TOP 8: Gerechtigkeit für Studierende - Verfassungswidrig erhobene Rückmeldegebühren endlich zurückerstatten!
Ich eröffne die Aussprache mit dem Redebeitrag des Herrn Abgeordneten Stefke. Er spricht für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer draußen an den Bildschirmen! Der Inhalt des Antrags dürfte sowohl durch die prägnant gewählte Überschrift als auch durch die Begründung, die wir so ausführlich wie nötig, aber auch so kurz wie möglich gehalten haben, verständlich zu Papier gebracht worden sein. Deshalb will ich weniger auf die Historie und die viele Jahre währende Auseinandersetzung eingehen, sondern vielmehr auf drei Punkte hinweisen, die uns für die Abstimmungsentscheidung als wichtig erscheinen und in Ihr - unser aller - Abstimmungsverhalten einfließen sollten.
Erstens: Warum kommt der Antrag jetzt? Alle, die sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt haben, wissen, dass es sich bei den in Rede stehenden Erstattungsbeträgen um einen ordentlichen Batzen Geld in zweistelliger Millionenhöhe handelt. Dass man eine solche Summe auch bei einem 13-Milliarden-Euro-Haushalt nicht aus dem Ärmel schüttelt, ist uns bewusst.
Deshalb ist es angezeigt, einen solchen Betrag frühzeitig in die Beratungen zur Aufstellung des kommenden Haushalts einzuführen. Erst in den Plenartagungen im November oder Dezember damit um die Ecke zu kommen würde uns zu Recht Kritik einbringen.
Zweitens: Ist die Rückerstattung überhaupt noch ein Thema bei den Betroffenen? Wie es der Zufall will, hatten wir erst am Mittwoch vergangener Woche in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Vertreterinnen und Vertreter der BRANDSTUVE - der Brandenburgischen Studierendenvertretung - zu Gast. Diejenigen unter uns, die an der Sitzung teilgenommen haben, können bestätigen, dass ihre Aussage auf Nachfrage war: Ja, es ist in den Studentenkreisen sehr wohl noch ein Thema. - In einem Brief der BRANDSTUVE, der uns einen Tag später zu dieser Thematik erreichte, war diesbezüglich sogar von Wut und Frust die Rede. Es ist also nicht in Vergessenheit geraten, und man schaut heute in besonderer Weise auf uns.
Drittens: Belastungen in Millionenhöhe für den Landeshaushalt versus Vertrauen in den Rechtsstaat. Anders als bei anderen Entscheidungen, ob man sich bestimmte Vorhaben leisten kann oder will, geht es in diesem Fall um mehr. Zu der von uns zu treffenden Entscheidung liegt ein höchstrichterliches Urteil - des Bundesverfassungsgerichts - vor. Es geht also nicht nur um die Entscheidung, einen Millionenbetrag freizugeben oder dies nicht zu tun. Es geht im Kern um die Folgen einer Entscheidung, einer Rückerstattung - auf welchem Weg und in welchem Zeitraum
auch immer - nicht zuzustimmen. Dann würden Tausende betroffene Studentinnen und Studenten nicht nur mit einem materiellen Schaden zurückgelassen, viel gravierender wäre aus unserer Sicht der immaterielle Schaden in Form eines schwerwiegenden Vertrauensverlustes in unseren Rechtsstaat.
Es ist jedoch in diesen Zeiten unsere Aufgabe - wie auch die der Exekutive und der Judikative -, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. Erst vor wenigen Tagen wurden Ergebnisse einer Umfrage des Politikforschungsinstituts „policy matters“ von Anfang Juni dieses Jahres in Brandenburg veröffentlicht; der Brandenburg-Monitor war bereits Gegenstand von Erörterungen in dieser Plenartagung.
Ich lasse die Zufriedenheitswerte bezüglich der Arbeit der Landesregierung bewusst beiseite, nicht, weil ich sie Ihnen nicht gönne, sondern weil wir uns den Ergebnissen widmen müssen, die Anlass zur Sorge geben.
Da möchte ich drei Werte besonders erwähnen: Nur 24 % der Befragten glauben, dass es in den nächsten Jahren in Brandenburg gerechter zugehen wird, 53 % sehen das nicht so. Nur 38 % haben Vertrauen in die Institution Landesregierung. Einen gleich schlechten Wert erzielt die Institution Landtag. 97 % halten Recht und Ordnung für wichtig, aber nur 57 % - also etwas mehr als die Hälfte unserer Bürgerinnen und Bürger - sehen diese Werte im Land umgesetzt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, diese Zahlen müssen uns alarmieren und Anlass sein, alle Anstrengungen zu unternehmen, um offenbar verlorengegangenes Vertrauen in uns als Institution wie auch in den Rechtsstaat zurückzugewinnen.
