Protokoll der Sitzung vom 17.06.2020

Uns als Opposition bleiben die Rechte nach der Landesverfassung, also das, was sich aus der Unterrichtungspflicht der Landesregierung über die Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und anderen wesentlichen Entscheidungen ergibt. Und das ist nicht viel; denn auch hier hängt unsere Durchsetzungsfähigkeit vom Wohlwollen der Koalition ab oder davon, wie wir am Freitag lernen durften, dass wir die Pressekonferenzen der Landesregierung verfolgen, um informiert zu sein.

Was meine ich? Wenigstens nach der Kabinettsentscheidung sollte die Landesregierung verpflichtet sein, in einer Regierungsbefragung dem Landtag Rechenschaft über die eigenen Entscheidungen abzulegen. Angela Merkel tut es, Malu Dreyer tut es, Winfried Kretschmann tut es - tun Sie es doch auch! Stimmen Sie unserem Antrag zu, und ich bin mir sicher, Sie schaffen das.

Im Internet habe ich übrigens einen Bericht aus dem Juni 2018 gefunden. Dort heißt es:

„Der Parlamentarische Geschäftsführer der Brandenburger CDU-Fraktion, Jan Redmann, ist für die direkte Befragung der Landesregierung von Dietmar Woidke […] durch Abgeordnete. ‚Auf die Frage eines Abgeordneten hat Woidke noch nicht ein einziges Mal geantwortet’, so Redmann.“

Nach Ansicht des CDU-Politikers sollte die Regelung des Bundestags übernommen werden. Na, das ist doch eine klare Aussage, Herr Redmann. Also, stimmen Sie zu!

Drittens: Stärkung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Arbeit des Landtags. Wir haben vorgeschlagen, dass der Landtag für bestimmte Fragen Beiräte schaffen kann, in denen Expertinnen und Experten mitarbeiten können. Zum wiederholten Male haben wir auch den Vorschlag unterbreitet, dass die Unterausschüsse ständig oder zeitweilig externe Expertinnen oder Experten hinzuzuziehen können. Beides wurde abgelehnt.

Letzte Bemerkung: In der Sitzung des Hauptausschusses konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Koalition am Ende offensichtlich zu dem Schluss gekommen war: Genug der Zustimmung zu den Anträgen der LINKEN! - Anders kann man es nicht erklären. DIE LINKE wollte, dass die Landesregierung dem Landtag nicht erst nach 14 Tagen, sondern in der Regel bereits nach 48 Stunden mitteilt, ob sie eine weitere Lesung zu einem vom Parlament beschlossenen Gesetz verlangt. Dies hat zum Beispiel auf die Veröffentlichung und somit auch auf das Inkrafttreten eines Gesetzes Auswirkungen. Die Chefin der Staatskanzlei meinte dazu, diese Frist sei sportlich, aber man werde es versuchen.

Und wie reagierte die Koalition? - Sie lehnte den Antrag trotzdem ab. Es bleibt also bei der 14-Tage-Frist. Der Landtag wird also auch in Zukunft auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Dr. Manfred Stolpe und Dr. Herbert Knoblich aus dem Jahre 1991 arbeiten. Zu diesem Akt der Emanzipation von der eigenen Landesregierung kann man den Abgeordneten nur gratulieren. Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Damus von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Mein erster Satz war ursprünglich: Ich weiß, dass die Geschäftsordnung des Landtags kein superspannendes Thema ist. - Den haben mir die Kolleginnen und Kollegen von der AfD jetzt leider kaputtgemacht, indem sie hier eine aufgebauschte Debatte geführt haben.

Ich möchte kurz darauf eingehen. Sie sagen hier, dass wir Rechte beschränken, wenn wir zum Beispiel die Zahl der Kurzinterventionen auf zwei pro Fraktion reduzieren. Wissen Sie, warum wir das machen? Weil dieses Mittel hier regelmäßig von Ihnen missbraucht worden ist. Deswegen haben wir uns zusammengesetzt, und zwar alle Fraktionen, und alle Fraktionen außer Ihnen tragen das auch mit. Auch die anderen Oppositionsfraktionen tragen das mit: denn die wollen hier eine vernünftige Debatte führen und keine vorgefertigten Redebeiträge hören, die Sie einfach noch mit hineinschieben.

