Dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE können wir zustimmen. Wir verstehen, ehrlich gesagt, nicht, warum sich die Koalition so sträubt. Es geht um einen reinen Prüf- und Berichtsauftrag. Da sollte es keinen Grund geben, größere Auseinandersetzungen zu führen. Wenn ich das so empfehlen und darum bitten darf: Geben Sie sich einen Ruck und nehmen Sie das noch dazu. Dann wird das eine runde Sache. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe gleich an die von Herrn Stefke aufgeworfenen Fragen an. Was den Verfassungsschutz angeht, handelt es sich nicht um ein besonderes Zugeständnis an unseren geschätzten Koalitionspartner von der CDU. Wir wollen mit dem Landesaufnahmeprogramm einem vom Bund aufgelegten Resettlement-Programm beitreten, und das sind die Anforderungen, die der Bund in Absprache mit dem UNHCR stellt.
Wir haben von Anfang nicht den Weg wie Berlin und Thüringen gewählt, Programme zu propagieren, von denen wir von vornherein wissen, dass sie bei der augenblicklichen Konstellation vom Bund abgelehnt werden. Wir haben den Weg gewählt, beim Bund anzufragen, welche geeigneten Programme der Bund anbietet, denen wir uns anschließen können. Daher sind viele Aspekte, wie diplomatische Fragen oder Fragen zum Pass, bereits auf Bundesebene geklärt.
Meine Damen und Herren, die Zahl wurde von vielen Rednerinnen und Rednern bereits genannt: 80 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Dies entspricht ca. 1 % der Weltbevölkerung. Ich bitte, sich ins Gedächtnis zu rufen: Das entspricht nahezu der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland.
Unter diesen Menschen sind 26 Millionen Geflüchtete nach Definition des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen, UNHCR. Das sind Personen, die gezwungen waren, ihr Heimatland zu verlassen, etwa aufgrund von Krieg oder politischer Verfolgung. Insbesondere deshalb empfinde ich es als zynisch, hier von „sogenannten Flüchtlingen“ zu sprechen.
Angesichts der erschreckend hohen Zahlen und auch angesichts der Tatsache, dass die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten bislang überwiegend von ärmeren Ländern und Ländern, die direkt an die Herkunftsländer der Geflüchteten angrenzen, geleistet werden, ist es ein wichtiges Signal der Menschlichkeit und Solidarität, dass das Land Brandenburg bereitsteht, einen Beitrag zur Bewältigung dieser Menschheitsaufgabe zu leisten.
Menschlichkeit und Solidarität - das waren die Beweggründe, warum wir uns als Regierungskoalition die Etablierung und Durchführung eines humanitären Landesaufnahmeprogrammes vorgenommen haben. Wir arbeiten intensiv an der Realisierung dieses Vorhabens. Ansetzen wollen wir mit dem Programm dort, wo unser Beitrag besonders dringend gebraucht wird, nämlich im Bereich des sogenannten Resettlement.
Geflüchtete im Sinne des Resettlement-Programms sind Geflüchtete, für welche erstens die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegt, zweitens ein erhöhter Schutzbedarf festgestellt wurde und drittens weder eine Integration am derartigen Aufenthaltsort noch eine sichere Rückkehr in das Heimatland realistisch sind.
Laut Zahlen des UNHCR gab es im Jahr 2019 insgesamt knapp 1,5 Millionen Menschen, die unter diese engere Definition fallen. Je nach Statistik wurden 2019 zwischen 82 000 und 108 000 Resettlement-Flüchtlinge in Drittstaaten aufgenommen. Das sind etwa 5,5 % bis 7,5 % des festgestellten Bedarfs an Aufnahmen. Die überwiegende Mehrheit verbleibt damit in einer unerträglichen Situation der Not und Perspektivlosigkeit.
Bei dem nach wie vor hohen Bedarf an Aufnahmen von Resettlement-Flüchtlingen möchten wir mit unserem Programm ansetzen. Wir möchten mit dem Brandenburger Aufnahmeprogramm eng an die Neuansiedlungsprioritäten der Europäischen Union anknüpfen, sodass wir diese Menschen, vor allem auch Familien, mit besonders hohem Schutzbedarf erreichen und ihnen eine Perspektive für ein selbstbestimmtes Leben in Frieden und Freiheit geben können.
Da wir uns vorrangig am individuellen Schutzbedarf ausrichten, werden wir unter Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich der Diskriminierungsfreiheit auch Aufnahmen verfolgter Christinnen und
Christen realisieren, da diese in vielen Ländern aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit zur Flucht gezwungen waren oder sind.
