Protokoll der Sitzung vom 17.06.2020

Jetzt geht es mit dem weiter, was Sie vorhin wollten:

Meine Damen und Herren, gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 GOLT findet auf Antrag der Fraktion DIE LINKE eine dritte Lesung statt. Zur Vorbereitung der dritten Lesung ist der Gesetzentwurf - Erstes Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung nach der zweiten Lesung, die wir gerade beschlossen haben - Drucksachen 7/1439 und 7/1507 - gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 GOLT auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE an mindestens einen Ausschuss zu überweisen. Die Fraktion DIE LINKE beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Ich darf Sie fragen, wer diesem Überweisungsantrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig beschlossen.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf.

TOP 11: Verhandlungsergebnis von Land und Kommunen zum kommunalen Rettungsschirm

Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 7/1403

Entschließungsantrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/1503

in Verbindung damit:

Kommunaler Rettungsschirm

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/1398

Die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt eröffnet der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, der Abgeordnete Vogelsänger.

Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Abg. Vogelsänger:

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das ist ein ganz bedeutsamer Tagesordnungspunkt, dessen Gegenstand in allen Wahlkreisen und Kommunen wirksam ist. Brandenburg spannt breite, wirksame Rettungsschirme zur Bewältigung der Corona-Krise auf, und auf das, was wir dort bis jetzt geleistet haben, können wir stolz sein.

Das Parlament ist entscheidend. Die haushaltsrechtliche Grundlage sind die 2 Milliarden Euro in Form einer Kreditermächtigung. Wir haben uns das als Haushaltspolitiker nicht leicht gemacht; es war aber eine strategisch richtige Entscheidung.

Ich will Danke sagen. Mit dieser Kreditermächtigung war auch der Auftrag zu Verhandlungen mit den Kommunen verbunden. Es ist gut, dass wir eine gemeinsame Erklärung der Finanzministerin, des Innenministers und der kommunalen Ebene - Städte- und Gemeindebund und Landkreistag - haben. Das ist ein gutes Zeichen, dass wir das gemeinsam mit den Kommunen machen. Herzlichen Dank dafür!

Das Verhandlungsergebnis kann sich sehen lassen. Es ist ein Paket im Umfang von 580 Millionen Euro - das ist keine Selbstverständlichkeit; denn auch das Land hat Steuermindereinnahmen. Der Ausschuss hat dem Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit zugestimmt; es gab keine Gegenstimme. Es waren sechs Jastimmen und fünf Enthaltungen. Deshalb möchte ich dafür werben, dass auch der Landtag dem zustimmt. Dafür gibt es sehr gute Gründe - es sind drei große Bausteine:

Ein Baustein ist ein Pauschalbetrag von 70 Millionen Euro für die kreisfreien Städte, für die Landkreise, für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Es wurde - der Staatssekretär wird das bestätigen - bis zum Schluss verhandelt. Im Innenausschuss war das Ergebnis ein anderes als im Finanzausschuss. Der Städte- und Gemeindebund hat es richtig gemacht: Auch die Städte und die kreisangehörigen Gemeinden bekommen einen Pauschalbetrag. Das ist eine gute Entscheidung.

Der größte Baustein ist, dass das Land Brandenburg auf die Beteiligung der Kommunen verzichtet. Das betrifft die Steuermindereinnahmen in diesem Jahr, 252,5 Millionen Euro, die sonst die Kommunen zu kompensieren hätten. Das wäre unverantwortlich. Es gibt eine Beteiligung in den Jahren 2021 und 2022, aber in sehr abgemilderter Form. Auch das war eine richtige Entscheidung.

Der dritte Baustein ist der Ersatz der Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer sowie der Umsatzsteuer. Bei der Grundsteuer wird es nicht so sein. Da übernimmt das Land 50 % in den Jahren 2020 und 2021; außerdem übernimmt der Bund in diesem Jahr 50 % bei der Gewerbesteuer. Auch hier kann man in Richtung des Bundes Danke sagen.

Es gibt also gute Gründe für die Zustimmung. Ich will mich als amtierender Ausschussvorsitzender aber auch bei jenen bedan

ken, die all das erarbeiten: In den Ministerien, in den Landesämtern, bei der ILB, in den Behörden, die diese Dinge bewilligen müssen, haben Menschen am Wochenende gearbeitet und Überstunden gemacht. Sie haben damit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise geleistet. Herzlichen Dank dafür!

