Wir stimmen zuerst über den Antrag von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Ein Landesaufnahmeprogramm für Brandenburg“, Drucksache 7/1816, ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist das Programm ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE ohne einen eigenen Titel auf Drucksache 7/1863. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist das Programm ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir sehen uns heute Abend bei „Kunst zur Zeit“ wieder. Ich übergebe jetzt an Frau Vizepräsidentin Richstein. Heute Abend sind wir interaktiv tätig mit Tanz und Artistik aus Werder, unweit von hier. Ich habe Ihnen vorsorglich MundNase-Masken auf Ihre Plätze legen lassen, wohl wissend, dass diese Masken sehr unterschiedlich von Ihnen genutzt werden.
Ich möchte es Ihnen aber noch einmal ans Herz legen: Bitte benutzen Sie diese Masken, wenn Sie den Abstand von 1,50 m nicht einhalten können.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht Frau Abgeordnete Dannenberg.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Kind mit einem Herzfehler. Luis ist ein solches Kind. Er geht in die 4. Klasse einer Grundschule in meinem Landkreis.
Er braucht jeden Tag Medikamente. Die Lehrkräfte können die Verantwortung nicht übernehmen. Die Eltern haben tatsächlich einen Pflegedienst gefunden, der über die Kapazitäten verfügt, zweimal am Tag in die Schule zu kommen, um Luis die Medikamente zu verabreichen. Auf das Kind muss geachtet werden. Klassenfahrten und Projekttage - das geht nur, wenn ein Elternteil mitkommt. Das Risiko ist einfach zu groß. Für die Eltern heißt das: entweder Urlaub nehmen, oder ihr Kind bleibt zu Hause.
Manchmal ist das Kind schlapp, manchmal wird es auch ohnmächtig. Es gibt einen Raum, da kann Luis sich ausruhen. Wer aber kümmert sich dann - die Sekretärin, die Hortnerin, die Klassenleiterin? Sie alle müssen auch noch andere Dinge erledigen. Und wer beantwortet die Fragen der anderen Kinder?
Kinder mit gesundheitlichen Problemen sollen einen normalen Kita- oder Schulalltag haben, gemeinsam mit Gleichaltrigen, ohne ständig aufzufallen, ohne Aufregung. Sie wollen so sein wie alle anderen auch. Wir alle wollen den Kindern gerecht werden. Wir wollen ihre Gesundheit und ihre Unbeschwertheit schützen, ihnen das Recht auf gemeinsames Lernen und Spielen mit den anderen ermöglichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wie Luis geht es vielen Kindern: Sie haben Krankheiten wie Neurodermitis, Asthma, Diabetes, Allergien, Probleme des Stütz- und Bewegungsapparates, Abhängigkeiten, Unfälle, Unwohlsein, Ängste, Bauchschmerzen, Traurigkeit, emotionale Störungen. Das alles ist Schulalltag - nicht immer, aber doch stetig präsent.
Für die Lehrkräfte heißt das neben dem Unterricht: Medikamente lagern, Zeiten einhalten, auf das Essen achten, aktuelle Sportbefreiungen einfordern, Erste Hilfe leisten können, Aufsichtspflicht beachten, Unfallprotokoll schreiben, Eltern informieren,
Aufklärungsarbeit leisten zu gesunder Ernährung, Drogen, Sport und Bewegung, und noch vieles andere mehr.
Da kommt schon einiges zusammen. Ja, das machen die Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher, die Sekretärin. Angesichts der vielen Aufgaben wären jedoch Hilfe, Unterstützung und Entlastung wirklich nicht schlecht. Jeder Schulleiter, jede Schulleiterin wäre froh, diese Hilfe zu bekommen, und ich behaupte, in der Kita ist das auch nicht anders. Wären Sie betroffen, würden auch Sie sagen: Wir sind jetzt viel ruhiger, da wir in der Schule eine stetige Ansprechpartnerin haben.
Hinzu kommt Corona. Kitas und Schulen sind wieder im Regelbetrieb tätig. Das ist gut, aber das Virus ist immer noch da. Eltern fragen sich: Was ist, wenn an unserer Schule ein Fall auftritt? - Die Unsicherheit ist oft sehr groß. Richtig ist: Eine Schulgesundheitsfachkraft kann Corona nicht besiegen, aber sie kann eine solche Situation professionell begleiten. Sie kann fachlich einschätzen, was zu tun ist. Sie kann Lehrkräfte, Eltern und vor allem Kinder und Jugendliche durch brisante Situationen hindurchführen. Sie kann Vertrauen aufbauen und Verständnis für erforderliche Maßnahmen herstellen. Des Weiteren kann sie auch Tests durchführen.
Übrigens: Wer sagt eigentlich, wann Corona beendet ist? Wer kann sagen, ob es sich um eine einmalige Pandemiesituation gehandelt hat? Auch aus diesem Grund fordern Lehrer-, Eltern- und Schülerorganisationen bundesweit den Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften an den Schulen. Sie orientieren sich am Modellprojekt Brandenburg/Hessen, das wir 2017 gemeinsam mit der AWO in Potsdam etabliert haben. Hessen hat die Verstetigung inzwischen beschlossen.
Die Schulgesundheitsfachkraft hilft nicht nur in Pandemiesituationen, sondern auch bei der Erstversorgung in Akutfällen, bei der Gesundheitsförderung und Prävention sowie bei der Früherkennung. Sie unterstützt gesunde Kinder und Jugendliche, aber auch jene mit chronischen Erkrankungen bzw. Behinderungen, oder auch nach langer Krankheit. Sie ist Ansprechpartnerin für alle, die sich im Bereich der Schule bewegen. Wir brauchen die Schulgesundheitsfachkräfte, jetzt erst recht. Aber auch vor der Pandemie hatten sie dies durch ihre Arbeit schon deutlich gemacht.
Brandenburg war und ist auf einem guten Weg in die inklusive Bildung. Wir sind uns einig, dass wir dafür verschiedene Professionen an unseren Schulen benötigen. Hier übernimmt die Schulgesundheitsfachkraft eine wesentliche Schlüsselfunktion. Wenn wir es also weiterhin ernst meinen mit der Inklusion, bedeutet das auch, dass wir uns für die Schulgesundheitsfachkräfte entscheiden und ihre Kompetenzen Schritt für Schritt an allen Schulen des Landes Brandenburg etablieren.
Im politischen Raum waren wir uns einig, dass dieses Projekt ein Erfolg werden würde. Das wurde es auch! Inzwischen schauen andere Bundesländer auf uns. Sie etablieren die Schulgesundheitsfachkraft nun auch bei sich und wollen sie verstetigen, darunter Hessen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Länder wie Schweden und Finnland haben den Sinn von gesundheitlich gut ausgebildetem Fachpersonal an Schulen schon lange verstanden. Ich meine, dass es auch in diesem Haus einen großen Konsens hierzu gibt.
Frau Ministerin Nonnemacher bestätigte im Gesundheitsausschuss, dass jetzt entschieden werden müsse, wie das Projekt weiterlaufen soll und ob es in die Regelversorgung aufgenom
men werden könne. Sie bezweifelt die Sinnhaftigkeit des Projektes keineswegs. Sie wird sicherlich auf die Evaluation verweisen, die im August abgeschlossen sein wird. Der Großteil dieser Evaluation liegt jedoch bereits vor. Darin wird der Erfolg des Projektes belegt und dessen Verstetigung empfohlen. Auch die Frage, wo die Schulgesundheitsfachkräfte angegliedert werden sollen, ist darin bereits beantwortet, nämlich beim Gesundheitsamt. Dem schließen wir uns an. Die Implementations- und Wirkungsanalyse der Charité Berlin fiel positiv aus. Die Akzeptanz der Schulgesundheitsfachkraft ist unstrittig. Die Fakten liegen auf dem Tisch.
Wenn die Landesregierung das Projekt nun für ein weiteres Jahr verlängern will - ich schätze, das werden Sie jetzt vorschlagen -, um auf diese Weise etwas mehr Ruhe für eine Entscheidung zu haben, sage ich Ihnen: Das ist zu wenig. Wir reden über 14 Stellen für 18 Schulgesundheitsfachkräfte, die an 26 Schulen erfolgreich arbeiten. Daher haben wir in unserem Antrag zunächst die Minimalvariante gewählt, sodass diese Fachkräfte in unserem Land abgesichert sind.
Noch mehr Ruhe kann nur Stillstand bedeuten. Niemandem ist noch vermittelbar, wieso wir das Ganze wieder verschieben wollen. Es handelt sich um gut ausgebildete Fachkräfte. Ich sage Ihnen: Es wird dazu kommen, dass sich vor allem die Schulen aus anderen Bundesländern um unsere Fachkräfte bemühen werden. Sie werden sie abwerben und mit deutlich besseren Konditionen einstellen, nämlich mit unbefristeten Arbeitsverträgen. Für unsere Schülerinnen und Schüler sind sie dann verloren.
Wenn sich das Land irgendwann doch dazu entschließen sollte, dieses Projekt zu verstetigen, kann es sein, dass wir auf diese Fachkräfte möglicherweise nicht mehr zugreifen können. Dann fangen wir wieder bei null an. Das kann nicht in unserem Interesse liegen!
In nur vier Monaten endet die vierte und letzte Phase dieses Projektes. Schüler, Lehrer, Eltern und vor allem die Fachkräfte benötigen jetzt ein klares Zeichen, dass es gesichert weitergeht. Nur eine Verlängerung ist da zu wenig.
Stimmen Sie unserem Antrag zu! Sorgen wir dafür, dass unsere Schulgesundheitsfachkräfte unsere multiprofessionellen Teams an den Schulen weiterhin bereichern werden! Das gilt insbesondere nach dem, was ich heute Morgen in der Aktuellen Stunde von Herrn Stohn gehört habe, wonach die SPD kein Kind zurücklassen wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Lüttmann fort. Er spricht für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauende! Liebe Frau Dannenberg, dieses Projekt ist von der Vorgängerkoalition aus SPD und LINKEN auf den Weg gebracht worden. Die jetzige Koalition von SPD, CDU und Grünen hat sich im Koalitionsvertrag klar bekannt; dort steht:
„Wir werden das Modellprojekt ‚Schulgesundheitsfachkraft‘ evaluieren und gegebenenfalls als Regel-Angebot fortführen.“
Das bedeutet, Sie tragen mit diesem Antrag Eulen nach Athen. Ich freue mich trotzdem über die Gelegenheit, heute über die Schulgesundheitsfachkräfte zu diskutieren.
Sie haben es angedeutet: Die Corona-Pandemie hat auch dieses Projekt ordentlich durcheinandergewirbelt. Die Schließung der Schulen hat den Abschluss der Evaluierung erschwert; das haben wir auch direkt von den Trägern gehört. Wir haben in der nächsten Gesundheitsausschusssitzung am 9. September die AWO zu Gast, die uns dann die Ergebnisse vorstellen wird. Ja, es liegen schon einzelne Teile vor, aber die Gesamtevaluation kennen wir noch nicht.
Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs hat uns allerdings auch gezeigt, wie hilfreich Schulgesundheitsfachkräfte sein können. Die Schulen, die bereits über eine Schulgesundheitsfachkraft verfügen, haben deutlich weniger Probleme bei der Erstellung und Durchführung von Hygienekonzepten.
18 Schulgesundheitsfachkräfte arbeiten derzeit - zum Teil in Teilzeit - an 26 Modellschulen in sechs Landkreisen im Land Brandenburg. Gemeinsam mit meiner Kollegin und bildungspolitischen Sprecherin Frau Poschmann hatten wir die Gelegenheit, uns vor Ort in Brandenburg an der Havel ein Bild zu machen und uns zu informieren.
Ich muss sagen, ich war wirklich positiv überrascht. „Positiv überrascht“ sage ich deshalb, weil ich glaube, dass viele sich jetzt erstmals mit diesem Projekt auseinandersetzen. Auch bei mir herrschte lange das Bild vor: Eine Schulgesundheitsfachkraft sitzt in ihrem Kämmerlein und wartet darauf, dass sich mal ein Kind das Knie aufschlägt. Dann kommt sie mit dem Pflaster und klebt es auf die Wunde. Ansonsten ist da Langeweile angesagt.
Aber nein, ganz im Gegenteil: Das weite Spektrum, das uns vorgeführt wurde, reichte von der akuten Hilfe bei Verletzungen - das gehört natürlich dazu - über Gesundheitsprävention, beispielsweise mit Blick auf eine gesunde Ernährung, bis zur Betreuung chronisch kranker Kinder oder von Kindern mit Behinderung. Die Schulgesundheitsfachkraft war auch einfach die Vertrauensperson außerhalb des pädagogischen Personals. Alles in allem ist die Schulgesundheitsfachkraft viel mehr, als es nur das Bild von einer Schulkrankenschwester vermittelt.
Darüber hinaus bringt die Arbeit der Schulgesundheitsfachkräfte weitere positive Nebeneffekte mit sich, die vermutlich auch häufig unterschätzt werden. Die Fachkraft kann schnell kleine von großen Verletzungen unterscheiden. Das wird sicher auch den einen oder anderen Krankenwagen- oder Arzteinsatz überflüssig machen. Bei kleinen Beschwerden reicht es bei Kindern oft aus - ich spreche da aus Erfahrung -, vielleicht für eine Stunde eine Auszeit zu nehmen, und danach können sie wieder am Unterricht teilnehmen. Ohne Schulgesundheitsfachkraft würden vielleicht sofort die Eltern angerufen und das Kind müsste abgeholt werden. Das wäre sowohl für das Kind als auch für die Eltern ein Problem.
Die Schulleiterin in Brandenburg an der Havel wusste ebenfalls zu berichten, dass es inzwischen Eltern mit chronisch kranken Kindern gibt - Herzfehler, schwere Allergien, Asthma oder Diabetes wurden genannt -, die gezielt nach Schulen suchen, die eine solche Schulgesundheitsfachkraft in ihrem Team haben. Ich kann das sehr gut nachvollziehen. Das zeigt auch den Bedarf.
Ja, Brandenburg ist lobenswerter Vorreiter. Viele andere Bundesländer wären gerne schon so weit, wie wir es sind. Deshalb sollte das Projekt in die Verlängerung gehen. Sie haben es selber
schon angesprochen, Frau Dannenberg: Der Landeshaushalt 2021 ist zum heutigen Zeitpunkt in der Beratung, zunächst noch in der Landesregierung, demnächst dann auch hier im Landtag. Allen ist klar, dass wir es nach der Corona-Pandemie mit gewissen Herausforderungen zu tun haben.
Ich bin dennoch zuversichtlich, dass wir dieses Projekt fortführen, dass wir die Evaluierung geordnet durchführen und auswerten können und dass wir dann über die Verankerung als Regelangebot miteinander diskutieren. So weit, so klar. Ich glaube, bis zu dieser Stelle sind wir uns komplett einig.
Erster Punkt: Die gesetzliche Verankerung bis Ende 2020 ist einfach nicht mehr leistbar, zumal sich der Zeitrahmen der Evaluierung verschoben hat - ich sprach bereits davon -; sie steht erst im September im Gesundheitsausschuss auf der Tagesordnung.
Zweiter Punkt: die strukturelle Anbindung an die jeweiligen Gesundheitsämter. Wir sprechen über die Gesundheitsämter der Landkreise und der kreisfreien Städte; es geht also nicht um ein Landesgesundheitsamt. Dies braucht mehr Vorlauf. Die Gesundheitsämter - das war heute auch ein Thema bei der Schalte der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin - sind derzeit sehr belastet und haben gerade mit anderen Dingen zu tun. Wir brauchen also Vorbereitungen organisatorischer und finanzieller Art.
Noch ein Wort zur gesetzlichen Verankerung. Es geht dabei nicht nur darum, Zuständigkeiten festzuschreiben; vielmehr müssen wir ganz klar festlegen und definieren, was eine Schulgesundheitsfachkraft leisten kann und darf. Das muss rechtlich abgesichert werden.
Ich fasse zusammen: Wir wollen die wertvolle Arbeit der Schulgesundheitsfachkräfte fortführen; dazu besteht - glaube ich - überfraktioneller Konsens. Den Antrag der Linken, der sehr schnelle Forderungen aufstellt und den kommenden Haushaltsverhandlungen vorgreift, lehnen wir ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Barthel fort. Sie spricht für die AfD-Fraktion.