Alle hatten Anspruch - zuhören! - auf den Erwerb einer Fahrerlaubnis, auf Integrationskurse, Kinderbetreuung und ärztliche Versorgung.
Meine Bitte an Sie, an die Mitglieder der Koalitionsfraktionen lautet: Fangen Sie doch wenigstens einmal an, die Bleibeperspektive von Antragstellern bei den großzügig mit Steuergeldern bezahlten Maßnahmen zu berücksichtigen. Fangen Sie doch erst einmal an!
Ja, natürlich können auch Brandenburger die Übernahme von Fahrerlaubniskosten beantragen: Das sind zum Beispiel die so wichtigen freiwilligen Feuerwehren, bei denen der junge Nachwuchs eine hundertprozentige Förderung zur Erlangung der notwendigen Fahrerlaubnis erhält. Aber hier gibt es eben auch Bedingungen: Diese Förderung ist in der Regel mit einer Dienstverpflichtung auf Jahre verbunden, und wenn das Dienstverhältnis aufgelöst wird, werden Rückzahlungen fällig. Das möchte ich auch mal auf der anderen Seite sehen.
Ah, tut mir leid. - Die Position, die wir haben, habe ich in dem Antrag genannt, und wir schauen einmal, wie es weitergeht. - Vielen Dank.
Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Kniestedt fort, die für die Koalitionsfraktionen spricht.
Es soll um den Antrag mit dem Titel „Besserstellung von Asylbewerbern bei der Fahrerlaubnisvergabepraxis beenden“ gehen, der schon deshalb unsinnig ist, weil er sachlich falsch ist - denn es gibt keine Besserstellung. Sie haben dankenswerterweise aus der Antwort der Landesregierung - Drucksache 7/1153 - vom Mai dieses Jahres zum selben Thema zitiert. Ich dachte, Sie hätten sie nicht gelesen, nun aber offenbar doch - das macht es schlimmer.
Eigentlich langweilen Sie mich mit dieser ollen Kamelle, die seit Jahren immer wieder in den verschiedensten Bundesländern aufgerufen wird. Aber ich verstehe, warum Sie das tun: Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass Sie Fake News verbreiten. Sie tun das nicht aus Versehen. Sie tun es mit voller Absicht, denn Sie haben ein Ziel: Aufregung und Empörung schüren, Emotio
nen erzeugen, Feindbilder aufbauen und aufgrund dessen unglaublich viele Klicks in den sozialen Medien erzielen - darum geht es, und nur darum!
Sie wollen also, dass der Landtag feststellt, dass keine grundsätzliche Notwendigkeit in Deutschland bestehe, den Führerschein in fremder Sprache - wie Sie es formulieren - abzulegen. Ich stelle fest, dass der Landtag das nicht feststellen muss, weil es ohnehin so ist: Es ist eine Möglichkeit.
Sie können sich, so steht es in Anlage 7.1.3 der Fahrerlaubnisverordnung - ich beschäftige mich ungern mit solchen Dingen, aber ich musste es tun -, je nach eigener Fähigkeit auf Englisch, Französisch, Griechisch, Polnisch, Portugiesisch, Kroatisch, Spanisch, Russisch, Italienisch, Rumänisch, Türkisch und - seit 2016 - auf Hocharabisch prüfen lassen - suchen Sie sich was aus.
- Aha, das wusste ich nicht. - Zunächst schreiben Sie, dass die Arbeitsagentur im konkreten Einzelfall zahlen darf. Richtig! Um welche Einzelfälle es sich handelt, ist, nebenbei bemerkt, präzise beschrieben. Aber darum geht es Ihnen ja gar nicht. Sie tun in den nächsten Sätzen so, als würde eben nicht der Einzelfall betrachtet, sondern - da wird es wieder einmal sprachlich entlarvend - als kämen jetzt Hunderttausende Migranten - uh! -, die alle ganz wild darauf sind, den Führerschein zu bekommen - alle auf Hocharabisch natürlich -, und die - so schreiben Sie es mal wieder - als „Lawine“ über uns hereinbrechen. Bullshit! Das stimmt nicht! 2019 haben bundesweit nicht Hunderttausende, sondern knapp 135 000 Menschen - ein bisschen weniger, wie Sie selbst sagten - die theoretische Fahrschulprüfung auf Hocharabisch abgelegt, etwa genauso viele haben das jeweils in den anderen Sprachen getan, und - man höre und staune - 1,5 Millionen auf Deutsch. Die meisten zahlen das selbst, weil festgelegt ist, dass das zur persönlichen Daseinsvorsorge gehört.
Ich habe mich einmal im Asylbewerberheim bei mir zu Hause in Lychen erkundigt, und wie es der Zufall will: Eine junge Afghanin, die hin und wieder bei mir arbeitet, hat die Schule beendet, bewirbt sich um eine Ausbildung und macht jetzt die Fahrschule, die sie wie die anderen auch, die dort untergebracht sind, selbst zahlt. - Ihnen aber ist jedes Mittel recht, auch das unsinnigste, um ein Feindbild zu produzieren und es in die Welt zu posaunen. Ich versuche es - obwohl ich weiß, es ist sinnlos - und empfehle Ihnen: Lassen Sie es einfach sein!
Der Antrag wird abgelehnt. Das Einzige, was auch für mich an diesem Antrag wirklich spannend ist, ist die Preisfrage, in welchem Landtag er demnächst auftaucht. - Danke.
Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Görke fort, der für die Fraktion DIE LINKE spricht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr John, bleiben wir einmal beim roten Faden: Der vorliegende Antrag ist symptomatisch für Ihr Agieren hier im Parlament und wahrscheinlich auch in den anderen Landesparlamenten, wo Sie ja schon ähnliche Anträge serviert haben: Man sucht sich mühsam ein vermeintliches Problem mit Bezug auf Asylbewerber
oder generell auf Menschen mit ausländischer Herkunft, bläht das auf, malt Sprachbilder der Angst, der Bedrohung und verquirlt das dann noch mit einem schlechten sprachlichen Stil - so weit zu Deutsch als Muttersprache. Wenn Sie dann eine Kurzintervention anzeigen, habe ich auch noch einmal die Zeit, darauf einzugehen.
Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, ich hätte erwartet, dass Sie die von Kollegin Kniestedt erwähnte Antwort der Landesregierung auf Ihre Kleine Anfrage 336 wirklich zur Kenntnis nehmen. Hätten Sie das getan, würden Sie auch die Gründe kennen, über die wir heute reden. Aber da Sie das Steuergeld ansprachen, will ich Ihnen sagen: Ich hätte zumindest erwartet, dass Sie Ihre Fraktionszuschüsse dafür einsetzen, sich wirklich mit den parlamentarischen Gepflogenheiten auseinanderzusetzen und vor allen Dingen Ihre Pflicht zu beherzigen, sich mit Fakten zu beschäftigen und Schlussfolgerungen zu ziehen, anstatt hier so eine flache Rede zu servieren.
Lassen Sie mich einmal die Antwort für alle hier vortragen - so viel Zeit muss sein. Die Landesregierung antwortet Ihnen:
„Arbeit und Ausbildung sind der beste Schlüssel für eine gesellschaftliche Teilhabe und Integration von geflüchteten Menschen. Viele Unternehmen in Brandenburg suchen Arbeits- und Fachkräfte. Daher ist es aus beschäftigungs- und integrationspolitischen Gründen sinnvoll, den Zugang Geduldeter zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt durch den Einsatz von aktiven Arbeitsförderinstrumenten zu unterstützen.“
Genau das sind die Gründe. Mit ein wenig Abstraktionsvermögen und Fleiß, meine Damen und Herren, hätten Sie erkennen können, dass das Ablegen einer theoretischen Fahrprüfung in einer anderen Sprache mitnichten eine Bevorteilung darstellt.
Dass Sie aber ganz andere Motive haben, zeigen Sie ja auch in der Begründung Ihres Antrags: Da schreiben Sie von der besagten „Lawine“ an in letzter Zeit auf Arabisch abgenommenen Führerscheinprüfungen und offenbaren mit dieser Wortwahl wieder Ihre verachtende Art: Lawinen sind gefährliche Naturphänomene, und Geflüchtete und Geduldete, meine Damen und Herren, sind Menschen, die aufgrund von Krieg und Vertreibung ihre Heimat verlassen mussten - das muss man hier noch einmal deutlich sagen! Ihr paranoider Blick auf Migrationsbewegungen und menschliche Schicksale ist wirklich aus der Zeit gefallen, genauso wie die Tatsache, dass Sie in Ihrer Fraktion in letzter Zeit auch schlagende Argumente bemühen! - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Vida fort, der für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion spricht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Endlich kommen wir zu den wichtigen Themen des Alltags in Brandenburg - Ihnen geht es sicherlich wie mir -: Die Flut von Bürgerbeschwerden in den Wahlkreisbüros über die Fahrerlaubnisvergabepraxis bei Asylbewerbern - Sie kennen das sicherlich. Weil das so dramatisch ist, schauen wir uns das einmal genauer an:
- Man kennt das ja. - Wie viele Verkehrsschilder - wohlgemerkt verkehrslenkende Schilder - gibt es, die mit Buchstaben bedruckt sind? Es gibt kaum welche; meist sind es Schilder mit Farben und Symbolen. Daher ist es auch für niemanden ein Vorteil, wenn die Frage „Wer hat Vorfahrt?“ auf Deutsch, Arabisch oder Englisch gestellt wird. Wichtig ist, dass sie richtig beantwortet wird.
Wenn ich beispielsweise mit meinem Vater unterwegs bin und ihm auf Ungarisch sage: „Der hatte Vorfahrt!“, ist das genauso richtig, wie wenn ich es meiner Mutter beispielsweise auf Deutsch sage, und das sogar unabhängig davon, in welchem Land wir unterwegs sind. Denn, meine Damen und Herren, hier geht es um praktische Fähigkeiten und deren Überprüfung.
Dass Deutschkenntnisse für Integration erforderlich sind und man sie auch einfordern muss, bestreitet niemand. Hier aber geht es um das Prüfen einer sprachunabhängigen Fertigkeit. Und zur Integration gehört auch etwas anderes, nämlich das Abbauen von Eingliederungsproblemen auf dem Arbeitsmarkt. Dazu kann zum Beispiel die Förderung zur Erlangung einer Fahrerlaubnis gehören. Denn der Führerschein dient oftmals als Einstieg ins Berufsleben und damit in eine selbstständige Zukunft. Wieso sollte man das hier verwehren oder erschweren? Denken Sie zum Beispiel an Paketdienste, bei denen durchaus auch noch schlecht Deutsch sprechende Einwanderer als Fahrer eingestellt werden - das ist schon häufiger passiert. Schon deswegen ist der Antrag zweck-, ziel- und sinnwidrig.
Außerdem wird behauptet, dass es bei der Förderung von Geduldeten eine regelmäßige Praxis gebe, dass das so passiert. Ein Nachweis, eine Statistik hierzu wird von Ihnen nicht geliefert. Daher ist der Antrag auch ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Der behaupteten großzügigen Praxis bei Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist die tatsächliche Verwaltungspraxis gegenüberzustellen. In der Verwaltungspraxis sind ein zielgerichtetes, bedarfsorientiertes Vorgehen und die Beschränkung auf wirklich notwendige Sachverhalte unerlässlich und werden in sämtlichen fachlichen Weisungen in allen Bundesländern besonders betont.
Der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B kann nur im Einzelfall im Rahmen des Vermittlungsbudgets nach § 44 SGB III und nur dann gefördert werden, wenn für den Arbeitsplatz eine Einstellungszusage vorliegt. Bei der Entscheidung über die Höhe der Förderung ist die Eigenleistungsfähigkeit zu berücksichtigen.
Sie können also zur Kenntnis nehmen, dass bei der Mittelvergabe eine intensive und ausgewogene Prüfung durch die Behörden stattfindet. Insofern widerspricht die Behauptung eines leichten Zugangs zum Vermittlungsbudget der gelebten Verwaltungspraxis. Daher braucht es den Antrag auch in diesem Punkt nicht, sodass er insgesamt abzulehnen ist. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Fahrerlaubnisbewerber in Deutschland sind verpflichtet, eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen. Erst nach deren Bestehen kann die Fahrerlaubnis
von der zuständigen Behörde erteilt werden. Mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis eröffnen sich bessere Mobilitätsoptionen und damit - auch das kann man betonen - Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung ermöglicht bereits seit längerer Zeit, die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in verschiedenen Sprachen abzulegen. Das Folgende sage ich ohne jede Pathetik: Dies ist auch ein Beleg für Deutschlands Weltoffenheit und dafür, dass wir in Deutschland der Idee eines vereinten Europas Rechnung tragen.
Zur Aufnahme der hocharabischen Schriftsprache in den Katalog der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung führt der Verordnungsgeber im Jahr 2016 konkret aus:
„Um den zahlreichen Flüchtlingen die Integration in Deutschland und die Suche nach einem Arbeitsplatz zu erleichtern, wird Arabisch als Fremdsprache in der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung wieder eingeführt.“
In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion, einen Schritt in die völlig entgegengesetzte Richtung zu gehen. Dieses Anliegen findet keine Unterstützung von meiner Seite.
Ebenso abwegig ist es, im Rahmen des Antrags auf Fahrerlaubnis den Aufenthaltsstatus zu erfassen. Nach dem Grundsatz der Zweckbindung darf die Verwaltung laut Datenschutz-Grundverordnung nur die Daten erheben, die zur Bearbeitung des Anliegens notwendig sind. Für die Bearbeitung eines Fahrerlaubnisantrags ist der Aufenthaltsstatus keine relevante Angabe. Dies hatte ich bereits in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage 336 erwähnt. Entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr ist allein, dass der Bewerber oder die Bewerberin in der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung den Nachweis führt, dass er oder sie zum Führen des Fahrzeugs befähigt ist.
Anerkannten Asylbewerbern und vielen Geduldeten ist es erlaubt, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anzunehmen. Sie haben somit wie andere Bürgerinnen und Bürger auch Zugang zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB II und SGB III.
Nach Entscheidung der jeweiligen Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters kann dies auch die Kostenübernahme zum Erwerb der Fahrerlaubnis sein. Detaillierte Informationen zu den Förderinstrumenten wurden bereits bei der Beantwortung der erwähnten Kleinen Anfrage aufbereitet; auf diese Ausführungen erlauben Sie mir bitte Bezug zu nehmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Besserstellung von Asylbewerbern bei der Fahrerlaubnisvergabepraxis beenden“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/1409. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.
TOP 8: Gerechtigkeit für Studierende - Verfassungswidrig erhobene Rückmeldegebühren endlich zurückerstatten!