Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete und Gäste! Sehr geehrte Abgeordnete Hiekel, Sie haben die Sachlage richtig dargestellt: Die letzten zwei Jahre sind als extreme Trockenjahre bekannt, und auch dieses Jahr gestaltet sich augenscheinlich als ein weiteres Trockenjahr. Die Auswirkungen sind landesweit zu spüren und werden an den Mooren und Seen nunmehr auch deutlich sichtbar.
In Ihrer Anfrage sprechen Sie zwei Beispiele in der Lausitz an, an denen dies deutlich wird. Dazu gehören die beiden Seen, die Sie angesprochen haben, und das Moor. Bereits im Jahr 2018 - das erwähnten Sie auch - wurde durch die zuständigen Stellen zum Ausgleich des sinkenden Wasserstands im Pinnower See die Festlegung getroffen, durch eine Wassereinleitung in den See den Wasserspiegel bis zum Frühjahr 2021 auf einen Wasserstand von 63,35 Meter über Normalnull anzuheben und damit wieder eine geschlossene Wasserfläche herzustellen.
Nach Abschluss des Einfahrbetriebes wird seit Mitte März 2020 die maximal zulässige Wassermenge eingeleitet. Insgesamt wurden seit Beginn dieser Einleitung im Mai 2019 mit Stand von Ende Juni 2020 ca. 600 000 Kubikmeter ohne Unterbrechung in den Pinnower See geleitet, und täglich sind es derzeit etwa 1 700 Kubikmeter.
Angesichts der aber weiter anhaltenden geringen Niederschläge und hohen Verdunstung hat das LGBR im Juni dieses Jahres eine Überprüfung der Lage gegenüber der LEAG veranlasst. Dies beinhaltet neben anderen möglichen Ursachen auch die Prüfung der ursprünglichen Planungsansätze für die Wasserleitung, also damit auch für die zukünftige Wasserleitung für das andere Moor.
Nach Vorliegen dieser Ergebnisse, die für Anfang September erwartet werden, wird dann weiter darüber entschieden werden. Insofern muss ich Sie bitten, auf die Ergebnisse Anfang September zu warten. Weitere Details zum Thema Calpenzmoor finden Sie ansonsten auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage 635, die Sie sicherlich kennen. - Herzlichen Dank.
Wir bleiben beim Calpenzmoor. Der Abgeordnete Thomas Domres, Fraktion DIE LINKE, stellt die Frage 212 (Wassereinleitung ins Calpenzmoor vorziehen!).
In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Austrocknung des Calpenzmoores“, Drucksache 7/1750, hat die Landesregierung mitgeteilt, dass das Landesbergamt im Einvernehmen mit der Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege Schadensbegrenzungsmaßnahmen zum Schutz des FFH-Gebietes „Calpenzmoor“ festgelegt hat. Dies umfasst unter anderem die Wassereinleitung im Bereich des Calpenzmoores und den Umbau des vorhandenen Grabensystems. Mit der Wassereinleitung soll spätestens zum 1. April 2021 begonnen werden.
Auf die Frage, welche Möglichkeiten die Landesregierung sieht, schnell - noch im laufenden Jahr - eine Wassereinleitung zu realisieren, um irreversible Schäden vom Gebiet abzuwenden, antwortete die Landesregierung, dass ein Expertenteam des Landesamtes für Umwelt nach einer Flächenbegutachtung am 21. Juli 2020 Vorschläge für notwendige Maßnahmen ableiten, deren Umsetzung prüfen und mit den zuständigen Stellen abstimmen wird.
Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse gibt es in Bezug auf die vorzeitige Wassereinleitung sowie weitere Maßnahmen zur Abwendung irreversibler Schäden im Calpenzmoor?