Kommen wir zur Geschäftsordnung des Landtags. Die ist nämlich, wie wir gerade festgestellt haben, gar nicht so langweilig, sondern sie bietet viele Ansatzpunkte, um die Politik für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen und eine bessere Beteiligung verschiedener Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.

Erstens war es uns Bündnisgrünen wichtig, dass das Thema Open Data vorangebracht wird: dass alle Daten, die den Bürgerinnen und Bürgern zur Information zur Verfügung gestellt werden können, möglichst leicht zugänglich sind. Open Data wird nun in der Geschäftsordnung verankert. Das ist ein erster Schritt und zeigt, dass der Landtag es mit Open Data ernst meint. Das ist eine Einladung und ein Versprechen an alle Menschen im Land: Es ist euer Landtag. Es ist eure Chance auf digitale Teilhabe. - Die beginnt beim freien Zugang und dem Recht auf freie Nachnutzung der Inhalte. Wir tun also gut daran, diesen Passus in der Geschäftsordnung zeitnah mit Leben zu erfüllen.

Zweitens. Auch der Livestream der Landtagssitzungen ist ein hervorragendes und gleichzeitig niedrigschwelliges Instrument für mehr Transparenz. Er wird nun in der Geschäftsordnung verankert. Bisher hat der Landtag ihn erprobt und praktiziert. Nun verpflichten wir uns dazu.

Leider - da muss ich jetzt ein wenig widersprechen - ist es noch nicht gelungen, das auch für alle Ausschüsse verpflichtend zu machen. Es wird zwar schon häufig praktiziert, aber der nächste Schritt müsste sein, dies auch zu verankern. Ich glaube, Corona hat uns das gezeigt. Da konnten wir Erfahrungen mit neuen, digitalen Formaten sammeln.

Drittens wird auch der Einsatz des Gebärdendolmetschens ausgeweitet, und zwar auf die Beratung aller Tagesordnungspunkte, die von den Fraktionen mit Priorität versehen wurden, auf Regierungserklärungen, Aktuelle Stunden, Fragestunden und auf Themen, die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren. Es wäre uns noch wichtig gewesen, dass wir das zügig ausbauen. Aber wir sind jetzt einen großen Schritt vorangekommen.

Viertens ermöglichen wir über eine Experimentierklausel eine Konsensliste, also eine Liste, auf der Tagesordnungspunkte gesammelt werden können, bei denen es Einigkeit unter den Fraktionen gibt. Das wollen wir jetzt im Präsidium erproben.

Fünftens stärken wir das Lobbyregister. Das Register, das alle Verbände transparent auflistet, die im Parlament angehört werden, soll nun regelmäßig aktualisiert werden, und dabei bleiben auch inaktive Verbände verzeichnet, um später immer nachvollziehen zu können, welche Verbände sich in politische Prozesse eingebracht haben.

Sechstens leisten wir auch einen Beitrag zu einem vielfältigen und familienfreundlichen Parlament; denn noch immer sitzen weniger Frauen als Männer im Landtag. Ihr Anteil ist seit der letzten Wahl sogar wieder gesunken. Für Menschen mit kleinen Kindern ist es besonders schwierig, ein solches politisches Amt wahrzunehmen. Es ist aber wichtig, dass die Perspektiven und Probleme von jungen Eltern, insbesondere von jungen Frauen, im Landtag zur Sprache kommen können. Daher haben wir eine Reihe von Maßnahmen aufgenommen, die die Landtagsarbeit familienfreundlicher machen werden.

Zu guter Letzt stärken wir auch die geschlechtergerechte Sprache in unseren Landtagsdokumenten. Damit schaffen wir klare und unmissverständliche Formulierungen, die alle einbeziehen. Das ist wichtig, weil Gesetze und Anträge von einer Vielzahl von Menschen gelesen werden und somit Vorbildcharakter haben.

Liebe Abgeordnete, wir sollten es nicht bei geschlechtergerechtem Schreiben belassen. Wir können im Parlament auch darauf achten, wie wir sprechen. Das ist manchmal einfacher als gedacht. Lassen Sie uns doch statt von der „Rednerliste“ und dem „Rednerpult“ einfach von der „Redeliste“ und dem „Redepult“

sprechen. Das ist nicht einmal länger, und es verfestigt nicht das Bild in unseren Köpfen, dass hier vorne noch immer häufiger Männer als Frauen stehen.

Vielen Dank. - Als Nächsten haben wir den Abgeordneten Vida für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auf der Rednerliste.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben es heute gehört: Die Geschäftsordnung ist der große Wurf. Mit ihr reagiert man nicht etwa nur auf die Erkenntnisse der letzten acht Monate, sondern sogar auf die der letzten 30 Jahre. Es ist also ein historisches Papier, wie der Einführungsredner Bretz hier deutlich machte.

Dabei wurde - bei aller historischen Darstellung - meistens doch nur mit Regierungsmehrheit durchgeblockt, und Vorschläge für mehr Lebendigkeit und zur Stärkung der Oppositionsrechte wurden abgelehnt. Diverse Rechte, die einem Fünftel des Landtags zustehen, hätte man angesichts der Konstellation des Landtags locker und ohne Probleme auch jeweils einer Fraktion zubilligen können. Das haben die Koalition und übrigens auch die AfD - so viel zum Thema Kritik, Herr Hohloch - im Hauptausschuss, in der PGF-Runde, abgelehnt.

Zugleich wurden spontane Fragestunden mit Fragen an die Landesregierung nicht gewährt. Wir haben gehört, wie das hier eindrucksvoll dargestellt wurde. Der Fraktionsvorsitzende der CDU hat das, noch unter anderer Flagge, seinerzeit begrüßt. Der Ministerpräsident hat nicht einmal gewechselt; nur das Brustschild, auf dem die Farben sind, hat gewechselt. Und schon wird das anders gesehen. Das wäre durchaus ein belebendes Moment gewesen.

Zu begrüßen ist in der Tat, dass Kurzinterventionen bei Rednern der eigenen Fraktion nicht mehr zulässig sind; denn das ist wirklich nicht sinnvoll.

Besonders enttäuschend für uns als BVB / FREIE WÄHLER ist aber, dass Sie sich nicht dazu durchringen konnten, Einwohnerfragestunden zuzulassen. Am 25. September 2019 - konstituierende Sitzung - haben wir diesen Antrag eingereicht: Drucksache 7/3 - eine ganz niedrige Zahl. Alle haben auf uns eingeredet - Herr Bretz war, wie wir ihn kennen, sehr wortgewaltig -, dass wir das lassen sollen; denn dann geht es in den Hauptausschuss, dann gibt es eine Debatte, und dann kommt es noch einmal zurück. Wir haben mitbekommen, welch „große“ Debatte jetzt über diesen Antrag geführt wurde. Das ist auch für mich eine Erkenntnis. Ich glaube, Sie sind 17 Sekunden lang darauf eingegangen. Nun ja.

Was die qualifizierte Auseinandersetzung mit diesem Antrag anbelangt, möchte ich aus den PGF-Runden, aus dem Hauptausschuss, sinngemäß zitieren. Da hieß es vor allem: Wir können keine Einwohnerfragestunde machen; denn es könnten 2 Millionen Menschen kommen. Im Übrigen findet die immer vormittags statt, also kann keiner kommen. - Meine Damen und Herren, ohne dass man den inneren Widerspruch bemerkt hat, reichte das als Argument, um das abzulehnen. - So viel zur lauteren Beschäftigung mit diesem Vorschlag.

Warum wollen Sie diesen Schritt nicht einfach mal gehen und für ein bisschen mehr Lebendigkeit sorgen? - Das ist nicht das Ende

des Parlamentarismus, wie manche in der letzten Wahlperiode befürchteten, und die repräsentative Demokratie erleidet auch keinen Schiffbruch. Vielmehr ist es überhaupt nicht schlimm, wenn einmal pro Sitzungswoche - nicht jeden Tag - Bürger zielgerichtete Fragen stellen können. Der Antrag sieht vor, dass die Bürger unseres Landes an jedem zweiten Sitzungstag für die Dauer von 60 Minuten Fragen an die Regierung oder die Präsidentin richten können. Die Erfahrungen mit diesem Instrument aus den Kommunen sind gut.

Nun kenne ich den Einwand: Das ist hier nicht wie bei den Kommunen, das ist hier alles ganz anders; denn man kann ja beim Abgeordneten nachfragen oder Petitionen einreichen, oder man kann bei jemandem anrufen, damit der dann Fragen stellt. - Meine Damen und Herren, das alles verfängt nicht; denn all das kann man auch in der Gemeinde, all das kann man auch im Kreis, ohne dass dort irgendjemand auf die Idee käme, die Einwohnerfragestunde abzuschaffen.

Auch die Kreistage haben sie; sogar immer mehr Ausschüsse in den Gemeindevertretungen haben sie, und zwar aus gutem Grund - aus dem Grund, der auch im Landtag gilt: Es ist aus demokratietheoretischer Sicht ganz eindeutig etwas anderes, ob ich bei einem Abgeordneten anfrage, damit der meine Kleine Anfrage einreicht, oder ob ich sie selber im Landtag als Anfrager vortragen kann. Es bekommt eine andere Aufmerksamkeit. Der Bürger kann hier ihn beschäftigende Inhalte anbringen. Die Öffentlichkeit wird in einer anderen Art und Weise dafür sensibilisiert, und es werden auch neue Themen vorgetragen, die damit ein neues Gewicht erhalten. Die daran anschließende, sicherlich auch medieninteressierte Berichterstattung könnte durchaus dazu beitragen, dass bestimmte Dinge, die vielleicht bisher im Stillen verharrten, angepackt werden.

Im Übrigen sind in unserem Antrag auch mehrere Stellschrauben eingebaut, um den Missbrauch durch bestimmte Personen oder Ähnliches zu verhindern.

Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren verschiedene Schritte zu mehr Beteiligung und Transparenz unternommen. Ich weiß noch: Vor ungefähr 20 Jahren - da war ich natürlich nicht dabei - haben die Ausschüsse nicht öffentlich getagt. Das galt als ganz großes Sakrileg. Es hieß, dass es die Qualität schädige, wenn die Ausschüsse öffentlich tagen würden. - Es kam anders: Livestream wurde im Landtag eingeführt, jetzt auch für die Ausschüsse.

Genauso ist dies ein weiterer Schritt, wo es bei manchen offenbar ein größeres Beharrungsvermögen gibt. Eine Einwohnerfragestunde wäre ein weiterer Schritt in dieser Entwicklung hin zu mehr Partizipation, Transparenz und Transport von Informationen. Es wäre gerade jetzt nach den Wahlen - wenn man so will - ein Zeichen, dass wir offen für Neues sind, dass wir etwas mehr versuchen, vielleicht auch mehr als andere Bundesländer, um die Menschen für unsere Arbeit zu interessieren. Ja, wir wären das erste Bundesland mit einer solchen Einwohnerfragestunde - aber warum eigentlich nicht?

Meine Damen und Herren, die Landesregierung verzichtet auf ihren Redebeitrag. Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zu einer relativ langen Abstimmung. Ich bitte um ein wenig Konzentration, damit nichts untergeht.

Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1493, Stichwort: Stärkung der Rechte der kleineren Fraktionen im Landtag. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zum zweiten Punkt, einem weiteren Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1492, Stichwort: Stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zum dritten Punkt: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1498, Stichwort: Kontrolle der Landesregierung durch den Landtag. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Viertens: Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/1502, Stichwort: Geschäftsordnung des Landtages an demokratische Grundsätze anpassen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Fünftens: Wir kommen zum Änderungsantrag der Abgeordneten Bretz, Damus, Domres, Keller und Wernicke auf Drucksache 7/1510. Es geht um Änderungen in § 7, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 3, § 18 Abs. 1, § 34 Abs. 6, § 52 Abs. 1, § 73 Abs. 1, § 81 Abs. 7, § 94 Abs. 6, der Überschrift von § 99, in § 100 und in den Anlagen 4, 8, 9 und 11. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen.

Punkt sechs: Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 7/1485, Neudruck. Wer der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde die Beschlussempfehlung bei einigen Enthaltungen und Neinstimmen mehrheitlich angenommen.

Siebentens: Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 7/1477. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde die Beschlussempfehlung bei einigen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Meine Damen und Herren, damit hat sich der Landtag für diese Wahlperiode eine endgültige Geschäftsordnung gegeben, die mit sofortiger Wirkung Anwendung findet. Ich weise insbesondere auf die Änderung der Regelungen zur Kurzintervention und zu den Ordnungsmaßnahmen hin, die ab sofort gültig sind.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf.

TOP 10: Erstes Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/886

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport