und -träger sowie insbesondere die Verwaltungsspitzen aber auch Jugendfeuerwehren, Sport- und Jugendvereinen, Polizei, Ordnungsamt, Kirchen und Mitarbeitende von kommunalen Unternehmen geschult werden, um Vorformen und Phänomene des Rechtsextremismus zu erkennen. Angebote wie die Fortbildungen der Mobilen Beratungsteams oder die ‚Oranienburger Reihe‘ sind auszubauen.
fall noch als strukturelles Problem auftreten. Schon ein Einzelfall stellt die Unvoreingenommenheit und Neutralität öffentlicher Stellen als Ganzes in Frage. Sensibilisierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Antidiskriminierung und Extremismusprävention müssen intensiviert und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht werden. Die Teilnahme daran soll bei Bewerbungs- und Beförderungsverfahren positiv berücksichtigt werden. Der Öffentliche Dienst hat eine besondere Vorbildfunktion. Um dieser gerecht zu werden, soll dessen Mitarbeiterschaft auch Spiegelbild der Bevölkerung sein.
ber 2019, wonach die Länder eigene Maßnahmen und Bekämpfungsansätze entwickeln können, um etwaigen extremistischen Tendenzen im Öffentlichen Dienst zu begegnen und deren Entstehung vorzubeugen, wird grundsätzlich begrüßt. Im Rahmen dessen ist zu prüfen, wie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern sowohl vor einer Einstellung im Öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg als auch anlassbezogen während des dienstlichen Werdegangs erfolgen könnte und wie die Rechtsgrundlagen dafür anzupassen wären. Werden extremistische Tendenzen
festgestellt, müssen grundsätzlich alle möglichen dienstrechtlichen Maßnahmen ausgeschöpft werden, um Schaden am Vertrauen in den Öffentlichen Dienst abzuwenden.
wenn Taten mit dem Hintergrund der Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder mit menschenfeindlichem Hintergrund geschehen. Gleiches gilt, wenn Täterinnen und Täter diesem Phänomenbereich zuzuordnen sind. Verfahren müssen beschleunigt und offene, nicht vollstreckte Haftbefehle gegen Rechtsextreme zeitnah vollstreckt werden. Gegen Volksverhetzung muss online wie offline konsequent vorgegangen werden. Auch gezielte Weiterbildungen bei den Staatsanwaltschaften sind zu prüfen.
Schleswig-Holstein haben landesrechtliche Regelungen für das Versammlungsrecht getroffen, die Handlungsmöglichkeiten schaffen, um rechtsextreme Versammlungen und Kundgebungen an Gedenktagen aus Anlass der nationalsozialistischen Gewalt- und Terrorherrschaft zu unterbinden. In Anerkennung der Bedeutung eines freiheitlichen Versammlungsrechts für unsere Demokratie ist ergebnisoffen zu prüfen, inwieweit derartige Regelungen für das Land Brandenburg zielführend sein können, um den Ordnungsbehörden über das Gräberstätten-Versammlungsgesetz hinaus Handlungsmöglichkeiten zu geben.
des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität künftig antisemitische Motive strafverschärfend wirken und kommunale Mandatsträgerinnen und -träger besser vor übler Nachrede und Verleumdung geschützt werden können. Die darin vorgenommene Verschärfung des Strafrechts führt dazu, dass Hetze und Androhung von Mord oder Vergewaltigung im Internet künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Im brandenburgischen Landeskriminalamt ist die offensive und phänomenübergreifende Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet zu stärken. In diesem Zusammenhang wird begrüßt, dass im Rahmen der Behördenorganisation der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet entsprochen wird. Der Verfassungsschutz wird extremistische Cyberwelten im Sinne der Früherkennung weiterhin präventiv und umfassend durch offene und verdeckte Maßnahmen beobachten.
cherheitsbehörden mit der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft ist beispielgebend und soll fortgeführt und gegebenenfalls vertieft werden. Die Einrichtung des Hinweistelefons für Bürgerinnen und Bürger sowie für Behörden zur vereinfachten Kontaktaufnahme mit dem Verfassungsschutz zur Bekanntgabe von Erkenntnissen mit extremistischem Bezug wird begrüßt.
zum Beispiel rechtsextreme Jugendorganisationen und Studentenverbindungen oder auch rechtsextreme ThinkTanks, die extremistisches Gedankengut fördern, sind durch das Ministerium des Innern und für Kommunales zu prüfen.
werke sind auf Grundlage des geltenden Waffengesetzes konsequent zu entwaffnen und mit dem Entzug von Waffenbesitzkarten zu belegen. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Verbreitung und die Gefahren sogenannter ‚Hybrid- und Geisterwaffen‘ zu legen. Die Landesregierung soll in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern prüfen, ob gesetzgeberische Handlungsbedarfe dahingehend bestehen, wie Gefahren, die durch derartige Waffen entstehen, begegnet werden kann.
tag Brandenburg, bei der auch Vorfälle mit rechtsextremistischem Bezug in Sicherheitsbehörden gemeldet werden können, muss zügig umgesetzt werden.
