Protokoll der Sitzung vom 17.06.2020

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport

Drucksache 7/1439

Des Weiteren liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 7/1507 vor.

Die Aussprache beginnt die Abgeordnete Poschmann für die SPD-Fraktion.

(Zuruf)

- Nein? Das hat sich geändert? - Dann Frau Hildebrandt, bitte. - Entschuldigung, ich habe es immer nicht so mit Namen. Das ist nicht böse gemeint.

Herr Vizepräsident! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in der Plenarsitzung am 1. April 2020 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Am 30. April fand die Anhörung statt, unter Teilnahme des Städte- und Gemeindebundes, der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, der GEW Berlin und Brandenburg, des Landeskitaelternbeirates sowie des Landesverbandes für Kindertagespflege Brandenburg. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport stimmte am 10. Juni der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zu.

Worum geht es inhaltlich? Der Bundesgesetzgeber hat sich nach einer langen gesellschaftlichen Diskussion dazu entschieden, Masernschutzimpfungen im Kita- und Schulbereich für verbindlich zu erklären. So müssen bereits seit dem 1. März 2020 Kinder, aber auch die in den Einrichtungen dauerhaft Beschäftigten den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern bzw. über eine bestehende Immunität erbringen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf übernehmen wir diese Verpflichtung in unser Kita-Gesetz und schaffen damit Handlungssicherheit für alle Beteiligten.

Ein zweiter Punkt des Gesetzes betrifft die Sicherung des Kindeswohls. Wir legen für die Kindereinrichtungen im Land Brandenburg fest, dass alle dort beschäftigten Personen, seien sie haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätig, alle fünf Jahre erweiterte Führungszeugnisse vorzulegen haben. So wollen wir die Beschäftigung einschlägig vorbestrafter Menschen ausschließen.

Als letzten wichtigen Punkt des Gesetzentwurfs möchte ich auf die Anpassung der Personalbemessung im Kitabereich eingehen. Wir wissen, dass die Kita in der Bildungsbiografie der Kinder von entscheidender Bedeutung ist - in der Aktuellen Stunde wurde darauf ja schon eingegangen. Hier werden die Grundsteine für eine positive soziale, emotionale und auch kognitive

Entwicklung gelegt. Der wichtigste Faktor dafür, dass das gelingen kann, ist die Art, wie die Fachkräfte im alltäglichen Umgang mit den Kindern kommunizieren, Bildungsprozesse anregen, die Kinder involvieren und in ihrer Selbstwirksamkeit stärken.

Das ist, gerade weil diese Tätigkeit nicht einfach als Angebot geplant und abgearbeitet werden kann, eine besonders anspruchsvolle Aufgabe, viel anspruchsvoller, als die meisten noch immer denken. Pädagogen und Pädagoginnen müssen sehr adaptiv sein und erkennen, welche Themen zu welchen Zeiten auf welche Weise gut im Alltag gesetzt werden können, und sie müssen stets und ständig flexibel auf Veränderungen im Bildungsprozess eingehen. Um solche Prozesse bewusst und professionell gestalten zu können, brauchen wir in Kitas mehr Personal, und zwar mehr sehr gutes Personal, Fachleute mit dem nötigen Wissen, mit einer kindorientierten Haltung, mit Handlungskonzepten, Methoden und Techniken.

Wir sind uns einig, dass die Verbesserung der Betreuungsqualität in Kitas davon abhängt, wie viel qualifiziertes Fachpersonal unseren Kindern zur Verfügung steht. Deshalb verbessern wir mit diesem Gesetz den Personalschlüssel im kommenden Kitajahr von 1:11 auf 1:10 bei den Drei- bis Sechsjährigen - und das, obwohl wir aus vielen Gesprächen mit Kommunen und Kitas die aktuellen Herausforderungen kennen. In dieser Ausnahmesituation, in der sich die Kitas momentan, in Zeiten der Pandemie, befinden, ist die Gewinnung von pädagogischen Fachkräften nicht einfacher geworden.

Frau Hildebrandt, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja.

Ich habe nur eine kurze Nachfrage. Sie haben eben gesagt, Sie erhöhen den Betreuungsschlüssel; das finde ich ganz toll. Nur, wie wollen Sie das konkret umsetzen, wenn es die Mitarbeiter am Markt gar nicht gibt? Sie haben unsere Anträge in den letzten Monaten, die entsprechende Ausbildung weiter zu forcieren und voranzubringen, alle abgelehnt. Wenn Sie jetzt eine gute Antwort darauf haben, glaube ich Ihnen das, sonst ist es für mich ein Schaufensterantrag mit heißer Luft. - Danke schön.

Erst einmal möchte ich auf den Unterschied zwischen Betreuungsschlüssel und Personalschlüssel hinweisen. Aber ich weiß natürlich, worauf Ihre Frage zielt. Die Sorgen sind da nicht unberechtigt; denn es gibt Probleme, auch bei der Anstellung geeigneten Fachpersonals; darauf bin ich ja auch eingegangen. Es ist aber so, dass die Zahl der Schulabgängerinnen und -abgänger laut Prognose in der Ausbildung diesen weiter steigenden Bedarf auf jeden Fall decken kann. Die Frage ist: Wie sieht es jetzt aus? Gerade in Pandemie-Zeiten sieht es schlechter aus. Deshalb steht in § 10 Abs. 1 bis 4 der Kita-Personalverordnung nach wie vor eine große Tür für Seiten- und Quereinsteiger offen. Sie ist aber nicht zu groß. Wir haben außerdem in § 12a der Kita-Personalverordnung jetzt pandemiebedingt für ein Jahr den Zugang von Unterstützungskräften zugelassen. Allerdings werden diese nicht auf den Personalschlüssel angerechnet.

Es ist uns aber wichtig - und jetzt kommt noch eine Hilfestellung für die Kommunen -, in dieser Situation keinen Wegfall von Betreuungsplätzen durch das mögliche Fehlen von pädagogischen Fachkräften zu riskieren. Deshalb bringen wir den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag ein. Es soll eine Übergangsregelung geschaffen werden, die es den Kitaträgern ermöglicht, bis zum 30. Juni 2021 von den neuen Vorgaben um bis zu 10 % abzuweichen. Ob die Träger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder eher die bereits vorhandenen Möglichkeiten der KitaPersonalverordnung - § 10 Abs. 1 bis 4 - nutzen, wissen wir zum heutigen Zeitpunkt nicht. Es ist aber sinnvoll, den Trägern diesen Spielraum zu geben.

Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses sowie zum Änderungsantrag der Koalition. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Nothing für die AfD-Fraktion fort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Verbesserungen jedweder Art sind im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe generell zu begrüßen. So ist der Gesetzentwurf zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung sicherlich gut gemeint. Die vielen Probleme, die von den Verbänden und Elternvertretungen in den Anhörungen angesprochen wurden, lassen jedoch den Schluss zu, dass Teile dieses Gesetzes wohl nur auf dem Papier ihre Umsetzung finden und die Qualitäts- und Teilhabeverbesserung am Personal und vor allem an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen sowie Eltern vorbeigehen wird. So war die angestrebte Verbesserung des Personalschlüssels nach den derzeitigen Gegebenheiten wohl eher ein Wunsch als umsetzbare Realität. Das haben Sie mit Ihrem Änderungsantrag zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf in letzter Minute offensichtlich auch erkannt.

Wie an den Kritikpunkten der Verbände und Träger zu erkennen war, ist die Personalschlüsselverbesserung von 1:11 auf 1:10 schon von Anfang an unrealistisch gewesen, da durchschnittliche Krankheits-, Urlaubs- und Fortbildungstage in dieser Rechnung überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Viele Kita-Leiter klagen bereits jetzt, dass sie nicht wissen, woher sie das Personal für den Normalbetrieb der Kitas nehmen sollen. Da Sie diese Bedenken schon vor Corona nicht ausräumen konnten, müssen wir uns bei der Abstimmung zu diesem Punkt enthalten. Ihren Änderungsantrag lehnen wir ab.

Weiterhin wurde massiv Kritik am Fehlen einer einheitlichen Elternbeitragsordnung geübt. Die zu entrichtenden Beiträge sind seit der Wende landesweit uneinheitlich und hätten einer längst überfälligen Strukturierung und Vergleichbarkeit der Kosten bedurft, da sie oftmals nicht gestaffelt und damit unsozial sind. Diese wird es wohl absehbar auch weiterhin nicht geben. Warum Sie sich nicht in der Lage sahen, dieses Problem nach 30 Jahren endlich zu lösen, zumal die Eltern darauf gedrungen haben, bleibt allein Ihr Geheimnis.

Weiterer Bestandteil dieses Gesetzentwurfes ist die Einführung des § 11a, der auf einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Bestätigung der Immunität gegen Masern besteht. Mit anderen

Worten und nicht so nett umschrieben, soll hier eine Impfung die Voraussetzung für die Aufnahme in eine Kindertagesstätte werden. Dass das Thema Impfpflicht für viele unserer Mitbürger durchaus ein Problem darstellt, dürfte hinlänglich bekannt sein. So reicht die Spanne der Gegenargumente vom Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Unversehrtheit bis zur Angst vor Schädigung und schweren gesundheitlichen Folgen durch Impfstoffe.

Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass die Entscheidung über die Impfung ihrer Kinder allein den Eltern obliegt und nicht durch Verwehrung eines Betreuungsplatzes untergraben werden darf.

Die unkritische Haltung gegenüber dem Impfen wird nicht von allen Mitmenschen geteilt. Die Argumente von Impfgegnern und Impfbefürwortern lassen sich nicht per Gesetz widerlegen. Junge Mütter, die eine Impfung ablehnen, wollen genauso das Leben und die Gesundheit ihrer Kinder schützen wie jene, die der Überzeugung sind, das durch Impfung zu tun.

Herr Nothing, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, danke. - Die Bewertung dieser Verhaltensweisen kann weder durch Politik noch Gesetze vorgenommen werden. Die Entscheidung kann betroffenen Eltern und Personen überlassen werden, die von diesem Gesetzentwurf betroffen wären.

Eines sollte aber auch noch angeführt werden: Ein nicht unerhebliches Maß an Skepsis dürfte bei vielen Eltern auch in der Kenntnis über Medikamentenskandale und Profitgier im Pharmabereich ihren Ursprung haben. Von vielen wird gerade nach den Erfahrungen mit Corona die Einführung der Masernimpfpflicht als Einfallstor für weitere Zwangsimpfungen gesehen. Als Volkspartei nehmen wir die Interessen aller Bürger wahr und lehnen daher die Impfpflicht für Kinder und Betreuungspersonal ab.

Durch die Änderung Ihres Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe soll die Aufnahme weiterer Mitglieder in den Landes-Kinder- und Jugendausschuss gesetzlich verankert werden. Einer weiteren Aufblähung dieses Ausschusses können wir nicht zustimmen. Lediglich die Aufnahme des einen Mitglieds aus dem Fachverband für Kindertagespflege würden wir ausdrücklich begrüßen. Die Mitgliedschaft von Gerichten und Gewerkschaften halten wir aber für durchaus verzichtbar. Darüber hinaus lässt die äußerst unwürdige und keinem vernünftigen Menschen zu vermittelnde Nichtwahl von Mitgliedern der stärksten Oppositionspartei in den LKJA für unsere Fraktion nur einen Schluss zu: Man möchte in diesem Gremium unter sich bleiben, sich neuen Ideen und Wegen verschließen und stattdessen in vertrauter ideologischer Engstirnigkeit andersdenkende Mitglieder verhindern.

Wenn Ideologie und Verhinderung politischer Mitbewerber wichtiger sind, als vielleicht durch neue Impulse aus einer Zusammenarbeit mit demokratisch gewählten Politikern der größten Oppositionsfraktion bestmögliche Voraussetzungen für Kinder und Jugendliche zu erreichen, dann erscheint uns die Struktur dieses Ausschusses höchst fragwürdig. Deshalb lehnen wir …

Herr Nothing, Sie müssten jetzt bitte zum Schluss kommen.

… die Erweiterung dieses Ausschusses durch Mitglieder von OLG und Gewerkschaften bei aller Sympathie für ein Mitglied aus dem Fachverband der Kindertagespflege ab. - Vielen Dank.

Wir fahren mit dem Beitrag der Abgeordneten Augustin, die für die CDU-Fraktion spricht, fort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über die - wie sie auch gerne genannt wird - kleine Kita-Gesetzesnovelle. Wir sind aber auch immer noch in dem großen Prozess, dem großen Vorhaben in dieser Legislaturperiode, nämlich der großen Kita-Gesetzesreform, die richtig und wichtig ist. Gerade was die Qualitätssteigerung, die Finanzierung und Elternbeiträge - Punkte, die Herr Dr. Zeschmann in seiner Frage erwähnt hat - betrifft, ist der Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen.

Meine Vorrednerin Elske Hildebrandt ist schon auf einige wichtige Punkte eingegangen, die der vorgelegte Gesetzentwurf enthält. Insofern möchte ich sie gar nicht weiter erwähnen. Herr Nothing hat den einen Punkt, den sie nicht aufgegriffen hat, nämlich die darin auch vorgesehene Erweiterung des LandesKinder- und Jugendausschusses, erwähnt. Es freut mich, da ich auch Mitglied im Landesverband für Kindertagespflege bin, dass ihnen jetzt auch ein Platz eingeräumt wird; denn gerade der Bereich der Kindertagespflege im Land wird sich sicherlich im Landes-Kinder- und Jugendausschuss sehr gut einmischen können. Unverzichtbar sind natürlich auch die weiteren vorgesehenen Plätze für Gewerkschaften und Gerichtsbarkeit.

Sehr geehrte Damen und Herren, das erste Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe - so sperrig, wie es heute im Tagesordnungspunkt heißt - beraten wir schon seit einiger Zeit. Um die Historie nachzuzeichnen: Das Ganze begann im Januar, als die Landesregierung diese Änderung ankündigte. Im Februar wurde der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen und dem Parlament zugeleitet. Mit der darin vorgesehenen Absenkung der Personalbemessung im Kita-Bereich - Frau Hildebrandt ist darauf eingegangen - von 1:11 auf 1:10 wurde umgehend ein im Koalitionsvertrag festgehaltener Punkt aufgegriffen, der für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung richtig und wichtig ist.

Der ersten Lesung am 1. April - noch ohne Debatte - folgte am 30. April die Anhörung im Ausschuss, die hier im Plenarsaal unter Einhaltung des entsprechenden Abstands stattfand, denn Corona hatte uns schon längst erreicht. So wurde auch in der Anhörung neben den wichtigen Hinweisen zum Gesetzentwurf immer wieder ein Thema, eine Situation besonders angesprochen: die Situation in Krippe, Kita und Kindertagespflege in Zeiten der Corona-Pandemie. Zum 30. April befanden wir uns gerade im Stadium der erweiterten Notbetreuung.

In der Ausschusssitzung am 4. Juni wurde der Gesetzentwurf noch einmal behandelt. Neben den Statements, Hinweisen und

Anmerkungen im Ausschuss lagen keine Änderungsanträge vor. Dem Gesetzentwurf wurde im Ausschuss dann mehrheitlich gefolgt, und es wurde eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die Sie heute in der Tagesordnung mit der entsprechenden Drucksachennummer finden können. - So weit der bisherige Verlauf.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute Morgen in der Aktuellen Stunde auch die Situation in der Kindertagespflege debattiert. Ich kann mich dem dort Gesagten nur anschließen: Gerade die vergangenen Wochen und Monate haben deutlich vor Augen geführt, wie wichtig, ja unverzichtbar die Angebote in der Kindertagesbetreuung sind. Ob Krippe, Kita, die Tagesmutter, der Tagesvater - ohne sie funktioniert fast nichts. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nur durch sie und mit ihnen möglich. Daher an dieser Stelle meine große Anerkennung für die Arbeit, die sie leisten - und das in den letzten Wochen unter erschwerten Bedingungen und trotz zusätzlicher Herausforderungen; wir haben es heute schon gehört -: ob die Notbetreuung, die Kita-Erzieherinnen und -erzieher, die Kita-Leiterinnen, die sich in ihren Ideen gesteigert haben, um auch die Kinder, die nicht in der Notbetreuung waren, und ihre Eltern zu erreichen, und die Herausforderung stemmten - ich muss es noch einmal erwähnen -, den Vormittagshort anzubieten, da die Grundschulkinder vormittags teilweise nicht zur Schule gehen konnten. Das war gerade in diesen Einrichtungen eine zusätzliche Herausforderung, und dafür gebühren ihnen unser Respekt, unser Dank, unsere Anerkennung - in ihrem Interesse und im Interesse der vielen Familien im Land Brandenburg.

Am 15. Juni ist der Regelbetrieb wieder gestartet. Das Gesetzesvorhaben bleibt davon nicht unberührt. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen - mit dem ich, ich sage es Ihnen ganz offen, angesichts des Zeitpunktes, zu dem wir ihn vorlegen konnten, auch meine Bauchschmerzen habe - nehmen wir beides in den Blick: Wir schauen nach vorn, um unser gemeinsames Ziel für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung erreichen zu können, aber - und das kann nicht ausgeblendet werden - auch auf die aktuelle Situation. Wenn wir den Regelbetrieb sicherstellen wollen, muss den Einrichtungen, Trägern und Kommunen mehr Spielraum gegeben werden.

