Protokoll der Sitzung vom 27.08.2020

Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE fort; für sie spricht die Abgeordnete Vandre.

Frau Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Die Debatte, die wir heute führen, hat zwei Komponenten: Erstens geht es um die Frage des Umgangs der Landesregierung mit einem rechtswirksamen Urteil. Die zweite Komponente ist keine geringere als die Frage: Wie halten wir es mit der Gebührenfreiheit in der Bildung?

Zur ersten Frage: Was wir seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im Jahr 2017 die Studiengebühren für den Zeitraum zwischen 2001 und 2008 als rechtswidrig abgeurteilt hat, erleben, ist eine Verschleppungstaktik - eine Verschleppungstaktik, die sich nun am Ende dieses Jahres durchzusetzen droht, weil dann die Verjährungsfrist definitiv ablaufen wird. Die Landesregierung argumentiert seit 2017, dass schon 2017 die Verjährung nach der Brandenburgischen Gebührenordnung eingetreten sei. Aber das ist absurd! Denn wie kann eine Verjährung für ein Urteil eingetreten sein, das erst im Jahr 2017 ergangen ist, und zwar in einem Prozess von so grundsätzlicher Bedeutung, dass er sich über Jahre hingezogen hat?

Hinzu kommt: Wir reden nicht über individualisierte Gebührenbescheide, sondern es geht um eine erfolgreich beklagte Gebühr, die vollkommen willkürlich festgelegt worden ist, wie auch das Bundesverfassungsgericht feststellte. Diese Gebühr hat sich zu keinem Zeitpunkt an den tatsächlichen Kosten, die den Hochschulen in Zusammenhang mit der Immatrikulation und Rückmeldung entstanden sind, orientiert, sondern wurde 2001 unter der damaligen Wissenschaftsministerin, Johanna Wanka von der CDU, eingeführt, die im gleichen Atemzug den Etat der Wirtschaftspläne der Hochschulen um 5 Millionen Euro kürzte; 50 000 Studierende mal 51 Euro mal 2 Semester sind - oh Wunder - 5 Millionen Euro. Das ist die Situation, vor der wir stehen. Bis heute sind 46 Klagen gegen diese Rechtsauslegung der Landesregierung anhängig.

Ich habe zu keinem Zeitpunkt verstanden, warum die Landesregierung - auch die rot-rote - diese Position vertreten hat, und bin der festen Auffassung, dass wir spätestens jetzt alles dafür tun müssen, den Studierenden zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die zweite Frage ist: Wie halten wir es mit der Gebührenfreiheit in der Bildung? Da muss ich, auf die vergangenen Jahre rückblickend, ehrlich festhalten, dass ich über den Gebührenfreiheitsbegriff - insbesondere der Sozialdemokraten - doch sehr erstaunt bin. Denn wenn wir - vollkommen zu Recht - darüber diskutieren, die Kitabeiträge abzuschaffen, weil Bildung kostenfrei sein soll, und wir zur gleichen Zeit an Hochschulen - einem Bereich, in dem die soziale Durchlässigkeit noch immer zu einem riesigen Maß von der Herkunft der Eltern abhängt - eine Immatrikulations- und Rückmeldegebühr von 51 Euro festlegen, finde ich, ist spätestens das ein Grund, die Gebühren fallenzulassen. Deswegen liegt Ihnen auch unser Änderungsantrag vor.

Ja, liebe Sozialdemokraten, dabei geht es um die Zukunft, um die zukünftigen Zulassungen an den Hochschulen. Ich habe in den vergangenen Jahren viele Argumente von euch gehört, warum wir ihr euch nicht darauf einlasst. Aber ich werde - wie schon in der vergangenen Legislaturperiode - nicht müde, zu betonen: Die 51 Euro müssen endlich der Vergangenheit angehören und deswegen aus dem Hochschulgesetz gestrichen werden. Dazu fordern wir Sie in unserem Änderungsantrag auf. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.

Wir setzen mit dem Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort; für sie spricht die Abgeordnete Damus.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Im Jahr 2000 klagten 60 junge Menschen aus allen Landesteilen gegen die Rückmeldegebühren. Ähnlich wie im Land Berlin gingen sie damals stellvertretend für alle bis zum Bundesverfassungsgericht, das ihnen 2017 recht gab. Ermutigend, wenn junge Menschen sich organisieren und die Mittel des Rechtsstaats aktiv nutzen!

