Alles in allem zeigt das: Es käme durch kleinere Schlachthöfe, dezentrale und mobile Schlachtung zu einer Verbesserung. Nur leider trägt dieser Antrag auch aus bündnisgrüner Sicht nichts, aber wirklich nichts dazu bei.
Erstens ist das Anliegen nicht neu; die Landesregierungen der vergangenen Jahre haben bereits daran gearbeitet, auch im neuen Koalitionsvertrag ist es enthalten.
Zweitens gibt es fachliche Einwände. Thomas Domres hat diese schon vorgetragen, ich will sie nicht wiederholen.
Drittens bleibt Ihr Antrag wirklich weit hinter dem zurück, was schon unternommen wurde oder wird. Punkt eins: Sie wollen, dass Schlachtungen leichter zugelassen werden. Das muss natürlich bundesweit geschehen. Sie haben offenbar verpasst, dass es im Bundesrat eine Initiative gibt, die Brandenburg unterstützt. Damit ist Punkt drei Ihres Antrags auch schon erledigt, nämlich, dass man sich auf allen Ebenen dafür einsetzen soll.
In Punkt vier wollen Sie die mobile Schlachtung zur ASP-Bekämpfung einsetzen; darauf wurde schon eingegangen. Hinzu kommt: Nach meiner Kenntnis ist das seuchenhygienisch gar nicht möglich. Vielleicht kann der Minister dazu gleich länger ausführen.
Es bleibt noch ein Punkt übrig: Sie fordern Untersuchungen dazu, wo sich eine haltungsnahe Schlachtung lohnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das wird längst gemacht: Stichwort Nutztierstrategie. Vielleicht kann der Minister auch darauf gleich näher eingehen. Apropos Minister: Er hat übrigens schon im August im Agrarausschuss die Vorhaben für den Bereich der Weideschlachtung erläutert. Vielleicht haben Sie das verpasst.
Offenbar auch nicht mitbekommen haben Sie den Passus im Koalitionsvertrag, dass wir den Aufbau neuer Schlachtkapazitäten voranbringen wollen. Des Weiteren haben Sie offenbar verpasst, dass es in Brandenburg längst Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der mobilen Schlachtung gibt und längst Pilotprojekte laufen. Die Aufgabe wird vor allem sein - das Stichwort hat Kollege Funke bereits genannt -, dafür zu sorgen, dass sich solche Projekte ökonomisch lohnen.
Zusammengefasst: Sie stellen vier Forderungen, die ins Leere laufen, die in keinster Weise den aktuellen Stand zu diesem Thema berücksichtigen. Da fragt man sich: Was soll der Antrag? Auch das ist nicht neu, aber ich fasse es gern noch einmal zusammen: Dieser Antrag ist Teil Ihrer Strategie, aus rein populistischen Gründen Anträge zum Tierschutz einzureichen. Seien diese Anträge auch noch so ungenügend: Es geht nur um die Überschrift. Um Inhalte geht es nicht. Das ist die explizite Strategie. Nach der Europawahl hat Ihre Bundesspitze diese Strategie sogar offiziell verkündet. Dazu war man sich nicht zu schade. Ganz unverhohlen hat sich zum Beispiel der Vizevorsitzende der Bundestagsfraktion im „Tagesspiegel“ zu dieser Strategie zitieren lassen mit Sätzen wie: „Von der Windkraftanlage getötete Vögel - das berührt die Menschen.“ Ihnen geht es also nicht um die Sache. Sie missbrauchen den Tierschutz, um Stimmung zu machen und Wählerinnen und Wähler zu täuschen.
Liebe Kollegen der AfD, ich nehme Ihnen Ihre sogenannte Tierliebe genauso wenig ab wie Ihre sogenannte Sacharbeit. Wir nehmen Ihnen das nicht ab. Diese Strategie und dieser Antrag werden scheitern. Wir lehnen ab.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, in der Tat, der Impuls für regionale Schlachtung ist längst gesetzt. Das wurde hier mehrfach angesprochen. In der Tat hatte ich dazu auch schon im Ausschuss ausgeführt. Insofern greift der Antrag auf viele Punkte zurück, die dort bereits thematisiert wurden.
Ich möchte noch einmal sehr deutlich sagen, dass alle Schlachtverfahren, die durch kürzere Transportwege dem Tierwohl und dem Tierschutz gerechter werden und die regionale Vermarktung unterstützen, aus fachlicher Sicht von unserem Hause nachdrücklich unterstützt werden. Mehr Regionalität und eine verstärkt hofnahe Schlachtung sind gute Alternativen zum hochindustrialisierten Schlachtwesen. Ich brauche nicht weiter dazu auszuführen oder die Namen der großen Betriebe zu nennen.
Ich möchte aber an der Stelle, um wenigstens einen neuen Gesichtspunkt anzusprechen, sagen: In der letzten Woche wurden in Deutschland 274 000 Schweine geschlachtet. In Brandenburg werden pro Woche 10 000 Schweine schlachtreif.
Damit wird eben auch deutlich, dass Brandenburg nicht gerade die erste Adresse für potenzielle Investoren in neue Großschlachthöfe ist, sondern wir müssen, wenn wir über Schlachtstrukturen reden, über kleine, dezentralisierte Schlachthöfe nachdenken. Dazu gehören auch - diesen interessanten Ansatz unterstützen wir ausdrücklich - teil- oder vollmobile Schlachteinheiten.
Zur Problematik der Weideschlachtung hat ja Frau Wernicke inhaltlich sehr prägnant und sehr korrekt ausgeführt. Danke, Frau Wernicke! Herr Funke wie andere auch haben auf den Entschließungsantrag des Bundesrates zur Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung hingewiesen. Er beinhaltet aber, dass sich der Bund dafür bei der EU - es handelt sich um EU-Recht - einsetzt, denn das kann der Bund nicht allein entscheiden.
Die Nutzung teil- oder vollmobiler Schlachteinheiten am Haltungsort der Tiere, die wir unbedingt unterstützen, ist nach einschlägigem EU-Hygienerecht nicht grundsätzlich verboten - das ist der Punkt -, aber sie ist auch nicht explizit geregelt. Deswegen befinden wir uns hier in einer etwas fragilen Situation, da weder die eine noch die andere Richtung eindeutig vorgegeben ist. Das heißt aber auch, dass Investitionen in solche Schlachteinrichtungen nur sehr zurückhaltend getätigt werden. Wir brauchen entsprechende Regelungen auf EU- und Bundesebene, damit das auch standardisiert durchgeführt werden kann.
Zwar können in der aktuellen Situation teil- und vollmobile Schlachteinheiten genutzt werden, aber die einschlägigen Vorgaben des EU-Hygienerechts für den Bereich der Schlachtung müssen - das ist logisch - eingehalten werden. Insofern bestehen auch sehr strenge Hygieneauflagen.
Die Zulassung mobiler Schlachteinheiten - Frau Wernicke hatte dazu im Prinzip schon ausgeführt - liegt in der Zuständigkeit der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte und erfolgt im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens unter eingehender Prüfung der vom Lebensmittelunternehmer - das ist der Besitzer - vorgelegten Betriebsunterlagen und unter Vornahme einer amtlichen Vor-Ort-Kontrolle der Schlachteinheit. Hierbei ist immer der Einzelfall zu betrachten und zu prüfen. Eine Vereinfachung und Flexibilisierung lässt das Hygienerecht nicht zu. Deswegen kann auch keine pauschale Serienabnahme solcher Einrichtungen erfolgen
Zu einigen Punkten, die eben in der Debatte immer wieder auftauchten: Dass über Schlachtungen im Zusammenhang mit ASP diskutiert wurde, hat nichts damit zu tun, dass in einem Hausschweinebestand ASP aufgetreten wäre, sondern es geht darum, dass aktuell Vermarktungsschwierigkeiten bestehen. Deswegen müssen wir verstärkt versuchen, dezentrale Schlachtkapazitäten zu mobilisieren, um die Schweine zu schlachten.
Wenn wir über Keulung reden, ist das ein ganz anderes Thema, das überhaupt nichts mit Schlachteinrichtungen - egal welcher Art - zu tun hat. Und selbstverständlich haben wir auch bei Notschlachtungen im Hygienerecht - auch das wurde angesprochen - eine ganz andere Situation: Da geht es immer um eine Indikation, da geht es um kranke und nicht transportfähige Tiere in einem Betrieb, die dann auch in diesem Betrieb geschlachtet werden sollen. Dafür brauche ich aber keine extra anreisende mobile Schlachteinheit.
Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Ich hatte gesagt, wir unterstützen Initiativen, wir sind dazu ja auf dem Weg, und wir haben geeignete Förderinstrumente. Mir ist besonders wichtig, dass im Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg aktuell auch 5 Millionen Euro für das Projekt „mobile Schlachtung“ eingeplant sind. Aber dafür brauchen wir Partner aus der Wirtschaft. Das Land wird mit Sicherheit nicht selbst mobile oder teilmobile Schlachteinheiten betreiben - das können andere besser. Ich bin nicht der Auffassung, dass das Land Brandenburg selbst auch noch Schlachter werden sollte. In diesem Sinne recht herzlichen Dank für die sachkundige Diskussion!
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Tierwohlgerechte Schlachtung fördern - mobile und dezentrale Schlachtungsverfahren umsetzen“ auf Drucksache 7/1990.
- Die Zeit war aufgebraucht. - Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich - ohne Enthaltungen - abgelehnt.
TOP 16: Aufstockung der Corona-Prämie des Bundes für Pflegerinnen und Pfleger an Krankenhäusern durch das Land
Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Kretschmer. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu dieser späten Stunde habe ich noch ein außerordentlich wichtiges Anliegen: 440 000 Pflegekräfte arbeiten in deutschen Krankenhäusern. Nach monatelangen Verhandlungen haben sich nun die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die gesetzlichen Krankenkassen darauf verständigt, dass bis zu 100 000 dieser Pflegekräfte in den Krankenhäusern eine Anerkennungsprämie von bis zu 1 000 Euro erhalten sollen. Neben Erik Stohn hat auch mein geschätzter Kollege Björn Lüttmann sofort gemeint, das Land Brandenburg müsse ähnlich wie bei der Altenpflege diese 1 000 Euro mit weiteren 500 Euro aufstocken. Schön, möchte man meinen; doch drei Dinge stören daran gewaltig:
Erstens. Die Prämie für Pflegekräfte in den Krankenhäusern kommt fast sechs Monate nach der Entscheidung, eine Prämie für alle Beschäftigten in der Altenpflege zu zahlen. Sechs Monate! Der Frust bei den Pflegekräften in den Krankenhäusern ist seitdem mit Händen greifbar, und wer das nicht glaubt, sollte sich mit den Kollegen im St. Josefs-Krankenhaus hier in Potsdam oder im Oberlinhaus unterhalten.
Zweitens. Diese Prämie sollen nur einige wenige Pflegekräfte in den Krankenhäusern erhalten. Mehr als drei Viertel der Pflegekräfte gehen von vornherein leer aus. Ebenfalls leer gehen nach aktuellen Planungen die weiteren Beschäftigtengruppen im Krankenhaus aus. Was ist denn mit den Radiologie- oder Laborassistenten? Was ist mit den Physiotherapeutinnen und -therapeuten? Was ist mit den Stationssekretärinnen usw.?
Drittens. Es sollen Kriterien erarbeitet werden, welche Krankenhäuser und welche Bereiche besonders belastet waren und deshalb die Prämie erhalten bzw. welche Krankenhäuser von der Prämie von vornherein ausgeschlossen sind. Das wird für zusätzlichen Frust bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen sorgen - und das völlig zu Recht!
Vielleicht waren diese drei Dinge auch der Grund, warum die SPD trotz formulierter Entschlossenheit heute keinen Antrag zur Aufstockung dieser Prämie vorgelegt hat. Na ja, ich hoffe mal, die Debatte wird darüber aufklären.
Fakt ist aber: Kaum eine Pflegekraft hat sich aussuchen können, wo sie oder er arbeitet. Der Arbeitsaufwand am Krankenbett eines „anders“ Erkrankten war nicht geringer. Ohne diejenigen, die die „anderweitig“ Erkrankten versorgten, hätten die Corona-Patienten auch nicht versorgt werden können.
Mir geht es um Gerechtigkeit. Mit einer Aufstockung von 500 Euro pro gezahlter Prämie verschärft sich die Ungerechtigkeit und verschlechtert sich schlimmstenfalls sogar das Arbeitsklima in den Teams. Dieser Bereich sollte aber von Solidarität geprägt sein und nicht einem größeren Wettstreit um die Betreuung der am schwersten erkrankten Patienten zum Opfer fallen. In diese Kerbe kann und darf die Politik nicht schlagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Linke im brandenburgischen Landtag hat im April einen Antrag eingebracht, der allen Beschäftigten im Gesundheitswesen eine Corona-Prämie gesichert hätte. Dies haben Sie mit Verweis auf die Prämie in der Altenpflege und fehlendes Geld abgelehnt - das ist und war ein Fehler. Nun soll es eine weitere Prämie geben; eine unzureichende Regelung des Bundes ist dafür die Grundlage.
Machen Sie bitte nicht denselben Fehler und suchen Begründungen, um unseren heutigen Antrag abzulehnen, denn dieser würde wenigstens für etwas mehr Gerechtigkeit sorgen und an ihm könnten alle Pflegekräfte in brandenburgischen Kliniken partizipieren. Und ja, machen Sie sich bitte - gern mit uns gemeinsam - auf den Weg, um sicherzustellen, dass wenigstens alle Beschäftigten in den Krankenhäusern eine Anerkennungsprämie erhalten - egal ob Physiotherapeutin, Laborassistent oder Stationssekretärin. Das System Krankenhaus funktioniert nämlich nur, wenn alle diese Berufsgruppen Hand in Hand arbeiten. Von daher haben alle diese Berufsgruppen diese Prämie mehr als verdient. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir als SPD-Fraktion unterstützen das Anliegen, dass der von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlte Bonus von 1 000 Euro an die Pflegerinnen und Pfleger in den Krankenhäusern des Landes um 500 Euro aufgestockt werden soll.
Aber ich sage hier auch deutlich, dass wir genau schauen müssen, wie das passieren wird und wie wir erreichen, dass solche Ungerechtigkeiten, die Sie beschreiben, eben vermieden werden.
Ich habe eine lange Rede vorbereitet, aber mit Blick auf die Zeit mache ich es ganz kurz: Bevor wir hier eine Entscheidung treffen, sollten wir den Weg gehen, dass unsere Ministerin Frau Nonnemacher mit der Landeskrankenhausgesellschaft und den Krankenhäusern Gespräche aufnimmt, um zu schauen, wie wir eine gerechte Verteilung hinbekommen. Diese Gespräche müssen vorab geführt werden. Ich muss sagen: Den Vorschlag, den Sie in Ihrem Antrag unterbreiten - Sie machen ja einen konkreten Vorschlag, wie man das Geld verteilen kann, um hier weitestgehend Gerechtigkeit herzustellen - kann ich nachvollziehen. Ich glaube aber, man muss hier wirklich erst mit den Leuten sprechen, die am Ende diese Prämie mitverteilen werden.
Ich will einen zweiten Punkt ansprechen: Sie haben gesagt, dass wir früher Ihren Antrag abgelehnt haben, in dem Sie vorschlugen, dass alle in Gesundheitsberufen Beschäftigten eine Prämie bekommen sollten. Wir haben schon über das Thema Haushalt gesprochen. Klar ist doch, dass wir schauen müssen, wie wir uns an welcher Stelle an den Mitteln, die vom Bund kommen, beteiligen. Wir haben uns - das will ich hier noch einmal deutlich sagen - bei den Prämienzahlungen für Menschen in Pflegeberufen mit 500 Euro beteiligt.
Die erste Frage: Wann sollen diese Gespräche stattfinden? Denn wir werden ja von Monat zu Monat im Prinzip mit den gleichen Aussagen vertröstet.
Und die zweite Frage: Entnehme ich Ihren Ausführungen richtig, dass Sie einer Überweisung an den Fachausschuss zustimmen würden?
Also, ich sage es mal so: Frau Nonnemacher wird nachher auch noch reden und wird sicherlich etwas dazu sagen, welche Gespräche sie schon geführt hat und welche sie noch führen wird.
Den Antrag werden wir heute nicht überweisen; das brauchen wir nicht. Wir haben uns als SPD-Fraktion vorab schon dazu geäußert. Wenn das Geld vom Bund kommt, werden wir uns hier dafür einsetzen, dass wir unserer Aufgabe als Land nachkommen und 500 Euro draufpacken.