Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, hat RollsRoyce am Standort Dahlewitz eine große Bedeutung für Brandenburgs Wirtschaft. Dies kommt auch im kooperativen Verhältnis zwischen dem Unternehmen und der Landesregierung zum Ausdruck. Leider ist Rolls-Royce besonders stark von den Folgen der Covid-19-Pandemie betroffen, die zu einem Einbruch des Flugverkehrs geführt hat.
Um der Geschäftsführung und den Beschäftigten Mut zu machen und ihnen für den Einsatz zu danken, auch während des teilweisen Shutdowns den Betrieb weitgehend aufrechtzuerhalten, hat der Ministerpräsident das Unternehmen am 4. Juni besucht. Konkrete Zusagen, etwa von Fördermitteln, wurden dabei nicht gemacht. Der Ministerpräsident hat dem Unternehmen gegenüber zugleich bekräftigt, dass das Land insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Pandemie zu den bereits getroffenen Vereinbarungen steht. Dies bezieht sich insbesondere auf die am 08.07.2019 unterzeichnete Absichtserklärung zur Ent
wicklung eines hybrid-elektrischen Antriebssystems. Die Landesregierung will sich auch für den Ausbau der S-Bahn zum Betriebsstandort starkmachen.
Danke schön. - Die Frage 143 (Förderung von Sanierungsmaß- nahmen an der Mahn- und Gedenkstätte für das ehemalige KZ- Außenlager in Lieberose) stellt die Abgeordnete Sahra Damus von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
An der Mahn- und Gedenkstätte für das ehemalige KZ-Außenlager in Lieberose hat sich das Unfallrisiko erhöht. Dort bröckeln die Treppenstufen des Weges zum Mahnmal. Daher erwägt die Stadt die Schließung dieses Erinnerungsortes.
Im Jahr 2019 wurde darüber berichtet, dass die Stadt ihren Anteil von 18 000 Euro für die Sanierung nicht aufbringen kann und dementsprechend den Landkreis um Hilfe bat. Seit vielen Jahren sucht der Verein zur Förderung der Antifaschistischen Mahn- und Gedenkstätte Lieberose nach Fördermitteln für den Erhalt dieser wichtigen Einrichtung.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die Sanierungsmaßnahmen an der Mahn- und Gedenkstätte Lieberose finanziell zu unterstützen, um die Schließung des Erinnerungsortes zu verhindern?
Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Dr. Schüle. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Frau Damus, vielen Dank für die Frage.
Jamlitz-Lieberose ist ein komplexer Erinnerungs- und Gedenkort mit einer vielschichtigen Vergangenheit: KZ-Außenlager, sowjetisches Speziallager und staatlich-antifaschistischer Erinnerungsort der DDR. Insofern müssen wir am Anfang einmal klarstellen, worüber wir reden. Anders als nach dem Wortlaut Ihrer mündlichen Anfrage handelt es sich bei der Mahn- und Gedenkstätte für das ehemalige KZ-Außenlager in Lieberose zwar um einen erinnerungswürdigen Ort, aber nicht um den Erinnerungs- und Gedenkort in Jamlitz-Lieberose. Das darf nicht verwechselt werden. In Jamlitz-Lieberose befindet sich der Tatort des SSMassakers an den jüdischen Häftlingen im Februar 45. Dort erfahren wir vom unermesslichen Leid der Häftlinge, und dort, am Schauplatz des Verbrechens, versammeln wir die Erinnerungskultur für diesen Ort. Er steht im Mittelpunkt der Landesförderung, denn ich bin zutiefst davon überzeugt: Wenn wir diese historischen Orte haben, müssen wir sie auch für unsere Erinnerungs- und Gedenkkultur heranziehen. So ein historischer Ort ist das Gelände des ehemaligen KZ-Außenlagers von Sachsenhausen.
Werte Frau Damus, das von Ihnen angesprochene Mahnmal befindet sich in der Nähe, steht aber nicht allein für die historischen Verbrechen, sondern vielmehr für deren geschichtspolitische Instrumentalisierung in der DDR. Dennoch stimme ich Ihnen zu: Das Mahnmal ist zu erhalten, aber unter den richtigen Bedingungen und mit dem richtigen Konzept. Deshalb ist eine Gesamtkonzeption für den Erinnerungs- und Gedenkort Jamlitz-Lieberose unter Einbeziehung der Expertise der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten in Arbeit. Das Ziel ist, ein ganzheitliches Erinnerungs- und Informationskonzept zu verwirklichen, das dem Stellenwert des Ortes gerecht wird. Auf diese Weise soll der historische Ort auch stärker als bisher als Gedenk- und Lernort in Jamlitz-Lieberose erfahrbar gemacht werden und der Fokus von der in der DDR errichteten Gedenkstätte - die Abgeordnete, die dazu wahrscheinlich eine Nachfrage hat, steht schon hinter Ihnen - wieder an den historischen Ort der Schoah zurückgelenkt werden.
Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass die Stadt Lieberose fest entschlossen ist, die notwendigen Sanierungsarbeiten, die Sie angesprochen haben, durchzuführen, und es existieren auch Zusagen des Kreises für eine finanzielle Unterstützung. Und ja, auch mein Haus zieht sich nicht zurück. Wir haben die bestehende Finanzierungszusage erneut erhöht, von 4 800 auf 8 000 Euro; denn es ist wichtig, insbesondere angesichts des sich verändernden gesellschaftlichen und politischen Klimas und der Zunahme von antisemitisch und rassistisch motivierten Anschlägen, konkret an die Verbrechen zu erinnern, gerade auch in Jamlitz-Lieberose, und dafür leisten wir auch unseren Beitrag.
Ich kann mir vorstellen, dass es die Nachfrage gibt, welche Teilaspekte schon realisiert sind, mit welchen Summen, und wie die BKM, das Land, der Kreis, die Kommune mitspielen. Liebe Frau Damus, liebe Frau Abgeordnete, ich habe Ihnen all das aufgeschrieben und in Tabellen niedergelegt und würde Ihnen das im Nachgang der Fragestunde gerne zur Verfügung stellen.
Frau Ministerin, Sie sprachen von geschichtspolitischer Instrumentalisierung im Zusammenhang mit dem Mahnmal in Lieberose. Da hätte ich einerseits die Frage, woran Sie die festmachen. Andererseits: Ich finde es schade, dass der Verein, der auch das kleine Museum dort betreibt, mit seinem unfassbar großen ehrenamtlichen Engagement von der Landesregierung seit Jahren - sagen wir mal - stiefmütterlich behandelt wird. Ich möchte gern wissen, ob das so weitergeht, ob man weiterhin in Kauf nimmt, dass möglicherweise - wenn der Verein aufgeben muss, weil er keinerlei Unterstützung erhält - das dort vorhandene Wissen und die großartige Arbeit mit Schulen, mit Schulklassen, auch mit Zeitzeugen verloren gehen. Wird das so weitergehen oder wird die Landesregierung an dieser Stelle endlich auch Verantwortung übernehmen?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Johlige, ich weiß, Sie sind in dem Freundeskreis engagiert, und ich habe gerade gesagt - daher empfinde ich Ihre Nachfrage als etwas rhetorisch -, wir haben unsere Fördererzusage erhöht, auch für den Bereich, um die Sanierungsarbeiten zu unterstützen. Das ist das komplette Gegen
teil von „stiefmütterlich behandeln“. Und ich habe darauf hingewiesen, dass wir, wenn wir über diesen Komplex reden, das nicht miteinander vermischen dürfen: Wir reden über zwei voneinander zu trennende und trotzdem in einem Gesamtkonzept zu berücksichtigende Gedenkorte. - Darauf habe ich die Abgeordnete Damus hingewiesen - nichts anderes habe ich gemacht.
- Na, Sie haben gefragt, ob wir stiefmütterlich behandeln. Da habe ich gesagt: Nein, die Finanzierungszusage steht und haben wir sogar erhöht. - Und ich habe darauf hingewiesen, dass es zwei unterschiedliche Komplexe sind, aber dass wir das eine nicht zugunsten des anderen aufgeben, sondern sagen, dass wir das in einen Gesamtkontext stellen müssen, weil es sozusagen drei Geschichten sind, die dort erzählt werden und derer wir da auch gedenken.
Danke schön. - Die Frage 144 (Planungsstand altes Flughafen- gelände Drewitz) stellt der Abgeordnete Kubitzki von der AfDFraktion.
Frau Präsidentin! Nach der Vorstellung des Plans eines Investors - im Übrigen ist das innerhalb kürzester Zeit, innerhalb der letzten Jahre, der dritte Investor -, auf dem Gelände des Flugplatzes Drewitz ein Unternehmen mit - so sagt man - bis zu 2 000 Arbeitsplätzen zu errichten, das gebrauchte Busse auf Elektromobilität umrüstet, herrscht Schweigen. Förderanträge sind bislang für das Projekt nicht gestellt worden. Auf Nachfrage unter anderem im Wirtschaftsausschuss des Kreistages bei der Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald weiß keiner etwas von dem Projekt auf dem Areal des ehemaligen Flugplatzes Drewitz.
Ich frage die Landesregierung: Ist es richtig, dass auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes Drewitz eventuell ein Windpark entstehen soll, oder stehen dort andere Projekte im Raum - wenn ja, welche?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Kubitzki, Sie sagten es gerade schon: Das erwähnte Projekt aus dem Bereich Elektromobilität ist noch im Konzeptstadium. Inhaltlich geht es, wie Sie sagten, um die Umrüstung von Bussen - vor allem für Stadtrundfahrten - auf Elektroantrieb.
Projektträger ist eine Gruppe brandenburgischer Unternehmen, die sich in einer Arbeitsgemeinschaft organisiert haben. Die WFBB kennt das Vorhaben und die handelnden Unternehmen. Es gab in den vergangenen Monaten eher allgemeine Gespräche darüber, ob und, wenn ja, wie das Projekt unterstützt werden kann. Derzeit ist es für eine Einschätzung der Erfolgschancen aber noch viel zu früh. Die WFBB bleibt mit der AG in Kontakt.
Der entscheidende Beitrag zum Projektfortschritt muss jetzt von den Initiatoren des Vorhabens geleistet werden.
Weitere Investitionsprojekte auf dem Flugplatzgelände Drewitz sind weder der ILB noch der WFBB bekannt. Es gibt auch keine Voranfragen, was allerdings auch am aktuellen planungsrechtlichen Status der Fläche liegen könnte.
Um die gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten des Flugplatzgeländes zu verbessern, schafft das Amt Peitz derzeit die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für das Entstehen eines Industrie- und Gewerbeparks auf diesem Areal. Der hierfür erforderliche Beschluss zur Aufstellung eines B-Plans wurde Anfang März 2020 gefasst. Bei optimalem Verlauf können im Sommer 2021 die ersten Baugenehmigungen erteilt werden.
Windenergieanlagen können dort mit Sicherheit nicht errichtet werden, denn der Teilregionalplan Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hat dort keine Windeignungsgebiete ausgewiesen.
TOP 3: Antrag der Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative „Artenvielfalt retten - Zukunft sichern“ beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg gemäß § 11 des Volksabstimmungsgesetzes - VfGBbg 36/20 - Schreiben des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 7. April 2020
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Ich stelle die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 7/1480, Verfahren der Vertreter der Volksinitiative „Artenvielfalt retten - Zukunft sichern“ vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde dem mehrheitlich zugestimmt.
Ich stelle den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1504, Neudruck - ohne eigenen Titel -, zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Entschließungsantrag bei einigen Enthaltungen abgelehnt.
Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg über den Antrag mit Wahlvorschlag geheim abzustimmen ist.
Meine Damen und Herren, für die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg erforderlich. Das Präsidium hat sich darauf verständigt, dass nur über die Kandidatinnen und Kandidaten abgestimmt werden soll, die zuvor vom Hauptausschuss des Landtags angehört worden sind. Die AfD-Fraktion hat mit ihrem Antrag auf Drucksache 7/829, 2. Neudruck, zwei Wahlvorschläge unterbreitet. Von diesen wurde bisher eine Kandidatin im Hauptausschuss angehört und wird daher heute zur Wahl gestellt.
Ich erteile allgemeine Hinweise zum Wahlverfahren: Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Ausgang des Plenarsaals ausgegeben. Die Stimmabgabe erfolgt in der Lobby vor dem Plenarsaal. Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen der Kandidatin für die Wahl eines Mitglieds der PKK, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Aus Gründen der Hygiene bitte ich Sie, nur die Stifte zu benutzen, die Ihnen mit den Wahlunterlagen ausgehändigt werden.
Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. - So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu von Ihnen das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer, am Rednerpult abwechselnd die Namen aufzurufen.