(Allgemeiner Beifall)

Ich komme noch einmal zum Bund: Auch der Bund hat einen großen Rettungsschirm gespannt. Die Bundesregierung kann stolz darauf sein, dass sie das hinbekommen hat. Von diesem werden auch unsere Kommunen profitieren. Wir haben uns entschieden, am 24. Juni eine Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses durchzuführen, in der wir diese Dinge beraten werden.

Der Bund und das Land Brandenburg stehen an der Seite der Kommunen, und der Landtag kann heute ein wichtiges Zeichen dafür setzen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache fort. Der Abgeordnete Dr. Zeschmann spricht für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete! Vorab möchte ich mich bei den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung dafür bedanken, dass sie meine Formulierung „Kommunaler Rettungsschirm“, die ich in meiner Rede in diesem Hause am 15. April erstmals verwendet habe - das hat vorher niemand getan, es stand auch nirgendwo drin -, übernommen haben. Das ist sehr erfreulich.

Leider ist es bezüglich der zehn möglichen Themen, bei denen man den Kommunen hätte helfen können, die wir damals gemeinsam mit den Kollegen der Linken als Antrag eingebracht und für eine Prüfung vorgeschlagen haben, nicht ganz so weit gediehen. Da hat die Koalition noch Nachholbedarf. Aber das entwickelt sich vielleicht noch.

Damals hat man uns ja vorgeworfen, wir würden nur eine Prüfung beantragen. Man müsse schnell handeln, das hat der Innenminister selbst zu diesem Punkt gesagt. Wir haben dann gesagt: Ja, das tun wir doch, wir wollen sofort Maßnahmen prüfen lassen. - Gleichzeitig wurde uns von der Finanzministerin vorgeworfen, wir wollten den Kommunen irgendetwas überstülpen. Verschiedene Regierungsmitglieder haben einander also widersprochen. Das Ergebnis ist nun, dass die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen immerhin drei Monate nach Beginn der Corona-Problematik bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem es ernst wurde, endlich auch dazu gekommen sind, etwas vorzulegen. Das ist immerhin ein Fortschritt. Dass es drei Monate gedauert hat, zeigt wieder, wie ernst die Koalition und die Landesregierung das Problem nehmen und wie sehr sie den Kommunen helfen wollen. Die Corona-Eindämmungsverordnung wurde nun gelockert, aber in der Zwischenzeit mussten die Kommunen wohl oder übel versuchen, die Problemlagen vor Ort selbst zu bewältigen.

Jetzt kommen Sie also mit dem Vorschlag, sowohl bei den Steuerausfällen als auch bei den daraus resultierenden Mindereinnahmen den Kommunen rund 54 %, wenn man mit den Steuerausfällen in den Jahren 2020 und 2021 und den Mindereinnahmen in den Jahren 2021 und 2022 - weil sich das entsprechend fortsetzt - rechnet, zu erstatten.

Auf den ersten Blick könnte man bei wohlwollender Betrachtung sagen: Dann ist das Glas wohl halb voll.

Wenn wir jedoch darauf schauen, was das vor Ort, in den Städten und Gemeinden, für unsere Bürger bedeutet, stellen wir fest, dass dieser Einbruch fast die Hälfte der geplanten Einnahmen umfasst und damit eine erhebliche, massive Kürzung der Investitionen in Programme vor Ort bedeutet. Konkret heißt das also, dass die zur Schaffung der oftmals nicht vorhandenen Kitaplätze dringend zu bauenden Kitas ebenso nicht gebaut werden können wie die oft überfälligen Erweiterungen unserer Grundschulen. Die Kinder sollen also sonst wo bleiben oder notfalls in Containern geparkt werden, was übrigens wiederum Zusatzkosten verursacht. Von dem Ausbau der häufig maroden Ortsdurchfahrten und Anwohnerstraßen müssen wir hier gar nicht erst reden.

Es geht also in unseren Städten und Gemeinden leider nicht voran. Genau das merken unsere Bürger. Ganz besonders dort, wo der Investitionsrückstau am größten ist und möglicherweise schon seit Jahren Haushaltssicherungskonzepte laufen, kommt es zu einer Fortsetzung des Stillstands; denn alle, die sich kommunalpolitisch auskennen, wissen: Wer über viele Jahre im Haushaltssicherungskonzept ist, kann nichts Neues beginnen, sondern nur das tun, wozu er rechtlich verpflichtet ist.

Dann fragen sich die Menschen vor Ort natürlich zu Recht: Was soll ich hier noch? Soll ich in eine attraktivere Region ziehen, die sich weiterentwickelt, oder soll ich hierbleiben, immer frustrierter werden und möglicherweise dem einen oder anderen Populisten meine Stimme geben - wenn ich bei der Wahl nicht gleich zuhause bleibe?

Also ist das Glas offensichtlich halb leer. Daher haben die Vertreter des Städte- und Gemeindebundes bzw. der Städte und Gemeinden - das wurde schon angesprochen - zu diesem Versuch eines Hilfspaketes die diplomatische Formulierung gewählt, es sei ein - Zitat - erster Schritt in die richtige Richtung. Das ist richtig, aber ist eben nur ein erster Schritt - und nur in die richtige Richtung. Offensichtlich bestand da eine größere Erwartungshaltung, was ich vollkommen verstehen kann, denn die Kollegen vor Ort kümmern sich um ihre Bürger, und die haben das Leid jetzt zu tragen.

Mit diesem „ersten richtigen Schritt“ ist schon das Stichwort gefallen. Warum also machen wir nicht gleich Nägel mit Köpfen? Warum gleichen wir nicht unseren Kommunen wenigstens für die Jahre 2020 und 2021 die Steuerausfälle zu 100 % aus und für die Jahre 2021 und 2022 über höhere Schlüsselzuweisungen die derzeit prognostizierten Mindereinnahmen?

Ich weiß schon, dass Sie jetzt mit dem Standardeinwand kommen: Haben Sie das mal durchgerechnet? Das ist doch alles unbezahlbar! - Ja, natürlich haben wir das durchgerechnet. Wir haben die eben genannten 2 Milliarden Euro als Kredit für einen Rettungsschirm zur Bewältigung der Corona-Krise aufgenommen. Damit ist das problemlos machbar. Schauen Sie einfach

nur in unseren Antrag: So sieht ein richtiger Rettungsschirm aus, der seinen Namen verdient.

Jetzt kommt es: Die Einnahmeausfälle, die Sie erstatten, betragen die Hälfte. Wir haben es - die Zahlen des Finanzministeriums geben das her - einmal ausgerechnet: Das wären bei den Steuern 366,9 Millionen Euro und bei den anderen Maßnahmen 322,6 Millionen Euro. Dazu haben wir eine schöne Aufstellung erarbeitet, was sich aus der Berichterstattung der Finanzministerin im Haushalts- und Finanzausschuss sehr schön ableiten lässt. Wie viel haben wir denn für die diversen anderen Maßnahmen - unter anderem für Solo-Selbstständige, Studierende und zur Erstattung von Kita-Beiträgen - im Rahmen des Corona-Soforthilfeprogramms bereits ausgegeben? Wenn wir all das zusammenrechnen und die vollständige, 100%ige Erstattung hinzunehmen, von der wir hier reden, kommen wir auf insgesamt 1 090 000 000 Euro. Das heißt, wir hätten noch knapp 1 Milliarde Euro übrig. Warum also auf dem Geldsack sitzen, wenn wir unseren Kommunen und damit unseren Bürgern vor Ort gleich richtig helfen könnten?

Auch hier findet man wieder das richtige Stichwort: Haben doch auch die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung in ihrer Arbeitsgemeinschaft zumindest dem Vernehmen nach über die Teilentschuldung bestimmter Kommunen gesprochen, nämlich genau derjenigen, die ich vorhin ansprach, die sich seit Jahren unverschuldet im Haushaltssicherungskonzept befinden. Es gibt nämlich viele Städte und Gemeinden, die sich unverschuldet in solchen Konzepten befinden, und zwar einfach aufgrund ihrer ungünstigen Lage im Raum: schlechte Verkehrsanbindung, abseitig gelegen, keine oder kaum Unternehmen, keine oder wenig Gewerbesteuer. Sie sind darin gefangen und können sich nicht daraus befreien. Das ist ihnen in den letzten zehn Jahren selbst bei guter konjunktureller und entsprechender steuerlicher Entwicklung nicht gelungen.