Toleranz-Strategie gegenüber Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden. Das Rollen- und Demokratieverständnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brandenburgischer Sicherheitsbehörden soll weiter gestärkt werden, um eine noch wirksamere Barriere vor rechtsextremistischen Einflüssen in den eigenen Reihen aufzubauen. Die von der Landesregierung geplante Durchführung eines gemeinsamen Beratungsprojektes
‚Selbstbild und Rollenverständnis Polizei‘ mit demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung -, Demokratie und Integration Brandenburg e. V. sowie RAA - Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie - im Rahmen des Konzeptes ‚Tolerantes Brandenburg‘ wird begrüßt. Weiterhin ist im Rahmen von Fort- und Ausbildung, insbesondere der Masterstudiengänge an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg der Austausch mit Beraterinnen und Beratern für Opfer rechter Gewalt aufzunehmen.
tendenzen müssen gestärkt werden: In der Hooligan- und Islamistenszene werden Gefährder seit Jahren aktiv angesprochen. Diesbezügliche Erfahrungen müssen stärker als bisher auch auf den Phänomenbereich Rechtsextremismus übertragen werden. Die Entwicklung eines Risikobewertungssystems RADAR-rechts auf Bundesebene (analog RADAR-iTE) wird begrüßt. So können durch das bereits arbeitende Landessystem Rollout-Radar-rechts bereits Identifizierte in das Bundessystem überführt werden. Die Früherkennung darf sich nicht auf gewaltorientierte rechtsextremistische Personen verengen. Im Bereich des Rechtsextremismus finden sich wiederholt Personengruppen oder Einzelpersonen, die (noch) nicht gewaltbereit sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung jedoch ablehnen und durch Demonstrationen, Plakatierungsaktionen und konspirative Treffen gegen die demokratische Gesellschaftsordnung und ihren Rechtsstaat agitieren.
cher Aussteigerprogramme und deren niedriger Hemmschwelle für potentielle Aussteiger sind diese zu fördern. Deradikalisierungsprogramme und Ausstiegsangebote gilt es insbesondere in Justizvollzugsanstalten verstärkt anzubieten. Hinweise zu Anlaufstellen für betroffene Angehörige und Beratungsangebote durch zivilgesellschaftliche Initiativen sind auf den Internetauftritten der Landesregierung sichtbarer zu platzieren. Beim Ministerium des Innern und für Kommunales soll ein Aussteigerprogramm des Landes Brandenburg aufgebaut werden. Gemäß des Brandenburgischen Verfassungsschutzge
setzes soll auch der Verfassungsschutz verfassungsfeindlichen Bestrebungen und Tätigkeiten unter anderem durch Angebote zur Information und zum Ausstieg entgegentreten.
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 20. Sitzung am 27. August 2020 zum TOP 5 folgenden Beschluss gefasst:
Nach Angaben der Vereinten Nationen (Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, UNHCR) befinden sich weltweit 80 Millionen Menschen auf der Flucht, mehr als die Hälfte davon innerhalb ihres eigenen Landes. Mehr als 1,6 Millionen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit 2015 nach Deutschland gekommen. Viele von ihnen suchen Schutz vor kriegerischen Konflikten und Verfolgung.
Brandenburg ist ein weltoffenes und solidarisches Land. Brandenburg erkennt an, dass mit der Umsetzung des Landesaufnahmeprogramms ebenfalls eine Verpflichtung zur menschenwürdigen Unterbringung, sozialer und medizinischer Betreuung und der Integration der Geflüchteten in die Gesellschaft und Arbeitswelt einhergeht.
Die Landesregierung wird aufgefordert, ein humanitäres Landesaufnahmeprogramm für besonders Schutzbedürftige, vor Krieg geflüchtete Menschen und aus religiösen Gründen Verfolgte wie Christinnen und Christen aufzulegen. Für den Prozess der Konzeption soll ein transparentes Verfahren ins Leben gerufen werden. Das Jahr 2020 soll dabei zur Konzeption des Landesaufnahmeprogramms genutzt werden, um dann im Jahr 2021 die Aufnahme zu starten.
Die Auswahl der besonders schutzbedürftigen Personen sowie die Vorbereitung der Einreise und die Einreise selbst sollen durch geeignete Kooperationspartner wie UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) unterstützt werden, die auf diesem Gebiet wertvolle Expertise gesammelt haben. Zum regulären Auswahlverfahren gehört eine Überprüfung des Verfassungsschutzes.
Das brandenburgische Landesaufnahmeprogramm wird gemäß § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) umgesetzt und fügt sich in ein Gesamtkonzept humanitärer Aufnahmen ein. Das Kontingent des Landesaufnahmeprogramms beträgt 200 Personen jährlich.”
Erster Sitzungstag Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Herr Abg. Baaske (SPD) Herr Abg. Barthel (SPD) Frau Abg. Barthel (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Frau Abg. Bessin (AfD) Herr Abg. Bischoff (SPD) Frau Abg. Block (DIE LINKE) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Frau Abg. Petra Budke (B90/GRÜNE) Frau Abg. Ricarda Budke (B90/GRÜNE) Herr Abg. Büttner (DIE LINKE) Frau Abg. Damus (B90/GRÜNE) Frau Abg. Dannenberg (DIE LINKE) Herr Abg. Domres (DIE LINKE) Herr Abg. Drenske (AfD) Frau Abg. Duggen (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fortunato (DIE LINKE) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. von Gizycki (B90/GRÜNE) Herr Abg. Görke (DIE LINKE) Frau Abg. Gossmann-Reetz (SPD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hiekel (B90/GRÜNE) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hooge (AfD) Herr Abg. Hünich (AfD) Frau Abg. Johlige (DIE LINKE) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Herr Abg. Klemp (B90/GRÜNE) Frau Abg. Kniestedt (B90/GRÜNE) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Herr Abg. Kretschmer (DIE LINKE) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Lakenmacher (CDU) Frau Abg. Lange (SPD) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Frau Abg. Dr. Ludwig (CDU) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Lux (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Frau Abg. Nicklisch (BVB/FW) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Raschke (B90/GRÜNE) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Frau Abg. Richstein (CDU) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Rostock (B90/GRÜNE) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Schäffer (B90/GRÜNE) Herr Abg. Schaller (CDU) Herr Abg. Scheetz (SPD) Frau Abg. Schier (CDU)
Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Herr Abg. Schieske (AfD) Herr Abg. Senftleben (CDU) Frau Abg. Spring-Räumschüssel (AfD) Herr Abg. Stefke (BVB/FW) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Frau Abg. Vandre (DIE LINKE) Herr Abg. Vida (BVB/FW) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. Walter (DIE LINKE) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Frau Abg. Wernicke (BVB/FW) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Wiese (AfD) Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW)
Zweiter Sitzungstag Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Herr Abg. Baaske (SPD) Herr Abg. Barthel (SPD) Frau Abg. Barthel (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Frau Abg. Bessin (AfD) Herr Abg. Bischoff (SPD) Frau Abg. Block (DIE LINKE) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Frau Abg. Petra Budke (B90/GRÜNE) Frau Abg. Ricarda Budke (B90/GRÜNE) Herr Abg. Büttner (DIE LINKE) Frau Abg. Damus (B90/GRÜNE) Frau Abg. Dannenberg (DIE LINKE) Herr Abg. Domres (DIE LINKE) Herr Abg. Drenske (AfD) Frau Abg. Duggen (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fortunato (DIE LINKE) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. von Gizycki (B90/GRÜNE) Herr Abg. Görke (DIE LINKE) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hiekel (B90/GRÜNE) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hooge (AfD) Herr Abg. Hünich (AfD) Frau Abg. Johlige (DIE LINKE) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Herr Abg. Klemp (B90/GRÜNE) Frau Abg. Kniestedt (B90/GRÜNE) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Herr Abg. Kretschmer (DIE LINKE) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Lakenmacher (CDU) Frau Abg. Lange (SPD) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Lux (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Frau Abg. Nicklisch (BVB/FW)
Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Raschke (B90/GRÜNE) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Frau Abg. Richstein (CDU) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Rostock (B90/GRÜNE) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Schäffer (B90/GRÜNE) Herr Abg. Schaller (CDU) Frau Abg. Schier (CDU) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Herr Abg. Schieske (AfD) Herr Abg. Senftleben (CDU)
Frau Abg. Spring-Räumschüssel (AfD) Herr Abg. Stefke (BVB/FW) Herr Abg. Stohn (SPD) Frau Abg. Vandre (DIE LINKE) Herr Abg. Vida (BVB/FW) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. Walter (DIE LINKE) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Frau Abg. Wernicke (BVB/FW) Herr Abg. Wiese (AfD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW)