Nach § 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kann ein vorzeitiger Baubeginn einer Anlage unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden, bevor über die eigentliche Genehmigung entschieden worden ist. Dies geschieht auf Risiko des Vorhabensträgers, der die Anlage auf eigene Kosten zurückbauen und den früheren Zustand wiederherstellen muss, falls die Genehmigung letztlich nicht erteilt wird.
In der vom Landesamt für Umwelt erteilten vierten Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns zum Bau der Gigafactory von Tesla vom 13. Juli 2020 heißt es: „Auf die Forderung zur Hinterlegung einer Sicherheitsleistung gemäß § 8a Abs. 2 BImSchG konnte verzichtet werden, da an der Zahlungsfähigkeit der Antragstellerin im Hinblick auf eine mögliche Zahlungsverpflichtung für eine eventuell erforderlich werdende Folgenbeseitigung im Zusammenhang mit der Zulassung des vorzeitigen Beginns keine Zweifel bestehen.“
Ich frage die Landesregierung: Welche Kenntnisse liegen ihr zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Tesla Manufacturing SE mit bisherigem Sitz in Brandenburg an der Havel vor?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Vogel die Mündliche Anfrage wie folgt:
Der Landesregierung ist bekannt, dass Tesla Eigentümer eines wertvollen Grundstücks ist, das auf der Grundlage eines Kaufvertrags vom 27.01.2020 vom Landesbetrieb Forst erworben wurde. Die bisher gestellten Gebührenrechnungen und Vorschüsse wurden ordnungsgemäß gezahlt. Damit Sie einen Eindruck von den Summen bekommen: Der Vorschuss für Auslagen belief sich auf ca. 1,3 Millionen Euro, die Gebühren für erteilte Zulassungen beliefen sich bisher auf ca. 24 000 Euro. Es hat sich also bisher der Eindruck vermittelt, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist.
Im Übrigen ist es nicht üblich, dass im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die finanziellen Verhältnisse von Unternehmen einer Tiefenprüfung unterzogen werden.
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes hat unlängst in Berlin erneut die Forderung nach einer Bestandsregulierung beim Wolf bekräftigt. Nach aktuellen Zahlen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf ist die Anzahl der durch Wolfsangriffe getöteten und verletzten Weidetiere um 40 %, das heißt erneut drastisch angestiegen. Für den Deutschen Bauernverband ist es nicht mehr akzeptabel, dass diese dramatische Entwicklung vonseiten des Naturschutzes verharmlost und die dramatischen Schäden hingenommen werden. (Quelle: newsletter raiffeisen.com, 5.8.2020)
Nach einem TV-Beitrag scheint für die Brandenburger Landesregierung die Lösung des Problems in einem Freizeitpark mit Wölfen und mehr Herdenschutzhunden zu liegen.
Ich frage die Landesregierung: Worin sieht sie wirksame Handlungsmöglichkeiten zum dauerhaften Schutz der Weidetierhaltung?
Namens der Landesregierung beantwortet die Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Bender die Mündliche Anfrage wie folgt:
Das Land Brandenburg unternimmt seit Jahren vielfältige Anstrengungen, um den Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen zu gewährleisten. Die wirksamste Handlungsmöglichkeit sieht die Landesregierung in der Umsetzung von geeigneten Herdenschutzmaßnahmen und in der Beratung betroffener Tierhalter. Die Verwendung von Schutzzäunen in Verbindung mit dem Einsatz von Herdenschutzhunden haben sich in Brandenburg in der Vergangenheit bewährt. Die Weidetierhalter erhalten bei der Umsetzung der genannten Maßnahmen eine Unterstützung in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf, Biber).
Sollte trotzdem der Fall eintreten, dass der sogenannte „zumutbare Herdenschutz“ wiederholt überwunden wird, sieht das Wolfsmanagement des Landes bzw. die Wolfsverordnung den Abschuss der schadensursächlichen Wölfe vor.
Erfahrungen der letzten Jahre zeigen allerdings, dass der Herdenschutz bei richtigem Einsatz zuverlässig wirkt. Übergriffe auf Nutztiere durch den Wolf finden meist nur dort statt, wo neue Territorien besiedelt wurden und/oder Weidetiere nicht ausreichend geschützt waren.
In der Stadt Frankfurt (Oder) besteht Unklarheit, ob sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner Anfragen an die Stadtverwaltung zum Geschäftskreis des Ausschusses richten können, dem sie angehören. Seit mehreren Jahren ist ihnen dies nun nicht mehr gestattet, sie dürfen nur direkt in den Sitzungen sprechen bzw. fragen. § 43 Absatz 4 KomVerfG regelt, dass sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner ein aktives Teilnahmerecht im Ausschuss haben. Das aktive Teilnahmerecht wird definiert in § 30 Absatz 3: „Jeder Gemeindevertreter hat das Recht, in der Gemeindevertretung sowie in den Ausschüssen, in denen er Mitglied ist, das Wort zu ergreifen, Vorschläge einzubringen, Fragen und Anträge zu stellen und sie zu begründen (aktives Teilnahmerecht) […].“ Dieses wird in § 43 auch für die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner aufgegriffen. Aus § 35 ergibt sich, dass sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner nicht das Recht haben, selbstständig Tagesordnungspunkte zu beantragen. Da Anfragen in der Folge auch auf der Tagesordnung der Ausschüsse stehen, wurde vor Ort der Schluss gezogen, dass sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner keine Anfragen schriftlich einreichen können. In der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) ist nur von Anfragen der Stadtverordneten die Rede, nicht von Anfragen der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner. Sollte ein Recht der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner auf das Stellen von Anfragen in ihren Ausschüssen bestehen, gehe ich davon aus, dass die örtliche Geschäftsordnung dies nicht ausschließen kann. Fehlt eine solche Regelung, wäre wohl die Kommunalverfassung als höherrangiges Recht anwendbar. Es dürfte auch zu berücksichtigen sein, dass die Rechte von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern gemäß KomVerfG - soweit sie bestehen - nicht durch Geschäftsordnungen eingeschränkt werden dürfen.
Ich frage daher die Landesregierung: Ist die oben skizzierte Auslegung korrekt, dass sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner gemäß KomVerfG keine Anfragen stellen dürfen, oder ist die Geschäftsordnung der Stadt Frankfurt (Oder) diesbezüglich nicht vollständig?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales Stübgen die Mündliche Anfrage wie folgt:
Sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder des Ausschusses sind bis auf das Stimmrecht den Stadtverordneten gleichgestellt. Sie haben daher nach § 43 Absatz 4 Satz 2 der Kommunalverfassung ein aktives Teilnahmerecht in dem Ausschuss und dürfen daher Vorschläge einbringen, Fragen und Anträge stellen und diese begründen. Fragen können sie dabei an die anderen Ausschussmitglieder richten, aber auch an die anwesenden Vertreter der Stadtverwaltung.
Wenn also die Frage auch während der Sitzung gestellt werden kann, ist es sachgerecht, dass die sachkundigen Einwohner ihre Fragen wie die Stadtverordneten auch im Vorfeld der Sitzung stellen können. Die Regelung der Geschäftsordnung in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) ist insofern entsprechend anwendbar. Die Geschäftsordnung muss nicht geändert, sondern nur rechtskonform angewendet werden.
Anfragen sind im Übrigen auch keine Beratungsgegenstände, die auf die Tagesordnung genommen werden müssen. Anfragen werden nur beantwortet; ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Die abgesetzte Menge von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Jahr 2019 ist im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2017 weiter gesunken. Im Vergleich der Jahre 2017 zu 2018 ist die verkaufte Menge Pflanzenschutzmittel bereits um 7 % gesunken. Auch im Jahr 2019 sind von unseren Landwirten 6,7 % PSM weniger eingesetzt worden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verzeichnet insbesondere einen Rückgang bei Herbiziden und Fungiziden. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch eine hohe Sensibilität der Landwirte hinsichtlich der Senkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Das Bundesamt hebt dabei den Rückgang bei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat (Wirkstoff) um 26,5 % auf eine Einsatzmenge von 3 450 Tonnen im Jahr 2018 besonders hervor. Dennoch bleibt Glyphosat auch im Jahr 2019 der meistverkaufte Wirkstoff.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Entwicklung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in Brandenburg und dessen Ursachen?
Namens der Landesregierung beantwortet die Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Bender die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Anzahl von Pflanzenschutzbehandlungen und damit auch die eingesetzte Menge unterliegt in Brandenburg ebenso wie in den anderen Teilen Deutschlands Jahresschwankungen. Dabei spielen insbesondere die Witterungsbedingungen und der Druck durch Schädlinge und Krankheiten eine wesentliche Rolle.