Protokoll der Sitzung vom 27.08.2020

Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Landtages für die Landessportkonferenz

Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/1580

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die für die Wahl der weiteren Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses vorgeschlagenen Kandidaten Abgeordneter Volker Nothing, Herr Hans-Cornelius Weber, Abgeordneter Dennis Hohloch und Frau Maria-Theresia Patzer bereits in vier vorherigen Wahlgängen vom Landtag nicht gewählt worden sind. Deshalb hat das Präsidium festgelegt - gemäß § 3 Abs. 3 der Anlage 7 zur Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg -, dass heute nur über die außerdem im Wahlvorschlag aufgeführte Kandidatin Frau Abgeordnete Kathleen Muxel abgestimmt werden soll.

Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 GOLT über die Anträge mit Wahlvorschlag geheim abzustimmen ist.

Meine Damen und Herren, für die Wahl der weiteren Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses, für die Wahl zur Bestellung von Mitgliedern in den Beirat der ILB und für die Wahl eines Vertreters für die Landessportkonferenz ist jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich.

Das Präsidium hat sich darauf verständigt, die Wahlen zur Besetzung des Landes-Kinder- und Jugendausschusses, des Beirats der ILB und der Landessportkonferenz in einem Wahlgang durchzuführen.

Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Ausgang des Plenarsaals ausgegeben. Die Stimmabgabe erfolgt in der Lobby vor dem Plenarsaal. Sie erhalten einen rosa Stimmzettel mit dem Namen der einen Kandidatin für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landes-Kinder- und Jugendausschusses, einen weißen Stimm

zettel mit dem Namen des Kandidaten für die Wahl zur Bestellung eines Mitglieds des Beirats der ILB sowie einen grünen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten für die Wahl eines Vertreters für die Landessportkonferenz, auf denen Sie Ihre Wahlen kenntlich machen können.

Aus Hygienegründen bitte ich Sie, nur die Stifte zu benutzen, die Ihnen mit den Wahlunterlagen ausgehändigt werden.

Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Zahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt.

Ich weise darauf hin, dass Stimmzettel auch ungültig sind, wenn sie nicht in der Wahlkabine ausgefüllt werden. - So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte die zwei Schriftführer, abwechselnd mit dem Namensaufruf vom Rednerpult aus zu beginnen.

(Wahlhandlung)

Ich darf fragen, ob alle anwesenden Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Auszählung mit Unterstützung der Landtagsverwaltung im Präsidiumsraum vorzunehmen.

Alle anderen Abgeordneten haben jetzt eine Viertelstunde Zeit, sich zu stärken. Die Sitzung wird um 13.30 Uhr, nach der Auszählpause, fortgesetzt.

(Unterbrechung der Sitzung: 13.16 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.31 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie nach einer klitzekleinen Mittagspause zum Auszählen der Wahlergebnisse zurück. Die Wahlergebnisse liegen vor. Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen, damit ich sie Ihnen bekannt geben kann.

Ich verlese zunächst das Wahlergebnis zur Besetzung des Landes-Kinder- und Jugendausschusses. An der Wahl von Frau Kathleen Muxel zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses haben sich 73 Abgeordnete beteiligt; es gab eine ungültige Stimme. Für den Wahlvorschlag haben 23 Abgeordnete gestimmt, 48 Abgeordnete stimmten mit Nein, ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit hat die Abgeordnete Muxel die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht erhalten und ist nicht zum stellvertretenden Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt.

Ich verlese nunmehr das Wahlergebnis zum Vorschlag für die Bestellung eines Mitglieds in den Beirat der ILB: An der Wahl von Herrn Abgeordneten Franz Josef Wiese zur Bestellung zum Mitglied des Beirats der ILB haben sich 72 Abgeordnete beteiligt; es gab einen ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag haben 23 Abgeordnete gestimmt, 47 Abgeordnete stimmten mit Nein,

zwei Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit hat der Abgeordnete Wiese die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg nicht erhalten und wird nicht zur Bestellung zum Mitglied des Beirats der ILB vorgeschlagen. - Ich erfahre gerade, dass nicht 72, sondern 73 Abgeordnete abgestimmt haben. Dann stimmt auch die Rechnung wieder. Muss ich wiederholen? - Nein.

Ich verlese nunmehr das Wahlergebnis für die Wahl eines Mitglieds der Landessportkonferenz: An der Wahl von Herrn Abgeordneten Lars Schieske zum Mitglied der Landessportkonferenz haben sich 73 Abgeordnete beteiligt; es gab einen ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag haben 21 Abgeordnete gestimmt, 48 Abgeordnete stimmten mit Nein, drei Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit hat der Abgeordnete Schieske die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg nicht erhalten und ist nicht zum Vertreter des Landtags in der Landessportkonferenz gewählt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und rufe Tagesordnungspunkt 16 auf.

TOP 16: Fördersatz Kommunales Investitionsprogramm anpassen

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/1814

Ich eröffne die Aussprache. Zu uns spricht als erste Rednerin die Abgeordnete Wernicke für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Nach dem Beschluss über die Förderrichtlinien zum Kommunalen Infrastrukturprogramm, kurz KIP, im Dezember 2015 konnten Kommunen ab 2016 Fördermittel beantragen. Das bis Ende 2019 befristete Programm war für alle Kommunen des Landes offen. Im Rahmen des KIP wurden Maßnahmen der Kommunen in den Bereichen Bildung, Verkehr, Feuerwehr, Freizeit und Sport mit insgesamt 158 Millionen Euro an Landesmitteln gefördert.

Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2019 wurde der Zukunftsinvestitionsfonds mit einem Volumen von einer Milliarde Euro gebildet. Bereits im Nachtragshaushaltsgesetz 2020 wurden Mittel aus diesem Fonds für eine analoge Weiterführung der KIP-Programme bereitgestellt. Für die Feuerwehren waren das beim Ministerium des Innern und für Kommunales für 2021 und 2022 insgesamt 10 Millionen Euro, für Projekte im Rahmen von Infrastruktur und Landesplanung im dafür zuständigen Ministerium für 2020 37 Millionen Euro und für den Zeitraum 2021 bis 2023 nochmals 89 Millionen Euro.

Die Veranschlagung dieser Mittel war gut im Haushalt erkennbar und erläutert. Was dem Nachtrag fehlt, ist die Planung und Mittelbereitstellung für die Investitionen im Bereich Bildung. Anders, als es im Ausschuss für Haushalt und Finanzen beiläufig erwähnt wurde, findet sich im Nachtragshaushalt 2020 kein Ansatz für 2020 und auch keine Verpflichtungsermächtigung für 2021 bis 2023 für die Fortführung des KIP Bildung.

Wir bekamen auf Nachfrage beim Finanzministerium einen sehr konkreten Hinweis auf die Stelle im Nachtrag, an der die Mittel

für das KIP Bildung vorgesehen sind. Wenn Sie auf den uns angegebenen Seiten 303 und 304 im Kapitel 050 20 nach 20 Millionen Euro suchen, werden Sie dort erstens nicht einmal das Kapitel 050 20 und zweitens nach einigem Umblättern auch im Kapitel 050 20 weder die Titelgruppe 73 noch den Betrag von 20 Millionen Euro für Bildungsinvestitionen finden. Nach dieser Auskunft war die auskunftgebende Stelle im Ministerium für weitere Fragen für uns nicht mehr erreichbar. Insofern gehen wir davon aus, dass das KIP Bildung noch auf die Agenda der Landesregierung gesetzt werden muss.

Im bisherigen KIP hatte der Bereich Bildung mit fast 50 % den größten Anteil. Das unterstreicht den bestehenden Bedarf. Der Abrechnung des KIP Bildung zum 31.12.2019 ist zu entnehmen, dass schon das bisherige Programm den tatsächlichen Bedarf nicht gedeckt hat. Von den angemeldeten Gesamtausgaben für Investitionen in Gebäude, Außen- und Sportanlagen sowie Ausstattung in Höhe von 197 Millionen Euro wurden 78 Millionen Euro als förderfähig anerkannt. Das entspricht 40 %. Insofern halten wir die Fortführung des KIP Bildung und eine grundlegende Überarbeitung der Förderrichtlinie für zwingend erforderlich.

Zum einen sollten die Gesamtkosten selbst und nicht nur die vom MBJS als förderfähig anerkannten Ausgaben Maßstab für die Förderung sein. Schließlich lohnen sich alle Investitionen in unsere Schulen, in die Gebäude, in die Ausstattung, in die Außen- und Sportanlagen.

Zum anderen sollte sichergestellt werden, dass Kommunen, die den 40%igen Eigenanteil nicht selbst aufbringen können und dies anhand von Jahresrechnungen nachweisen können, die nicht älter als drei Jahre sind, diesen über andere Förderprogramme aufbringen können. Die Erhöhung der allgemeinen Förderquote und die Option, weitere Fördermittel zu akquirieren, ermöglichen es dann auch struktur- und finanzschwachen Kommunen in potsdamfernen Regionen Brandenburgs, ihre Schulen zu sanieren und zu modernisieren sowie die Ausstattung zeitgemäß zu gestalten. Auch dort sollen Kinder in einem angenehmen und angemessenen Umfeld lernen können. Sieht man sich an, welche Kommunen bisher Mittel aus dem KIP Bildung erhalten haben, stellt man fest, dass die wenigsten von ihnen im potsdamfernen Raum liegen. Das muss sich ändern.

Der Ausspruch „Kinder sind unsere Zukunft“ wird oft bemüht. Lassen Sie uns weiter in unsere Zukunft investieren. Tragen wir alle dafür Sorge, das Lernumfeld unserer Kinder zu verbessern.

Danke schön. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Vogelsänger.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf die Koalition ist Verlass. Wir führen das Gute von Rot-Rot weiter, somit auch das KIP, das wir weiter konkretisiert haben. Ich kann die Freien Wähler mal wieder nicht verstehen, aber das ist nicht so schlimm. Wir haben einen Entschließungsantrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, in dem alles steht. Ich lese daraus vor:

„Bildung - 90 Mio. Euro Brand- und Katastrophenschutz - 50 Mio. Euro Sport - 25 Mio. Euro

Zusammenhalt - 10 Mio. Euro Nachhaltigkeit - 10 Mio. Euro Digitales - 10 Mio. Euro Kulturförderung - 25 Mio. Euro Förderung studentischen Wohnraumes - 50 Mio. Euro Steuerungsreserve - 30 Mio. Euro“

Das ist ein starkes Signal an die Kommunen, dass wir das machen.

Die Legislaturperiode dauert nach meiner Kenntnis fünf Jahre. Deshalb wird das nicht alles im ersten Jahr umgesetzt. Die Richtlinien werden überarbeitet. Damit werden sich dann auch die Fachausschüsse beschäftigen. Insofern bedarf es dieses Antrags nicht.

Ich will noch eines in Richtung der Freien Wähler sagen: Spannend wird es bei der Haushaltsberatung 2021; denn das ist ja Bestandteil des Haushalts. Wenn Sie dem Haushalt dann nicht zustimmen, kann das KIP eigentlich nicht weitergeführt werden.

Aber es gibt eine verlässliche Koalition - das als Signal an die Kommunen. Wir werden das KIP entschlossen weiterführen und Ihren Antrag ablehnen. - Vielen Dank.

Es gibt eine Kurzintervention des Abgeordneten Vida. - Entschuldigung, es handelt sich um eine Zwischenfrage. Bitte schön.

Sie war zwar zu spät angezeigt, aber ich will heute mal großzügig sein.

Herr Vida, bitte.

Die Beurteilung dessen liegt bei der Präsidentin, Herr Abgeordneter. - Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie auf die Haushaltsberatungen gespannt sind. Sind Ihnen denn heute schon die Änderungsanträge, die wir planen - für deren Nichtvorlage Sie uns ja kritisiert haben -, sowie unser Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Unterkapiteln bekannt, dass Sie so großspurige Reden halten können, um zu erklären, dass dieser Antrag überflüssig sei?

Herr Abgeordneter Vida, ist Ihnen das Haushaltsverfahren bekannt? Am Ende steht der Gesamthaushalt zur Abstimmung. Das KIP kann nur mit einem beschlossenen Gesamthaushalt weitergeführt werden. - Schönen Dank.

Das Wort hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Galau. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer und Gäste! Die Überschrift Ihres Antrags, liebe Kollegen von den Freien Wählern, hat mich zunächst in die Irre geleitet: Bei Anpassung des Fördersatzes des Kommunalen Investitionsprogramms habe ich sofort an mehr Geld für die Kommunen und ihre Investitionen gedacht. Toll, das wollen wir auch! Etwas gewundert habe ich mich aber über den Begriff Fördersatz, da im KIP eher mit absoluten Fördersummen gearbeitet wird. Aber gut.