Protokoll der Sitzung vom 17.06.2020

Gemäß ihrem Änderungsantrag will die Koalition nun bis zum 30. Juni 2021 von der Personalbemessung um bis zu 10 % abweichen, um die Rechtsansprüche in Corona-Zeiten weitgehend erfüllen zu können und die vereinbarten Betreuungszeiten nicht reduzieren zu müssen. Aber genau über dieses Problem haben wir in den letzten Ausschusssitzungen und auch in der Anhörung miteinander gesprochen. Da wurde dazu ein etwas anderes Lied gesungen.

Was den Änderungsantrag betrifft: Ich halte es für keinen guten politischen Stil, ihn so kurzfristig einzubringen; noch nicht einmal 24 Stunden sind vergangen. Deshalb beantragen wir eine dritte Lesung und die Überweisung an den Fachausschuss, denn gerade jetzt, wo Kinder lange auf Betreuung, ihre sozialen Kontakte, das gemeinsame Spiel und auf Förderung verzichten mussten, brauchen wir gute Standards, gerade jetzt brauchen wir gute Qualität in den Kitas.

Ich frage Sie: Was wird im Juni 2021 anders sein? Ich habe heute nichts darüber gehört, welche Maßnahmen Sie ergreifen wollen, um der Personalnot abzuhelfen. Jetzt - jetzt! - muss alle Kraft aufgewandt werden, jetzt müssen wir die Personalstandards halten, jetzt müssen wir die Personalverordnung ausschöpfen, jetzt

müssen wir 40-Stunden-Verträge bei den Trägern durchsetzen. Und wir müssen alles dafür tun, dass die Träger zumindest in die Lage versetzt werden, die Unterstützungskräfte zu binden und zu Fachkräften in der Kindertagesbetreuung auszubilden, denn diese wollen nicht nur Lückenbüßer in dieser Corona-Zeit sein. Das müssen Sie tun, das wollen wir tun, darin werden wir Sie unterstützen. Ich glaube, da wird der Ausschuss helfen, Licht ins Dunkel zu bringen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir kommen zum Beitrag der Abgeordneten Petra Budke, die für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht.

Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Endlich wieder in die Kita! Wie viele Kinder und Eltern haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten danach gesehnt! Die Rückmeldungen, die ich nach dem Neustart bekommen habe - zumindest im Havelland -, sind überwiegend positiv, denn auch die Erzieherinnen und Erzieher haben sich gefreut, „ihre“ Kinder wiederzusehen. „Wir vermissen euch“, das stand in großen bunten Buchstaben am Tor der Dallgower Kita, an der ich täglich vorbeikomme; und das hat das noch einmal deutlich gezeigt.

Kitas sind Orte zum Spielen und Lernen, zum Toben und Quatschmachen, zum Schließen erster Freundschaften, zum Malen, Basteln, Anschauen von Bilderbüchern, Singen, Lachen, Tanzen und vielem mehr. Denn: Kitas sind Bildungseinrichtungen. Umso wichtiger, dass endlich alle Kinder wieder hingehen!

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf lösen wir in einem ersten Schritt für die Kitas das Versprechen des Koalitionsvertrags ein, nämlich den Personalschlüssel in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Ab 1. August wird für die Drei- bis Sechsjährigen der Schlüssel von 1:11 auf 1:10 gesenkt; das ist ein großer Schritt. Denn: Gute Qualität in der Kita braucht mehr Personal. So erfahren alle Kinder mehr Zuwendung und mehr Aufmerksamkeit. Doch - ich glaube, wir alle wissen es - wir müssen damit rechnen, dass coronabedingt nicht alle Erzieherinnen und Erzieher ihren Dienst antreten werden; einige gehören vielleicht zur Risikogruppe. Deshalb wollen wir es ermöglichen, dass für einen begrenzten Zeitraum bis zu 10 % von der Personalbemessung abgewichen werden kann. Ich betone: Das wollen wir ermöglichen; das gilt aber nur, wenn es gar nicht anders geht. Das ist keinesfalls eine Pflicht. Ich glaube auch …

(Zurufe)

- Deshalb ist es für einen begrenzten Zeitraum, und wir müssen darüber reden. Deshalb finde ich es auch wichtig, dass heute Abend der Ausschuss noch einmal tagt und dazu berät, wie wir die Probleme in den Kitas jetzt, in der Zeit der Krise, gut lösen können. Darüber wollen wir heute im Ausschuss noch einmal beraten, und wir haben ja bereits diverse Rückmeldungen, so vom Landkreistag, vom Städte- und Gemeindebund und von der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege. Auch mit diesen Rückmeldungen müssen wir uns auseinandersetzen. Und ich sage noch einmal ganz, ganz klar, auch in Hinblick auf die Stellungnahme des Landkreistages: Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz darf hier nicht angetastet werden!

Ja, dies ist ein erster Schritt. Wir wollen weiter daran arbeiten, die Qualität in den Kitas zu verbessern. Deshalb ist ganz klar: Dies ist noch nicht die große Kitareform. Über sie müssen wir dann in einem breiten Beteiligungsprozess reden. Er ist bereits gestartet, er kommt in Gang; das finde ich gut so. Aber jetzt müssen wir zuerst einmal dafür sorgen, dass alle Kinder wieder in die Kitas gehen können. - Danke.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Nicklisch fort, die für die BVB / FREIE Wähler Fraktion spricht.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wie einzigartig und wunderbar Kinder sind, kann man in vielfältiger Weise immer wieder lesen und hören. Mancher macht auch selbst die Entdeckung. Wie wir allerdings viel zu häufig mit ihnen umgehen, ist kein Spiegelbild dieser Erkenntnis. Weiterhin sind Kinder nur ein Zahnrad im täglichen Getriebe des Alltags - eine beklagenswerte Situation.

Das Produkt der aktuellen Kindererziehung in den Kitas bekommen anschließend unsere Schulen präsentiert. Die Lehrer in diesen Einrichtungen bekommen das Ergebnis sogar knallhart zu spüren. Haben Sie schon einmal fünf Kinder zwischen drei und sechs Jahren auf einen Schlag für zwei bis drei Stunden durchgängig beschäftigt? Die meisten Eltern sind damit bereits überfordert.

Mit der heutigen Vorlage muten wir den Erziehern zu, tagtäglich acht Stunden mit der doppelten Anzahl an Kindern klarzukommen - theoretisch, denn praktisch ist es noch weit schlimmer. Tatsächlich sind es eher zwölf, 13 oder 15 Kinder, die eine Erzieherin allein zu beaufsichtigen und zu erziehen hat. Denn aus dem Schlüssel von 1:10 - wo wir ja sagen, das ist gut - sind Urlaub, Feiertage, Fortbildung, Krankheit und sonstige Ausfälle der Erzieher nicht herausgerechnet. Selbst der theoretische Betreuungsschlüssel von 1:10 ist erst dann erfolgreich realisiert, wenn die dafür notwendigen ca. 650 Stellen neu besetzt werden konnten. Angesichts der aktuellen Arbeitsmarktlage ist diesbezüglich Skepsis angebracht.

Im bundesweiten Maßstab tummelt sich Brandenburg - selbst bei Umsetzung dieses Beschlusses - eher im hinteren Bereich des Schlüsselrankings. Nach Informationen der Bertelsmann Stiftung kümmerte sich schon 2016 bundesweit rein rechnerisch ein Mitarbeiter um 9,2 Kinder. Spitzenreiter war schon damals Baden-Württemberg mit durchschnittlich 7,2 Kindern pro Erzieher. Das ist auch in etwa die Größenordnung, die die Experten der Bertelsmann Stiftung für die Betreuung von Drei- bis Sechsjährigen als notwendig erachten.

Wie wichtig ist der Personalschlüssel eigentlich? „Der Personalschlüssel ist ganz zentral für die Qualität einer Kita“, sagt Susanne Viernickel, Professorin für Pädagogik der frühen Kindheit an der Universität Leipzig. Es sei wissenschaftlich erwiesen: Je besser der Personalschlüssel ist, desto besser können sich Betreuer um die Kinder kümmern. „In der Folge entwickeln sich die Kinder häufig besser“, sagt sie. Für diese Erkenntnis muss man kein Professor sein und keinen Doktortitel haben.

Angesichts dieser Tatsachen ist die Umsetzung der geplanten Änderung ein weiterer Schritt zu praktikablen und akzeptablen

Lösungen bei der Kindererziehung. Grund, sich auf die Schulter zu klopfen, gibt es jedoch lange noch nicht. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Als Nächste spricht Ministerin Ernst für die Landesregierung. Bitte sehr.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, irgendjemand hat von einer „kleinen“ Kita-Novelle gesprochen. In der Tat ist aber viel zu tun. 41 Millionen Euro mehr für die Verbesserung des Personalschlüssels auf 1:10, für Regelungen zu Masern, eine bessere Beteiligung durch die Zusammensetzung des LKJA, für die Klärung der Frage der Führungszeugnisse, für die wichtige Frage der Aufsicht, der Meldepflicht bei der Schulpflicht finde ich nicht klein, sondern dies ist ein großer Schritt in Richtung Verbesserung der Kitaqualität in Brandenburg. Und es reiht sich natürlich in die großen Felder ein, die wir in den vergangenen Jahren bewegt haben und weiter bewegen wollen. Wir wollen bei der Elternbeitragsfreiheit vorankommen; dort sind wir inzwischen so weit, dass ein Drittel der Eltern keine Beiträge mehr zahlt.

Wir brauchen uns als ostdeutsches Bundesland - anders als viele westdeutsche - keine Sorgen um die Betreuungsschlüssel zu machen; hier sind wir bundesweit ein Spitzenreiter. Das Recht auf Bildung in der Kita wird also verwirklicht. Aber wir haben etwas zu tun, was die Gruppengrößen und die Personalbemessung angeht. Diese Regierung ist wenige Monate im Amt, wir befinden uns in einer schweren Corona-Krise, trotzdem gehen wir diesen wichtigen Schritt - das ist, finde ich, eine gute Sache.

Die Anhörung war bemerkenswert: Ich glaube, insgesamt erfuhr diese Novelle sehr viel Zuspruch; das ist auch deutlich geworden. Aber natürlich haben die Anzuhörenden die Gelegenheit hier im Landtag genutzt, all das, was ihnen auch noch wichtig ist, zu formulieren. Das gehört natürlich zu den Dingen, von denen Sie auch viele im Koalitionsvertrag finden, die wir angehen wollen und für die wir in der Tat die Kitarechtsreform brauchen. Das sind dicke Bretter, die gebohrt werden müssen, die ja nicht in der alleinigen Zuständigkeit des Landes liegen.

Natürlich müssen wir uns über Finanzierungsströme Gedanken machen, über weitere Fragen der Qualität, der Leitungsfreistellung. Aber auch hinsichtlich der Fachkräftesicherung müssen wir uns bewegen.

Und ich will deutlich sagen, weil Sie angesprochen haben, ob wir überhaupt genug Personal bekommen: Wir sind viele Schritte zur Verbesserung auch in der letzten Wahlperiode gegangen, und vor jedem Schritt zur Verbesserung, auch bei den Kiez-Kitas, haben immer einige gesagt: Ihr habt doch kein Personal. - Wir haben das geschafft. Und: Diese Verbesserung des Personalschlüssels trauen wir uns zu, wir sind da zuversichtlich; 650 Erzieher mehr sind ein großer Schritt.

Ich habe an anderer Stelle schon gesagt: Es herrscht nicht in allen Teilen Brandenburgs Personalmangel. Wir haben auch Regionen, in denen die Kinderzahlen sinken. Wir haben eine hohe Teilzeitquote und einen ungebrochenen Zuspruch zu dem doch sehr beliebten Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers. Deshalb ist auch die Debatte so wichtig, weil es nämlich nicht an Erzieherausbildungsstellen in den OSZs mangelt; dort haben wir gerade

im Bereich der berufsbegleitenden Ausbildung an vier Standorten neue Klassen geschaffen. Sondern ich habe neulich erst wieder Post von Menschen etwas höheren Alters bekommen, die eine berufsbegleitende Erzieherausbildung absolvieren wollen, aber von den Trägern keinen Vertrag bekommen. Hier muss man einmal ehrlich miteinander sprechen, denn man kann nicht auf der einen Seite den Fachkräftemangel beklagen und auf der anderen Seite solche - notwendigen - Verträge nicht schließen. Darüber müssen wir ins Gespräch kommen. Die Rahmenbedingungen spielen eine Rolle, aber die Träger haben ebenfalls einen großen Anteil daran, inwieweit Fachkräfte ausgebildet werden können. Darüber werden wir sprechen und sind hinsichtlich dieses Schritts auch zuversichtlich.

Die Kitarechtsreform braucht Zeit. Alle wissen auch, dass wir diesen Prozess weiterführen - auch in der Beteiligungsorientierung. Einige Menschen haben schon ihre Scheunen angeboten, sodass man dort auch unter Einhaltung der Abstandsregeln mit 80 Menschen ins Gespräch kommen kann. Das werden wir gewährleisten. Und wir wollen nicht viel Zeitverzug haben, weil uns diese Dinge wichtig sind und wir sie umsetzen wollen.

Diese Kita-Novelle ist ein Ausdruck der Normalität - was machen wir im Kitabereich, wie gehen wir weiter vor? -, aber sie reagiert natürlich auch auf die Situation. Deshalb gibt es den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der notwendig ist. Ich glaube gar nicht, dass wir in allen Kitas von diesem Schlüssel, dieser 10Prozent-Regelung, Gebrauch machen werden. Aber es ist ein Wunsch der kommunalen Ebene, auch vieler Träger, einen Spielraum zu haben, falls es einmal eng wird.

Unser großes Anliegen ist, dass der Rechtsanspruch erhalten bleibt; wenn man sich andere Bundesländer ansieht, stellt man fest, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist. Es ist nicht nur so, dass der Rechtsanspruch dort nicht wie in Brandenburg - mit der hohen Betreuungsquote - umgesetzt wird; sondern er steht in anderen Bundesländern gar zur Disposition. Wir wollen dies ausdrücklich nicht. Deshalb nehmen wir diese 10-Prozent-Regel für ein Jahr in Kauf, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin gewährleistet ist. Und wie gesagt: Die letzten Monate haben gezeigt, wie notwendig das Funktionieren dieser Vereinbarkeit ist. In diesem Sinne ist das ein guter Vorschlag. - Danke.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Rednerliste und kommen zu den Abstimmungen.

Uns liegt erstens dazu ein Änderungsantrag der Koalition, Drucksache 7/1507, vor: Änderung von Artikel 1 Nr. 8 und Streichung von Artikel 2 Nr. 5. - Ich darf Sie fragen, wer dem Änderungsantrag folgt.

(Zurufe)

- Nein, wir haben erst einmal die Abstimmung.

(Zuruf)

- Nein, die Überweisung kommt zum Schluss; das ist schon richtig. Bleiben Sie mal ganz ruhig!

Also noch einmal: Wir sind jetzt bei der Abstimmung über die Anträge. Wir haben einen Änderungsantrag. - Die Überweisung kommt doch zum Schluss.

(Zuruf: Nein! - Weitere Zurufe)

- Dann unterbrechen wir ganz kurz und klären das.

(Unterbrechung)

Also: Sie können der Landtagsverwaltung schon ein wenig vertrauen, dass sie das gut vorbereitet hat. Wir kommen ja danach zur Überweisung zur dritten Lesung; jetzt müssen wir erst einmal die zweite Lesung beenden. Deswegen haben wir diese Anträge abzuarbeiten. Und danach kommt die Überweisung zur dritten Lesung; das kommt dann zum Schluss. Es ist schon alles richtig. Alle ruhig bleiben - wir beginnen von vorn:

Wir haben also einen Änderungsantrag der Koalition, Drucksache 7/1507, vorliegen: Änderung von Artikel 1 Nr. 8 und Streichung von Artikel 2 Nr. 5. Ich darf Sie fragen, wer dem Änderungsantrag folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zweitens zur Beschlussempfehlung und zu dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport, Drucksache 7/1439. Der Bildungsausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in inhaltlich unveränderter Fassung. - Die AfDFraktion hat die getrennte Abstimmung über Artikel 1 Nr. 1, 2 und 4 bis 8, über Artikel 1 Nr. 3 sowie Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfs beantragt.

Zur Erläuterung: In Artikel 1 Nr. 1, 2 und 4 bis 8 werden im Wesentlichen ein neuer § 11 a „Aufnahmeuntersuchung und Infektionsschutz“, die Erhöhung des Zuschusses zu den Kosten des notwendigen pädagogischen Personals für den Träger der Kindertagesstätte in § 16 „Finanzierung der Kindertagesbetreuungsangebote“ sowie Änderungen bzw. Streichungen im Inhaltsverzeichnis, in § 6 a „Kitaelternbeiräte und Landeskitaelternbeirat“, in § 11 „Gesundheitsvorsorge“ und in § 24 „Übergangsvorschrift“ vorgeschlagen.

In Artikel 1 Nr. 3 geht es um die Änderung des § 10 „Personalausstattung“. Hier soll in Absatz 1 die Bemessungsgröße für die pädagogische Arbeit im Rahmen der Mindestbetreuungszeit, nämlich die Angabe „elf“ in „zehn“, geändert werden. Mit Artikel 2 und 3 sollen das Erste Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe geändert sowie das Inkrafttreten des Gesetzes bestimmt werden.

Meine Damen und Herren, ich frage Sie, ob es Bedenken gegen die Teilung des Abstimmungsgegenstandes in der von der AfD beantragten Weise gibt. - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung darüber: Artikel 1 Nr. 1, 2 und 4 bis 8 - Drucksache 7/1439 -, Anlage der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses: Erstes Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe. Ich darf Sie fragen, wer dieser Beschlussempfehlung zu Artikel 1 Nr. 1, 2 und 4 bis 8 folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Sie ist mehrheitlich angenommen.

Dann kommen wir zweitens zu Artikel 1 Nr. 3 - Drucksache 7/1439 -, Anlage der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses: Erstes Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe. Ich darf Sie fragen, wer dem folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Drittens kommen wir zu Artikel 2 und 3 - Drucksache 7/1439 -, Anlage der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses: Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - Inkrafttreten. Ich darf Sie fragen, wer diesem Teil zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich ist das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Berichtes des ABJS, Drucksache 7/1439, unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags in der Drucksache 7/1507 der Koalitionsfraktionen in zweiter Lesung angenommen.

Jetzt geht es mit dem weiter, was Sie vorhin wollten: