Die Frage ist nur: Vermag der Antrag diese Wunde zu heilen, oder reißt er neue Wunden auf? Was sagt der Antrag aus? Sie wollen allen Abo-Kunden pauschal zwei kostenfreie Monate zur Verfügung stellen. Interessant ist die Herleitung: Sie begründen das mit der eingeschränkten Leistung. Sie sagen, es sei weniger gefahren worden. Ich frage aber zurück: War das wirklich das Hauptproblem der Kundinnen und Kunden in dieser Zeit? Ja, es gab Leistungsreduzierungen, aber sie waren in einem überschaubaren Umfang. Sie schreiben ja im Antrag selbst, dass das Nahverkehrsangebot während der Pandemie weitgehend aufrechterhalten wurde, und trotzdem begründen Sie die zur Zurverfügungstellung von zwei Freimonaten mit Leistungsreduzierungen. An der Stelle möchte ich nicht versäumen, den Aufgabenträgern, den Nahverkehrsunternehmen und den dortigen Beschäftigten ausdrücklich Danke dafür zu sagen, dass sie die Aufrechterhaltung des Angebots in diesen schwierigen Zeiten möglich gemacht haben.
Aufgrund der Gespräche und Zuschriften glaube ich aber, dass das Problem nicht die leicht verringerte Leistung war. Ich glaube eher, das Problem war: Viele wollten oder konnten die Wege gar nicht zurücklegen, weil sie auf einmal im Homeoffice waren oder in Kurzarbeit geschickt wurden. Manche durften vielleicht auch gar nicht erst die Verkehrsmittel nutzen, weil sie unter Quarantäne standen. Die Kontaktbeschränkungen also und die aufgrund dessen nicht angetretenen Wege waren meines Erachtens das viel größere Problem.
Was wollten die Abonnentinnen und Abonnenten? Sie wollten gern etwas an ihrem Abo ändern. Das aber ließen die AGB nicht zu. Und da lief, glaube ich, tatsächlich nicht alles optimal: Die Kunden haben mehr Kulanz erwartet, vielleicht war auch die Kommunikation nicht perfekt, und es wurde ein bisschen zu kurzfristig gedacht. Natürlich darf man den Kunden nicht immer nur unter dem Motto „Wenn er jetzt nicht zahlt, gehen uns Einnahmen verloren“ sehen, sondern muss an die langfristigen Einnahmen denken - und da wurden viele Stammkunden verärgert.
Was hat die Pandemie gezeigt? Dass tatsächlich ein Problem vorhanden ist, über das wir nachdenken sollten, damit es sich nicht wiederholt. Aber: Lösen wir das Problem mit diesem Antrag? Ich glaube, nicht.
Von pauschal zwei kostenfreien Monaten profitieren ja auch Fahrgäste, bei denen alles gut lief, die normal weiter zur Arbeit gefahren sind, die ihren Zug nutzten usw. Es ist also auch nicht treffsicher, kostet aber Unsummen, wie in mehreren Redebeiträgen gesagt wurde.
Lasst uns statt des Ansinnens dieses Antrags eher noch einmal gucken, welche Probleme die Kundinnen und Kunden wirklich hatten - ich habe es hier ein wenig angedeutet. Lasst uns daran arbeiten, das verlorengegangene Vertrauen zurückzugewinnen,
denn wir brauchen wieder mehr Fahrgäste. Und ja, die Maßnahmen zur Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung sollten da auch nicht das Ende der Fahnenstange sein, denn wir müssen daraus lernen.
Treffsicherer wären zum Beispiel Abo-Pausen - das gibt es in vielen Verkehrsverbünden -: Man kündigt nicht, sondern legt einfach eine Pause ein, legt sein Ticket ab, muss in dieser Zeit nicht weiterzahlen, bleibt aber im System und muss nicht sozusagen als Gekündigter zurückgewonnen werden.
Auch beim Thema Homeoffice - ich habe es angesprochen - müssen wir über flexiblere Lösungen nachdenken: Wenn Menschen feste Tage für die Arbeit im Homeoffice haben, warum soll es dann nicht auch Abo-Tickets geben, die nur an bestimmten Tagen gelten? Wir brauchen treffsichere Lösungen. Sie dürfen nicht Unmengen kosten und müssen die wirklichen Probleme der Kundinnen und Kunden angehen. Lasst uns in diese Richtung weiterdenken.
Der vorliegende Antrag leitet sich nicht von den wahren Problemen der Kunden ab, er ist nicht treffsicher, kostet sehr viel und wird uns beim nächsten Mal auch nicht viel weiterhelfen. Deswegen lehnen wir ihn ab. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Während der Covid-19-Pandemie ist die Sicherstellung des ÖPNV eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, das Fahrplanangebot im ÖPNV während der Covid-19-Pandemie im Land Brandenburg stabil zu halten. Gegenüber dem Normalfahrplan wurden die Angebote von Bahn, Regionalverkehr und S-Bahnen nur geringfügig zurückgefahren, die meisten Busse und Straßenbahnen fuhren mit Wegfall des Schulunterrichts nach dem Ferienfahrplan - das haben wir gehört. Damit entfielen lediglich die Schulfahrten sowie touristische Angebote. Auch ich richte an dieser Stelle ausdrücklich meinen Dank an die vielen Busfahrer, Zugführer - an das ganze Personal -, die vor Ort waren!
Ab Anfang Mai wurde wieder nahezu das komplette Regelangebot für unsere Fahrgäste bereitgestellt. Auch in diesen schwierigen Zeiten hielten uns bis auf wenige Ausnahmen die Stammkundinnen und -kunden die Treue und haben ihr Abonnement nicht gekündigt. Das ist ein sehr gutes Signal für unsere Verkehrsunternehmen und zeigt auch das Vertrauen in den ÖPNV. Trotzdem darf man die Schattenseite der Krise nicht vergessen: Unsere Verkehrsunternehmen hatten bei den Fahrgeldeinnahmen Verluste in Millionenhöhe. Mithilfe des Bundes können wir jedoch gemeinsam den Verkehrsunternehmen helfen, diese Ausfälle zu kompensieren.
Meine Damen und Herren, wie ich bereits gestern gesagt habe: Die Pandemie ist an den Verkehrsunternehmen nicht spurlos vorübergegangen. Daher wollen wir uns gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen im September mit einer Aktion für die Treue der Fahrgäste bedanken - gleichzeitig wird damit die von der Bundesregierung für das zweite Halbjahr 2020 beschlossene Mehrwertsteuersenkung weitergegeben -: An den vier Septemberwochenenden sowie am autofreien Tag, dem 22. September,
gelten alle zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen VBB-Zeitkarten als Fahrkarten für das gesamte Verbundgebiet, also in ganz Brandenburg und Berlin. Abonnentinnen und Abonnenten von bereits verbundweit gültigen Zeitkarten - zum Beispiel VBB-Abo Azubi oder VBB-Abo 65plus - profitieren von den erweiterten Mitnahmeregelungen analog zur VBB-Umweltkarte. Zudem gilt an den Aktionstagen ein gültiger Einzelfahrschein bezogen auf sein Tarifgebiet als Tageskarte.
Der vorliegende Antrag fordert nun eine unentgeltliche Verlängerung der Zeitkarten um zwei Monate für Brandenburger Kunden. Laut Hochrechnung des VBB würde dies Einnahmeverluste von ca. 100 Millionen Euro bedeuten. Wichtig ist auch, dass eine Aufteilung nach Ländern, also Berlin und Brandenburg, hier nicht ohne Weiteres möglich ist, da dem VBB keine Wohnsitzdaten vorliegen.
Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die Verkehrsunternehmen und ihre Angebote auf einem stabilen und hohen Niveau zu halten - der Abgeordnete Rüter hat das vorhin sehr eindrücklich dargestellt. Würde man dem Antrag der Fraktion DIE LINKE folgen, setzte man dies aufs Spiel. Das dürfte auch der Grund sein, warum sich der Berliner Senat, in dem Sie ja mitregieren, nicht für eine solche Initiative einsetzt. Auch aus diesem Grund ist der Antrag abzulehnen. - Vielen Dank.
Das Wort erhält noch einmal der Abgeordnete Görke, der für die antragstellende Fraktion spricht. Bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen von Grünen, CDU und SPD, ich habe mich schon darüber gewundert, wie Sie versucht haben - es ist Ihnen richtig schwergefallen -, diesen Antrag heute begründet abzulehnen.
- Ich komme noch darauf zurück. - Herr Minister, wenn Sie schon nicht die vollständige Mehrwertsteuersenkung an alle Fahrgäste weitergeben und sich lieber hinter ein paar Freifahrkarten an den See verstecken, rufe ich Ihnen noch einmal in Erinnerung, worum es hier geht: Es geht um diejenigen Fahrgäste, die in der Vergangenheit kontinuierlich und verlässlich die Grundfinanzierung des Nahverkehrs im Bereich Fahrgeldeinnahmen sichergestellt haben. Und, Frau Walter-Mundt, es geht um die Bindung dieser Personen an das Verkehrsunternehmen, also darum, dass sie wieder einsteigen. Sie kennen die aktuellen Zahlen, Sie haben es ja gesagt: Gegenüber dem Vorjahr sind derzeit 60 % bereit, wieder den ÖPNV zu nutzen. Die Nachfolgekosten für diejenigen, die den ÖPNV nicht mehr nutzen, sind viel, viel höher als die Kosten, über die wir hier reden. Geht man davon aus, dass die Leute ihre Zeitkarten nicht kündigen, weil Kulanz gezeigt wird, werden höchstens die Einnahmen zwei Monate in die Zukunft verschoben. Natürlich entsteht dort ein Delta.
Aber kommen wir einmal zu dem Delta und auf die von Ihnen angesprochene Finanzierung: Wir haben im Ausschuss die Zahlen für die krisenbedingten Lasten unserer Verkehrsunternehmen, einschließlich SPNV und ÖPNV, gehört - das sind 104 Millionen Euro. Sie bekommen zum Krisenausgleich für den öffentlichen Nahverkehr 132 Millionen Euro - 132 Millionen Euro! - vom Bund; das werden Sie noch ein bisschen mit anderen Ländern verrechnen müssen. Aber Sie haben noch nicht einen Cent
- nicht einen Cent! - aus diesem Rettungsschirm für die Finanzierung aufgewandt. Sie haben vorfinanziert - und ich kenne die Finanzministerin, sie wird das schon machen -, weil hier natürlich erst einmal die Bundesmittel zu nutzen sind. Deshalb, glaube ich, wäre es gut, wenn Sie auch entsprechende Landesmittel dafür bereitstellten. Insofern ist das, was hier zur Finanzierung aufläuft, ein überschaubarer Beitrag, der sich wirtschaftlich auch für die Verkehrsunternehmen und für uns alle rechnen wird.
Und, sehr geehrter Herr Kollege Rostock, ich bewundere Sie und stehe Ihnen auch bei - ich habe hier ja die Rolle der Opposition, und zwar der konstruktiven Opposition. Aber bitte, Herr Rostock, Sie müssen liefern! Sie müssen Ihre Vorschläge in Ihrer Koalition auch mal umsetzen und dafür streiten, sonst sehe ich nicht, wie Sie Ihre Verkehrswende, die Sie als Koalition beschlossen haben, überhaupt realisieren wollen. Das werden Sie nicht schaffen. Wenn Sie schon bei diesen kleinen Problemen nicht endlich anfangen, Lösungen aufzuzeigen, weiß ich nicht, was Sie nachher im Haushalt für Ihre wichtigen verkehrspolitischen Projekte, die auch mit dem Klimaschutz zu tun haben, hinbekommen wollen. - Vielen Dank.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag „CoronaGutschrift für Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs“ der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/1808. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag bei wenigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich freue mich, wenn wir uns gleich zur Veranstaltung „KUNST zur ZEIT“ im Hof sehen, und erinnere Sie daran, dass wir morgen - abweichend von unserem normalen Beginn - bereits um 9.30 Uhr anfangen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.
Einen wunderschönen guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie und die Zuschauerinnen und Zuschauer außerhalb des Saales, die unsere Plenarsitzung mitverfolgen, herzlich zur Fortsetzung der 20. Sitzung des Landtages Brandenburg.
Ich darf Sie fragen, ob es vor Eintritt in die Tagesordnung Bemerkungen gibt. - Das ist nicht der Fall.
Für den heutigen Sitzungstag wurden ganztägige bzw. teilweise Abwesenheiten von Herrn Ministerpräsidenten Dr. Woidke sowie der Damen und Herren Abgeordneten Baier, Duggen, Hohloch, Kalbitz, Dr. Ludwig und Wernitz angezeigt.
Ich eröffne die Aussprache. Zu uns spricht der Abgeordnete Möller für die AfD-Fraktion. Bitte schön.
Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Brandenburger!
- Ja, das ist mal was anderes! - Das desolate Asservatensystem im Land Brandenburg sorgte bundesweit für peinlichste Schlagzeilen: Erst berichtete der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht im Dezember 2019 über die desaströsen Zustände im Bereich der Asservatenverwaltung, dann die Presse nach intensiver Recherche über weitere katastrophale Zustände in diesem hochsensiblen Bereich - ich verweise hier auf das „Kontraste“Magazin vom April 2020. Dort wurde unter anderem auf die legendäre Tür des Kriminaltechnischen Instituts in Eberswalde eingegangen, deren Defekt schon 2017 bekannt war, aber erst nach Ausstrahlung des Berichts behoben worden sein soll.
Es war offenbar möglich, die elektronische Türanlage des Brandenburger KTI mithilfe eines Mobilfunktelefons zu öffnen. Demnach stellten eigene Kollegen fest, dass die elektronische Anlage mit dem Telefonnetz verbunden war: Wer am Ziffernblatt neben dem Haupteingang die Nummer seines Mobiltelefons anwählte, konnte Türen öffnen. Somit hätte sich auch ein Fremder oder eine sonstige unberechtigte Person Zugang zum Haus und auch zu den Räumlichkeiten, in denen die Beweismittel - respektive: Asservate - gelagert sind, verschaffen können - und dies unbemerkt: Nicht einmal Überwachungskameras waren vorhanden. Ein anonymer Hinweisgeber sprach von einer Reise in die Steinzeit, sobald man das KTI betrete. Nicht nur Strafverteidiger fordern schonungslose Aufklärung.
Die Zustände sind mehr als desolat: beschlagnahmte Drogen, die in Hundeboxen oder auf Dachböden gelagert wurden, weil Platz und Behältnisse fehlten. Für landesweites Entsetzen sorgte außerdem das Verschwinden einer Walther PPK - einer Waffe mit 75 Schuss Munition.
Meine Damen und Herren, man kann nicht oft genug sagen, dass so etwas passiert ist, und ich bin fast sicher, dass das kein Einzelfall gewesen ist. Das Verschwinden der Schusswaffe zeigt das Ausmaß des ganzen Problems. Diese scharfe Waffe war 2019 von der Brandenburger Polizei beschlagnahmt und zur Untersuchung an das Kriminaltechnische Institut - kurz KTI - in Eberswalde gegeben worden. Heute ist sie verschwunden. Im KTI weiß niemand, wo die Waffe geblieben ist bzw. wer sie zuletzt in der Hand hatte; jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Ich habe noch in der letzten AIK-Sitzung den Innenminister gefragt, ob die Landesregierung mittlerweile weiß, wo die Schusswaffe ist, denn es ist ja schon einige Zeit vergangen. Natürlich weiß sie es nicht! Ich hätte sie mit meinen 30 Jahren polizeilicher
Erfahrung gefunden. Ich werde jetzt auch Akteneinsicht beantragen, um genau zu prüfen, was da gelaufen ist. Aber ich glaube, die Akte ist auch verschwunden.
Weitere Sicherheitslücken ergeben sich auch aufgrund der insgesamt schlechten Absicherung des Untersuchungswegs. Insoweit ist nicht auszuschließen, dass nachträglich Beweise manipuliert werden - so berichtete auch ein anonymer Hinweisgeber. Zwar sprach der amtierende Innenminister Stübgen von schonungsloser Aufklärung, aber bisher merkte ich davon nichts.
Bei meinen zahlreichen Besuchen in den Polizeidienststellen des Landes, auch des Landeskriminalamtes, wurde mir in den jeweiligen Dienststellen regelmäßig unter Angabe fadenscheiniger Gründe die Besichtigung der Asservatenkammern verwehrt. Fachfragen in Bezug auf die Asservierung von Beweismitteln wurden mir mit dem Verweis „Die hohe Führung des Ministeriums möchte das nicht“ ebenfalls nicht beantwortet.
Was haben wir eigentlich noch zu erwarten? Oder: Was haben Sie zu verbergen, Herr Stübgen? Sind da noch mehr Waffen abhandengekommen? Warum werden diese eklatanten von RotGrün erzeugten Missstände jetzt nicht stringent aufgearbeitet? Was soll hier vertuscht werden?
Wir von der AfD-Fraktion werden Sie immer wieder an den Verlust der Waffe erinnern und fordern, Licht ins Dunkel zu bringen. Wir wollen Transparenz und Aufklärung! Deshalb sage ich: Wir wollen ein modernes, effizientes Asservatenmanagement für das Land Brandenburg, und dieses sollte gemeinsam von Polizei und Staatsanwaltschaft an vier verschiedenen Landgerichtsstandorten betrieben werden. Eine von mir ebenfalls besuchte Staatsanwaltschaft war übrigens hellhörig geworden und zeigte sich dem Vorschlag gegenüber, dass die Lagerung von Beweismitteln gemeinsam von Polizei und Staatsanwaltschaft organisiert wird, aufgeschlossen. Denn: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) sucht zum Beispiel Lagerorte für Großasservate - im Fall der Sicherstellung ganzer Plantagen oder von Ausrüstungsgegenständen für die Erzeugung von Drogen werden große Hallen benötigt. Warum erfolgt hier keine Ressourcenbündelung?
Wir wollen gemeinsame Asservatenzentren von Polizei und Justiz an den Standorten Neuruppin, Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder). Wir wollen eine geeignete Softwarelösung, damit Polizei und Justiz die Asservate gemeinsam in ein digitales System einpflegen und verwalten können.