer diesem Überweisungsantrag zustimmt - Gegenstimmen? - Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag „Neuauflage des Infrastrukturprogrammes P100 zur Fertigstellung begonnener und geplanter sowie Aufnahme weiterer Maßnahmen“ der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/1160. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 7 und übergebe die Sitzungsleitung an Vizepräsidentin Richstein.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Rechnung der Präsidentin des Landtages Brandenburg für das Rechnungsjahr 2017

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 7/1193

in Verbindung damit:

Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2017

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Drucksache 7/1194

und