Berlin zahlte die Gebühren umfassend zurück, Brandenburg nicht. Brandenburg schlug den höchst umstrittenen Weg ein, zu behaupten, dass inzwischen in fast allen Fällen Verjährung eingetreten sei. Da haben wir uns alle die Augen gerieben: Ernsthaft? - Das zwang die Betroffenen, erneut zu klagen, und zwar nun gegen die Verjährungsargumentation. Das Urteil dazu vom

Verwaltungsgericht Potsdam liegt seit 2019 vor, und es verpflichtet erneut zur Rückzahlung. Dennoch passiert nichts. Uni und Land stimmten sich ab und legten Berufung ein.

Dass die Betroffenen frustriert darüber sind, wie mit ihren Ansprüchen umgegangen wird, muss ich wohl nicht erklären. Auch heute hörten wir und hören sicher wieder, die Ansprüche seien nach Gebührengesetz verjährt. Aber das Verwaltungsgericht stellt in Ziffer 1.1 seines Urteils klar: Das Gebührengesetz ist gar nicht anwendbar.

Zum Vergleich mit Berlin: Richtig, in Berlin gab es kein Gebührengesetz. Und richtig, in Brandenburg gibt es eines - aber eines, das auf die Hochschulen nicht anwendbar war. Also kann auch hier zurückgezahlt werden. Auch eine Verjährung an sich hat das Verwaltungsgericht verneint. Das sei unzulässige Rechtsausübung.

Wer von Ihnen sieht an diesem Punkt noch durch? Um es einfach zu sagen: Wir sind seit 17 Jahren vor Gericht und hören immer wieder: Laufendes Verfahren, das müssen wir leider abwarten, der Landesrechnungshof würfe uns sonst vor, nicht alles dafür zu tun, nicht unnötig Landesgeld auszugeben. - Aber bei rechtskräftigen Urteilen hört mit Sicherheit auch die Sparsamkeit des Landesrechnungshofs auf. Um es ganz deutlich zu machen: Hier geht es nicht um die Fragen: Können wir uns das leisten? Wollen wir uns das leisten? - Wir können uns nicht aussuchen, ob wir Gerichtsurteile umsetzen und was das kostet.

In Berlin forderte die Hälfte der Betroffenen ihr Geld zurück. Auf Brandenburg hochgerechnet wären das etwa 10 Millionen Euro. Aber es sind glücklicherweise einmalige Kosten. Wir haben auch gehört, wer geklagt hat, habe ja sein Geld zurückbekommen; die anderen seien dann selber schuld. Ja, die 60 Klägerinnen und Kläger haben ihr Geld zurück, aber natürlich haben sie stellvertretend für alle geklagt. Damals fragten die Studierenden: Besteht die Gefahr der Verjährung? Sollen wir alle selbst klagen? - Darauf erklärte der damalige Präsident der Uni Potsdam öffentlich: Nein, es droht keine Verjährung, bitte seht von Massenklagen ab. - Das Land hatte nichts einzuwenden, und das Verwaltungsgericht bestätigt: Die Studierenden hatten das Recht, sich auf diese Aussage zu verlassen.

Nicht nur, dass 17 Jahre ganz schön lang sind, sondern das Problem wird nun akut. Am 31.12.2020 setzt tatsächlich die Verjährung ein - für die Ansprüche, die auf dem Verfassungsgerichtsurteil beruhen, wegen immer weiterer Prozesse aber nicht zum Tragen kommen. Verzögert sich am Ende also alles so lange, bis es wirklich zu spät ist? In den sozialen Medien gibt es Netzwerke von hunderten - ich übertreibe nicht - Betroffenen, die nur darauf warten, die unrechtmäßig erhobenen Gebühren zurückzuerhalten. Sie wollen aber nicht alle selbst klagen müssen.

Wir haben daher gemeinsam mit der CDU eine Arbeitsgruppe vorgeschlagen - Herr Schierack hat es schon erwähnt -, die vor Ablauf des 31.12. gemeinsam mit der BLRK und dem Land eine Lösung findet. Dies kann ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung sein, damit wir auch das letzte Urteil des OVG abwarten können. Damit wäre gesichert, dass die Ansprüche nicht aufgrund jahrelanger Prozesse verjähren, nämlich Ende dieses Jahres. Natürlich sollte weiter gelten, was bisher gegolten hat: dass das Land dafür aufkommt, wenn Hochschulen zurückzahlen müssen, weil damals eben der Landtag die Gebühren ins Gesetz geschrieben hat.

Ich hoffe sehr, dass es zu dieser Lösung kommt. Anderenfalls müssten alle Betroffenen vor Jahresende klagen, und ich denke,

das kann niemand ernsthaft wollen. Die jungen Menschen von damals sind heute Erwachsene zwischen 30 und 40 Jahren. Manch einer sagt, sie bräuchten das Geld heute nicht mehr. Wer es tatsächlich nicht braucht, muss es ja nicht zurückfordern und wird so verantwortlich sein, es nicht zu tun. Aber wir können nicht entscheiden, wer es braucht und wer nicht. Ich selbst gehöre übrigens zu den Betroffenen. Ich habe bisher nicht geklagt, weil ich wie alle anderen darauf vertraut habe, dass die öffentliche Hand eine redliche Lösung findet. Und nur, um das klarzustellen: Sollte ich selbst irgendetwas zurückbekommen, würde ich den Betrag spenden - an studentische Initiativen.

Vielen Dank. - Wir kommen damit zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Frau Ministerin Dr. Schüle.

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dr. Schüle:

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Sie stimmen mir sicherlich zu: Nur in ruhigen Gewässern spiegeln sich die Dinge unverzerrt. - Folglich müssen wir in der Debatte um die Rückzahlung von Rückmeldegebühren auch auf Klarheit setzen. Das sind wir den ehemaligen Studierenden, die vor 12 Jahren ihr Studium absolvierten, schuldig.

Noch einmal kurz zu den damaligen Vorgängen: Es ist richtig, dass die Erhebung der Rückmeldegebühren im Zeitraum vom Sommersemester 2001 bis zum Wintersemester 2008 und 2009 verfassungswidrig war. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017 unmissverständlich entschieden.

Allein die Verfahrensdauer zeigt uns, wie komplex der Fall ist. Erstattungsansprüche nach dem Gebührengesetz sind mittlerweile verjährt, wenn die Betroffenen nicht rechtzeitig Klage erhoben haben. Auch öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche sind verjährt, übrigens mit Zustimmung des damaligen Justizministers Helmuth Markov von der Fraktion DIE LINKE. Das kann man gut oder weniger gut finden, aber es ist unstrittig. Strittig ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, ob sich die Universität Potsdam auf die Verjährung berufen kann oder nicht. Die Uni Potsdam hat gegen das Urteil Berufung eingelegt; alle anderen Hochschulen sind von der Entscheidung nicht betroffen.

Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein elementarer Bestandteil unseres Rechtsstaats, und wir sind gut beraten, die Gerichte ihre Arbeit machen zu lassen. Lieber Abgeordneter Stefke, auch das gehört zum Vertrauen in den Rechtsstaat, und das gehört auch zur Gewaltenteilung. Klar ist schon jetzt: Die verfassungswidrige Rückmeldegebühr ist abgeschafft, und jeder Studierende, der damals Rückmeldegebühren zahlte und rechtzeitig auf Erstattung klagte, bekam die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurück.

Wichtig ist mir aber auch: Das Land Brandenburg hat die betroffenen Hochschulen bei der Erstattung zu keinem Zeitpunkt alleingelassen, sondern stets die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt.

Ich möchte mich ganz bewusst nicht politisch zu diesem Antrag äußern, denn die Sache liegt in der Hand der Justiz, und da liegt sie richtig. Gerichte entscheiden manchmal später, als man es sich wünschte. Sie entscheiden im Übrigen auch manchmal anders, als man es sich wünschte. Aber das muten wir jedem Bür

ger und jeder Bürgerin in diesem Land zu, und was wir von anderen erwarten, muss auch für die Legislative und die Exekutive, also für uns alle, gleichermaßen gelten. Deswegen bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen.

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dr. Schüle:

Ja, natürlich.

Bitte sehr, Frau Vandre.

Vielen Dank, dass Sie die Nachfrage zulassen, Frau Ministerin Schüle. - Nun hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Bewertung des Verfahrens unter anderem die tatsächlich an den jeweiligen Hochschulen entstehenden Gebühren oder Kosten überprüft. Nach meinem Wissen ist dabei auch zutage getreten, dass die Hochschulen sehr unterschiedliche mit der Immatrikulation und Rückmeldung im Zusammenhang stehende Kosten haben - die meiner Meinung nach auch das Land übernehmen könnte, um die Gebühren abzuschaffen. Aber die Frage, die sich mir stellt, ist: Welche Nachbesserungen oder Veränderungen gab es bezüglich der Gebühr, um sie an reale Kostensätze anzugleichen, oder handelt es sich immer noch um eine Gebühr, bei der bis heute nie eine reale Untersetzung erfolgt ist?

Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dr. Schüle:

Zunächst müssen wir zwischen Immatrikulationsgebühren und Rückmeldegebühren unterscheiden. Die Immatrikulationsgebühr fällt an, wenn man sich für ein Studium einschreibt. Diese Immatrikulationsgebühr ist niemals beklagt worden. Insofern hat das Verfassungsgericht auch nicht dazu ausgeführt. Bei der Rückmeldegebühr wiederum hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass sie verfassungswidrig ist. Darum geht dieser Streit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die einbringende Fraktion hat noch einmal das Wort. Herr Abgeordneter Stefke, bitte.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst bei der überwiegenden Mehrheit der Rednerinnen und Redner für die sachliche Debatte zu dem Thema bedanken. Aufgeregtheiten und Skandalisierungen sind bei dem Thema wirklich unangebracht.

Vielleicht halten Sie mich oder uns als Fraktion für naiv, noch zu unerfahren, aber wir haben bei dem Thema tatsächlich einmal versucht, das althergebrachte Spiel zwischen Opposition und Regierung zu durchbrechen. Das steht in der gleichen Linie, die

Péter Vida in den Sondierungsgesprächen zur Regierungsbildung gezeichnet hat - es geht um das sogenannte Konkordanzmodell: dass man zu bestimmten Themen auch mal mit wechselnden Mehrheiten abstimmt oder alte Denk- und Verfahrensmuster durchbricht.

Wir haben diesen Antrag - da können Sie nicht widersprechen, und das hat auch kein Redner getan - sehr sachlich formuliert, weil es sich um einen sehr komplexen Sachverhalt handelt. Wir haben ihn in der Pressekonferenz letzte Woche ausdrücklich in der Sache vorgestellt und auch heute wieder bei der Einbringung. Denn für uns verbietet sich das, was die Kolleginnen und Kollegen von der AfD-Fraktion hier getan haben - damit haben Sie dem Anliegen einen Bärendienst erwiesen, das darf ich Ihnen einmal sagen.

Ich habe mich im Vorfeld der Sitzung dezent um Kontakte zur Koalition bemüht, um einen Weg zu finden, wie das Problem - das zugegebenermaßen auch ein großes juristisches Problem ist, weil es noch laufende Verfahren gibt - gelöst werden kann. Ich will noch einmal sagen: Es geht uns nicht um politischen Landgewinn. Ich habe kein Interesse daran, morgen durchs Land zu gehen und zu behaupten, wir seien diejenigen, die es jetzt geschafft hätten. Es ging und geht uns darum, ein schwerwiegendes Rechtsproblem zu lösen und Zweifel bei den Studentinnen und Studenten - auch jenen, die es heute nicht mehr sind - am Rechtsstaat zu vermeiden und ihr Rechtsempfinden zu stärken. Wir wollen auch nicht jenen Vorschub leisten, die hier durchs Land ziehen und immer Zweifel an unserem Rechtsstaat hegen.

Herr Prof. Schierack hat einen Weg aufgezeigt, der denkbar wäre. Frau Damus hat einen Weg aufgezeigt. Lassen Sie uns doch bitte noch einmal darüber sprechen und stimmen Sie einer Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu, wo wir erörtern können, ob es für diese Überlegungen eine Mehrheit geben kann. Die Landtagsverwaltung hat mich vorhin schon gefragt, ob ich eine Überweisung oder eine Abstimmung möchte. Ich sagte, wir warten ab, wie die Diskussion läuft, und hoffte, aus Ihren Redebeiträgen noch ein Indiz zu erhalten, in welche Richtung es gehen kann. Wir hätten gern eine Diskussion im zuständigen Fachausschuss, um das, was hier von zwei Fraktionen der Koalition ins Spiel gebracht wurde, zu erörtern. Wenn ich hier aber nur Kopfschütteln sehe, sage ich, wir stimmen heute ab, und dann haben wir ein Ergebnis. Es wäre schade, wenn das heute so vom Tisch gewischt würde.

Sie hören aus meinen Worten ein wenig meine Enttäuschung heraus. Das ist sicherlich das Spiel in der Politik, aber der Sache dient es nicht. Wir lassen heute sehr viel Enttäuschung entstehen. Die Studentinnen und Studenten können offensichtlich auch nicht damit rechnen, dass ein solcher Antrag in anderer Farbzusammenstellung von der Koalition noch einmal hier eingebracht und dann eine Lösung gefunden wird. Dann bitte ich heute um die Abstimmung über den Antrag selbst. - Danke schön.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Rednerliste, und ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion hat einen Überweisungsantrag gestellt.

(Zurufe)

- Entschuldigung, das habe ich überhört. Sie stellen also keinen Überweisungsantrag.

Dann lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Ergänzung unter Punkt 4 -, Drucksache 7/1873, Neudruck, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.