Richtig glücklich über das schwierige Prozedere für die Unternehmen bin ich auch nicht - das kann ich Ihnen ehrlich sagen. Das erklärt auch das vergleichsweise niedrige Antragsaufkommen. Trotzdem muss man schauen: Wie können wir das Geld, das wir haben, sinnvoll einsetzen? - Das muss geprüft werden.
Jetzt in Richtung der AfD: Dieses Programm richtet sich gerade auch an Reisebüros, Reiseveranstalter, die - wie man an den Anträgen ablesen kann - diese Hilfe auch annehmen. Im Juni hatte ich gesagt, es ist gut, dass der Bund geregelt hat, dass abgesagte Reisen als negativer Umsatz angerechnet werden. Das zahlt sich nun aus.
Darüber hinaus sind wir gerade dabei, im kulturellen Bereich weitere Programme auf den Weg zu bringen. Da müssen wir natürlich zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Kulturministerium unterscheiden und prüfen, aus welchem Bereich die Men
schen kommen, die jetzt als Solo-Selbstständige gelten: Kommen sie aus dem Wirtschaftsbereich oder aus dem Bereich von Frau Dr. Schüle?
Nicht jede Branche - das muss man hier auch einmal ehrlich sagen, meine Damen und Herren - werden wir mit Einzelprogrammen retten können. Sie kommen jetzt mit den Reiseveranstaltern an. Ich hatte gestern Abend mit jemandem aus dem Veranstaltungsservice zu tun - Stichwort: Rummelbuden. Diese Menschen haben richtige Probleme, denn sie müssen teilweise noch über 20 Autos am Laufen halten. Die werden Sie mit solchen Kurzprogrammen nicht erreichen.
Jetzt sehe ich, dass meine Redezeit abläuft. - Meine Damen und Herren, wir werden den Antrag ablehnen, freuen uns aber auf weitere Diskussionen. Herr Walter, ich freue mich schon auf den September.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Kollegen Klemp von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. - Nein, das stimmt nicht; ich habe eine Zeile übersprungen; entschuldigen Sie bitte. Der Kollege Zeschmann springt mir sonst an die Gurgel. Er ist jetzt nämlich für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER an der Reihe.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! „Und ewig grüßt das Murmeltier“, hatte ich mir dick über mein Manuskript geschrieben. Das hat jetzt schon jemand anders in einem anderen Kontext gesagt, aber hier passt es verdammt gut. Wir hatten das alles schon in den Monaten April und Mai auf dem Tisch: erst die Zusage von Herrn Minister Steinbach und vom Ministerpräsidenten, unterstützt durch das damals einstimmige Votum des Wirtschaftsausschusses, dass wir alle ein Überleben der Strukturen, also der Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen ermöglichen wollen, damit sie alle nach der Krise wieder voll durchstarten können. Wir haben heute auch schon viel darüber gehört, dass das eine der wesentlichen Strukturen der Wirtschaft im Land Brandenburg ist.
Dann kam die überraschende und kaltschnäuzige Wende dieser Landesregierung, mit dem Verweis auf Hartz IV. Jetzt wird vom Kollegen der SPD …
… darauf hingewiesen, dass alles sei nicht Hartz IV, sondern etwas ganz anderes. Es ist trotzdem Hartz IV, nur für diese Gruppe ein bisschen verändert worden. Die Betroffenen werden also darauf verwiesen, bekommen aus dem Programm aber nicht das, was ihnen ursprünglich zugesagt wurde. Ich glaube nicht, dass ich das alles wiederholen muss.
Dann haben Sie auch wieder gesagt, die Bundesregierung sei schuld. Jetzt verweisen Sie darauf, dass die Bundesregierung ein Förderprogramm aufgelegt habe. Herr Bommert hat aber eben eingestanden, dass da kaum Förderung erfolgt, dass die Antragstellung sehr schleppend vorangeht. Und auch damit werden wieder nicht die Lebenshaltungskosten der Solo-Selbstständigen getragen. Aber die müssen ja, wie es vorhin sehr schön
von Herrn Walter dargestellt wurde, irgendwie über die Runden kommen. Und wenn sie keine Einnahmen mehr haben und keine Tätigkeit mehr ausüben dürfen, weil Sie als Landesregierung den Lockdown angeordnet haben, muss man ihnen natürlich helfen.