Die Frage wird von der Landesregierung durch Frau Staatssekretärin Bender vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz beantwortet. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Domres! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Termin am 21. Juli, von dem Sie sprachen, Herr Domres, hat stattgefunden. Die Experten des LfU haben das Calpenzmoor besichtigt, und nach Einschätzung des LfU sind die Schäden am Calpenzmoor zwar deutlich sichtbar, aber reversibel.
Man hat auf Grundlage dieser Erkenntnisse am 7. August sowohl eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden des Landkreises und des Landes als auch mit der Lausitz Energie Bergbau AG zu möglichen kurzfristigen Maßnahmen durchgeführt. Geprüft wurde einerseits eine Beschleunigung der ja bereits besprochenen Wassereinleitung, und man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Umbau des Grabensystems, der für die Wassereinleitung nötig ist, voraussichtlich im September 2020 begonnen und die Inbetriebnahme der Wasserversorgung auf Februar 2021 vorgezogen werden kann.
Es wurde auch geprüft, ob es möglich ist, eine sofortige Wassereinleitung im Calpenzmoor anzugehen. Das ist aber aufgrund der Verhältnisse vor Ort nicht möglich, weil es im Umfeld keine Gewässer, Brunnen oder Wasserleitungen gibt, die eine sofortige Wassereinleitung ermöglichen.
Zudem wurde geprüft, ob eine Versorgung über Tanklastwagen möglich wäre. Das muss aber als unrealistisch ausgeschlossen werden, weil, um die weitere Absenkung des Wasserspiegels zu verhindern, täglich mindestens 108 Tank-Lkw fahren müssten, was nicht umsetzbar ist.
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Maßnahmen, nämlich dem Vorziehen der Wassereinleitung auf Februar 2021, ist meiner Meinung nach aktuell keine weitere Maßnahme möglich. - Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. - Frau Staatssekretärin, können Sie denn etwas zu den Gesprächsständen zwischen dem Wasser- und Bodenverband und den Flächeneigentümern sagen, wie sie in diese Maßnahme eingebunden sind, inwieweit es dort Gespräche gibt? Wenn ich richtig informiert bin, ist der See, um den es hier geht, durchaus auch in Bewirtschaftung.
Es haben bislang Gespräche zwischen den nachgeordneten Behörden, also LfU, LBGR, der LEAG und dem Landkreis stattgefunden. In die weiteren Planungen werden natürlich auch die weiteren Personen vor Ort einbezogen.
Danke schön. - Dann kommen wir zur Frage 213 (Haushalts- sperren auf kommunaler Ebene) des Abgeordneten Dr. Philip Zeschmann, BVB / FREIE WÄHLER.
Mit einer E-Mail vom 14.08. dieses Jahres ist den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses eine vom Ministerium des Innern und für Kommunales zusammengestellte Übersicht zu Haushaltssperren und Haushaltssicherungskonzepten auf kommunaler Ebene für ganz Brandenburg zugestellt worden, die bereits zu diesem Zeitpunkt - ich glaube, der Erhebungszeitpunkt war Mitte/Ende Juni - 22 verhängte und 59 noch im Jahr 2020 beabsichtigte Haushaltssperren infolge der Corona-Probleme landesweit aufführt.
Vor diesem Hintergrund stelle ich die Frage, ob der kommunale Rettungsschirm, den wir hier lange diskutiert und beschlossen haben, für unsere Kommunen in Brandenburg auskömmlich ist und, wenn ja, warum genau das so gesehen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Zeschmann, wie wir wissen, werden die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie mit einem bislang beispiellosen Einbruch der zu erwartenden Einnahmen sowie den pandemiebedingten Mehrausgaben alle staatlichen Ebenen vor enorme Herausforderungen stellen. Nicht nur der Landes
haushalt sieht sich mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert; auch die kommunalen Haushalte werden sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig stark belastet.
