Im Rechtsstreit über mögliche Rückgabeansprüche des ehemaligen Hauses Hohenzollern hat das Verwaltungsgericht Potsdam die Frist für die Stellungnahme zur Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens bis zum 15. August 2020 verlängert.
Ich frage die Landesregierung: Plant das Land Brandenburg, bis zum 15. August 2020 einen Antrag auf Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens zum Rechtsstreit mit dem Haus Hohenzollern zu stellen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Damus, die von Ihnen angesprochene Problemlage stellt sich unverändert komplex dar. Insofern lautet die vollständige und rückhaltlose Antwort auf Ihre Frage: Abhängig von der weiteren Entwicklung in dieser Angelegenheit wird das Finanzministerium dieses oder jenes tun. - Alles andere wäre jetzt Spekulation.
Aber lassen Sie mich zum Hintergrund Ihrer Frage folgende Abläufe in Erinnerung rufen: Mit Bescheid vom 27. Oktober 2015 wurde der Antrag der Hohenzollern-Erben auf Gewährung einer Ausgleichsleistung für den Verlust von Vermögenswerten vom damaligen Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen abgelehnt. Gegen diesen Bescheid erhoben die HohenzollernErben am 27. November 2015 Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam.
Am 30. Januar 2018 ordnete das Verwaltungsgericht indes das Ruhen des Klageverfahrens an. Der Hintergrund dieser Entscheidung waren die zwischen der öffentlichen Hand und dem Haus Hohenzollern seinerzeit laufenden Verhandlungen. Dieser Verfahrensstand besteht im Grunde bis heute.
Am 25. Juli 2019 beantragte das Finanzministerium die Wiederaufnahme des ruhend gestellten Verfahrens. Der Antrag, Frau Damus, muss also nicht gestellt werden, sondern ist vor knapp einem Jahr bereits gestellt worden. Der Antrag folgte unmittelbar der Entscheidung des Finanzministeriums Brandenburg, sich aus den laufenden Gesprächen und Verhandlungen zurückzuziehen. Seitdem ist das Land Brandenburg an diesen Gesprächen nur noch über das Kulturministerium beteiligt.
Das Verwaltungsgericht Potsdam gewährte dem Kläger, also dem Haus Hohenzollern, eine Frist zur Stellungnahme zu dem vorliegenden Wiederaufnahmeantrag bis zum 18. August 2020. Diese Frist ist also noch nicht abgelaufen. Das ist der aktuelle Verfahrensstand.
Meine Damen und Herren! Ich habe in dieser Frage bei meinem Amtsantritt eine sehr komplizierte Lage vorgefunden. Festzustellen ist, dass diese Problematik die öffentliche Hand und das Haus Hohenzollern nun seit fast drei Jahrzehnten beschäftigt und die in dieser Zeit geleisteten Beiträge aller Beteiligten das Problem in keiner Weise einer Lösung näher gebracht haben. Das finde ich, offen gesagt, schon bemerkenswert: drei Jahrzehnte.
Das Zweite, was ich als nicht besonders hilfreich ansehe, ist, dass die ohnehin schwierige Situation durch einseitige Entscheidungen im Vorfeld des Landtagswahlkampfes im letzten Jahr zusätzlich erschwert worden ist. Seitdem nämlich sind wir mit der misslichen Situation konfrontiert, dass das eine Ressort der Landesregierung, das MWFK, mit am Verhandlungstisch sitzt, das andere, das MdFE, aber nicht, obwohl es um dieselbe Problematik geht. Während die einen sich bemühen, zu einer Verständigung über das weitere gemeinsame Vorgehen von Bund, Berlin und Brandenburg zu kommen, und wie meine Amtskollegin Manja Schüle zu Recht fordern, dass die öffentliche Hand sich einig ist, befinden sich andere Teile der öffentlichen Hand zeitgleich mit dem Haus Hohenzollern im Rechtsstreit vor Gericht. Auch das ist kein besonders glücklicher Umstand.
Vor diesem Hintergrund hatte sich im November letzten Jahres die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien an die Landesregierung Brandenburg gewandt und eine abgestimmte Position der Landesregierung angemahnt. Dieses Ansinnen des Bundes ist auch durchaus nachvollziehbar; denn eine Landesregierung sollte wünschenswerterweise eine Position vertreten und nicht zwei. Man kann auch schlecht gleichzeitig miteinander reden und zugleich im Gerichtssaal streiten. Insofern halte ich eine relativ zeitnahe Verständigung über das weitere Vorgehen mit dem Bund und mit Berlin ebenso wie die Kulturministerin für dringend wünschenswert.
Ich will noch bemerken, dass die in meiner Zuständigkeit liegenden umstrittenen Vermögenswerte nur den geringeren Teil der Gesamtproblematik ausmachen. Der überwiegende Teil hat mit dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz nichts zu tun. Eine Entscheidung vor Gericht würde also nur für einen sehr kleinen Teil des Problems Klarheit bringen, der größere Teil bliebe hingegen der weiteren Befassung vorbehalten - nur, dass sich da niemand irgendwelchen Illusionen hingibt.
Aber vielleicht gibt es ja Leute, die Lust haben, sich noch einmal drei Jahrzehnte lang damit zu beschäftigen - das wäre ja möglich -, ich jedenfalls gehöre nicht dazu, davon können Sie ausgehen.
Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass ich diese durchaus unerfreuliche Lage, die sich nach 30 Jahren intensiver Befassung von Experten mit dem Problem ergeben hat, im letzten Jahr vorgefunden habe. Nachdem das nun so ist, will ich Ihnen auch sagen: Ich werde hier nichts übers Knie brechen; auch ich habe Zeit, und die werde ich mir nehmen. Es schadet der Lösung dieser schwierigen Problematik in keiner Weise, wenn man einmal etwas gründlicher nachdenkt und dabei vor allem die möglichen Folgen bedenkt. - Nur, damit es hinterher nicht wieder heißt: Ach herrje, wie konnte denn das nun wieder passieren?
Nachdem also andere über 30 Jahre hinweg nichts zustande gebracht haben, was dieses Problem nachhaltig gelöst hätte, werde ich mich jetzt mit meiner typischen Prignitzer Gelassenheit und Unvoreingenommenheit dieser durchaus schwierigen und verzwickten Angelegenheit zuwenden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Lange, für die ausführliche Antwort. Sie haben einerseits gesagt, dass wir alle ungeduldig sind, weil in den letzten 30 Jahren nichts geklärt werden konnte, und dass es schnell Gespräche geben soll.
Andererseits haben Sie gesagt, es soll auch mit Ruhe passieren. Meine erste Nachfrage dazu: Wie ist Ihr Zeitplan? Die zweite: Wie binden wir die betroffenen Ausschüsse ein? Ich vermute, dass es den Finanzausschuss und auch den Kulturausschuss betreffen wird.
Ich habe ja gesagt, man muss über vieles gründlich nachdenken. Wir haben den Hohenzollern bis August eine Frist zur Stellungnahme gegeben. Das Datum hatte ich Ihnen genannt; dann wird es eine Stellungnahme geben.
Die Situation ist schwierig, und deshalb werden wir abwarten, wie das weitere Verfahren läuft, wie die Dinge sich ergeben; dann werden wir Entscheidungen treffen. Natürlich wollen wir das auch zu einem Ende bringen.
Ich habe wie gesagt nur einen sehr geringen Teil zu verantworten. Das Projekt ist viel größer, und dazu gehört dann auch eine abgestimmte Meinung innerhalb der Landesregierung - und die werden wir sicher zeitnah finden. - Danke.
Danke schön. - Wir setzen mit der Frage 137 (Antidiskriminie- rungsgesetz in Berlin - Keine Entsendung von Brandenburger Polizistinnen und Polizisten nach Berlin mehr?) des Abgeordneten Büttner, Fraktion DIE LINKE, fort. Herr Büttner, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Wenn man vom Innenminister eine Antwort haben möchte, muss man die Frage richtig stellen. Herr Innenminister Stübgen hat zum beschlossenen Gesetzentwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin gegenüber den Medien erklärt:
„Das halte ich für unanständig. Das wird es in Brandenburg nicht geben. […] Klar ist, dass es keinerlei rechtliche Nachteile für Brandenburger Polizistinnen und Polizisten geben darf. Wir werden das ganz genau prüfen.“
Ungunsten der Polizei […]. Der Berliner Senat müsse jetzt klären, inwieweit Polizisten anderer Bundesländer
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst, Herr Kollege Büttner: Die Frage ist richtig gestellt und richtig formuliert; deshalb stehe ich jetzt hier. Ich beantworte sie wie folgt:
Gegenwärtig werden die möglichen rechtlichen Auswirkungen der Regelungen des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes auf die hiesigen Beamten geprüft und bewertet. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. Ferner wird das Thema im nächsten Kamingespräch der IMK - das ist heute Abend in Erfurt, da werde ich auch anwesend sein - erörtert.
Zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg besteht eine Verwaltungsvereinbarung über die gegenseitige Unterstützung der Polizei. Diese regelt im Kern, dass, sofern die eigenen Polizeikräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit nicht ausreichen, zur Unterstützung Polizeikräfte aus einem anderen Bundesland - in diesem Fall vornehmlich Bereitschaftspolizisten - entsandt werden, dies jedoch immer nur vorbehaltlich der Abdeckung eigener Einsatzlagen. Die Verpflichtung zur Unterstützung besteht gegenseitig, insofern unterstützen auch Berliner Polizeieinheiten regelmäßig das Land Brandenburg. Diese Zusammenarbeit hat sich nach meiner Auffassung grundsätzlich bewährt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die bestehende Verwaltungsvereinbarung bis zum Abschluss unserer Prüfung, welche direkten, aber wahrscheinlich im Wesentlichen indirekten Auswirkungen das Berliner Antidiskriminierungsgesetz auf den Einsatz von Brandenburger Polizisten in Berlin haben wird, von uns vollumfänglich weiter eingehalten wird. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe zwei Nachfragen. Zum einen - Sie haben das gerade ausgeführt -: Sie werden heute Morgen im „Inforadio“ mit der Aussage zitiert: Wenn die Prüfung negativ ist, werden wir die gesamte Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei einstellen. - Vielleicht können Sie das noch einmal erklären, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Gesetz
Sicherheit und Ordnung in Berlin regelt, dass Maßnahmen anderer Polizeikräfte als Maßnahme der Polizeipräsidentin in Berlin gelten.
Die zweite Nachfrage: Wir haben gerade von der für Antidiskriminierung zuständigen Ministerin, Frau Nonnemacher, gehört, dass das Gesetz keine Beweislastumkehr vorsieht. Sie werden immer wieder mit den Worten, es gebe eine Beweislastumkehr, zitiert. Wie ist denn jetzt die Auffassung der Landesregierung - gilt die Aussage von Ministerin Nonnemacher oder die von Ihnen, Herr Stübgen?
Vielen Dank, Herr Kollege, für die Nachfragen. - Zunächst Folgendes: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich heute Morgen im „Inforadio“ gesagt hätte, wir wollen das einstellen. Im Gegenteil: Ich habe mich immer dafür ausgesprochen - was ich auch hier gerade getan habe -, dass wir an dieser guten Zusammenarbeit festhalten, weil sie erfolgreich ist und die Menschen schützt.
Der zweite Punkt meiner Kritik an dem Berliner Antidiskriminierungsgesetz, was die Beweislastumkehr - ich komme noch darauf - betrifft, zielt darauf ab, dass es nicht vernünftig ist - ich halte es sogar für unverantwortlich -, dass der Berliner Senat, wenn er schon an einem solchen Gesetz arbeitet, im Vorfeld keinerlei Konsultation mit einem Innenministerium eines anderen Bundeslandes tätigt. Dieses Gesetz war - patsch - da, und wir müssen jetzt sehen, wie wir damit umgehen. Das halte ich für unverantwortlich, und ich sage voraus: Wenn wir vergleichbare Landesgesetze - was wir in unserer Souveränität dürften und was Berlin auch darf - ändern, dann werde ich konsultieren. Dafür gibt es übrigens die IMK, die heute Nachmittag in Erfurt beginnen wird.
Der zweite Punkt: Es gibt in der Tat einen ulkigen juristischen Streit: Ist es nun eine Beweislastumkehr, oder ist es keine Beweislastumkehr? Wenn Sie fünf Juristen fragen, bekommen Sie darauf wahrscheinlich sechs verschiedene Antworten. Ich will Ihnen erklären, warum ich daran festhalte, dass es eine Beweislastumkehr ist: Wenngleich sie in den letzten Beratungsminuten zu diesem Gesetz noch etwas abgeschwächt und sozusagen ein richterlicher Vorbehalt zur Beweislastumkehr eingefügt worden ist, sage ich Ihnen: Man kann auch nicht nur ein bisschen schwanger sein. Eine Beweislastumkehr bleibt eine Beweislastumkehr - und die lehne ich für Polizisten in unserem Land ab.
Wir kommen zu Frage 138 (Akteneinsicht in den Businessplan der Flughafengesellschaft FBB GmbH), die der Abgeordnete Stefke für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion stellt. Bitte.
Die Finanzministerin hat mit Schreiben vom 6. Mai dieses Jahres gegenüber dem Vorsitzenden des Sonderausschusses BER zugesagt, den Ausschussmitgliedern auf Antrag Akteneinsicht in den Businessplan der FBB zu gewähren. In diesem Zusammenhang wird in dem Schreiben auf „verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse der FBB“ hingewiesen, die eine vertrauliche Behandlung erfordern.
Ich frage die Landesregierung: Welche Rechtsgrundlage führt die Landesregierung an, um den Businessplan einer GmbH - insbesondere wenn die Gesellschafter öffentlich-rechtlicher Natur sind - als verfassungsrechtlich geschütztes Geschäftsgeheimnis zu bezeichnen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Stefke, Ihre Anfrage bezieht sich auf die Zustimmung zu dem Antrag auf Akteneinsicht, also auf Einsicht in den aktuellen Businessplan der Flughafengesellschaft für alle Mitglieder des Sonderausschusses BER. Auf Grundlage dieser Zustimmung haben die Ausschussmitglieder über die Berichterstattung der Landesregierung und der FBB in den Ausschusssitzungen hinaus die Möglichkeit, Einblick in alle vorliegenden Informationen über den Businessplan zu nehmen.
Die Bitte an die Abgeordneten um vertrauliche Behandlung der in dem Businessplan enthaltenen Geschäftsgeheimnisse der FBB ist Ergebnis der regierungsinternen Abstimmung mit den Verfassungsressorts Innen- und Justizministerium. Rechtsgrundlage für diese Bitte ist das verfassungsrechtliche Gebot des Schutzes der fiskalischen Staatswohlbelange des Landes. Diesen Schutz hat auch das Bundesverfassungsgericht als legitimes Ziel anerkannt. Dabei geht es darum, dass der Businessplan Informationen über die beabsichtigte Betriebsplanung, mittelfristige Kapitalbedarfsplanung, Liquiditäts- und Umsatzentwicklung, Kostenkalkulation sowie Finanzkonditionen und -strategien der FBB enthält. Durch Bekanntwerden dieser Daten könnte der FBB ein Nachteil entstehen, die Verhandlungssituation der FBB gegenüber ihren Verhandlungs- und Geschäftspartnern nachteilig beeinflusst werden. Dies würde die Gefahr einer Schädigung der Gesellschaft beinhalten. Ich meine, das leuchtet ein. Weil daraus auch eine Beeinträchtigung des Wertes der Landesbeteiligung an der FBB folgen würde, ist die vertrauliche Behandlung der Informationen verfassungsrechtlich geboten. Die umfassende Information der Abgeordneten im Wege der Akteneinsicht ist gleichwohl uneingeschränkt gegeben - ich hatte darauf eingangs hingewiesen -, und das halte ich auch für unabdingbar, denn ich bin ja nicht nur Ministerin, sondern auch Mitglied dieses Landtages. - Vielen Dank.