Aber machen wir uns nichts vor: Die Realisierung eines Landesaufnahmeprogrammes ist ein ambitioniertes Vorhaben. Es ist eine umfangreiche Koordinierung und Abstimmung mit vielen Akteuren erforderlich: mit dem Bundesinnen- und -außenministerium, anderen Bundesländern - Schleswig-Holstein wurde angesprochen -, den internationalen Organisationen UNHCR und IOM - International Organisation for Migration -, mit Akteuren in den Zielländern und mit den Kommunen und Trägern der Aufnahme und Unterbringung, um nur einige zu nennen.
Es sind fundierte Entscheidungen zu treffen, etwa in Bezug auf Aufnahmeland und Aufnahmekriterien, die Auswahl von Menschen für die Aufnahme und eine sinnvolle und bedarfsgerechte Verteilung. Es sind Verträge zu schließen, Reisen zu unternehmen, Gespräche und Prüfungen vor Ort durchzuführen. Schließlich sind auch die erfolgreiche Integration und die Schaffung von Perspektiven in Brandenburg zu leisten. Das wird viel Kraft und auch Ressourcen kosten.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Sie haben gerade eindrucksvoll geschildert, welch einen großen Aufwand das für Ihr Ministerium bedeutet, und ich habe mich - ich hatte es gerade in meiner Rede angesprochen - ein bisschen darüber gewundert, dass es im Antrag keinerlei Hinweise auf eine finanzielle Vorsorge gibt oder darauf, wie das personell zu leisten ist. Wie werden Sie das realisieren? Mit den Bordmitteln Ihres Ministeriums? Oder wie müssen wir uns das vorstellen?
Frau Johlige, Sie wissen, wir befinden uns gerade in der Aufstellung des Haushaltsplanes 2021. Dort klafft noch eine große Lücke - da müssen komplizierte und intensive Beziehungen bewältigt werden. Wir sind in der Diskussion, wir werden uns ihr stellen und für diese Bereiche eine Lösung finden.
Die Corona-Pandemie bringt viele Unwägbarkeiten mit sich. Niemand kann heute seriös beantworten, wann und in welcher Form die Verfahren zur humanitären Aufnahme wieder anlaufen können. Die Resettlement-Programme des Bundes sind in diesem Jahr coronabedingt ins Stocken geraten. Das Virus darf aber nicht als Entschuldigung dafür herhalten, ein Landesaufnahmeprogramm nicht durchzuführen, denn die Geflüchteten leiden
aufgrund ihrer problematischen Unterbringungssituation und einer oftmals kaum vorhandenen gesundheitlichen Versorgung besonders unter der Pandemie.
Wir sind uns also der großen Herausforderung bewusst. Wir sind uns aber auch bewusst, dass wir diese Herausforderung gemeinsam bewältigen können und werden. Wir wissen um die starke Rückendeckung aus der Zivilgesellschaft und die große Empathie in der Bevölkerung in Bezug auf das Leid der Menschen auf der Flucht.
Dank des Landesaufnahmeprogrammes „Nordirak“ verfügen wir über einen wertvollen Erfahrungsschatz, der nun als Orientierungswissen genutzt werden kann. Verehrte Frau Abgeordnete Johlige, ich verstehe die Enttäuschung, aber wir alle wissen, was bei diesem Aufnahmeprogramm geleistet wurde, und wir wissen, das geht insofern weiter, als wir uns in Brandenburg nach wie vor um die Jeziden und Jezidinnen bemühen. Da ist noch viel Traumatherapie und Integrationsarbeit zu leisten. Natürlich werten wir das aus. Frau Kollegin Richstein hat den Hinweis gegeben, dass die Evaluation in Baden-Württemberg vier Jahre in Anspruch genommen hat. Diese Erfahrungen werden wir auswerten. Aber wenn Sie jetzt fordern, diesen Herbst müssen wir etwas vorlegen, sage ich: Das ist nur eine Momentaufnahme. Dass das Programm „Jezidinnen in Nordirak“ im Moment nicht mit den Kriterien der Bundesregierung und auch nicht mit den Kriterien des UNHCR für ein Resettlement-Programm kompatibel ist, ist einfach eine bedauerliche Tatsache.
Wir haben trotz der aufgrund der temporären Aussetzung humanitärer Aufnahmen und der allgemeinen Reise- und Kontaktbeschränkungen unzweifelhaft schwierigen Ausgangslage schon umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Mit dem Bundesinnenministerium wurde schon vor Monaten Kontakt wegen einer möglichen Beteiligung an zukünftigen Resettlement-Programmen aufgenommen. Das Bundesinnenministerium hat sich gegenüber diesen erfreulicherweise grundsätzlich offen gezeigt. Auch mit den Kirchen, mit UNHCR, IOM und den verschiedenen Expertinnen und Experten aus der Landesregierung haben wir schon erste Schritte beraten. Wir planen weiterhin eine enge Abstimmung mit einer Vielzahl von Akteuren.
Durch die Annahme des vorliegenden Antrags erhält die Landesregierung den klaren Auftrag, die Realisierung des Landesaufnahmeprogramms weiter voranzutreiben. Dies können wir alle nur begrüßen. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag zu unterstützen und so den Weg freizumachen für Mut und Humanität in einer Zeit, in der uns beides gleichermaßen gut zu Gesichte steht. - Ich danke Ihnen.
Aufgrund der Zeitüberschreitung seitens der Landesregierung gibt es zudem noch Redezeiten für die Fraktionen, die sich wie folgt aufteilen: für die SPD 4:43 Minuten, für die AfD 3:52 Minuten, für die CDU 4:27 Minuten, für die Grünen 7:37 Minuten, für DIE LINKE 2:50 Minuten und für BVB / FREIE WÄHLER 5:02 Minuten. Ich nehme die Redewünsche entgegen.
Frau Ministerin, uns geht es vor allem darum, dass wir aus dem lernen, was im Zusammenhang mit dem Aufnahmeprogramm, das wir bereits realisiert haben, schiefgegangen ist. Da ist eine ganze Menge schiefgegangen; das wissen wir beide sehr genau.
Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt keine Evaluierung durchführen wollen, dann würde mich interessieren, wie Sie denn mit den Schwierigkeiten, mit denen wir es zu tun hatten, umgehen werden. Ich nenne mal folgenden Aspekt: Wir haben derzeit massive aufenthaltsrechtliche Probleme bei einigen der Jezidinnen, die sich in Bad Saarow aufhalten.
Wir haben gemerkt, dass wir die Zielgruppe, die wir als Landtag definiert haben - Frauen mit Kindern vom IS - nicht realisieren konnten, weil dies nicht zu den Auswahlkriterien des UNHCR passte. Wir wissen, dass wir den psychosozialen Bedürfnissen aktuell nicht nachkommen können, weil vorher nicht ausreichend geprüft wurde, ob denn die Bedarfe zu den vorhandenen Kapazitäten passen.
Da gibt es so einige Probleme. Ich möchte verhindern, dass wir Menschen aufnehmen - wenngleich ich es immer richtig finde, wenn wir hier Menschen aufnehmen, die in Not sind -, denen wir damit am Ende keinen Gefallen tun, weil wir ihre Traumata nicht bearbeiten können.
Das sind die Fragen, denen wir uns stellen müssen. Wir können gerne auch an einer anderen Stelle darüber diskutieren, wenn jetzt keine Evaluierung gewollt ist. Ich hielte es aber für unbedingt sinnvoll, wenn wir uns das Ganze sehr genau anschauen würden. Das ist einer der Punkte, die in unserem Antrag eine wichtige Rolle spielen.
Ein weiterer Punkt, der für mich sehr wichtig ist: Wir haben als Land im Nordirak Projekte unterstützt. Das Geld läuft jetzt aber aus. Was ist nun mit den Projekten? Welche Ergebnisse wurden dort erzielt? Müssen wir da möglicherweise nachlegen, um die Projektziele nicht zu gefährden? Auch das war Bestandteil unseres Antrags. Wenn das aus Sicht der Koalition keine Fragestellungen sind, die man relativ schnell beantworten sollte, dann werde ich das eben auf dem Weg über die Kleinen Anfragen bearbeiten lassen, und ich werde es im Zweifel auch im Ausschuss auf die Tagesordnung setzen. Ich finde es falsch, sich diesen Fragen nicht zu stellen.
Wir kommen jetzt zu den weiteren Rednern. Frau Abgeordnete Schäffer, ich schlage vor, dass Sie zum Schluss sprechen. Gibt es bei den anderen Fraktionen noch Redebedarf? - Die SPD lehnt ab. Herr Stefke möchte noch sprechen. Es spricht zunächst Herr Stefke und danach Frau Schäffer. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sagte in meiner Rede schon, dass wir diesem Antrag zweifelsfrei gerne zustimmen möchten. Ich hatte Fragen aufgeworfen, die Sie auch beantwortet haben, Frau Ministerin Nonnemacher. Ich habe da aber das eine oder andere noch nicht so ganz verstanden, oder aber es ist nicht so ganz deutlich geworden.
Es geht um den Unterschied zu den abgelehnten Landesaufnahmeprogrammen der Länder Berlin und Thüringen. Frau Kollegin Richstein hatte in ihrem Beitrag auch auf das nötige Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium hingewiesen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie jetzt einen Weg beschreiten, bei dem das Einvernehmen nicht mehr notwendig oder aber schon hergestellt ist.
Wenn Sie diesen Punkt noch einmal verdeutlichen könnten, würden Sie uns sehr dabei helfen, wirklich zweifelsfrei zustimmen zu können. - Danke sehr.
Herr Abgeordneter Stefke, ich kann Ihnen jetzt nicht jedes Programm aus Thüringen oder Berlin herunterbeten. Es geht zum Teil aber darum, dass der verständliche Wunsch bestand, Menschen aus den überfüllten griechischen Lagern aufzunehmen, was von der Seite des Bundesinnenministeriums per se nicht möglich ist, da diese Menschen aus Griechenland, also aus einem EU-Staat, übernommen werden müssten. Das fällt jedoch unter die Dublin-III-Verordnung.
Nach diesen Kriterien ist ein Landesaufnahmeprogramm vonseiten der Bundesebene nicht genehmigungsfähig. Wir reden hier über Drittstaaten, und das ist ein Unterschied. Daher kann man das zwar fordern, aber wir wollen nicht Dinge fordern, von denen wir von vornherein wissen, dass sie nicht genehmigt werden. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem MIK schon vor Monaten im Bundesinnenministerium angefragt, was für Programme dort aufgelegt werden können, die den Kriterien des Bundes und auch des UNHCR entsprechen. Dann werden wir daraus ein eigenes Landesaufnahmeprogramm machen und werden die vielen Schwierigkeiten umgehen. Bestandteil dessen ist auch eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz, weil dies vom Bundesinnenministerium so vorgesehen ist.
Danke schön. - Frau Abgeordnete Schäffer, dann haben Sie jetzt das letzte Wort für die Antragsteller. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Ich möchte anfangen mit einem kurzen Hinweis an Herrn Nothing von der AfD: Sie beschweren sich über unkontrollierte Einwanderung. Da kann ich Sie beruhigen: In diesem Programm geht es um sehr kontrollierte, menschenwürdige Einwanderung, die nach einem bestimmten Plan erfolgt. Wir wissen genau, wer kommt und wie die Menschen aufgenommen werden. Uns stehen die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung, um diese Personen aufzunehmen.
Nun möchte ich auf die anderen Aufnahmeprogramme zu sprechen kommen. Der Kollege Herr Lüttmann hat die Problematik der Genehmigung neuer Aufnahmeprogramme durch den Bund bereits angesprochen. Ich möchte kurz auf Frau Johlige eingehen: Nein, die Frist für die Evaluierung ist sicherlich nicht der Hauptgrund für die Ablehnung des Antrags. Es wurde schon mehrfach erwähnt: Natürlich wird dieses Programm evaluiert,
schon allein aufgrund der vielen Lehren, die daraus gezogen werden können. Das Programm für Jezidinnen läuft mit der Betreuung und der Integration der bereits betroffenen Personen sowieso weiter. Wenn wir aber innerhalb des Programms neue Personen aufnehmen wollten, müssten wir auch ein neues Programm aufsetzen, inklusive der vielen damit verbundenen Komplikationen und der Notwendigkeit des Einvernehmens seitens des Bundes.
Mehr als ein Aufnahmeprogramm gleichzeitig zu betreuen ist kaum möglich. Wir haben uns in der Koalition für den Weg entschieden, mit dem man mit größter Sicherheit zügig Menschen helfen kann. Das UNHCR-Programm stellt einen Versuch dar, die Welt zusammenzubringen, um die Fluchtproblematik zumindest zu lindern; es wird bereits durch den Bund unterstützt. In diesem Rahmen ein Aufnahmeprogramm zu gestalten halte ich für den Weg mit der größten Aussicht auf Erfolg, um den Menschen möglichst zügig helfen zu können.
Frau Johlige, auch ich würde gerne noch mehr Jezidinnen helfen. Der Völkermord, der dort passiert ist, hat uns alle berührt. Für mich persönlich ist es auch bitter, dass wir nicht mehr Personen aus den griechischen Lagern aufnehmen können. Jean Ziegler vom UN-Menschenrechtsrat nannte die griechischen Lager sehr treffend „die Schande Europas“. Aber auch hier haben wir dasselbe Problem: Es müsste ein Programm aufgelegt werden, das das Einvernehmen des Bundes erhält. Die Situation ist derzeit aber leider so, dass dies nicht möglich ist.
Wir versuchen, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, und mit dem, was wir leisten können, einen möglichst großen Beitrag zur Linderung des weltweiten Leids zu leisten. Ich freue mich sehr über Ihre angekündigte Zustimmung zu diesem Antrag. Auf diese Weise können wir ein starkes Signal vonseiten des Landtags Brandenburg senden, mit dem wir zeigen, dass wir besonders gefährdeten Menschen eine Chance auf ein neues Leben in Freiheit und Sicherheit geben wollen. Und wenn dank unseres Beschlusses auch nur eine Person weniger das Schicksal von Doaa und ihren Weggefährten erleiden muss, sehe ich das schon als einen riesengroßen Erfolg. - Vielen Dank.