Das Land steht jedoch auch in diesen Zeiten fest an der Seite der Kommunen. Ich habe bereits früh signalisiert, dass angesichts der drohenden Einnahmeverluste der Kommunen ein Beitrag des Landes gerechtfertigt und unabweisbar ist, um finanzielle Notlagen der Gemeinden und Gemeindeverbände zu verhindern.
Im Zuge dessen haben der Innenminister und ich uns nach intensiven Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf ein Hilfspaket für die kommunale Familie verständigt, das die kommunalen Einnahmen trotz der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie mittelfristig durch Kompensationszahlungen des Landes und des Bundes in diesem und im nächsten Jahr stabilisieren wird.
Das Volumen dieses kommunalen Rettungsschirms umfasst gegenwärtig ca. 580,7 Millionen Euro. Ganz bewusst richten sich die Gesamtsummen der finanziell wesentlichen Maßnahmen dieses Rettungsschirms, namentlich der Kompensation der kommunalen Mindereinnahmen aus Steuern sowie dem kommunalen Finanzausgleich durch das Land in den Jahren 2020 und 2021, jedoch nach den vereinbarten Ausgleichsquoten und werden entsprechend der Ergebnisse der Steuerschätzung im November 2020 aktualisiert. So werden den Kommunen im Jahr 2020 einschließlich Bundesmitteln voraussichtlich 86,9 % und 2021 insgesamt 75 % der zu erwartenden Mindereinnahmen bei den Steuern sowie aus dem kommunalen Finanzausgleich ersetzt.
Wir gleichen folglich die Ausfälle vor Ort in einem sehr weitreichenden Maße aus und schützen unsere Gemeinden und Gemeindeverbände somit vor den massivsten Auswirkungen der Krise.
Die kommunalen Spitzenverbände selbst begrüßen diese Regelungen und Hilfsmaßnahmen ausdrücklich, und zwar mit Schreiben vom 20. August 2020, also nach der Abfrage, die Sie vorhin erwähnt haben. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hält fest, dass es gelungen ist, ein umfassendes Maßnahmenpaket aufzustellen, welches den vereinbarten Vorgaben der Gemeinsamen Erklärung zum kommunalen Rettungsschirm vom 4. Juni 2020 gerecht wird. Das Land Brandenburg leistet hierdurch im Rahmen seiner eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit einen substanziellen Beitrag zur Wahrung der kommunalen Handlungsfähigkeit und zur Fortführung der Investitionstätigkeiten vor Ort. - Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, die sich allerdings von dem unterscheiden, was wir damals in der Sitzung des Fachausschusses zum kommunalen Rettungsschirm diskutiert und vorgestellt bekommen haben. Da hieß es, dass knapp über 50 % der verschiedenen Einnahmeausfälle der Kommunen ersetzt werden. Jetzt haben Sie andere Zahlen genannt. Das finde ich interessant. Ich hätte gerne noch einmal genau dargestellt, wieso plötzlich ganz andere Zahlen genannt wurden.
Aber meine eigentliche Frage wurde mit keinem Wort beantwortet. Meine Frage war ganz konkret: Halten Sie als Landesregierung den kommunalen Rettungsschirm für auskömmlich, vor dem Hintergrund, dass wir hier von 59 Haushaltssperren sprechen, die im Land Brandenburg im Jahr 2020 verhängt worden sind oder werden?
Ich weiß aus der Arbeit vor Ort, dass die Kämmerer sagen, sie müssen schon im laufenden Jahr je nach Haushaltsgröße 1 bis 2 Millionen Euro einsparen, was ein großer Teil des Haushalts ist, und natürlich entsprechend dramatische Kürzungslisten für den Haushalt 2021 vorgelegt haben.
Deswegen würde ich Sie bitten, meine konkrete Frage vor dem Hintergrund der Anzahl von kommunalen Haushaltssperren zu beantworten und vielleicht netterweise die von Ihnen genannten, doch gravierend abweichenden Zahlen, die der Rettungsschirm jetzt plötzlich bewerkstelligen soll, zu erläutern. - Danke schön.
Herr Dr. Zeschmann, wir haben Ihnen ja diese Übersicht übersandt. Wenn man das zusammenrechnet, dann kann man erkennen, dass die 50 % der Landesanteil sind, und zusätzlich kommt über das Konjunkturpaket des Bundes der Ersatz der Gewerbesteuerausfälle dazu, sodass wir dann 86,9 % erreichen. Diese Unterlage haben Sie auch; das ist ja an alle Mitglieder übersandt worden. Da kann man das genau errechnen.
Zu Ihrer anderen Frage, ob das ausreicht: Ich habe Ihnen eben vorgetragen, dass der Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 20.08.2020, also von letzter Woche, gesagt hat, dass wir einvernehmlich dieses Paket verhandelt haben.
Im Moment reicht dieses Paket aus. Sollte es nicht reichen, werden wir uns wieder in gewohnter Art und Weise mit den Kommunen zusammensetzen und verhandeln.
Die Einlassungen des Städte- und Gemeindebundes zu diesem Thema sind mir durchaus bekannt. Ich hatte aber danach gefragt, ob die Landesregierung das angesichts der konkreten Zahl von Haushaltssperren landauf, landab und der damit verfolgten erheblichen Einschränkungen bei der Haushaltsdiskussion und planung 2021 für auskömmlich erachtet.
Diese Frage habe ich beantwortet, und zwar: Im Moment ja, denn es gibt die Rückkopplung mit den kommunalen Spitzenverbänden, die ausdrücklich sagen, dass dieses Hilfspaket im Moment ausreichend ist.
Sollte es andere Erkenntnisse geben, werden wir uns wieder mit den Kommunen zusammensetzen und verhandeln.
Danke schön. - Die Frage 214 (Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes im Sportkomplex Max-Josef-Metzger- Straße 41 in 14772 Brandenburg an der Havel) stellt Frau Britta Kornmesser, SPD-Fraktion.
Der Sportkomplex Max-Josef-Metzger-Straße in Brandenburg an der Havel befindet sich im Besitz der JVA Brandenburg. Die dortige Sporthalle steht dem Vereinssport offen und wird regelmäßig von den Sportlern des Budokan Brandenburg und des SV 63 Brandenburg genutzt. Hier trainieren Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Sportarten Judo, Jiu-Jitsu, ATK und Handball.
Bedingt durch die Corona-Pandemie ruht der Trainings- und Wettkampfbetrieb in der Sporthalle seit dem 16.03.2020. Da zwischenzeitlich die Vorschriften für den Vereinssport im Land und in der Stadt Brandenburg nach und nach gelockert wurden, hofften die Vereine, den Vereinsbetrieb mit dem Schuljahresbeginn am 10. August wieder aufnehmen zu können. Es wurden dafür Hygienekonzepte und Ablaufpläne erarbeitet und der JVA Brandenburg übermittelt.
Am 4. August teilte ihnen die JVA Brandenburg schriftlich mit, dass eine Aufnahme des Trainingsbetriebes zum 10. August nicht erfolgen kann. Die Entscheidung über eine Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werde an das Justizministerium als Träger der JVA übermittelt und dort bearbeitet. Bis zum Stand von letzter Woche war ein Trainingsbetrieb nicht möglich. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Kornmesser, wie bereits ausgeführt, befindet sich die Sporthalle in der Max-Josef-MetzgerStraße auf der Liegenschaft der Justizvollzugsanstalt in Brandenburg an der Havel. Sie liegt außerhalb der Bewehrung.
Die Sporthalle wird von der JVA genutzt und darüber hinaus seit vielen Jahren von zwei Sportvereinen, die aufgrund von jeweils geschlossenen Leihverträgen die Räumlichkeiten nutzen dürfen, sofern - das steht in den Verträgen - die Justizvollzugsanstalt sie nicht für eigene Zwecke benötigt.