Diese Diskussion führten wir auch schon im Rahmen der Kreis- bzw. Gemeindegebietsreform. Dort hat man sich zumindest für die kreisfreien Städte einen kleinen Schritt vorwärtsbewegt, aber die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die sich seit vielen Jahren im Haushaltssicherungskonzept befinden, hat man nicht bedacht. Deswegen steht in unserem Antrag unter Punkt 4: Die Städte und Gemeinden, die „seit mindestens drei Jahren im Haushaltssicherungskonzept“ sind, müssen endlich eine Entschuldung bekommen - zumindest „bis zu einer Restschuldhöhe von 100 Euro“ pro Bürger.

Wir wollen diesen Gemeinden helfen, aus ihrer aussichtslosen Lage herauszukommen und den Stillstand zu beenden, damit die Bürger auch dort merken: Es geht in ganz Brandenburg voran, und auch die grundgesetzlich garantierten gleichwertigen Lebensbedingungen haben dort noch eine Relevanz und werden umgesetzt.

Geben Sie also diesen besonders benachteiligten Kommunen und damit auch den dort lebenden Bürgern endlich wieder eine Perspektive in ihrer Heimat. Bringen Sie endlich auch die seit Langem überfällige Entschuldung auf den Weg. Haben Sie nicht in der Koalitionsvereinbarung von Zusammenhalt gesprochen? Vielleicht sollte man Ihnen das in Erinnerung rufen.

Es ist ganz einfach: Sie brauchen nur unserem Antrag zuzustimmen, der genau dies im vierten Punkt beinhaltet. - Danke schön.

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Noack fort, der für die SPD-Fraktion spricht.

Werte Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Lassen Sie mich als Erstes sagen: Ich bin sehr froh, dass wir heute über dieses Thema reden; denn der Auftrag ging vom Parlament aus. Manchmal debattiert man über 1 Million oder 2 Millionen Euro, aber über 500 Millionen Euro debattiert man nicht jeden Tag. Wenn das nur der Haushaltsausschuss in der Hand gehabt und die Landesregierung ermächtigt hätte, würde das, denke ich, diesem Rettungsschirm nicht gerecht werden, weil in unseren Kommunen sehr genau wahrgenommen wird, was wir damit tun.

Es ist aber nicht der Rettungsschirm allein. Es gibt den guten Spruch: Unsicherheit ist Gift für Investitionen. - Nachdem die erste Schätzung vom Städte- und Gemeindebund, mit dem wir - nicht nur die Landesregierung, sondern auch wir als Abgeordnete der Koalitionsfraktionen - uns in intensiven Gesprächen befanden, bei 1 Milliarde Euro Mindereinnahmen lag, hatte ich zeitweise Sorge. Es hat sich dann glücklicherweise auf 252 Millionen Euro - nach aktuellem Stand; wir wissen noch nicht, wie es am Ende des Jahres aussieht - minimiert.

Nichtsdestotrotz war klar, dass wir die Landkreise und Kommunen mit entsprechenden Maßnahmen unterstützen müssen. Hilfsangebote haben wir bereits unterbreitet - so zumindest im Kita- und im ÖPNV-Bereich -, was aber immer ausgeblendet wird. Eines war jedoch klar: Wir wollten es mit den Kommunen entscheiden und nicht über ihre Köpfe hinweg. Insofern war der Weg, der beschritten wurde - das Gespräch mit den Kommunen zu suchen -, richtig.

Unsicherheit entsteht, wenn ich einen Prüfauftrag erteile und dabei alle haushalterischen Pflichten, die eine Kommune möglicherweise hat, infrage stelle. Dazu komme ich später vielleicht noch.

Völlig vergessen wird in der gesamten Situation, dass nicht nur die Kommunen Mindereinnahmen haben. Da müsste man einmal rufen: Hallo! Wir sitzen nicht auf einem Sack Geld, sondern auf einem Sack Schulden!