Protokoll der Sitzung vom 17.06.2020

Ist es zutreffend, dass es angesichts dieser zahlenmäßigen Entwicklung, bei der auch auf Brandenburg ein erheblicher Betrag entfällt, einfach angezeigt ist - das ist der Inhalt des Änderungsantrags -, die Ausbauziele der Windkraft, die hier mit einer Leistung von 10 500 MW festgeschrieben werden, nicht zu ersetzen, aber gegen die der Fotovoltaik abzuwägen, bei der das Land Brandenburg bereits jetzt über das Ausbauziel von 3 500 MW in der Energiestrategie 2030 hinaus ist?

Sollte man nicht auf diese volkswirtschaftlichen Erkenntnisse reagieren und sagen: „Die CO2-Einsparung ist richtig, die CO2-Reduktion ist wichtig; das sollte man massiv vorantreiben, aber mit den Instrumenten, nämlich mit der Fotovoltaik und ein Stück weit mit Erdgas, welche sich in Brandenburg schon jetzt als der deutlich gangbarere Weg erweisen, insbesondere auch im Hinblick auf die soziale Verträglichkeit“? Also: Inwiefern haben Sie in das, was Sie uns gerade so anschaulich gemacht haben, diesen Aspekt, nämlich die Zahlung von 1 Milliarde Euro für Zwangsabschaltungen von Windrädern allein im letzten Jahr, eingepreist?

Ich glaube, Herr Rostock hatte auch schon angefangen, das zu erläutern.

(Zuruf: Nein!)

Ich verstehe nicht, was Sie gerade in einen Zusammenhang bringen; denn der Punkt ist doch, dass wir zu einem größeren Anteil der erneuerbaren Energien kommen müssen, und dafür brauchen wir weiterhin auch die Windkraft. Das ist der entscheidende

Punkt bei diesem Thema. Deswegen werden wir die Energiestrategie weiterentwickeln.

Was Sie hier gerade zu verbinden versuchen, verbindet sich doch gar nicht; denn Sie wollen, dass die Energiestrategie überarbeitet wird. Wir wollen das auch, und genau das werden wir machen. Dafür brauchen wir aber weiterhin die Windkraft. Sie ist ein essenzielles Mittel, um weiterhin die Klimakrise zu bekämpfen. - Herzlichen Dank.

Es wurde eine Kurzintervention des Kollegen Vida angezeigt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Budke, weil Sie gesagt haben, es verbindet sich nicht, noch einmal zum Verständnis: Wir haben die Energiestrategie 2030. Ihr Antrag sieht vor, dass sie zu einer Klima- und Energiestrategie 2030 weiterentwickelt werden soll. Insofern baut es darauf auf.

Unser Änderungsantrag weist einfach darauf hin, dass in der Energiestrategie 2030 - davon rückt auch der Koalitionsvertrag nicht ab, muss man fairerweise sagen - weiterhin ein Ausbauziel von 10 500 MW installierte Nennleistung bei Windrädern vorgesehen ist. Das ist so. Das steht im Koalitionsvertrag. Die CDU wollte das nicht - Sie haben sich da durchgesetzt, Gratulation -, aber es steht so drin. Wir haben aktuell eine installierte Nennleistung von ungefähr 7 500 MW. Da weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der Volatilität der Windkraft insgesamt die Situation haben, dass wir schon seit dem 3 500. Windrad in Brandenburg statistisch gesehen keinen Windstrom produzieren.

Natürlich brauchen wir beim Energiemix Windkraft, um den CO2Ausstieg zu schaffen. Natürlich brauchen wir das.

(Zuruf: Deswegen Wasserstoff!)

- Den musstet ihr ja auch überarbeiten, weil ihr Fehler gemacht habt. Jetzt hör‘ auf!

Meine Damen und Herren, bei Ihnen ist also die Windkraft ein ganz wichtiger Bestandteil. Wir müssen aber feststellen, dass die installierte Nennleistung, wenn man sie weiter erhöht, aufgrund der Volatilität keinen zusätzlichen Strom produzieren kann. Dafür gibt es einen Gradmesser, nämlich die Ausgleichszahlungen für abgeschaltete Windräder, also das Geld, das in der Zeit fließt, in der der Strom hätte fließen können, es aber aufgrund der mangelnden Speicherbarkeit nicht konnte. Dieser Betrag belief sich in Deutschland letztes Jahr auf 1 Milliarde Euro - so viel wie noch nie.

Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass es angezeigt wäre, zu überlegen: Gibt es eine andere Technologie, die sich in Brandenburg bewährt hat, die diese Probleme der Zwangsabschaltung und diese Kosten nicht mit sich bringt? - Das ist in diesem Falle die Solarkraft; nicht als Installation auf landwirtschaftlichen, sondern auf anderen öffentlichen Flächen. Wir müssen sie nicht mehr im Labor erfinden, sondern sie hat sich bewährt, indem sie schon jetzt über die Zielstellung im Koalitionsvertrag hinausgehend echte Megawattstunden produziert. Deswegen

müsste einfach nur die Verteilung innerhalb dieser Bereiche neu kalibriert werden. Nicht ohne Grund wird trotz des Zubaus von Tausend Windrädern in den letzten fünf Jahren der tägliche Stromverbrauch Brandenburgs weiterhin zu 60 % aus Kohlekraft gedeckt. Da hat sich in den letzten sechs Jahren so gut wie nichts geändert, obwohl Tausend Windräder hinzugekommen sind. Darauf müssen Sie eine Antwort geben.

Frau Budke, Sie können darauf reagieren.

Herr Vida, wir überarbeiten im Zusammenhang mit dem Klimaplan alle Landesstrategien - um das noch einmal zu betonen. Es wird alles überarbeitet. Die jetzige Energiestrategie, die zur Klima- und Energiestrategie werden soll, ist in dem Antrag nur als ein Beispiel aufgeführt.

Natürlich werden bei der Überarbeitung die Entwicklungen, die wir in den letzten Jahren erlebt haben, einbezogen. Das ist doch ganz logisch. Und natürlich ist die Zwangsabschaltung von Windrädern ein Problem; das leugnen wir überhaupt nicht, da sind wir bei Ihnen. Aber beispielsweise behandeln wir morgen einen Antrag zum Thema Wasserstoff, der auch zur Lösung dieses Problems beitragen soll. Perspektivisch wollen wir auch aus der Kohle aussteigen. - Danke schön.

Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen.

Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auf Drucksache 7/1517: Ersetzung des ersten Aufzählungspunktes durch einen neuen Aufzählungspunkt. - Ich darf Sie fragen, wer dem Änderungsantrag zustimmt. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 7/1420, Neudruck: „Klimaplan Brandenburg - eine verbindliche Klimastrategie für unser Land“. - Ich darf Sie fragen, wer diesem Antrag seine Stimme geben möchte. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist der Antrag mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1496 mit dem Titel „Klimaschutz verbindlich machen: ein Klimaschutzgesetz für Brandenburg“. Ich darf Sie fragen, wer dem Entschließungsantrag zustimmt. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

TOP 7: Gesetz zur Bekämpfung von Mobbing an Brandenburger Schulen

Gesetzentwurf der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/1371

1. Lesung

Entschließungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/1392

Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER hat der Abgeordnete Vida das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mobbing ist ein Thema, dem sich keine Schülerin und kein Schüler an den Schulen entziehen kann. Dennoch wird es in vielen Bereichen und Gegenden weiterhin verharmlost und nicht richtig angegangen. Wir als BVB / FREIE WÄHLER möchten mit diesem Antrag bewusst auf höchster Ebene, nämlich im Schulgesetz, das Bildungsziel Antimobbing kodifizieren.

Das systematische Mobbing von Schülern ist unbestreitbar. Ebenso unbestreitbar ist, dass es weiter zunimmt. Das bestätigen kleinere regionale und auch Landesstudien, aber auch die groß angelegte PISA-Studie der OECD. In der Antragsbegründung ist es erwähnt, ich möchte das hier hervorheben: Zwischen 2015 und 2018 stieg der Anteil der von Mobbing betroffenen Schüler von 16 auf 23 %. Das sind die Schüler, die angeben, regelmäßig bedrängt zu werden; die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein.

Die psychischen Folgen sind enorm: Selbstzweifel, Isolation, Depression - bis hin zu gravierenderen Konsequenzen wie Selbstmordgedanken oder Suiziden in erheblicher Zahl -, von Lernschwächen ganz zu schweigen.

Aufgrund der mittlerweile möglichen Verbreitungswege kann man das auch nicht mit der Aussage „Hänseln gab es immer schon, habt euch nicht so!“ abtun. Nicht nur die Qualität der Attacken hat sich verändert, sondern auch ihre Verbreitung, hin zu einer Massenverbreitung und - so nenne ich es einmal - einer Dauerdokumentation. Das zeigt uns, dass es neue Überlegungen und Antworten braucht.

Cybermobbing ist auch kein Phänomen, das man irgendwie beobachten muss, sondern ein Zustand, den man bekämpfen muss. Wie im Antrag erwähnt, leiden insbesondere - dazu gibt es eine aktuelle Studie aus dem letzten Monat - Schüler sexueller Minderheiten in hohem Maße unter Mobbing - sowohl in Hinblick auf die Qualität der Attacken als auch auf deren psychologische Auswirkungen.

Manche haben das mit einem Schmunzeln begleitet, aber uns hat der engagierte Auftritt von Carsten Stahl bei uns in der Fraktion, aber ebenso im Rahmen seines Wirkens zuvor inspiriert, zu sagen: Wir müssen das mit einem Antrag versehen, der dem Thema die Aufmerksamkeit verleiht, die es verdient.

Im Schulgesetz werden nun einmal Bildungsziele definiert, das haben wir nicht erfunden. Der entsprechende Paragraf sieht vor: Demokratie, Gleichberechtigung, Vielfalt, Kenntnis von Kultur und Land - all die großen Bildungsziele wurden dort festgehalten. Genau dorthin gehört auch dieses Ziel, denn es ist kein Nischenthema, das irgendwo, in der 37. Fußnote abzuhandeln wäre, und auch kein Problem, das es nur in Metropolen gibt, sondern eines, das an so gut wie jeder Schule besteht. Damit treffen wir auch kein Unwerturteil, sondern wir beschreiben einen Zustand. Es muss ein Bildungsauftrag definiert werden, dagegen vorzugehen. So etwas wird nun einmal, wenn man ein strukturelles Problem erkennt, im Schulgesetz definiert und kodifiziert, woraus sich dann in der Tat weitere praktische Maßnahmen ableiten, die wir zum Teil aber auch im Entschließungsantrag beschrieben haben: praxisorientierte Fortbildungen für Lehrer, insbesondere im Bereich der Gewaltprävention; Anti-Mobbing-Tage oder -Seminare für Schüler; Anpassung des Rahmenlehrplans - Regierungshandeln - und hierbei eine stärkere Beleuchtung des Cybermobbings.

Nun schallte es uns im Vorfeld dieses Antrags entgegen, dass da schon viel getan werde und man das alles deswegen nicht unbedingt brauche. Wir würdigen absolut, was getan wird; das haben wir immer getan und auch nicht kritisiert. Aber vieles davon ist leider veraltet, und in vielen Bereichen ist es nur eine Definition von Mobbing - eine Darstellung, wie man Mobbing erkennt - und sind es nicht unbedingt praktische Handlungsbeispiele, wie man es bekämpft.

Unser Ziel und unsere Aufgabe hier ist es, dass Schüler, Lehrer und Eltern durch praktische Maßnahmen befähigt werden, Mobbing nicht nur zu erkennen und seine Mechanismen zu verstehen, sondern auch dagegen vorzugehen. Es wird dann immer wieder die vielgelobte Anti-Mobbing-Fibel als Element ins Feld geführt. Aber es tut mir leid: Liest man darin, erfährt man, wie Cybermobbing vom brandenburgischen Bildungsministerium definiert wird.

„Darunter verstehen wir, dass neue Techniken wie z. B. EMails […] oder auch Handys eingesetzt werden [...].“

Meine Damen und Herren, Neuland lässt grüßen - neue Techniken wie E-Mails oder Handys. Auch im Rahmenlehrplan wird das nur kurz behandelt, sodass es nicht verwundert, wenn die allermeisten Schulen auch in ihren Schulkonzepten keinerlei Antworten auf Mobbing oder gar Cybermobbing liefern. Stichprobenartig durchgeführte Untersuchungen, Analysen von Schulkonzepten in verschiedenen Landkreisen zeigen, dass in den meisten Fällen hierauf nicht eingegangen wird. Auch das ist keine Kritik, sondern eine Zustandsbeschreibung, aus der sich die Notwendigkeit dieses Antrags ableitet.

Zudem ist es so - Sie wissen das -, dass Brandenburg auch bei der Zahl der Schulpsychologen nicht allzu gut abschneidet. Rund 9 000 Schüler teilen sich einen Schulpsychologen, nur wenige Bundesländer haben hier eine noch schlechtere Quote. Das ist unstreitig auch ein Problem, das wir angehen müssen. Und wie macht man das? Natürlich, indem man ein Bildungsziel definiert und daraus im zweiten Schritt konkrete Maßnahmen ableitet.

Eines ist klar: Die digitale Welt ist vom Alltag nicht mehr zu trennen. Wo Mobbing existiert, existiert auch Cybermobbing, und ein Rückzug in so wohlig beschworene sichere Räume, das Elternhaus, ist nicht möglich und auch nicht die zeitgemäße Situationsbeschreibung. Die Methoden, mit denen hier gearbeitet wird

- durch manche Schüler gegen manche Schüler -, sind anders, die Verbreitungswege sind anders und die Dramatik der Auswirkungen ist es auch. Deswegen brauchen wir unseres Erachtens Antimobbing als festgeschriebenes Bildungsziel nebst all den praktischen Maßnahmen, die schon laufen, und denen, die wir vorschlagen. Deswegen bitten wir in Anerkennung dessen, dass es auch andere Vorschläge gibt, heute nicht um eine Zustimmung mit wehenden Fahnen, sondern es ist eine höfliche Bitte um Überweisung an den Bildungsausschuss. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir fahren mit Herrn Abgeordneten Lux fort. Er spricht für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauende! Die hier zur Abstimmung stehende Gesetzesinitiative und der damit verbundene Entschließungsantrag zur Bekämpfung von Mobbing an Brandenburger Schulen thematisieren ein Problemfeld, das völlig zu Recht stärker in unser aller Fokus gehört.

Bevor ich auf die Gründe eingehe, warum wir Ihrer Gesetzesinitiative - zumindest in der vorliegenden Form - heute dennoch nicht zustimmen können, möchte ich eines klarstellen: Niemand innerhalb der SPD-Fraktion unterschätzt Mobbing und dessen Folgen für die Kinder und Jugendlichen an unseren Schulen.

Vor meiner Wahl in den Brandenburger Landtag war ich selbst viele Jahre beruflich an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe tätig. Vor diesem Hintergrund habe ich mich leider oft mit den Auswirkungen von Ausgrenzung und Mobbing unter Kindern und Jugendlichen beschäftigen müssen.

Meine Damen und Herren, neben dem klassischen Bildungsauftrag haben unsere Schulen von jeher auch einen Erziehungsauftrag, dem sie gerecht werden müssen. Aus eigener beruflicher Erfahrung weiß ich, dass eine kontinuierliche professionelle Schulsozialarbeit die besten Möglichkeiten bietet, die Schulen wirksam bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrags zu unterstützen. Ich bin davon überzeugt, dass gerade diese dabei auch das geeignetere Instrument zu einem nachhaltigen und wirksamen Umgang mit dem Thema Mobbing an unseren Schulen ist. Einzelne Seminare und Aktionstage sind wichtig, gar keine Frage, und sie schärfen kurzzeitig die Aufmerksamkeit und Achtsamkeit im Umgang miteinander. Was wir aber brauchen, ist ein dauerhafter und nachhaltiger Prozess. Dieser führt nicht über die Anpassung des Rahmenlehrplanes oder punktuelle einzelne Fortbildungsmaßnahmen zu einem dauerhaften Erfolg.

Die bloße Änderung des Landesschulgesetzes kommt eher einer Symbolpolitik gleich, ohne jedoch den Problemen vor Ort wirklich nachhaltig gerecht zu werden. Denn eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist doch klar: Mobbing endet nicht mit dem Schulalltag. Zu Recht weist Ihr Antrag auf die modernen Kommunikationsformen und das Cybermobbing hin. Nur: Dem werden wir eben nicht mit einer Änderung des Landesschulgesetzes wirksam entgegentreten. Wir benötigen nicht mehr Gesetze, sondern viel mehr Aufklärung, Präventionsmaßnahmen und Gespräche - darauf sind Sie ja auch eingegangen - mit Kindern, Jugendlichen und Eltern und auch Lehrerinnen und Lehrern, die im