Wir dürfen - das ist mir in diesem Zusammenhang auch sehr wichtig - Rechtspopulismus nicht nur beklagen, sondern müssen ihm Stück für Stück den Boden entziehen. Der von uns eingebrachte Antrag ist dafür eine gute Gelegenheit.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im aktuellen Koalitionsvertrag von Rot-Schwarz-Grün, der 84 Seiten umfasst, kommt das Wort „Zukunft“ 16 Mal vor. In dem vorhergehenden Koalitionsvertrag von Rot-Rot kam das Wort auf 70 Seiten 21 Mal vor - 21 Mal im Übrigen auch in der Regierungserklärung am 11. Dezember letzten Jahres!
Die Studentinnen und Studenten sind auch unsere Zukunft. Deshalb lassen Sie uns gerade ihnen keinen Grund geben, an der Zukunft zu zweifeln.
Wir hoffen auf Ihre Zustimmung, wären aber auch mit einer Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu einer vertiefenden Erörterung einverstanden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Poschmann fort. Sie spricht für die SPD-Fraktion.
Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuschauer am Livestream! Ihnen liegt heute ein ju
ristisch komplexer Sachverhalt vor. BVB / FREIE WÄHLER fordern in dem vorliegenden Antrag die Erstattung der Rückmeldegebühren für Studierende, die im Zeitraum von 2001 bis 2008 - also vor fast 20 Jahren - an Brandenburger Hochschulen studiert haben.
Erstens. Zunächst möchte ich dem Eindruck, der hier vermittelt wird, etwas entgegenhalten. So ungerecht, wie es der Titel des Antrags vermuten lässt, geht es an Brandenburger Hochschulen natürlich nicht zu, ganz im Gegenteil.
Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern erheben wir in Brandenburg bis zum heutigen Tag an unseren staatlichen Hochschulen weder für ein Erst- noch für ein Zweitstudium allgemeine Studiengebühren. Das gilt auch für ein berufsbegleitendes Studium, für Langzeitstudierende oder für ausländische Studierende. Das, meine Damen und Herren, empfinde ich als sehr gerecht und auch als richtig.
Nun zweitens zum vorliegenden Sachverhalt: Worum geht es? Ich fasse kurz zusammen: Es handelt sich um 51 Euro je Semester. Das gilt maximal für 16 Semester pro Fall. Es betrifft ehemalige Studenten, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben.
Drittens. Der vorliegende Antrag sieht eine Erstattung der Rückmeldegebühren für alle Studenten aus Landesmitteln vor, auch für die, die die Erstattung niemals eingefordert haben. Sie haben richtigerweise gesagt: Wir sprechen über einen zweistelligen Millionenbetrag. Sie haben eben ausdrücklich die Zukunft erwähnt. Wie gesagt, es handelt sich um Studenten, die ihr Studium längst abgeschlossen haben.
Ich könnte näher auf die Details eingehen, wie auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, auf das Schreiben des damaligen Kanzlers der Universität Potsdam oder auf den Ablauf von Fristen in Bezug auf Rückforderungsansprüche. Das tue ich bewusst nicht, sondern sage ganz deutlich: Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kollegen, wir sind hier nicht vor Gericht.
Es gibt offenbar unterschiedliche Rechtsaufassungen der Kläger und der Beklagten. In einem solchen Fall entscheiden die Gerichte. Im vorliegenden Fall entscheidet in nächster Instanz das Oberverwaltungsgericht. Das ist ein üblicher Vorgang, dessen Ausgang wir abwarten. Anschließend kann dieses Parlament möglicherweise über Konsequenzen für weiteres politisches Handeln beraten. So funktioniert Gewaltenteilung, und das hat gute Gründe.
Daher lehnen wir den Antrag ab. Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE lehnen wir ebenfalls ab. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Werte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen der Freien Wähler, Ihr Antrag ist völlig berechtigt. Das Gezerre um die Rückerstattung verfassungswidriger Meldegebühren zieht sich schon seit Jahren hin, und heute
ist wahrscheinlich die letzte Gelegenheit, den betroffenen Studenten doch noch zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir werden Ihrem Antrag daher zustimmen.
Der Anlass dieses Antrags liegt aber schon lange zurück: Zwischen dem Sommersemester 2001 und dem Wintersemester 2008/09 wurden an brandenburgischen Hochschulen Gebühren erhoben, die nicht rechtmäßig waren. Ausgangspunkt hierfür war eine Änderung des Hochschulgesetzes durch die damalige rot-schwarze Landesregierung.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte bereits 2003 in seiner Stellungnahme vor der Anfechtbarkeit der Gebührenregelung gewarnt. Sie allerdings haben alle Bedenken vom Tisch gefegt. Dann kam es, wie es kommen musste: Das Bundesverfassungsgericht stellte 2017 - also viele Jahre später - fest, dass diese Gesetzesänderung verfassungswidrig war. Doch anstatt zu handeln, erklärte die ehemalige SPD-Wissenschaftsministerin Frau Dr. Münch - ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll vom 05.06.2019 -:
„Die damaligen Studenten stünden nun im Berufsleben. […] Das Land habe nicht Millionen Euro zu verschenken.“
Aha! Die SPD-geführte Landesregierung fabriziert also ein verfassungswidriges Gesetz, das Bundesverfassungsgericht erklärt die Gebührenregelung für nichtig und eröffnet den Weg für Rückforderungsansprüche, die zuständige Ministerin aber erklärt, die Frage der Rückzahlung der Gebühren stelle sich nicht mehr, weil die ehemaligen Studenten mittlerweile berufstätig, also auf die Rückerstattung nicht mehr finanziell angewiesen seien. Die SPD, meine Damen und Herren, hat ein wirklich bemerkenswertes Verständnis von gelebter Verantwortung.
Aber es ist ja nicht nur die SPD, die in dieser Frage ein katastrophales Bild abgibt. Es waren mit Ausnahme der Freien Wähler und der AfD alle Parteien dieses Hauses, die als ehemalige oder jetzige Koalitionspartner dieses unwürdige Schauspiel bis heute mittragen. Ob Sie von SPD, CDU und den Grünen sich nun aus Desinteresse, Unvermögen oder Kalkül so verhalten haben, ist dabei vollkommen irrelevant. Fakt ist: Sie sind jetzt dafür verantwortlich, wenn die heute noch Anspruchsberechtigten morgen leer ausgehen.
Aber natürlich werden Sie uns auch heute wieder irgendeine abstruse Erklärung auftischen - Frau Poschmann hat es ja getan -, warum Sie leider in diesem Bereich nicht tätig werden könnten. Ich befürchte, dass als neueste Ausflucht sogar Corona oder die angespannte Finanzlage als Begründung herhalten müssen - man hat ja nichts zu verschenken, nicht wahr? Hierzu sage ich Ihnen Folgendes: Das Argument der klammen Kassen sollten Sie nicht als Rechtfertigungsgrund anbringen, denn wenn der für Hochschulen zuständige Staatssekretär in der letzten Ausschusssitzung erklärt, es sei an der Zeit, das „Studentenwerk“ endlich in „Studierendenwerk“ umzubenennen - was mal eben eine Million Euro kosten kann -, dann kann die Finanzlage nicht so schlimm sein.
Aber so ist die SPD-Politik im Hochschulbereich. Rechtmäßige Ansprüche von Studenten werden jahrelang ignoriert, es wird ständig über angebliche Finanzengpässe gejammert, aber dann will man Hunderttausende Euro für gendergerechte Sprachpanscherei zum Fenster hinauswerfen. Das ist Fremdschämen für Fortgeschrittene! Damit verhöhnen Sie gleichzeitig all jene ehemaligen Studenten, die sich seit Jahren auf Ihre Unterstützung im Gebührenstreit verlassen haben.
Wissen Sie, Schlagworte wie „Solidarität“ und „soziale Gerechtigkeit“ gehen Ihnen von der SPD ja immer leicht von den Lippen. Wenn es aber darauf ankommt, einmal tatsächlich solidarisch und gerecht zu handeln, ducken Sie sich weg und machen das, was Sie am besten können, indem Sie jahrelang verzögern, vertrösten, aufschieben und abwiegeln.
Die Vertreter der Brandenburgischen Studierendenvertretung haben schon Recht: Der Dauerstreit um die 51 Euro Rückmeldegebühren und die drohende Verjährung der Rückzahlungsansprüche sind skandalös. Nicht zuletzt deshalb stimmen wir auch dem Änderungsantrag der Linken zu.
Wir fordern Sie alle auf: Hören Sie endlich auf, ständig nur zu erklären, dass Sie etwas nicht tun können, sondern handeln Sie zur Abwechslung einmal! Entschuldigen Sie sich jetzt hiermit bei den Betroffenen für jahreslanges Versagen! Beenden Sie endlich dieses unwürdige Gezerre auf dem Rücken der Studenten und stimmen Sie den vorliegenden Anträgen zu! Sollten Sie nicht zustimmen, dann erheben Sie nach diesem Theater bitte nie wieder den Anspruch, solidarisch, gerecht und verantwortungsvoll zu sein, denn das wären Sie dann nicht. - Vielen Dank.
Wir setzen mit dem Redebeitrag der CDU-Fraktion fort; für sie spricht der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Im Jahr 2001 wurden an den Brandenburger Hochschulen die Rückmeldegebühren, um die es hier geht, eingeführt. Diese Rückmeldegebühren in Höhe von 51,13 Euro pro Student und Semester sollten dazu dienen, Sonderleistungen der Hochschulen abzudecken, die den Einzelstudenten über das gesamte Semester hinweg zugerechnet werden können. Diese Gelder sollten übrigens nicht in den Landeshaushalt fließen, sondern in den Haushalt der Hochschulen, mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium.
Mit dem Beschluss vom 17.01.2017 hat das Bundesverfassungsgericht die Grundlage für die Erhebung der Rückmeldegebühren aufgehoben. Damit ist die Erhebung der Gebühren für den Zeitraum bis zum Wintersemester 2008/09 im Land Brandenburg ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte dabei übrigens nicht grundsätzlich gegen Rückmeldegebühren, sondern kritisierte in seinem Urteil lediglich, dass die erhobenen Gebühren in einem groben Missverhältnis zu den tatsächlichen Kosten gestanden hätten. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich mithin für die ehemaligen Studenten die Möglichkeit einer Rückforderung der gezahlten Rückmeldegebühren.
Hier kommen wir zum Knackpunkt: Nicht nur das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, sondern auch viele juristische Sachverständige sowie das Verwaltungsgericht Potsdam sind grundsätzlich der Auffassung, dass die Verjährung bereits eingetreten ist. Die Landesregierung ist ebenfalls dieser Ansicht. Das Verwaltungsgericht Potsdam geht von einem etwas anderen Punkt aus: Es vertritt die Auffassung, es handele sich dabei um sogenannte öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche. Aber auch davon ausgehend ist eine Verjährung bereits eingetreten, nämlich am 31.12.2018.
Hinzu kommt noch eine Besonderheit an der Universität Potsdam: Der damalige Rektor hat gegenüber den Studenten erklärt, dass die Verjährungsfrist erst nach einem Gerichtsentscheid, dass überhaupt Rückzahlungsansprüche bestehen, zu laufen beginne. Wenn man dieser Auffassung folgt, würden die Ansprüche auf Erstattung der Rückmeldegebühren, die an der Universität Potsdam gezahlt wurden - und zwar ausschließlich dort; alle anderen Ansprüche sind meines Erachtens bereits eindeutig verjährt -, wohl zum 31.12.2020 verjähren. Selbst da gehen teilweise die Meinungen auseinander, aber so weit die Fakten.
Nun kommen wir zum Antrag von BVB / FREIE WÄHLER. Im Punkt 1 fordert die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion die Landesregierung auf, gemeinsam mit allen Präsidentinnen und Präsidenten der Brandenburger Hochschulen eine Lösung für die Rückzahlung zu finden. Ich lese aus dieser Forderung heraus, dass grundsätzlich die Rückmeldegebühren aller Hochschulen in Brandenburg - auch die eindeutig verjährten - erstattet werden sollen. Ich finde, das führt weit über das Ziel hinaus.
Wir als CDU hätten uns vorstellen können, dass die Landesregierung beauftragt wird, mit dem Präsidenten der Universität Potsdam eine interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit dieser Thematik befasst, indem sie rechtzeitig vor dem Ablauf der Verjährungsfrist am 31.12.2020 einen Vorschlag für den weiteren Umgang mit der Problematik - und zwar nur für die Universität Potsdam - erarbeitet und über eine sogenannte Verjährungseinredeverzichtserklärung berät.
Zu diesem Kompromiss ist es aber nicht gekommen, sodass ich den Antrag für die CDU-Fraktion einfach ablehnen muss, ohne hier einen mehrheitsfähigen Kompromissvorschlag zu unterbreiten. So bleibt mir am Ende nur, auf die Autonomie der Hochschulen zu verweisen, um zu einer Vorgehensweise zu kommen, mit der sich der Konflikt an der Universität Potsdam in einem für alle annehmbaren Kompromiss beilegen lässt. Am Ende bleibt es eine juristische Auseinandersetzung am OVG Potsdam, die abzuwarten bleibt. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE fort; für sie spricht die Abgeordnete Vandre.