Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer und Gäste! Die Überschrift Ihres Antrags, liebe Kollegen von den Freien Wählern, hat mich zunächst in die Irre geleitet: Bei Anpassung des Fördersatzes des Kommunalen Investitionsprogramms habe ich sofort an mehr Geld für die Kommunen und ihre Investitionen gedacht. Toll, das wollen wir auch! Etwas gewundert habe ich mich aber über den Begriff Fördersatz, da im KIP eher mit absoluten Fördersummen gearbeitet wird. Aber gut.
Dann lese ich weiter und merke: Moment, hier geht es nur um die Unterabteilung KIP Bildung. Immer noch gut, denke ich, als ich mir die vielen stark renovierungsbedürftigen Schulen im weiten Land Brandenburg vorstelle. Dafür kämpfen wir ebenfalls und wollen wir die Fortführung dieses Programms nach 2020 gern im Landeshaushalt und nicht nur im Zukunftsinvestitionsfonds verankert wissen.
Dann lese ich weiter und merke aber: Aha, es geht hier eigentlich nur um die Förderung von Bau- und Ausstattungsinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft, und zwar nur in solchen für gemeinsames Lernen und auch nur dann, wenn die Investitionen zur Umsetzung des pädagogischen Konzepts beitragen. Hier haben Sie mich dann verloren.
Sie wollen also wirklich Bildungspolitik über Finanzen machen? Wer das pädagogische Konzept nicht fördert, bekommt kein Geld? Wer entscheidet darüber? Wer hilft den Schulen für gemeinsames Lernen mit welchen Mitteln bei all ihren sonstigen Umsetzungsproblemen? Was ist mit all den anderen Schulen im Land und deren Renovierungs- und Sanierungsrückstau?
Sollten die nicht zuallererst Geld aus dem KIP-Budget erhalten? Sie beantragen, ein Volumen von 100 Millionen Euro - für Ihren sehr fokussierten Verwendungszweck - bereitzustellen. Wie haben Sie diese Summe ermittelt? Wurde das ausgewürfelt? Oder gibt es dafür einen Bedarfs- oder sogar einen Investitionsplan mit konkreten Einzelprojekten? Über welchen Zeitraum sollen diese Mittel denn zur Verfügung stehen? Nur für das Jahr 2021? Was käme danach? Als Deckungsquelle ziehen Sie den Zukunftsinvestitionsfonds Brandenburg heran. In diesem Sondervermögen steht über zehn Jahre hinweg ein Betrag von einer Milliarde Euro bereit, der die Infrastruktur unseres Landes zukunftsfähig machen soll - inwieweit das geschehen wird, wenn 100 Millionen Euro dieses Vermögens, also ein Anteil von 10 %, für pädagogische Konzepte mit gemeinsamem Lernen verwendet werden, wäre auch noch zu diskutieren. Und außerdem wissen Sie doch selbst ganz genau, dass jedes Jahr im Rahmen der Beratung des Landeshaushalts für diesen Zukunftsinvestitionsfonds ein eigener Wirtschaftsplan aufgestellt werden muss.
Dieser Antrag von Ihnen gehört also in die Haushaltsberatung, die wir in diesem Herbst gemeinsam durchführen werden, nicht jedoch in die heutige Plenarsitzung. Einer Überweisung an den Haushalts- oder Bildungsausschuss würden wir zustimmen. In der Sache können wir den Antrag aber in dieser Form keinesfalls unterstützen. - Vielen Dank.
Danke schön. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Schaller für die CDU-Fraktion fort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schade, dass dies nicht der letzte Tagesordnungspunkt ist. Man muss ja auch mal loben. Wir haben hier heute und in den letzten Tagen doch so einiges erlebt. Vielen Dank also für diesen sachlichen Beitrag. Ich kann dem, was der Kollege Galau gerade gesagt hat, tatsächlich nur beipflichten bzw. möchte mich auch seinem Vorredner, Herrn Vogelsänger, anschließen.
Liebe Frau Wernicke, vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung, die Sie uns beim KIP zukommen lassen. Ich möchte daran erinnern, dass das alte, das erste KIP, das auch ich immer als sehr gute Erfindung gelobt habe, einen Umfang von insgesamt knapp 161 Millionen Euro hatte, davon 80 Millionen plus 26 Millionen für den Zweck, den Sie hier beantragt haben. Für das neue KIP haben wir beschlossen, insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Das ist ungefähr eine Verdoppelung in den betroffenen Bereichen, mal abgesehen davon, dass die Bereiche nicht ganz deckungsgleich sind, was der Kollege Galau eben schon herausgearbeitet hat. In den Bereichen, die Sie angesprochen haben, reden wir auch über eine Erhöhung der Fördersumme, und zwar um 90 Millionen und 25 Millionen Euro. Ich meine, dass wir da einen wichtigen Grundstein gelegt haben, und dass wir das KIP dann noch ausbauen können.
