Protokoll der Sitzung vom 17.06.2020

Die Bitte an die Abgeordneten um vertrauliche Behandlung der in dem Businessplan enthaltenen Geschäftsgeheimnisse der FBB ist Ergebnis der regierungsinternen Abstimmung mit den Verfassungsressorts Innen- und Justizministerium. Rechtsgrundlage für diese Bitte ist das verfassungsrechtliche Gebot des Schutzes der fiskalischen Staatswohlbelange des Landes. Diesen Schutz hat auch das Bundesverfassungsgericht als legitimes Ziel anerkannt. Dabei geht es darum, dass der Businessplan Informationen über die beabsichtigte Betriebsplanung, mittelfristige Kapitalbedarfsplanung, Liquiditäts- und Umsatzentwicklung, Kostenkalkulation sowie Finanzkonditionen und -strategien der FBB enthält. Durch Bekanntwerden dieser Daten könnte der FBB ein Nachteil entstehen, die Verhandlungssituation der FBB gegenüber ihren Verhandlungs- und Geschäftspartnern nachteilig beeinflusst werden. Dies würde die Gefahr einer Schädigung der Gesellschaft beinhalten. Ich meine, das leuchtet ein. Weil daraus auch eine Beeinträchtigung des Wertes der Landesbeteiligung an der FBB folgen würde, ist die vertrauliche Behandlung der Informationen verfassungsrechtlich geboten. Die umfassende Information der Abgeordneten im Wege der Akteneinsicht ist gleichwohl uneingeschränkt gegeben - ich hatte darauf eingangs hingewiesen -, und das halte ich auch für unabdingbar, denn ich bin ja nicht nur Ministerin, sondern auch Mitglied dieses Landtages. - Vielen Dank.

Der Abgeordnete Vida hat eine Nachfrage. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Ministerin, die Frage wurde Ihnen aber in Ihrer Funktion als Landesregierungsmitglied und nicht in Ihrer Funktion als Landtagsabgeordnete gestellt. Also konzentrieren wir uns bitte schön auf diesen Bereich!

Sie haben jetzt zum Thema fiskalische Staatswohlbelange ausgeführt. Können Sie auch eine juristische Abgrenzung zwischen den fiskalischen Staatswohlbelangen und der hier in Rede stehenden privatgesellschaftlich organisierten Gesellschaft als GmbH vornehmen? Denn Ihre Ausführungen zur Rechtsprechung beziehen sich eben nicht auf solche Konstellationen - erster Punkt.

Zweiter Punkt: Können Sie uns bitte erklären, welche Konkurrenzsituationen sich denn für diese Gesellschaft ergeben, die einen derartigen Schutz verlangen? Denn weil eine derartige Schutztiefe aufgrund der Marktbeteiligung gegeben sein muss, muss ja immer abgewogen werden, welche Marktrisiken sich daraus ergeben; das sagt ja die Rechtsprechung aus. Welche Marktrisiken ergeben sich denn hier im Vergleich mit dem Geheimhaltungsgrad dieser Unterlagen für die Flughafengesellschaft? Und: Wem gegenüber?

Zum einen habe ich in meiner Antwort darauf hingewiesen, dass hier nicht nur das MdFE involviert ist, sondern eine gemeinsame Prüfung mit den Verfassungsministerien - Inneres und Justiz - erfolgt ist, um diese Dinge zu prüfen.

Zum anderen: Zu dem, was Sie angesprochen haben - Gebot des Schutzes der fiskalischen Staatswohlbelange -, gibt es ein Urteil; das habe ich angeführt. Dazu gibt es auch eine Begründung; dazu möchte ich jetzt hier nicht vortragen. - Vielen Dank.

Wir kommen zu Frage 139 (Corona und ihre Auswirkungen im ländlichen Raum), die der Abgeordnete Lars Hünich von der AfDFraktion stellt. Bitte.

Einen wunderschönen guten Tag! Schönen Dank im Voraus! Mir ist völlig egal, welcher Minister antwortet oder ob meine Frage richtig oder falsch ist, ich stelle sie halt. Schön wäre, wenn jemand antwortet.

