Protokoll der Sitzung vom 23.09.2020

Wir kommen - siebtens - zum Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Drucksache 7/2061: „Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses ‚Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus‘“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Antrag ohne Enthaltungen einstimmig angenommen. Frau Abgeordnete Christine Wernicke wurde zum Mitglied und Herr Abgeordneter Péter Vida zum stellvertretenden Mitglied des Untersuchungsausschusses gewählt. Ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an? - Zweimal Nicken, strahlende Gesichter. Herzlichen Glückwunsch!

Wir kommen - achtens - zum Antrag mit Wahlvorschlag der SPDFraktion, Drucksache 7/2050: „Wahl eines Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses ‚Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus‘“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Antrag bei einer Stimmenenthaltung einstimmig zugestimmt worden. Der Abgeordnete Daniel Keller wurde zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses gewählt. Ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an? - Herzlichen Glückwunsch!

Es geht - neuntens - um den Antrag mit Wahlvorschlag der AfDFraktion, Drucksache 7/2063: „Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/1 des Landtages Brandenburg zur ‚Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19‘“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenenthaltungen? - Damit ist dem Antrag bei vielen Stimmenenthaltungen und einigen Gegenstimmen mehrheitlich zugestimmt worden. Herr Abgeordneter Dr. Hans-Christoph Berndt wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses gewählt. Ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an? - Herzlichen Glückwunsch!

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und der Naturschutzzuständigkeitsverordnung

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/1770

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

Drucksache 7/2007

Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Roick.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger am Livestream! Nach der ganzen Aufregung befassen wir uns jetzt wieder mit einem Thema, hinter dem wir uns alle versammeln können. Ich spreche jetzt gleichzeitig als Ausschussvorsitzender und für meine Fraktion.

Wir haben das Thema im vergangenen Jahr auf Antrag der Fraktion DIE LINKE bereits im Plenum behandelt. Nun ist es endlich geschafft: Das Naturschutzausführungsgesetz und die Naturschutzzuständigkeitsverordnung werden durch unseren heutigen Beschluss geändert.

Wir haben am 1. September eine Sondersitzung durchgeführt und dazu Gäste eingeladen. Wie haben das unter anderem gemacht, damit das Gesetz zum 3. Oktober dieses Jahres - zur 30Jahr-Feier der Gründung unserer gemeinsamen Republik - fertig ist und der eine Teil dieses Gesetzes dann zum Tragen kommt und bei einer Festveranstaltung am Grünen Band vorgetragen werden kann. Eingeladen waren der Direktor des Amtes LenzenElbtalaue, Herr Ziegeler, Herr Schmidt-Ruhe von der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg sowie natürlich Herr Graf als Vertreter des Städte- und Gemeindebundes bzw. als Geschäftsführer. Der Landkreistag hat sich schriftlich geäußert.

Unter anderem vom Amtsdirektor haben wir gehört, dass man unser Vorhaben begrüßt - sehr sogar -, aber natürlich sicherstellen möchte, dass es nicht zu neuen Ge- und Verboten in Bezug auf den freien Blick über die Landschaft, die Elbaue, kommt. Das war auch die Intention des Ausschusses, wir haben das alle begrüßt. Die Erinnerungskultur soll hervorgehoben werden, ohne neue Verbote einzurichten. Es wird also ein weiteres wichtiges Element der Erinnerung an die lange Zeit der innerdeutschen Todeszone geben.

Der zweite Teil, den wir an diesem Tag beraten haben - deswegen war auch Herr Schmidt-Ruhe da -, war die Stärkung des Stiftungsrates durch ein zusätzliches Mitglied, nämlich einen Vertreter der Landnutzer. Auch das haben wir begrüßt; es steht auch im Koalitionsvertrag. Wir wollen weitere Expertise in diese Stiftung hineinbringen. Zusätzlich haben wir von Herrn Graf gehört, dass es interessant wäre, wenn es einen Vertreter der Kommunen geben könnte. Das war zumindest mir, aber - so glaube ich - auch dem ganzen Ausschuss wichtig. Es geht darum, zukünftig

Ersatzleistungen nicht mehr nur im landwirtschaftlichen Teil unseres Landes durchführen zu können, sondern zunehmend auch im urbanen Raum. Da ist es sicher sinnvoll, einen Vertreter des urbanen Raums in der Stiftung zu haben.

Am 9. September hatten wir dann über die Beschlussempfehlung, die dem Plenum zugeführt werden soll, zu entscheiden. Dabei haben wir einen weiteren Vertreter aufgenommen, nämlich einen Vertreter der Wasserwirtschaft. Auch das ist wichtig. Wir hatten das Thema Wasser schon im Plenum. Das geschah mit Einbindung der Opposition, die noch etwas am Text geändert hat - vielen Dank, Frau Wernicke! So wurde das, was wir dem Hohen Hause vorgelegt haben, im Agrarausschuss einstimmig beschlossen. Ich denke, somit kann das auf den Weg gebracht werden. Das freut uns alle sehr. - Danke schön.

Wir setzen mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Hünich, bitte.

Ich schon wieder. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Brandenburger! Liebe Abgeordnete!

Ich habe anfangs echt überlegt, ob ich überhaupt etwas dazu sage. Denn wir hatten das im Ausschuss geklärt. Alle haben zugestimmt, alles ist gut. Dann dachte ich aber: Wenn ich schon einmal hier vorn stehe, kann ich einmal zwei, drei Dinge aus meiner Sicht sagen.

Zunächst, liebe Zuschauer am Livestream: Worum geht es? Es werden zwei Änderungen vorgeschlagen: erstens, die innerdeutsche Grenze - und zwar Brandenburg/Niedersachsen; das ist oben in Lenzen - als Nationales Naturmonument zuzulassen, und zweitens - was mit dem ersten Schritt nicht viel zu tun hat, aber zu diesem Gesetz gehört -, den Stiftungsrat zu erweitern.

Natürlich werden wir im 30. Jahr der „blühenden Landschaften“ Brandenburgs zustimmen; denn die innerdeutsche Grenze ist aus unserer Sicht extrem schützenswert. Wir sollten das unbedingt als Denkmal bewahren. Die innerdeutsche Grenze ist und sollte eine Mahnung für alle sein, die denken, über andere Menschen und andere Meinungen bestimmen zu können, und der Meinung sind, nur sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen. Ich schaue hier einmal nach links - aber gut.

Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass hier eine deutsch-deutsche Grenze war, die Menschen innerhalb der Grenzen davon abhalten sollte, diesen Unrechtsstaat zu verlassen. Es ging also nicht um den Schutz nach außen, sondern man hat die eigenen Bürger davon abgehalten, in den „goldenen Westen“ zu gehen, der auch nicht immer so golden ist.

Zum zweiten Teil: Es scheint notwendig geworden zu sein, dass die Landnutzer in den Naturschutzfonds einbezogen werden - ein längst überfälliger Schritt, das haben Sie ja gerade gut beschrieben. Ich will nur zwei Dinge anmerken, weil ich das sehr witzig fand:

Paragraf 33 Abs. 5 wird geändert. Zu a) will ich gar nicht so viel sagen, da geht es darum, wie der Stiftungsrat zusammengesetzt ist: Naturschutz, Landschaftspflege, Haushalt und Finanzen; es

sind also zahlreiche Ministerien vertreten. Dann kommen Beiratsleute und, und, und. Der Vorsitz gehört ja dem Ministerium, der Staatssekretärin des Landwirtschaftsministeriums. Weil wir dann das „Forum Natur“ und auch den Städte- und Gemeindebund aufgenommen haben, hat man gesagt: Das ist uns aber zu viel Privatwirtschaft, da nehmen wir doch lieber auch das Landwirtschaftsministerium mit auf, die Abteilung Wasser.

Anschließend gibt es einen Punkt b), der lautet:

„Bei Abstimmungen im Stiftungsrat gibt im Falle einer Stimmengleichheit die Stimme der oder des Stiftungsratsvorsitzenden den Ausschlag.“

Das heißt, der oder die Stiftungsratsvorsitzende hat doppeltes Stimmrecht. So viel zum Thema deutsch-deutsche innere Grenze. Ich glaube, so sieht Demokratie nicht aus. Schöner wäre es, wenn man dann darüber diskutiert. Aber ich verstehe natürlich, dass man das macht.

Wir stimmen trotzdem zu, weil dieses Naturmonument sehr wichtig ist und uns vor allen Dingen wichtig ist, dass die Landnutzerverbände eingebunden werden. - Danke.

Wir fahren mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Senftleben, bitte.

Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die fachliche Arbeit im Ausschuss macht mir viel Spaß; auch bezüglich dieses Gesetzentwurfs haben wir fachlich sehr gut zusammengearbeitet. Wir haben einander auch ergänzt.

Mit dem heutigen Beschluss können wir ein Versprechen einlösen, das wir, lieber Kollege Thomas Domres, vor einiger Zeit diskutiert haben - ich glaube, es war in diesem Jahr -, nämlich dass wir pünktlich zum 30. Jahr der deutschen Einheit diesen Gesetzentwurf beschließen und damit das Grüne Band geschlossen werden kann. Das heißt, aus der innerdeutschen Grenze, dem ehemaligen Todesstreifen, wird nun ein Grünes Band von Nord nach Süd. Das ist am heutigen Tag und pünktlich zum 30. Jahrestag der deutschen Einheit eine gute Entscheidung und ein gutes gemeinsames Vorhaben.

Da es vor Ort einige Diskussionen gab, will ich dazusagen: Nein, wir schaffen kein neues Naturschutzgebiet. Nein, wir schaffen keine neuen Gebote. Und nein, wir schaffen auch keine neuen Verbote. Was wir schaffen, ist die Ausweisung eines schon bestehenden Naturschutzgebietes als sogenanntes Grünes Band.

Da ja heute die Anhörung, an der auch der Direktor des Amtes Lenzen-Elbtalaue teilnahm, eine Rolle gespielt hat, will ich so viel sagen: Wir sind uns, glaube ich, darüber einig, dass wir die Erinnerungskultur über das Thema Grünes Band hinaus aufrechterhalten und dafür sorgen müssen, dass Menschen auch in Zukunft noch wissen und erfahren können, was früher dort stattfand. Wir können zeigen, wie der Wandel von einem ehemaligen Todesstreifen hin zu einem „Lebensstreifen“ möglich war. Deswegen sollten wir auch, Frau Ministerin Schüle, nach dem jetzigen Beschluss überlegen, wie wir gemeinsam mit Ihrem Haus die Erinnerungskultur vor Ort gestalten können. Die Kollegen aus

der Prignitz werden auch ihren Teil dazu beitragen; das haben sie ja schon versprochen.

Der zweite Punkt dieses Gesetzentwurfs ist ebenso eine Freude, auch für uns als Fraktion, die viele Jahre daran gearbeitet hat: dass wir es geschafft haben, dass zukünftig auch die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bei den Entscheidungen der Stiftung NaturSchutzFonds mit am Tisch sitzt und mitentscheidet, wo entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden. Damit schaffen wir Akzeptanz und eine Einbindung der gerade genannten Akteure. Auch das ist im Sinne des Naturschutzes und des Miteinanders in diesen Fragen, was mich sehr freut.

Manchmal wird ja behauptet, Anhörungen seien nur eine Art Placebo und hätten gar keinen richtigen Sinn; sie seien nur vorgeschoben. In dem Fall kann ich aber sagen: Im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz ist das nicht der Fall. Bei uns hat eine Anhörung sehr wohl Sinn. Wir haben es so gemeinsam geschafft, dass nach der Anhörung nicht nur die Landnutzer in den Stiftungsrat einbezogen wurden, sondern auch die kommunale Familie. Da hat sich gezeigt, dass sich das Engagement der kommunalen Familie, dabei sein zu wollen, gelohnt hat. Wir haben diesen Vorschlag aufgegriffen und, wie ich gelesen habe, auch einstimmig beschlossen.

Sie sehen also: Fachliche, sachliche Arbeit geht wunderbar - man muss nur im richtigen Ausschuss sitzen. - Herzlichen Dank.

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Domres fort. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist sinnvoll, und wir werden ihm zustimmen.

Es ist gut, dass nun auch Brandenburg die Schutzkategorie des Nationalen Naturmonuments einführt. Ich freue mich besonders, dass es damit auch möglich wird, den brandenburgischen Teil des Grünen Bandes an der Elbe in der Prignitz auszuweisen und damit eine Lücke zu schließen. Wir schließen damit an das Grüne Band auf dem ehemaligen Grenzstreifen in Thüringen und Sachsen-Anhalt an. Das bedeutet einen Gewinn für die Region. Da die Flächen schon in strengen Schutzgebieten liegen, sind keine zusätzlichen naturschutzfachlichen Auflagen erforderlich.

Die Erweiterung des Stiftungsrates des NaturSchutzFonds um weitere Vertreter, insbesondere um eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landnutzerverbände, ist ebenfalls zu begrüßen.

Weniger gut ist, dass die Koalition das Gesetzgebungsverfahren mit Sondersitzungen und kurzen Fristen durchgepeitscht hat, um noch den Jahrestag der Deutschen Einheit zu erreichen. Dieses Verfahren sollte nicht Schule machen, zumal es ganz überflüssig war: Hätten Sie unseren Gesetzentwurf vom November 2019 zum Thema „Grünes Band“ überwiesen, statt ihn abzulehnen, hätten wir alle Zeit der Welt gehabt, ihn gründlich zu diskutieren und im parlamentarischen Verfahren zu erweitern. Dann hätte man vielleicht gleich eine rechtssichere Regelung für die Zusammensetzung des Stiftungsrates finden können, und es wäre nicht nötig gewesen, dass wir Ihnen dazu mit einer Stellungnahme des Parlamentarischen Beratungsdienstes auf die Sprünge helfen.

Aber immerhin, wir freuen uns, dass Sie diese Hinweise aufgenommen haben.

Wir tragen auch die zusätzliche Erweiterung des Stiftungsrates durch einen Vertreter oder eine Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände und des Wasserbereichs des Ministeriums mit. Das kann zu einer besseren Kommunikation führen, auch wenn der Stiftungsrat dadurch etwas größer und unhandlicher wird.

Ich vermute zwar, dass es Ihnen bei der Erweiterung um eine dritte Position für das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz nicht so sehr darum ging, die inhaltliche Bedeutung des Wassers zu betonen, sondern eher darum, die strukturelle Mehrheit der direkten Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung im Stiftungsrat zu sichern; seis drum. Für eine öffentlichrechtliche Stiftung, deren Hauptaufgabe die Umsetzung von Projekten aus verpflichtenden Kompensationszahlungen ist, ist das durchaus akzeptabel.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Weg war holprig, das Ergebnis ist ordentlich. Wir sollten das Gesetz jetzt gemeinsam beschließen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Wir fahren mit dem Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Für sie spricht Frau Ricarda Budke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen Herren! Es wurde schon angesprochen: Wir erleben gerade das 30. Jahr nach der Wiedervereinigung, und heute nehmen wir die Schutzkategorie „Nationales Naturmonument“ in unser Naturschutzausführungsgesetz auf. Das macht diesen Tag sicherlich zu einem guten Tag. Damit können wir auch in Brandenburg das Grüne Band entlang der innerdeutschen Grenze als Nationales Naturmonument ausweisen.