Alles andere - und mehr möchte ich an dieser Stelle nicht sagen - sollten wir bitte den Haushaltsberatungen überlassen. Vor allem sollten wir auch ein Stück weit die Trennung zwischen Exekutive und Legislative beachten. Ich gehe davon aus, dass die Ministerien das KIP mit ihren Richtlinien entsprechend ausgestalten werden. Wenn wir damit nicht einverstanden sind, werden wir das sicherlich über die Ausschüsse kundtun. Hier und heute allerdings, ohne die Richtlinien zu kennen, möchten wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. - Danke und Glück auf.
Danke schön. - Frau Abgeordnete Dannenberg fährt jetzt für die Fraktion DIE LINKE fort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Ihr Antrag, sehr geehrte Frau Wernicke, zielt darauf ab, Investitionen im Schulbereich über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Das finden wir natürlich prinzipiell gut, da haben Sie uns an Ihrer Seite. Dabei geht es aber nicht nur um finanzpolitische, sondern auch um bildungspolitische Prioritätensetzung. In der letzten Legislatur haben wir unter Rot-Rot ein kommunales Investitionsprogramm mit einem Volumen von 158 Millionen Euro aufgelegt. Davon gingen 80 Millionen Euro in die Bildungsinfrastruktur. Wichtig war hierbei auch, dass die Höhe der Landeszuwendungen grundsätzlich 75 % der Gesamtausgaben betrug. Das war eine richtig gute Sache, insbesondere für sehr finanzschwache Kommunen. Das KIP ist Ende des Jahres 2019 ausgelaufen, ohne dass die Mittel vollständig abgeflossen wären - das hatte verschiedene Ursachen -, und deshalb wurden 20 Millionen Euro in das Jahr 2020 verschoben.
Es gibt dennoch Investitionsdefizite im Bildungsbereich, denn unser Programm war bei Antragsschluss mit 28 Millionen Euro hoffnungslos überzeichnet. Die Anzahl der Antragsteller überstieg also die Kapazitäten des Programms. Deshalb brachten wir als Linksfraktion im Februar 2020 den Antrag „Kommunales Investitionsprogramm neu auflegen“ mit einem Volumen von 300 Millionen Euro aus dem Zukunftsinvestitionsfonds in den
Landtag ein. Der Antrag wurde im Finanzausschuss beerdigt, denn gleichzeitig bastelte die Koalition am Nachtragshaushalt und verankerte dort Einzelmaßnahmen des ehemaligen KIP, eben auch zur Bildung. Für den Bereich Bildungsinfrastruktur des Nachtragshaushalts 2021/22 wurden 20 Millionen Euro, die aus dem Zukunftsinvestitionsfonds gespeist werden, als Verpflichtungsermächtigung festgelegt. Das ist nicht viel und wird definitiv zu wenig sein.
Bisher habe ich aber keine Förderrichtlinie gesehen. Dass es eine solche bislang nicht gibt, ist hier ja auch bestätigt worden. Der Antrag von BVB / FREIE WÄHLER ist gut gemeint, aber einiges bleibt unklar, etwa die Verteilung der 100 Millionen Euro - auf die kommenden Jahre, in jährlichen Teilbeträgen oder auf einmal? Zudem ist der geringe Fördersatz von 60 % problematisch. Offen ist auch die Frage, woher die Förderung durch Drittmittel kommen soll. Deshalb werden wir uns enthalten.
Noch ganz kurz zum bildungspolitischen Hintergrund: Wenn im Antrag von besonderen bildungspolitischen Schwerpunktmaßnahmen an Schulen die Rede ist, dann gehen wir davon aus, dass gemeinsames Lernen und Schulzentren - besser noch: Gemeinschaftsschulen - gefördert werden sollen. Das werden wir natürlich ausdrücklich unterstützen. Seit dem Schul
jahr 2019/2020 gibt es 218 Schulen des gemeinsamen Lernens, das sind 41 % aller Schulen. Wenn wir es mit der Inklusion wirklich ernst meinen, dann müssen wir genau diese Schulen weiter ausbauen und fördern!
Auch die jetzige Koalition hat eine Weiterführung der Inklusion und des gemeinsamen Lernens angekündigt. Ich hoffe, wir können die Koalition hier beim Wort nehmen. Momentan scheint es eher nicht am Geld, sondern an Problemen bei der Umsetzung bzw. an der Setzung der bildungspolitischen Prioritäten - die kennen wir nicht - zu liegen.
Sehr geehrte Kollegin, deshalb sollten wir uns das in unserem Bildungsausschuss erklären lassen bzw. einen Bericht anfordern und dann der politischen Prioritätensetzung der Landesregierung lauschen. - Vielen Dank.
Danke schön. - Herr Abgeordneter von Gizycki hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir inzwischen alle wissen, hat sich diese Koalition darauf verständigt, das KIP unter anderen Rahmenbedingungen, im Rahmen des Zukunftsinvestitionsfonds, fortzusetzen. Wie wir gehört haben, wurde auch schon ein entsprechender Entschließungsantrag im Ausschuss behandelt. Die Gelder werden also sukzessive in die Bildung fließen. Wir erhöhen das Fördervolumen für den Bereich Bildung sogar auf 90 Millionen Euro, das wurde auch schon gesagt. Insgesamt stehen über 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Aber lassen Sie mich kurz ausführen, was eigentlich der Hintergrund von solchen Förderprogrammen ist. Städte und Gemeinden werden in Brandenburg nach dem Finanzausgleichsgesetz finanziert. Die gerechte Verteilung der Gesamteinnahmen des Landes zwischen den Kommunen und dem Land wird regelmäßig in einem komplizierten Verfahren evaluiert und neu justiert. Da könnte man fragen: Warum legt ihr als Land darüber hinaus
Förderprogramme auf, mit denen noch weiteres Geld an die Städte und Gemeinden verteilt werden soll? - Nun, weil wir damit politische Schwerpunkte setzen wollen, und zwar in Bereichen, bei denen wir einen Bedarf für eine Förderung über die Grundfinanzierung hinaus sehen. Während es in der letzten Legislaturperiode Maßnahmen zur Förderung des gemeinsamen Unterrichts waren - Frau Dannenberg hat es schon angesprochen -, denken wir, dass es in dieser Wahlperiode eher um Themen wie die Erweiterung von bestehenden Standorten, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit gehen dürfte. Es geht bei diesen Förderprogrammen gerade nicht darum, die Grundfinanzierung zu verbessern. Es geht vielmehr darum, spezielle neue Aspekte zu finanzieren. Deswegen ist es richtig, dass die Fördermittel aus diesem Programm auch nur für diese Ziele ausgegeben werden, also auch die Bereiche finanziell gefördert werden, die im Programm stehen, und dass hingegen gerade nicht die Gesamtfinanzierung einfach aufgestockt wird. Den Vorschlag, alle Bau- und Ausstattungsinvestitionen mit 60 % zu finanzieren, lehnen wir deswegen ab; denn dafür sind die Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz da.
417 Gemeinden und Städte hatten in der vergangenen Förderperiode - in der es eben diese 80 Millionen für das KIP gab - die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Wie viele haben diese Möglichkeit genutzt? Das Ministerium der Finanzen hat 85 Maßnahmen aus dem KIP gefördert. Überraschend finde ich allerdings die Verteilung: In den Landkreisen Uckermark, Prignitz und Barnim wurden Gelder für jeweils nur ein Projekt beantragt, das auch gefördert wurde, während zum Beispiel in Potsdam-Mittelmark 17 Projekte gefördert wurden. Jetzt kann man sich fragen: Woran liegt die unterschiedliche Beantragung von Fördergeldern? Vielleicht hatten die Kommunen das Geld nicht nötig, oder sie haben andere Finanztöpfe gefunden. Vielleicht lag es aber auch daran, dass sie finanziell oder personell gar nicht ausgestattet waren, um überhaupt Anträge zu stellen oder den Eigenanteil zu zahlen. Der Hintergrund ist die zunehmende Ungleichheit der Finanzausstattung der Kommunen - das ist auch von Ihnen angesprochen worden, und deswegen wollten Sie ja auch die Gesamtfinanzierung erhöhen. Aber wenn wir das erkennen und das Problem angehen wollen, geht es doch nicht darum, dafür extra Förderprogramme - wie jetzt hier - aufzulegen, sondern dann müssen wir die Grundfinanzierung anders justieren, dann müssen wir zum Beispiel eine stärkere Bedarfsorientierung des FAG angehen, was wir ja auch schon lange fordern.
- Ja, wie gesagt, wir fordern das, und wir werden uns dieser Diskussion auf jeden Fall stellen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat hat das Land Brandenburg bis Ende 2019 im Rahmen des KIP insgesamt 161 Millionen Euro für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur bereitgestellt. Dabei entfiel ein großer
Anteil - insgesamt 80 Millionen Euro - auf die Bildungsinfrastruktur. Diese überproportional starke Förderung der Bildung aus KIP-Mitteln verdeutlicht, dass ihr im Land Brandenburg innerhalb der politischen Prioritäten eine herausragende Stellung eingeräumt wird.
Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsfonds wird das KIP als Brandenburger Investitionsprogramm fortgeführt und sogar noch erweitert - meine Kollegen haben es bereits angesprochen -: Beim nächsten Mal sollen für das Thema Bildung weitere 90 Millionen Euro vorgesehen werden. Die Mittel des Brandenburger Investitionsprogramms werden dazu beitragen, die Bildungsinfrastruktur im Land Brandenburg weiter zu stärken und zu fördern, und das ist ein wichtiger Baustein zur Erhöhung der Bildungsqualität in unserem Land. Kollegin Dannenberg hat ja angesprochen, dass das letzte Programm sogar überzeichnet war.
Mit den im Nachtragshaushalt 2020 geplanten 20 Millionen Euro wird bereits Vorsorge getroffen, dass die Förderung der Bildung nahtlos fortgesetzt werden kann. Und, liebe Kollegin Wernicke, Sie hatten ja gesagt, Sie haben es nicht gefunden. Sie haben im Entwurf des Nachtragshaushalts nachgeblättert, der dieses Mal auch blau war. Im beschlossenen Nachtragshaushaltsgesetz sind es die von uns erwähnten Seiten. Des Weiteren hat ja Kollege Dr. Zeschmann die Kleine Anfrage mit der Nummer 505 gestellt. Dort haben wir neben einer ausführlichen Liste aller Maßnahmen auch noch einmal ganz konkret die einzelnen Kapitel und Titel erwähnt, sodass jeder gezielt nachsehen kann.
Die Umsetzung des neuen KIP und die Erstellung einer Förderrichtlinie obliegen dem fachlich zuständigen Ministerium, also dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bei der vom MBJS zu erstellenden Förderrichtlinie werden alle Fragen - wie die Höhe der förderfähigen Gesamtkosten und die Zulässigkeit weiterer Förderung durch Dritte - vom Fachressort eingehend geprüft. Einer Festlegung, wie im Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion gefordert, bedarf es also nicht. Meines Erachtens sollte hier auch keine Festlegung erfolgen, um dem Bildungsministerium die notwendigen fachlichen Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung der neuen Förderrichtlinie zu geben. Im Ergebnis empfehle ich Ihnen, den vorliegenden Antrag höflich abzulehnen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Abgeordnete Wernicke, möchten Sie Ihre knappe Minute noch nutzen? - Bitte schön.
Herr Vogelsänger, ein Entschließungsantrag ist keine belastbare Rechtsgrundlage für die Kommunen, und auch über die 300 Millionen Euro, auf die Herr Schaller hingewiesen hat, werden wir uns freuen.
Bleibt noch die Frage, die Frau Dannenberg dankenswerterweise aufgegriffen hat: Wann kommt das Geld tatsächlich? Wir brauchen es jetzt und nicht am Ende der Legislaturperiode. Ich
bin guter Hoffnung und freue mich, dass unser Antrag die Diskussion wieder in Gang gesetzt hat, damit das KIP Bildung nicht verloren geht und Ihnen nicht erst am Ende der Legislaturperiode, wenn Sie Ihren Koalitionsvertrag abhaken, wieder einfällt, dass da noch etwas war. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion mit dem Titel „Fördersatz Kommunales Investitionsprogramm anpassen“ auf Drucksache 7/1814. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Die Enthaltungen! - Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner spricht der Abgeordnete Kubitzki für die AfD-Fraktion. Bitte schön.
- Nein, den Antrag! - Denn jetzt ist der Ministerpräsident nicht da. Und um ihn geht es ja. Er hat hier die Versprechungen gemacht. - Wir sprechen ja heute beim letzten Antrag - deswegen fasse ich mich kurz - über Jänschwalde.