Seit Beginn der Corona-Krise berichten die Medien ausführlich über die von ihr betroffenen Hotelbetreiber und Gastronomen in Brandenburger Städten und in Berlin. Aus dem ländlichen Raum wurde dabei hauptsächlich über die Arbeits- und Lebensbedingungen der Saisonarbeiter berichtet. Im Mittelpunkt der teilweise sehr ausführlichen Berichterstattung stehen dabei oft Jobverlust oder die Angst vor einer Insolvenz. Aktuell stehen der Investitionsbedarf in den Kommunen und Unternehmen sowie der umfangreiche Investitionsbedarf für den sogenannten Neustart der Wirtschaft im Zentrum der Aktivitäten. Auch im ländlichen Raum müssen sich seit dem Abklingen der Pandemie viele Brandenburger eine neue Existenz aufbauen; berichtet wird darüber allerdings wenig.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Förderprogramme und anderen Hilfeleistungen bieten Sie den Betreibern der kleinen Landgasthäuser, den Übernachtungsanbietern und Pensionen auf dem Lande, den Direktvermarktern und vielen anderen Unternehmerinnen und Unternehmern im Bereich der Direktvermarktung und im Bereich Urlaub und Freizeit auf dem Lande für ihre Existenzsicherung an? - Danke.

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie Prof. Dr. Steinbach. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Hünich, die Corona-Pandemie hat gravierende Auswirkungen auf alle Wirtschaftszweige in Brandenburg, und die Landesregierung setzt sich gemeinsam mit dem Bund dafür ein, durch umfassende Pakete Maßnahmen zu ergreifen und Instrumente bereitzustellen, mit denen die wirtschaftlichen und sozialen Härten abgefedert werden sollen. Diese Maßnahmen stehen auch Unternehmen im ländlichen Raum zur Verfügung; unter anderem sollen Liquiditätsengpässe und Insolvenzen vermieden und Arbeitsplätze erhalten werden. Exemplarisch nenne ich hier die Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen, die Unterstützung für Berufspendler aus Polen, das Kurzarbeitergeld sowie steuerliche Vergünstigungen und diverse Kredit- und Bürgschaftsangebote.

Unternehmen, die im Nebenerwerb in den Bereichen Direktvermarktung oder Urlaub bzw. Freizeit auf dem Land tätig sind, profitieren von den Zuschüssen über die Richtlinie für die Gewährung von sogenannten Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Covid-19Pandemie im Jahr 2020, im Agrarbereich die sogenannte Corona-2020-Agrar-Richtlinie. Damit werden aus Bundes- und Landesmitteln Leistungen zum finanziellen Teilausgleich von Schäden für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei und der Forstwirtschaft geleistet, die unmittelbar aufgrund des Ausbruchs von Covid-19 in einen existenzgefährdeten Liquiditätsengpass geraten sind und diesen nicht mithilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen können.

Für die Richtlinie stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung, 10 Millionen vonseiten des Bundes und 10 Millionen vonseiten des Landes. Die Antragsfrist ist seit dem 31. Mai 2020 abgelaufen. Insgesamt wurden 608 Anträge eingereicht, davon wurden bis zum 5. Juni 464 Anträge bearbeitet und bisher 272 Bewilligungen mit einem Mittelumfang von rund 2,9 Millionen Euro erteilt. Die Landesregierung hat sich zudem für ausländische Saisonarbeiter eingesetzt und damit zur Sicherung der Ernte und der landwirtschaftlichen Betriebe beigetragen.

Darüber hinaus gab es auf Bundesebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe, zum Beispiel die Verlängerung der sozialversicherungsfreien Arbeit von Saisonarbeitern an bis zu 115 anstelle von nur 70 Tagen, die Nichtanrechnung von Nebeneinkünften aus der Landwirtschaft beim Kurzarbeitergeld oder die Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner und Vorruheständler. Der Bund und das Land Brandenburg tragen also mit einem Bündel an Maßnahmen zum Erhalt der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum bei.

Haben Sie eine Nachfrage? - Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Danke für Ihre Ausführungen. Schön, dass Sie mir noch einmal vorgelesen haben, was bis zum 30. Mai zu beantragen war. Das finde ich sehr nett - danke schön -, hilft mir nur nicht weiter.

Ich bin jemand, der - das sieht man mir nicht an - ab und zu essen geht; dementsprechend bin ich viel in Gaststätten und Restaurants unterwegs. Die Problematik ist, dass wir ja auch seit dem 30.05. - also auch jetzt in den Sommerferien - noch die Abstandsregeln haben und Hotels, Pensionen, Gastronomieeinheiten diese einhalten müssen. Wir stehen also vor der Situation, dass Restaurants teilweise offen haben, Umsätze erzielen und trotzdem noch Leute in Kurzarbeit beschäftigen müssen, weil sie aufgrund der Abstandsregeln und dergleichen logischerweise viel weniger Umsatz haben.

Jetzt ist meine Frage: Gibt es ein Programm - unabhängig von diesen guten Sachen, die bereits auf den Weg gebracht wurden -, gibt es Möglichkeiten oder irgendwelche Ideen dazu, wie wir unserer Wirtschaft auf dem Land helfen können? Denn auf dem Land sind nun einmal die Gastronomie, die Freizeit- und die Tourismusbranche sehr bedeutend. - Die klagen ein wenig; ich glaube, das versteht jeder.

Herr Minister, bitte.

Es gibt in den nächsten Wochen das Überbrückungsprogramm seitens des Bundes. Dort sind all diese Unternehmen antragsberechtigt. Die Eintrittskarte dafür ist der Nachweis eines Umsatzeinbruchs in den Monaten April, Mai, Juni im Vergleich zum Vorjahr. Dieser muss vom Steuerberater attestiert werden, und dann können für die Monate Juni, Juli und August Fixkosten - zusammen mit verschiedenen anderen Kosten, die da angerechnet werden können - beantragt werden. Die Förderbeiträge sind nach Unternehmensgrößen gestaffelt. Aber von diesem Programm wird der Gaststättenbereich sehr stark profitieren können.

Danke schön. - Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Benjamin Raschke, und zwar die Frage 140 (Ergebnisse der Kontrolle der Arbeitsbedingungen in Schlachtbetrieben). Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Am 29. Mai teilte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz mit, die Arbeitsbedingungen in den 47 Schlachtbetrieben in Brandenburg überprüfen zu wollen. Anlass war das Auftreten

zahlreicher Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die vermutlich auf Missstände bei Arbeits- und Unterbringungsbedingungen zurückzuführen waren.

Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse hat die Überprüfung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit bezüglich der Arbeitsbedingungen in den Schlachtbetrieben sowie der Bedingungen in den Unterbringungen ergeben?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Ministerin Nonnemacher.

Sehr verehrter Herr Abgeordneter! Es ist richtig, dass das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - LAVG - seit dem 28.05. schwerpunktmäßig Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischindustrie überprüft. Diese Überprüfung wird noch bis einschließlich 18.06. andauern und beinhaltet, wie gesagt, sowohl die Arbeits- als auch die Unterbringungsbedingungen. Überprüft werden insgesamt 12 Betriebe mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 20 und 499. Bisher liegen erste Ergebnisse über die acht Betriebe vor, die bereits kontrolliert worden sind:

Vier dieser Betriebe beschäftigen ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unserer Region, die dementsprechend zu Hause wohnen und zur Arbeitsstätte fahren. Eine Inspizierung der Unterkünfte ist demgemäß nicht notwendig.

In einem der Betriebe wurden polnische Staatsbürger im Rahmen eines Werkvertrags beschäftigt. Diese waren in einer Bungalow-Ferienanlage auf polnischem Territorium untergebracht. Der Transport zu den Betriebsstätten wurde in kleinen Fahrgemeinschaften mit privaten Pkws durchgeführt. Die Unterbringung in den Bungalows und die Fahrgemeinschaften entsprechen dem Grundsatz „Zusammen wohnen - zusammen arbeiten“. Selbstverständlich können wir keine Bungalow-Anlagen auf polnischem Territorium kontrollieren.

In einem anderen Betrieb stellten insgesamt fünf verschiedene Subunternehmen Beschäftigte im Rahmen von Werkverträgen zur Verfügung. Die Beschäftigten sind in Wohnungen untergebracht, die von den Subunternehmen angemietet und den Beschäftigten zu Wohnzwecken gegen Gebühr überlassen werden. Zu diesen Wohnungen hatte die Arbeitsschutzbehörde keinen Zutritt; Sie kennen die Problematik mit den Subunternehmen.

In allen acht besichtigten Betrieben wurde bestätigt, dass auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zeitlich befristete Maßnahmen zum angemessenen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus getroffen wurden. In zwei Betrieben wurden Mängel bei der Dokumentation nachgewiesen und ihre Beseitigung angemahnt.

Im Bereich des Produktionsprozesses - also bei der Schlachtung und der Verarbeitung von Fleisch - wurden technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen in allen acht Betrieben umgesetzt. Bei drei Betrieben konnte der Mindestabstand aus arbeitstechnischen Gründen - wegen der Anordnung der Ma

schinen - nicht eingehalten werden. Eine Installation von Trennwänden oder Vorhängen war aus technologischen Gründen nicht möglich. Im Ergebnis wurde in diesen Betrieben das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen festgelegt. Diese wurden den Beschäftigten in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt, und die Beschäftigten wurden im sachgerechten Umgang unterwiesen.

Alle acht besichtigten Betriebe haben Meldewege für Beschäftigte, bei denen der Verdacht einer Corona-Infektion besteht, schriftlich festgelegt. Alle Betriebe haben nachweislich Unterweisungen in der Landessprache der jeweiligen Beschäftigten durchgeführt.

In drei Betrieben konnte die arbeitsmedizinische Vorsorge nicht ausreichend nachgewiesen werden; die Abstellung der Mängel wird kontrolliert. Das Gesamtergebnis der Überprüfung wird am 30.06.2020 vorliegen.

Danke schön. - Die nächste Frage - Frage 141 (Urlaubs- und Entgeltansprüche in Werkstätten für behinderte Menschen wäh- rend der Corona-Pandemie) - stellt die Abgeordnete Bettina Fortunato von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - In einigen Bundesländern Deutschlands wurden den Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen während der Corona-Krise sowohl Urlaubs- als auch Entgeltansprüche gekürzt bzw. komplett gestrichen. Gründe dafür seien unter anderem eine schlechte Auftragslage und der Umstand, dass die Beschäftigten, die ihre Wohnstätte nicht verlassen durften, auch nicht die Werkstätten besuchen konnten.

Ich frage die Landesregierung: Welche Kenntnisse hat sie über die aktuelle Verfahrensweise mit Urlaubs- und Entgeltansprüchen der Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg?

Für die Landesregierung antwortet wieder Ministerin Nonnemacher.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Fortunato! Ob die Werkstätten für behinderte Menschen die Urlaubsansprüche ihrer Beschäftigten reduziert haben, ist dem Land nicht bekannt. Eine Kürzung des Urlaubs aufgrund der Einschränkungen der SARS-CoV-2Eindämmungsverordnung ist rechtlich nicht zulässig, da die SARS-CoV-2-Eindämmungs- bzw. -Umgangsverordnung keine Regelungen zu dem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beschäftigten und den Werkstätten für behinderte Menschen trifft. Das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis zwischen dem Beschäftigten und der Werkstatt besteht auch unter der Geltung der Eindämmungs- bzw. Umgangsverordnung unverändert weiter.

Eine Absenkung der Arbeitsentgelte der Beschäftigten durch die Werkstätten ist zulässig, wenn diese durch die eingeschränkte

wirtschaftliche Tätigkeit ihre Schwankungsreserven für die Zahlung der Arbeitnehmerentgelte aufgebraucht haben. Zu dieser sehr komplexen Materie verweise ich auf die entsprechenden Auskünfte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, auf dessen Homepage in diesem Zusammenhang häufig gestellte Fragen sehr ausführlich beantwortet werden.

Die Länder setzen sich aber gemeinsam mit dem Bund dafür ein, dass die Reduzierung der Arbeitsentgelte bei den Werkstattbeschäftigten aufgrund der Corona-Pandemie mithilfe zusätzlicher finanzieller Mittel ganz oder teilweise ausgeglichen werden kann. Die ASMK - die Ministerkonferenz für Soziales und Arbeit - hat einen entsprechenden Vorschlag gemacht, und eine Änderung der Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung ist zeitnah, wahrscheinlich noch diesen Monat, geplant.

Gibt es eine Rückfrage? - Nein.

Die Frage 142 (Arbeitsplätze bei Rolls-Royce) formuliert der Abgeordnete Steffen John von der AfD-Fraktion.

Arbeitsplätze bei Rolls-Royce: Rolls-Royce hat die Streichung von weltweit mindestens 9 000 Stellen angekündigt. Laut dem Online-Informationsdienst Airliners.de soll der nun geplante Abbau vor allem die Mitarbeiter im Triebwerksbereich für die zivile Luftfahrt betreffen.

Ich frage die Landesregierung: In welcher Höhe und für welche Projekte hat Ministerpräsident Woidke bei seinem Besuch Unterstützung für Rolls-Royce zugesagt? Und stehen diese Mittel in Verbindung mit dem Stellenabbau?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär

Dr. Grimm.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, hat RollsRoyce am Standort Dahlewitz eine große Bedeutung für Brandenburgs Wirtschaft. Dies kommt auch im kooperativen Verhältnis zwischen dem Unternehmen und der Landesregierung zum Ausdruck. Leider ist Rolls-Royce besonders stark von den Folgen der Covid-19-Pandemie betroffen, die zu einem Einbruch des Flugverkehrs geführt hat.