Die Fraktion DIE LINKE hat eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie eine dritte Lesung im Parlament beantragt. Ich sage Ihnen klar: Dem stimmen wir zu. Lassen Sie uns zwischen dem Blick nach vorn, hin zu mehr Qualität, einerseits und akutem Handlungsbedarf in der nach wie vor herrschenden Pandemie andererseits abwägen. Sollte der Überweisungsantragsantrag die Mehrheit finden, freue ich mich auf die noch heute stattfindende Debatte im Ausschuss. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Die nächste Rednerin ist die Abgeordnete Dannenberg für die Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde eben schon mehrfach gesagt, welches Gesetz Ihnen vorliegt. Das Gesetz regelt die Verbesserung der Personalbemessung im Kindergartenbereich von 1:11 auf 1:10. Weiterhin wird das Gesetz an das Bundesgesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention angepasst; es erweitert den Landes-Kinder- und Jugendausschuss. Besonders freut mich, dass es die oberste Landesjugendbehörde in ihrer Aufsichts

pflicht gegenüber den Einrichtungen der freien Jugendhilfe hinsichtlich der Auskunftspflicht und der Besichtigung dieser Einrichtungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen stärkt - darüber hatten wir in den letzten Wochen und Monaten öfter gesprochen. Es ermöglicht auch die Einsichtnahme in Führungszeugnisse, um zu verhindern, dass einschlägig Vorbestrafte überhaupt in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sein können.

Sehr geehrte Abgeordnete, in der Anhörung zum Gesetz agierten die Anzuhörenden eher vorsichtig, nach dem Prinzip: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. - Will heißen: Sie waren sich eigentlich darin einig, dass die Verbesserung der Personalbemessung kaum zu einer spürbaren Verbesserung bzw. Entlastung in den Einrichtungen führen würde. Aber dieser Schritt sei besser als keiner, wenn es um die Verbesserung von Qualität gehe. - Der Grund liegt im fehlenden Ansatz der Stellenanteile für Zeiten von Urlaub, Fortbildung, Vor- und Nachbereitung, Team- und Elterngesprächen für die Erzieherinnen und Erzieher. Das ist im Lehrerbereich im Übrigen anders geregelt. Daher ist auch die Forderung des Landeselternkitabeirates nach einem Bildungsschlüssel absolut nachvollziehbar und unterstützenswert. Gleichzeitig wurde in der Anhörung deutlich, dass die Finanzierung der Kitas und Horte und die damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten zwischen Land, Kommunen, Landkreisen und Eltern nicht aufgelöst werden.

Die Landesregierung beruft sich auf eine große Kita-Novelle - bzw. versteckt sich dahinter - mit einem breiten Beteiligungsverfahren, welches seine Zeit braucht und sich über die gesamte Legislaturperiode ziehen wird. Das ist aus Sicht meiner Fraktion eine Verzögerung zulasten der Menschen in diesem Land. Frau Ministerin, Sie können es sich nicht leisten, diese große Kita-Novelle auf die lange Bank zu schieben. Meine Fraktion hatte schon zu Beginn des Jahres den Antrag gestellt, dass Sie bis Ende 2020 einen Gesetzentwurf vorlegen, der die künftige Kita-Finanzierung eindeutig und besser regelt sowie einen Bildungsschlüssel und die komplette Beitragsfreiheit - wie

BVB / FREIE WÄHLER das auch fordern - beinhaltet. Der Antrag wurde hier im Plenum abgelehnt. Das war und ist ein Fehler, denn - die Corona-Krise macht es nunmehr deutlich - wir haben ein Problem, auch was die Absicherung mit Fachkräften betrifft.

Gemäß ihrem Änderungsantrag will die Koalition nun bis zum 30. Juni 2021 von der Personalbemessung um bis zu 10 % abweichen, um die Rechtsansprüche in Corona-Zeiten weitgehend erfüllen zu können und die vereinbarten Betreuungszeiten nicht reduzieren zu müssen. Aber genau über dieses Problem haben wir in den letzten Ausschusssitzungen und auch in der Anhörung miteinander gesprochen. Da wurde dazu ein etwas anderes Lied gesungen.