Warum haben Sie das getan? Sie haben nur gesagt: Na ja, die Auszahlung können wir nur noch so gewähren, weil wir das Geld vom Bund kriegen. - Ja, toll - wie schäbig ist das denn?! Erst will man den Bürgern, den Solo-Selbstständigen, die angeblich das Rückgrat unserer Wirtschaft in Brandenburg sind, helfen, und dann sagt man: Nee, die Vergaberichtlinien des Bundes ermöglichen das nicht mehr. - Und dann machen Sie einen Rückzieher. Das ist absolut schäbig. Das ist kein akzeptabler Umgang mit den Menschen in diesem Land!
Und führen Sie jetzt bitte nicht wieder an, was Sie damals schon gesagt haben: dass die ursprüngliche Richtlinie die Lebenshaltungskosten nicht dezidiert benannt hätte. - Sie hat sie auch nicht ausgeschlossen.
In Moment nicht. Danke. - In dieser Frage geht es immer noch um Vertrauensschutz und Glaubwürdigkeit der Landesregierung und der gesamten Landespolitik, denn viele Selbstständige, Kleinstunternehmer und Freischaffende haben sich auf diese Richtlinie verlassen, haben sich auf die Versprechungen des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers verlassen und sind jetzt nicht nur extrem verunsichert, sondern auch ungehalten, was ich sehr gut nachvollziehen kann.
Neben den altgedienten Parteien, die hier keine Rolle mehr spielen, sollten sich vor allem die Kollegen von der CDU Sorgen machen, wenn die Selbstständigen und Kleinunternehmen von der Fahne gehen und auf das Tiefste enttäuscht sind. Das Ganze ist ja, wie wir wissen, mit dem Lockdown angeordnet worden. Kein Unternehmer und kein Selbstständiger, der jetzt betroffen ist, ist selbst schuld daran.
Deswegen ist der vorliegende Antrag sehr zu begrüßen und ein letzter und erneuter Versuch, das Vertrauen in die und die Glaubwürdigkeit der Landesregierung wiederherzustellen. Er versucht, Ihren Wortbruch zu heilen, indem er die Landesregierung auffordert, in den Vollzugshinweisen für die Gewährung der CoronaÜberbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen die Förderlücke zu schließen, indem - wie in NRW, BadenWürttemberg und Thüringen - ein Unternehmerlohn in Höhe von 1 180 Euro ausgezahlt wird. Zudem soll auf die Rückforderung der Zuschüsse verzichtet werden, wenn keine Betrugsabsichten zu erkennen sind.
Dafür, Herr Steinbach und alle anderen Mitglieder der Landesregierung, sollten Sie den Kollegen der Linken ausdrücklich dankbar sein, und Sie sollten Ihre Regierungsfraktionen veranlassen, geschlossen dafür zu stimmen, denn schließlich wird Ihnen damit nochmals - nach unseren gemeinsamen Anträgen im Mai und Juni - die Gelegenheit geboten, wenigstens ein wenig Vertrauen und Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen. Sollten Sie diese Chance wieder verstreichen lassen, überlegen Sie zuvor gut, ob Sie das wichtigste Kapital in der Politik, nämlich Vertrauen und Glaubwürdigkeit, einfach so final den Bach runtergehen lassen wollen. Die Folge davon sehen wir auch auf der rechten Seite
des Landtags, sehen wir in Unzufriedenheit, in wachsender Politik- und Parteienverdrossenheit. Wollen Sie das wirklich? Überlegen Sie es sich gut. Nehmen Sie diese letzte Möglichkeit an, Ihre eigenen Zusagen einzuhalten. Bauen Sie wieder ein wenig Vertrauen in Ihre Landesregierung auf. Dieser Antrag ist der finale Lackmustest, ob es einen fairen Umgang dieser Landesregierung mit unseren Bürgern gibt oder niemand im Lande mehr darauf vertrauen darf. - Danke schön.
Nun kommen wir zum Wortbeitrag des Kollegen Klemp von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Manchmal macht es richtig Spaß, sich auf eine Rede vorzubereiten, insbesondere wenn man einen so „tollen“ Antrag der AfD vor sich hat. Beim ersten Lesen Ihres Antrags bin ich über den Satz gestolpert, dass - ich zitiere - „[b]ereits in Anspruch genommene Hilfen aus den Sofortprogrammen“ angerechnet werden. Was mir fehlt, ist eine Regelung, wie mit den Überbrückungshilfen umzugehen wäre. Merkwürdig, kein Wort dazu.
Okay, das war das Alarmsignal, und bei AfD-Anträgen braucht man ja nicht einmal eine Plagiatssoftware, es reicht eine kurze Google-Suche. Sie kennen Drucksache 17/9788 aus dem nordrhein-westfälischen Landtag? Das ist das Original. Und jetzt kommen wir so langsam zu des Pudels Kern: Der Antrag aus NRW datiert vom 12.06. dieses Jahres. Jetzt strapazieren wir einmal unsere Kalender: Der 12.06. war just der Tag, an dem das Bundeswirtschaftsministerium die Eckpunkte der Überbrückungshilfen bekannt gegeben hat. In dem Antrag aus NRW konnten sie also noch gar nicht berücksichtigt werden. Aber sorry, das ist zwei Monate her! Ich weiß, Sie haben derzeit weiß Gott andere Probleme in der AfD, und wahrscheinlich ist jeder von Ihnen schon froh, der heute unverletzt und gesund an dieser Sitzung teilnehmen kann. Aber ich stelle mir gerade vor, wie bei Ihnen Anträge entstehen: Hey Franz, wir brauchen noch drei Anträge fürs nächste Plenum! - Anträge wozu? - Egal, kopier halt irgendwas, am besten was mit Corona! - Irgendwie so muss es laufen.
Das Witzige ist ja, dass Sie den Antrag tatsächlich überarbeitet haben. So haben Sie beispielsweise richtig ergänzt, dass die TUI inzwischen mehr als die ursprünglichen 1,8 Milliarden Euro Staatshilfe bekommen hat. Und Sie haben die Absätze zum Flughafen entfernt - vermutlich, weil Sie dachten, dass Berlin-Schönefeld zu Berlin und nicht zu Brandenburg gehört; ich weiß es nicht. Aber dass es inzwischen die Überbrückungshilfen der Bundesregierung gibt, die die von Ihnen beschriebenen Problemlagen exakt abdecken, ist offensichtlich an Ihnen vorbeigegangen.
Ich danke Ihnen von der AfD dennoch für diesen Antrag. Ich habe bereits vor einiger Zeit beschlossen, mich nicht mehr über Ihre Anträge zu ärgern, sondern sie mit Humor zu nehmen, und ich habe mich wirklich amüsiert.
Befassen wir uns lieber mit Anträgen, die es wert sind, inhaltlich diskutiert zu werden. Wir haben ja schon mehrfach einander versichert, dass wir es kritisch sehen, wenn Solo-Selbstständige und Kleinunternehmerinnen und -unternehmer auf die Grundsicherung verwiesen werden. In Ihrem Antrag verweisen Sie, DIE LINKE, ganz zu Recht auf die Entschließung des Bundesrats vom 5. Juni, die - Zitat - „für den begrenzten Zeitraum der Pan
demie die Möglichkeit eines pauschalen monatlichen Zuschusses zur Abfederung von Einnahmeverlusten eröffnet“. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Selbstständigen und freien Berufe erst im Laufe der Beratung im Bundesrat in den Text der Entschließung aufgenommen wurden, der sich ursprünglich ausschließlich auf Kulturschaffende bezog. Das zeigt die bundesweite Bedeutung des Themas, die auch nach bundesweiten Lösungen verlangt. In der Debatte ist ja bereits zur Sprache gekommen, dass Grundsicherung für manche Betroffene durchaus günstiger sein kann als eine pauschale Hilfe. Das betrifft sowohl die Höhe der Hilfe als auch den Leistungszeitraum. Dennoch fallen manche aus der Grundsicherung heraus, was uns nicht zufriedenstellen kann.
Deshalb freue ich mich, dass auch aufgrund des politischen Drucks aus den Ländern der Koalitionsausschuss im Bund am Dienstag nicht nur beschlossen hat, die coronabedingten Vereinfachungen bei der Grundsicherung zu verlängern, sondern auch, - Zitat - „den Zugang insbesondere von Künstlern, Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern durch eine geeignete Ausgestaltung des Schonvermögens deutlich [zu] verbessern“. Wenn es denn kommt, kommt es spät, dürfte aber dazu führen, dass viele Solo-Selbstständige, die bislang zum Beispiel aufgrund von Wohneigentum nicht anspruchsberechtigt waren, nunmehr Grundsicherung beantragen können, und das ist richtig so. Wenn man schon auf die Grundsicherung setzt, muss sie so ausgestaltet werden, dass die Betroffenen sie auch in Anspruch nehmen können. In den Beschlüssen der GroKo deutet sich endlich ein leichtes Einlenken an. Wir sollten den Druck aber aufrechterhalten, um weitere Verbesserungen zu erreichen.
Lassen Sie mich abschließend noch ein Wort zum zweiten Punkt Ihres Antrags sagen: Sie suggerieren, ein erheblicher Teil der Soforthilfen sei an Unberechtigte ausgezahlt worden. Ich sehe das nicht so, und ich denke auch nicht, dass die Stichproben, die jetzt überprüft werden müssen, das ergeben werden. Übrigens zeigt sich gerade, wie richtig die Strategie Brandenburgs war, bereits vor Auszahlung der Soforthilfen gewisse Prüfverfahren anzuwenden. In Berlin, das seine Hilfen schneller ausgezahlt hat, ermittelt nun der Staatsanwalt wegen mutmaßlicher Veruntreuung von Steuergeldern gegen die Verantwortlichen der Förderbank. Das dürfte uns in Brandenburg erspart bleiben. Dem Antrag der Linken werden wir nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Zu uns spricht Minister Prof. Steinbach. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer! Lassen Sie mich die Aussage vorwegnehmen: Die Anträge - sowohl der der Fraktion DIE LINKE als auch der der AfD-Fraktion - sind abzulehnen. Wir können und werden keine Änderungen an den geltenden Vollzugshinweisen zur Umsetzung der Corona-Überbrückungshilfe mit Mitteln des Bundes vornehmen. Wenn jetzt Änderungen erfolgen, dann in dem Zusammenhang, den Herr Barthel erwähnt hat: dass für die Fortsetzung des Programms Modifikationen in Aussicht gestellt sind.
Auch sehen wir keinen Bedarf, ein eigenes Landesprogramm zur Erstattung von privaten Lebenshaltungskosten bzw. den Unter
nehmerlohn für Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler auf den Weg zu bringen. Eine Förderlücke besteht hier nicht, denn diese Kosten können über die Grundsicherung gedeckt werden.
Lassen Sie mich an der Stelle ein letztes Mal einen Punkt wiederholen: Jawohl - das ist sogar auf Twitter bis heute nachlesbar -, ich habe gesagt, ich bin dagegen, dass Solo-Selbstständige in die Grundsicherung gehen müssen. Die Mehrheit der Bundesländer hat mit dem Bundeswirtschaftsministerium intensiv darum gerungen. Da haben wir am Ende verloren. Der Bund hat sich mit seiner Philosophie durchgesetzt. Jetzt ist es aber eine falsche Interpretation zu sagen: Wenn man jetzt dem anderen Prinzip folgt, verhält man sich schäbig. - Was wir machen, ist eigentlich nur, zu verhindern, dass Gelder aus dem Landeshaushalt in Dopplung zu Geldern aus dem Bundeshaushalt ausgegeben werden, denn sie werden ja über die Grundsicherung ausgezahlt.
Das hätten wir gern anders gesehen; das konnten wir aber nicht erreichen. Zu diesen Aussagen stehe ich heute nach wie vor. Es ist aber nicht so, dass dieses Geld den Menschen deshalb nicht zur Verfügung steht. Insofern geht dieser Vorwurf ins Leere.
Die Überbrückungshilfe ist ein Härtefallprogramm und unterstützt Unternehmen und Selbstständige, die einen erheblichen Liquiditätsengpass haben, bei der Deckung der betrieblichen Kosten. Erste Auswertungen der bisher bewilligten Anträge deuten darauf hin, dass die Überbrückungshilfe vor allem jenen Unternehmen und Selbstständigen hilft, die ihre Geschäftstätigkeit aufgrund der Corona-Verordnung nur eingeschränkt oder gar nicht ausüben können. Das sind unter anderem Reisebüros, Reiseveranstalter, die Veranstaltungsbranche, Messebauer, Schausteller und Künstler. Mit Stand vom 27. August kann ich Ihnen mitteilen, dass in Brandenburg 750 Anträge mit einem Antragsvolumen von 12,5 Millionen Euro eingegangen sind. Brandenburg liegt bei den Fallzahlen, was die östlichen Bundesländer betrifft, hinter Sachsen an zweiter Stelle. Gemäß dem Antrag der Linken soll zusätzlich beschlossen werden, dass auf eine Rückforderung von Zuschüssen aus der Soforthilfe verzichtet wird. Das wird abgelehnt, auch um die Erstattung der Bundesmittel nicht zu gefährden.
Lassen Sie mich auch noch mit einem Wort auf den Antrag der AfD eingehen. Wer sich mit der Überbrückungshilfe des Bundes näher beschäftigt, wird erkennen, dass die Provisionen für Reisebüros und Reiseveranstalter als eine separate Kostenposition bei den betrieblichen Kosten aufgeführt sind und bereits zu bis zu 80 % erstattet werden. Kurzum: Diese Argumentation zum Antrag der AfD ist schlichtweg nicht erforderlich. Das ändert nichts daran, dass uns die Tourismusbranche und alle angrenzenden Bereiche sehr am Herzen liegen und wir auch auf sie achten werden - ich beziehe mich hier auf die Ausführungen von Herrn Barthel -, wenn innerhalb der nächsten 14 Tage auf Arbeitsebene unter Beteiligung aller 16 Bundesländer und des Bundes eine Auswertung stattfindet, welche der derzeitigen Kriterien für die Überbrückungshilfe gut waren und welche zugunsten der Unternehmerinnen und Unternehmer verändert werden müssen. Ich hoffe, dass ich Ihnen darüber im September konkret berichten kann. - Danke schön.
Herr Walter, Sie hätten noch 18 Sekunden Redezeit. Möchten Sie diese nutzen? - Sie können noch einmal sprechen.
Ein wichtiger Punkt: Wir unterstellen mit unserem Antrag überhaupt nicht, dass die Mehrheit der Unternehmerinnen und Unternehmer betrügerisch gehandelt habe, sondern wir unterstellen bzw. wissen auch, dass viele Unternehmen Gelder aufgrund einer Richtlinie beantragt haben, die über Nacht verändert wurde, und deshalb viele Unternehmerinnen und Unternehmer jetzt Angst haben und dieses Geld nicht ausgeben. Zum Teil zahlen sie es sogar zurück - nicht, weil sie es nicht bräuchten, sondern weil sie Angst haben, dass sie wegen Subventionsbetrugs angeklagt werden könnten.
Das könnten wir heute ändern. Sie wollen das anscheinend nicht tun, schade. Wir bleiben trotzdem dran. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. Ich schaue einmal auf die Uhr: 5 Minuten - da habe ich noch jede Menge Zeit, auf einige Argumente einzugehen.
Ich beginne mit dem Kollegen Barthel: Wie Herr Walter ja gerade sagte, ist es die Politik der SPD, Menschen Hoffnung zu machen, ihnen Mut zuzusprechen und sie dann bedingungslos fallen zu lassen. - Herzlichen Glückwunsch zu dieser Art der Politik hier in Brandenburg!
Herr Barthel, Sie sagten bereits richtigerweise: Sie haben eine Richtlinie auf den Weg gebracht - Mitte März -, die für viele Betroffene viele Möglichkeiten bereitgehalten hätte, über diese schwere Zeit zu kommen. - Allerdings haben Sie dann, nachdem der Bund signalisiert hat …
Nach meiner Rede können Sie Ihre Frage gern im Rahmen einer Kurzintervention stellen. Dann schauen wir weiter.
Wie Sie ebenfalls richtigerweise sagten, ist dann die Richtlinie des Bundes in Kraft getreten. Ja, das ist genau der Punkt, den Herr Walter gerade ansprach: In einer Nacht-und-Nebel-Aktion haben Menschen Anträge gemäß einer alten Richtlinie gestellt und haben sich - man kann es immer nur wiederholen - auf das Wort der Landesregierung verlassen, im Speziellen des Wirtschaftsministers und der Finanzministerin; dann haben Sie Geld nach einer völlig anderen Richtlinie, unter anderen Bedingungen bekommen. Auf Grundlage dieser veränderten Bedingungen prüft nun die Landespolizei, ob Leistungen unberechtigterweise beantragt wurden. Dazu gab es vor Kurzem eine öffentliche Mitteilung. Ich bin gespannt, wie es die Menschen Ihnen honorieren
werden, wenn die ersten Überprüfungen bei Unternehmern erfolgen, die nach der alten Richtlinie Anträge gestellt haben, deren Grundlage mit der neuen Richtlinie plötzlich nicht mehr gegeben war.